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21.05.2025 15:33:25 |
Zitat von ChrisMUC  Wir sind gerade etwas verzweifelt: Wir haben uns kürzlich eine Doppelhaushälfte angesehen: Fertighaus, Neubau, im Osten von München, Energiestandard KfW40plus Die Elektroanlage wurde im Dezember 2023 in Betrieb gesetzt, vermutlich auch die Heizungsanlage. Das Haus stand bis jetzt leer. Die andere Hälfte wurde bisher auch noch nicht verkauft. Ich vermute, die ursprünglichen Preisvorstellungen waren zu hoch, der Preis ist inzwischen runtergegangen. Wir haben keine Erfahrungswerte vom Nachbarn. Nettogrundfläche 182 m2 , es gibt noch eine Lüftungsanlage. @ChrisMUC, Du reklamierst nur die WP-Anlage, weil Dir der E-Zähler mit 13.200 kWh, im leer stehenden Hause aufgefallen ist ? Wie hast Du denn die vielen anderen Gewerke im Haus geprüft - hast Du einen Gutachter beauftragt ? Handelt es sich etwa um ein Erbpachtgrundstück, mit hoher Jahrespacht ? So ein teurer Neubau muss mängelfrei übergeben werden! Oder willst Du Dich später mit der Baufirma streiten ? Auch die Gewährleitung für das Haus muss vertraglich abgesichert werden! Wenn der Verkäufer eine GmbH ist, dann kann diese schnell aufgelöst werden. Die anderen Kaufinteressenten dieser beiden DHH, hatten vllt. weitere Informationen, um dann abzusagen? Grüsse
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21.05.2025 18:37:42 |
Bei einem Neubau, welcher noch nie bewohnt wurde und seit mehr als 2 Jahren nicht verkauft wurde fallen mir mindestens 2 Dinge ein!
1.) Der Preis ist unangemessen hoch!
2.) Es gibt gewisse Bau oder Ausführungsmängel
Wenn sich schon bei relativ oberflächlicher Besichtigung herausstellt dass die schöne WP eigentlich nicht ordnungsgemäß funktioniert, dann würde ich genau diesen Teil zu einem essentiellen Vertragsbestandteil machen und eine entsprechende Summe des Kaufpreises enbehalten bis das Ding ordnungsgemäß funktioniert!
Oder wie schon angesprochen der Bau steht auf einem Langzeitpachtgrund (nennt man auch Superädifikat) und da ist die Pacht für das Grundstück sicherlich Indexgesichert und möglicherweise steht in dem Vertrag auch drinnen dass man wenn man auszieht das Grundstück "Besenrein" also völlig geräumt retourgeben muß und nur ein eingeschränktes Recht auf Verkauf an einem Nachnutzer hat!
Solche Halsabschneiderverträge gibt es bei uns in Wien und Klosterneuburg, da prozessieren verzweifelte Leute seit Jahren gegen den Grundeigentümer (Stift Klosterneuburg) aber die haben die gefinkelteren Rechtsanwälte!
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21.05.2025 18:40:14 |
Zitat von ajokr  De WP läuft mit dem zukünftig verbotenen Kältemittel R410A, was bei einem zukünfttigen Austausch einen Kältefachmann erfordert, und ggf Wechsel auf R290-Monoblock mit Austausch der Kältemittelleitung zwischen draußen und drinnen. R410 verboten, im Bestand? Zur Wartung? Wo steht das? Quellenangabe bitte. Bitte belegen oder dummes Gewäsch nicht verbreiten
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21.05.2025 18:50:01 |
Zitat von Effizient  Bitte belegen oder dummes Gewäsch nicht verbreiten
Dafür nicht.
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21.05.2025 20:01:36 |
Zitat von ajokr  Zitat von Effizient  [...] Dafür nicht. Naja, ausnahmsweise wäre das aber angebracht gewesen, da die Eu- Verordnung 2024/573 genau das eben nicht sagt. Es gilt: Ab 2030 greift ein Verbot in Neuanlagen mit R410A (und anderen Kältemitteln mit GWP > 750). Wartung ist weiterhin möglich, auch nach 2030. Die Aussage bezieht sich auf Monoblock WP unter 12 kW Nennleistung.
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22.05.2025 16:19:06 |
Zitat von ChrisMUC  [...] @ChrisMUC, Du reklamierst nur die WP-Anlage, weil Dir der E-Zähler mit 13.200 kWh, im leer stehenden Hause aufgefallen ist ? Wie hast Du denn die vielen anderen Gewerke im Haus geprüft - hast Du einen Gutachter beauftragt ? Handelt es sich etwa[...] Es ist ein normales Grundstück, keine Erbpacht. Der Baufortschritt wurde von DEKRA mit drei Gutachten begleitet. Gravierende Mängel an der Bausubstanz wurden nicht festgestellt. An der Elektrik wurde bemängelt, dass der Sicherungskasten nicht beschriftet war, das war aber sicher keine eingehende Prüfung der Elektrik. Aber solche Dinge müsste man eigentlich beheben können. Das Problem mit der Heizanlage ist aber bis jetzt nur mir aufgefallen. Der Verkäufer ist eine GmbH, und wie du angemerkt hast, kann sie schnell aufgelöst werden. Der Fertighaushersteller wird aber hoffentlich nicht verschwinden und sollte hoffentlich auch für eine Mängelbehebung sorgen, falls sich herausstellt, dass die Heizanlage nicht stabil läuft. Ich bin normalerweise nicht so misstrauisch, aber hier habe ich doch gewisse Zweifel, ob wir das verantworten können. Einige von euch scheinen zuversichtlich, dass man die Situation durch einen thermischen Abgleich, vermutlich mit höheren Durchflüssen in den Griff bekommen könnte. Wenn ich es richtig verstehe, würde dann eventuell ein höherer Durchfluss mit einer niedrigeren Spreizung resultieren. Die Wärmepumpe kann bis auf knapp unter 3 kW heruntermoduliert werden, nur frage ich mich, ob man mit diesen Maßnahmen die angestrebte geringe Anzahl von Starts sicherstellen kann oder ob es immer darauf hinauslaufen wird, dass eigentlich zu viel Energie in kurzer Zeit anfällt und die Wärmepumpe dann bald wieder abschaltet.
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22.05.2025 16:35:28 |
der hohe Verbrauch hat null mit dem Durchfluss auf dem vermutlich hingerotzten Papier zu tun. Die Anlage ist sicher nicht wegen dem Durchfluss auf Störung, den sie bei normalen Heizbetrieb überhaupt nicht braucht, nur beim Abtauen. Es wird also ein anderes Problem sein, weshalb sie nicht den Kompressor nutzt. Es wird garantiert nicht die FBH ausgetauscht werden müssen, außer die hätten extremen Mist gebaut. Auf Gewährleistung würde ich als Käufer aber wenig geben. Du hast keinen Vertrag mit dem Haushersteller, sondern nur mit dem Verkäufer. Nur der ist dir gegenüber in der Gewährleistungspflicht, sonst keiner. Und willst du dir im Zweifel die Gewährleistung per Anwalt, den du selbst vorstrecken musst, einklagen, nur um am Ende dann die Mitteilung zu erhalten das der Verkäufer leider nun insolvent ist? Also entweder das wird im Vorfeld in Ordnung gebracht, oder spiegelt sich entsprechend im Preis wieder.
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22.05.2025 17:40:33 |
Was ich beim Durchlesen der Installationshinweise für Viessmann Vitocal gelesen habe: Es gibt anscheinend manchmal auch ein Überströmventil am letzten Heizkreis oder an einem Pufferspeicher, damit könnte vielleicht der Mindestdurchfluss doch noch erreicht werden, auch wenn die Summe der Heizkreise geringer ist ?! Und möglicherweise hat die Anlage doch auch einen Pufferspeicher mit 46 Litern, wird jedenfalls in den Installationshinweisen empfohlen. Würde so ein Pufferspeicher alle Bedenken wegen eines deutlich höheren Mindestdurchflusses der Wärmepumpe im Vergleich zum maximalen Durchfluss in den Heizkreisen hinfällig machen ? Wie wird so ein Pufferspeicher angeschlossen und genutzt, und wie wirkt sich das auf die Stabilität im Dauerbetrieb aus ? Ihr merkt schon, ich bin ein ziemlicher Anfänger, aber vielleicht ergeht es vielen anderen ähnlich und die Antworten hier sind für sie auch so hilfreich...
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22.05.2025 17:52:56 |
Zitat von ChrisMUC  Einige von euch scheinen zuversichtlich, dass man die Situation durch einen thermischen Abgleich, vermutlich mit höheren Durchflüssen in den Griff bekommen könnte. Wenn ich es richtig verstehe, würde dann eventuell ein höherer Durchfluss mit einer niedrigeren Spreizung resultieren. Die Wärmepumpe kann bis auf knapp unter 3 kW heruntermoduliert werden, nur frage ich mich, ob man mit diesen Maßnahmen die angestrebte geringe Anzahl von Starts sicherstellen kann oder ob es immer darauf hinauslaufen wird, dass eigentlich zu viel Energie in kurzer Zeit anfällt und die Wärmepumpe dann bald wieder abschaltet. ] Das ist in den Griff zu bekommen. Aber mehr als es dir versichern, kann hier niemand. Die Maßnahmen wurden genannt: Zeitprogramm und eben 8/10/12h am Tag heizen. Die FBH bzw. die Speichermasse " Estrich" gleicht das locker und ohne Komfortverlust aus. Das wäre für mich kein Grund, das Haus nicht zu kaufen. Wegen der nicht laufenden WP wurden dir auch Wege aufgewiesen. Kaufpreis um 20K reduzieren und anschließend selbst den Werkskundendienst beauftragen. Im Extremfall musst du die WP-Einheit tauschen lassen - so what? ÜSV ist immer effizienzschädigend, wenn es öffnet. Ein serieller Puffer ist bei FBH zwar überflüssig, aber wenn er schonmal da ist... Thermisch abgleichen, Loxone ERR raus und gut ist. Dann hast du auch im nächsten Winter was vor. Sollte ein Parallelpuffer verbaut sein, dann bekommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Problem mit der Effizienz. Warm machen wird die WP trotzdem. Entscheiden musst du jedoch selbst! Ich würde es machen, wenn der Rest stimmt. Für die vorgeschlagene Preisreduktion von 20K kann man viel machen (lassen).
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23.05.2025 08:20:48 |
Sorry, aber ein leerstehendes Haus wird doch gar nicht beheizt?! Wenn dann "klassisch" geregelt wird (am Erzeuger Gas geben, hinten abwürgen), statt alle Heizkreise auf (Stellmotoren abbauen) und Heizkurve auf 20 °C VL, dann kann die Pumpe praktisch nur takten. Die hatte nur Verdichterstarts und Abwürgen, hat also nur Strom verbraucht, aber nahezu keine Wärme abgegeben. Wie kann man auf den Gedanken kommen, dass die normale Werte haben soll? Die ist vermutlich völlig in Ordnung.
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23.05.2025 08:38:44 |
Zitat von Akillo  Sorry, aber ein leerstehendes Haus wird doch gar nicht beheizt?! Wenn dann "klassisch" geregelt wird (am Erzeuger Gas geben, hinten abwürgen), statt alle Heizkreise auf (Stellmotoren abbauen) und Heizkurve auf 20 °C VL, dann kann die Pumpe praktisch nur takten. Die hatte nur Verdichterstarts und[...] Es geht hier aber um stolze 13200kWh in knapp zwei Heizperioden. Wenn - wie Du schreibst- "gar nicht beheizt" wurde ist es auf jeden Fall viel zu viel. Wenn doch -wie Du schreibst- unter schlechter Konfiguration "auf 20 °C" Raumtemperatur (eine Heizkurve wird nicht auf eine feste Temperatur gesetzt) geheizt wurde, sind die 13200kWh auf der Stromseite der WP immer noch viel zu viel, es sei denn, dass die Fenster dauerhart geöffnet waren.
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23.05.2025 08:52:28 |
Zitat von Akillo  Sorry, aber ein leerstehendes Haus wird doch gar nicht beheizt?! Wenn dann "klassisch" geregelt wird (am Erzeuger Gas geben, hinten abwürgen), statt alle Heizkreise auf (Stellmotoren abbauen) und Heizkurve auf 20 °C VL, dann kann die Pumpe praktisch nur takten. Die hatte nur Verdichterstarts und[...] Du solltest den EIngangstext schon lesen. Die WP hat in 1,5 Jahren 13.200kWh Strom auf dem Zähler. Das hat nichts mit ein bisschen stellmotor abschrauben zu tun und hydraulischer Abgleich. Mit diesen Optimierungsmassnahmen hat man später eben 5,10,15,20% Minderverbrauch. Aber 13.200kWh Strombedarf für 1,5Jahre passen überhaupt nicht, egal wie schlecht die WP und deren Hydraulik eingestellt wurde. Es geht hier zudem um ein kfw40 Haus. Da reden wir von einem Wärmebedarf von 5.000-10.000kWh pro Jahr. Auf 1,5 Jahre hochgerechnet, kommt man hier auf ne 1zu1 Stromheizung. Die WP selbst ist bei den Zahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit wenig bis gar nicht gelaufen.
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23.05.2025 11:49:30 |
Diese 13.000 kWh in 2 Jahren sind auch anders zu erklären. Oft werden Gebäude mit der WP trockengeheizt. Zu diesem Zeitpunkt ist dann oft noch nicht alles richtig gedämmt und somit braucht's da schon kräftig Energie. Ich würde nur wegen diesem Wert nicht auf einen Mangel schließen. Wenn das Haus gefällt würde ich versuchen am Preis zu arbeiten und zuschlagen. Die WP kriegt man schon in den Griff. Der Rest der Installation wird ja einigermaßen passen. Es ist aber schon erstaunlich, dass solch ein Neubau in der Münchner Gegend so lange unverkauft herumsteht ...
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23.05.2025 12:49:20 |
Der TS hatte in seinem Eingangspost folgendes geschrieben : "Die Heizung lief im Elektrobetrieb." .... bedeutet für mich, dass 13200 kWh wahrscheinlich auf den Betrieb ausschließlich mit HEIZSTAB zurückzuführen sind. Ob der Verdichter überhaupt, und wenn ja wie lange, gelaufen ist müsste sich ja leicht über das interne Logging feststellen lassen.
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23.05.2025 18:35:19 |
Hohe Verbräuche bei Neubauten sind nicht unbedingt verdächtig. Es wurden ja schon mögliche Varianten genannt: - Trockenheizen - anfangs nur Heizstabbetrieb - ganze Zeit Fenster offen und die Heizung arbeitet dauernd gegen das offene Fenster Fehlermeldung 9A ist bei den Vitocal, glaube ich, eine Störung der Außeneinheit. Ggf. reicht es schon, die WP einmal auszuschalten und wieder einzuschalten. Da es bei so einem Hauskauf ja um richtig Geld geht, kannst Du vorab einen Viessmann-Fachbetrieb hinzuziehen. Kannst Dich bei Viessmann melden und die werden Dir Partnerfirmen in der Nähe nennen. Vielleicht kannst Du auch mit dem Verkäufer vereinbaren, dass ein Teil des Kaufbetrages z.B. 5.000 Euro für 6 Monate auf ein Treuhandkonto geht und erst an den Verkäufer fließen, wenn sich die WP als mängelfrei erweist. Dann bist Du abgesichert, falls die Verkäufer-GmbH in die Insolvenz geht. Ob der in den Kommentaren mehrfach vorgeschlagene dynamische Stromtarif lohnt, kannst Du hier durchrechnen. Der Wärmepumpen-Verbrauch dürfte sich ja ziemlich gut schätzen lassen. https://smartstromcheck.de
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23.05.2025 19:07:54 |
Ich verstehe das klein klein hier nicht.
Das Teil wird eh eine Million oder so kosten. Wenn es da an 5000€ scheitert kann man sich das ganze eh nicht wirklich leisten.
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23.05.2025 19:14:04 |
Hast du eigentlich geklärt, ob der Stromzähler mit null eingebaut wurde? Ich habe schon erlebt, das der Netzbetreiber Zähler einbaut, die schon einen Verbrauch hatten!
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23.05.2025 19:21:55 |
Zitat von godek  Ich verstehe das klein klein hier nicht.
Das Teil wird eh eine Million oder so kosten. Wenn es da an 5000€ scheitert kann man sich das ganze eh nicht wirklich leisten. So ist es. Und selbst wenn das Risiko 20.000 Euro beträgt: wenns daran scheitert, scheitert es eh nicht daran. Zumal ja wohl die Schlange der Käufer bisher auch nicht lang war. Das einzige, was man wohl klären muß, ist, ob da überhaupt so eine WP mit Innenaufstellung funktionieren kann. Oliver
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23.05.2025 19:33:43 |
lasst das mit dem Hauskauf wenn ihr wegen so was Sorgen habt
Die Wärmepumpe, hätte sie jetzt keinen E9-Fehler - kann auch genau so in einem Jahr kaputt gehen - dann müsst ihr sie auch reparieren lassen
Egal welches Problem die WP hat - es ist nach 2 Jahren sicher kein Totalschaden
Ich würde an Eurer Stelle einfach versuchen den Kaufpreis um noch mal 3-5k runter handeln
Hier jetzt bereits vor dem Kauf mit Werkskundendienst, Treuhandkonto usw rumzumachen - der mögliche Schaden steht doch in keiner Relation zum Kaufpreis?
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23.05.2025 20:17:20 |
Zitat von ChrisMUC  ... Fertighaushersteller wird aber hoffentlich nicht verschwinden und sollte hoffentlich auch für eine Mängelbehebung sorgen, falls sich herausstellt, dass die Heizanlage nicht stabil läuft ... Das glaubst Du doch nicht wirklich, dass dem Nachkäufer der Immobilie vom Hersteller eine Mängelbeseitigung geleistet wird. 🤔
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23.05.2025 22:35:46 |
Aber hey, das Haus wurde doch nicht in Schwarzarbeit dort hingestellt. Da war doch ein Unternehmen dran. Diese habe auch eine Gewährleistungsfrist für ihre Gewerke. Ich weiß nur das ich zu unserem Hausbau mit den Handwerkern Gewährleistungsbürgschaften abgeschlossen hatte. Womöglich ist heute sowas auch noch üblich. Diese müssten auch noch existieren und wären eine Sicherheit. Ansonsten ist es schon komisch das ein Neubau solange unverkäuflich ist. Da wäre ich erstmal skeptisch und sehr aufmerksam. Notfalls ein Besichtigungstermin mit einem Gutachter machen und vorher kommen alle Unterlagen auf den Tisch.
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23.05.2025 23:29:10 |
Zitat von RayKrebs  Ansonsten ist es schon komisch das ein Neubau solange unverkäuflich ist. Da wäre ich erstmal skeptisch und sehr aufmerksam. Notfalls ein Besichtigungstermin mit einem Gutachter machen und vorher kommen alle Unterlagen auf den Tisch. es mag viele Gründe haben das so ein Haus bislang nicht verkauft wurde - und sei es auch nur das Sachbearbeiterin Aktenzeichen K-M im Mutterschutz ist Ich verstehe zugegeben nicht was hier - auch von Ray - für eine Panik gemacht wird Man kauft ein Haus - ja, man gibt meist sein gesamtes Erspartes aus , zahlt lange ab Ja, man sollte Dinge prüfen wie ob es evtl auf einer einsturzgefährdeten Mülldeponie gebaut wurde Aber nur weil die WP E9 anzeigt? Wollt ihr jetzt auch alle UP-Dosen vorher vom Gutachter prüfen lassen? Ohoh, der Garagentorantrieb zeigt F03 an - und die Spülmaschine in der Küche, verschwiegener Rost am Korb, da wollen uns irgendwelche Verbrecher-Verkäufer über den Tisch ziehen...
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24.05.2025 06:53:32 |
Zitat von RayKrebs  Aber hey, das Haus wurde doch nicht in Schwarzarbeit dort hingestellt. Da war doch ein Unternehmen dran. Diese habe auch eine Gewährleistungsfrist für ihre Gewerke. Ich weiß nur das ich zu unserem Hausbau mit den Handwerkern Gewährleistungsbürgschaften abgeschlossen[...] Branchenüblich ist eine Insolvenz kurz nach Beendigung der Bauarbeiten. Anschließend gründet man auf den Namen der Ehefrau das nächste Unternehmen. So spart man sich sämtliche Gewährleistungsansprüche.
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24.05.2025 07:34:03 |
Alleine Grundsteuern, Makler und Notargebühren beim Hauskauf sind so teuer, das ich mir um die Wärmepumpe die geringsten Gedanken machen würde. Einfach geistig ne neue einplanen incl. etwas Umbauarbeiten, wenn man es dann doch zum laufen bekommt, freut man sich.
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24.05.2025 10:43:22 |
Zitat von KR0815  Zitat von RayKrebs  [...] Ich verstehe zugegeben nicht was hier - auch von Ray - für eine Panik gemacht wird[...] Ich mache hier keine Panik. Mir geht's auch nicht nur um die Fehlermeldung wegen der WP. Wer ein Haus kauft gibt dafür eine Menge Geld aus und bürdet sich auch eine finanzielle Last auf. Ich würde da nie ohne einen Fachmann bzw. Gutachter den Schritt alleine wagen. Klar gibt es auch verdeckte Mängel, die vermutlich auch ein Gutachter an einem Termin nicht finden wird. Aber aus seiner Erfahrung hat er schon einen ganz anderen Blick.
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