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24.05.2025 12:13:36 |
Wir wissen noch gar nicht, was die Bude kosten soll und wo sie genau steht. Das Wichtigste ist die Lage, wobei ich nicht verstehen kann, wie man noch in Deutschland investieren will..., aber das ist ein anderes Thema. Ansonsten sehe ich noch andere Risiken: niemand weiß, wer die andere DHH kauft. Das kann schnell unangenehm werden! Und außerdem..., beim Fertighaus, was nicht von mir geplant ist..., wäre ich raus! Funfact: mein letztes Haus habe ich unbesehen (von Innen) gekauft. Erste Besichtigung war direkt nach dem Notartermin. Hab dem Verkäufer 1-2 Monate Zeit gegeben um auszuziehen, wie es hierzulande üblich zu sein scheint, und ihm sagen lassen, er kann alles mitnehmen was er gebrauchen kann - bei der Schlüsselübergabe fehlten dann die Heizkörper. Die Rohre waren bündig mit der Wand abgeschnitten worden. Vom Wärmeerzeuger war auch keine Spur mehr. 😂
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24.05.2025 13:23:58 |
Ich hab auch schon auf Immobilien unbesichtigt geboten. Wenn der Preis passt, ist das doch egal.
Wir groß eine "finanzielle Last" ist wenn man sich eine selbst genutzte Wohnimmobilie anschafft, ist vor allem die Frage des Verhältnisses Einkommen zur Ausgabe.
Bei meiner eigenen ist das Gesund, juckt uns finanziell nicht so sehr. Die Sache ist beim Immobilienkauf aber wie beim Autokauf halt immer das Thema, dass die Leute nicht nach Bedarf sondern nach verfügbarem Kreditrahmen kaufen und sich so selbst bis zum Renteneintritt versklaven... Aber das steht ja jedem frei, dies zu tun.
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24.05.2025 15:22:00 |
Das war Kauf vom Privat und keine Versteigerung eines Investitionsobjekts. Wurde wegen der Lage mit Meeresblick gekauft und weil auf der anderen Straßenseite unser Baugrundstück steht.
Soo günstig war es gar nicht, aber mir war es einfach nicht wichtig wie es drin aussieht, weil alles machbar ist und ich eh alles selber mache.
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24.05.2025 16:03:55 |
Zitat von Slupsk  Zitat von ajokr  [...] Naja, ausnahmsweise wäre das aber angebracht gewesen, da die Eu- Verordnung 2024/573 genau das eben nicht sagt. Es gilt: Ab 2030 greift ein Verbot in Neuanlagen mit R410A (und anderen Kältemitteln mit GWP > 750). Wartung ist weiterhin möglich, auch nach 2030.[...] Wieder falsch. Das Inverkehrbringen, also herstellerseitig wird verboten.Also Import und Produktion. Das wird verboten, sonst nichts. Bereits inverkehr gebrachte Geräte, dürfen selbstverständlich uneingeschränkt verkauft und installiert werden. Das bedeutet das R410A und andere nur über die Mengenreduzierung eingeschränkt wird, nicht in der Anwendung: Geräte dürfen gewartet, repariert, neu gefüllt werden. Da sind Geräte dann im Abverkauf sicherlich nicht so teuer...da kann die Anlage auch mal günstiger installiert werden. Das Kältemittel darin ist bereits erzeugt, mit allem was dazugehört, also nachhaltig denken und bedenkenlos ordentlich einsetzen, dass ist nachhaltig!
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24.05.2025 18:22:23 |
Zitat von ChrisMUC  Der Baufortschritt wurde von DEKRA mit drei Gutachten begleitet. Gravierende Mängel an der Bausubstanz wurden nicht festgestellt. @ChrisMUC, Energiestandard KfW40plus, Wärmepumpe Vitocal 200-A mit 7,5 kW, berechnete Heizlast etwa 5200 WDu kaufst ein Niedrigenergiehaus nach KfW40plus, zu einem hohen Kaufpreis und man baut eine überdimensionierte WP ein, die nicht zur Heizlast des Hauses passt und dadurch ineffizient läuft. Die Heizanlage muss vor dem Einzug funktionieren und abgenommen werden, sonst fließt kein Geld! Ich bin normalerweise nicht so misstrauisch, aber hier habe ich doch gewisse Zweifel, ob wir das verantworten können.Dann muss der Verkäufer diese Zweifel ausräumen und das Haus mängelfrei übergeben. Ein Fachanwalt für Vertragsrecht kann den Kaufvertrag prüfen und ergänzen. Auch müssen sämtliche Kosten für die Erschließung des Grundstücks vom Verkäufer bezahlt sein! Die andere Hälfte wurde bisher auch noch nicht verkauft. Ich vermute, die ursprünglichen Preisvorstellungen waren zu hoch, der Preis ist inzwischen runtergegangen.Verfügt das Haus/Grundstück über weitere Extras, wie Carport und einen angelegten Garten+ Terrasse+Wege+ Zaun ? Deine Position als Käufer dieser DHH könnte doch z.Zt. nicht besser sein, um Deine Wünsche durchzusetzen. Das ist doch Deine Chance den Verkäufer zu überzeugen, wenn Du die eine DHH kaufst, dann verkauft sich die zweite DHH auch viel leichter. Dafür muss Deine DHH aber ein Top Vorzeigeobjekt werden! Grüsse
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24.05.2025 19:04:14 |
Dann muss der Verkäufer diese Zweifel ausräumen und das Haus mängelfrei übergeben. Was genau hast du an „das ist ein fertiges Haus“ und „München“ nicht verstanden? Der Verkäufer muss genau gar nichts, und der TO auch nicht, vor allem nicht kaufen. Wenn aber doch (weil: du weißt schon, München), dann wird das eh mit großen Schmerzen verbunden sein. Das Wort „Abnahme“ dagegen kommt da nirgends vor. Oliver
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24.05.2025 20:44:31 |
Zitat von Effizient  Zitat von Slupsk  [...] Wieder falsch. Das Inverkehrbringen, also herstellerseitig wird verboten.Also Import und Produktion. Das wird verboten, sonst nichts. Bereits inverkehr gebrachte Geräte, dürfen selbstverständlich uneingeschränkt verkauft und installiert werden. Das bedeutet das[...] Du hast Recht, der Begriff des Inverkehrbringens ist hier sehr relevant. Die Verordnung unterscheidet allerdings zwischen Inverkehrbringen von Stoffen (Kältemittel) und dem Inverkehrbringen von Produkten oder Erzeugnissen (hier: der Wärmepumpe). Diese wird inverkehr gebracht, wenn sie erstmalig vom Hersteller an einen Dritten überlassen wird. Der Verordnung nach muss also auch der Verkäufer der Wärmepumpe (immer noch ein Inverkehrbringender Akteur, selbst wenn vorgefüllte Monoblock) Nachweise erbringen, dass Verbote eingehalten, Quoten erfüllt und alles weitere seine Richtigkeit hat. So einfach wird es also nicht sein, dass bereits produziertes R410A bereits inverkehr gebracht ist, und weiter frei eingesetzt werden kann. Wie auch immer: bei einer Anlage, die bereits jetzt steht und in Betrieb ist, würde ich mir mal überhaupt keinen Kopf des Kältemittels wegen machen. Um mehr geht's in dem Thread auch nicht.
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28.05.2025 13:14:28 |
Ich konnte inzwischen mit einem Heizungsmonteur an die Anlage.Nun kann ich über einige Daten berichten, die ich an der Anlage auslesen konnte. Es gab dabei leider mehrere Schockerlebnisse. Erste Überraschung: Anfang Mai wurde durch Viessmann wohl eine defekte Umwälzpumpe ausgetauscht. Dabei wurden alle Daten der Meldungshistorie gelöscht. Die Anlage wurde als optimiert und nach Betriebsprobe im fehlerfreien Zustand übergeben. Schon am selben Tag traten aber wieder erste Fehler auf (Hinweise 10, 11,28) und am nächsten Tag wurden erste Störungen registriert (Fehler 07), am Nachmittag wechselte die Pumpe mit Fehler A9 in den reinen Strombetrieb. Zu einem mir unbekannten späteren Zeitpunkt wurde angeblich noch eine Wartung durch einen Viessmann-Partner durchgeführt, auch das brachte keinen stabilen Betrieb. Bei unserem Besuch war die Pumpe im reinen Strombetrieb und zeigte bei Ankunft einen Fehler D6. Zusätzlich konnte ich sehen, dass die Anlage auf reinen Warmwasserbetrieb eingestellt war, das Haus also seit einiger Zeit gar nicht mehr geheizt wurde. Der Heizungsmonteur, den wir mitgebracht hatten, startete die Anlage neu und beobachtete, wie sie begann, das kalte Wasser aufzuheizen. Er empfahl dem Verkäufer der Immobilie, nochmal einen Techniker von Viessmann kommen zu lassen. Wir konnten eine lange Liste von Störungen sehen, hauptsächlich D6, 07 und A9. Bei dieser Sachlage kann ich aus meiner Sicht einen Kauf dieser Immobilie nicht mit gutem Gewissen in Betracht ziehen. Offenbar gibt es ein prinzipielles Problem, das keiner der Fachleute lösen konnte. Die Probleme betreffen wohl einerseits den Kühlkreislauf (Hinweis 10 bedeutet, dass der Verdichter abgeschaltet hat; 22 bedeutet, dass die Heißgastemperaturgrenze überschritten wurde; 28 bedeutet, dass der maximale Hochdruck erreicht wurde; 07 ist Störung im Kühlkreis), andererseits aber den Sekundärkreislauf (D6 zeigt zu geringen Durchfluss an). Nach einiger Zeit gibt die Pumpe auf und geht in reinen Strombetrieb. Fahrlässigkeit würde ich inzwischen ausschließen. Immerhin nicht gelöscht waren die Betriebsstunden: Verdichter etwa 1800 Durchlauferhitzer Stufe 1 etwa 3500 Durchlauferhitzer Stufe 2 etwa 2100 Anzahl der Starts: etwa 3000 Ich vermute, diese Zahlen betreffen jeweils die gesamte Laufzeit seit Inbetriebnahme. Der hohe Stromverbrauch ist damit wohl auch plausibel erklärbar. Wenn aber inzwischen drei Fachleute die Probleme nicht in den Griff bekommen haben, fände ich es unverantwortlich, das Risiko dann auf mich zu nehmen. Innenaufgestellte WP gibt es nicht so viele, man kann also nicht einfach ein kleineres Modell hinstellen, und wer soll das dann bezahlen? Am Ende läuft es dann auf einen langen Streit mit Fertighaushersteller, Bauträger, Heizungsbauer und Hersteller hinaus, der Nerven kostet. Das will man doch nicht bewusst in Kauf nehmen?? Vielleicht bin ich da zu wenig draufgängerisch...
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28.05.2025 13:23:54 |
Wenn der Preis stimmt, kannst du die Immobilie doch kaufen. Im schlimmsten Fall muss die komplette WP getauscht werden, das sollte doch ohne Probleme machbar sein.
Und ich nehme an, mit dem Durchlauferhitzer meinst du den Heizstab in der Wärmepumpe, der für die Beheizung des Hauses zuständig ist, wenn die WP nicht funktioniert.
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28.05.2025 13:24:54 |
nun, die Frage des Bezahlens ist doch das kleinste Problem. Neue Anlage im Kaufpreis einplanen, fertig. Entweder ist die Hütte auch dann noch günstig wenn du das drauf schlägst, sonst muss der Verkäufer entsprechend runter gehen. Einen langen Weg mit Fertighaushersteller, Bauträger, Heizungsbauer und Hersteller wird man da auch nicht haben, denn mit denen hast du eh nix zu schaffen, du hast nur einen Vertrag mit deinem Verkäufer. Und mit dem Heizungsbauer, der es dann richten oder eine neue Anlage einbauen soll. Zu den Fehlern: wenn das Ding ohne Puffer auf die Heizkreise arbeitet, dann der Loxone-Kram da ständig die Räume dicht macht weil die Temperaturen wegen Nichtnutzung runter gedreht wurden... dann wurdert micht nix. Da ergibt sich dann natürlich Durchflussmangel, Überhitzung im Kältekreis, etc.
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28.05.2025 13:28:03 |
Das Haus und die Heizanlage haben noch volle Gewährleistung. Warum bloß interessiert sich der Verkäufer nicht mindestens so wie Du für diese defekte Heizanlage? Es kostet ihn doch nichts außer Zeitaufwand, Fristen setzen usw.
Oder ist der HB, der den Einbau vorgenommsen hat, schon vom Markt?
Hat der Heizungsbauer, mit dem Du im Haus warst, Ideen zur Abhilfe gehabt? Und sei es eine Stellungnahme zu den Kosten für eine komplette Austauschinstallation?
Ich würd' das Haus ohne einen reichlichen Abschlag, der mindestens für eine Austauschinstallation reichen würde, auch nicht kaufen.
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| Zeit:
28.05.2025 14:02:34 |
Der Verkäufer ist allem anschein nach gewerblich. Was bringt dich drauf, dass dieser überhaupt Gewährleistungsansprüche ggü. irgend jemandem hat? B2B läßt sich das alles ausschließen. Das einzige was klar ist: der Verkäufer muss ggü. dem privaten Käufer eine Gewährleistung geben. Ob einem die was hilft steht auf einem anderen Blatt, ggf. kann man sie durch eine Gewährleistungsbürgschaft gegen Geld absichern lassen.
Und "da muss auf jeden Fall was vom Kaufpreis runter" ist doch auch Blödsinn. Nicht der Abschlag zählt, sondern was die Hütte am Ende kostet, incl. der zu erwartenden Investitionen. Wenn er die Hütte für 50kEUR in Zentrum Münchens anbeitet, dann ist die Heizung sch.. egal. Wenn er 5 Millionen Euro für die Hütte auf dem Dorf am AdW will, dann ist die Heizung auch egal.
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| Zeit:
28.05.2025 15:08:08 |
Es ist im Großraum München nicht einfach einen HB zu bekommen, der sich mit WP auskennt. Auf Sachen die ein anderer installiert hat, hat niemand wirklich Lust. Wenn Du das Haus wirklich noch haben willst: Sag dem Verkäufer er soll die WP reparieren lassen (Viessmann Kundendienst). Wenn alles funktioniert, holst du dir einen Gutachter für gebrauchte Immobilien und der soll das ganze Haus auf Herz und Nieren prüfen. Wenn der sagt, es ist alles OK, lässt du in den notariellen Kaufvertrag aufnehmen, daß der Verkäufer bis zum Ablauf der Werksgarantie der WP für alle Reperaturkosten aufkommt, die nicht von der Werksgarantie abgedeckt sind. Zur Sicherung des Anspruchs lässt Du dir eine Bankbürgschaft geben oder machst eine aufgeschobene Restzahlung zum Ablauf der Garantiezeit.
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| Zeit:
28.05.2025 15:35:51 |
Wie man es regelt, wenn der Rest passt ist geschmackssache.
Entweder der Verkäufer hat keine Lust auf irgendwas. Gut - dann bitte 50t€ Nachlass. Im Münchner Raum ist alles etwas teurer.
Dann kann man die WP erstmal versuchen reparieren zu lassen bis zu einem best. Budget hin. Evtl. erstmal noch kostenfrei über Gewährleistung probieren.
Wenn er sich nicht darauf einlässt, soll er Sie eben reparieren lassen.
Interessanterweise weiss der Verkäufer nun dass es Probleme mit der Heizung gibt. Die darf er einem anderen potentiellen Käufer nun auch nicht mehr verschweigen oder "kleinreden" :-)
5.600 Betriebsstunden rein elektrisch, gegenüber 1800 Betriebsstd. der WP selbst, tja da passt was nicht.
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| Zeit:
28.05.2025 15:49:34 |
Zitat von Gnampf  ... Der Verkäufer ist allem anschein nach gewerblich. Was bringt dich drauf, dass dieser überhaupt Gewährleistungsansprüche ggü. irgend jemandem hat? B2B läßt sich das alles ausschließen. Das einzige was klar ist: der Verkäufer muss ggü. dem privaten Käufer eine Gewährleistung geben. Ob einem die was hilft steht auf einem anderen Blatt, ggf. kann man sie durch eine Gewährleistungsbürgschaft gegen Geld absichern lassen. Bisher wissen wir alle nicht, welchen Status der Verkäufer hat. Eine Art Zwischenhändler? Ein privater Bauherr, der seinen Schnitt machen wollte? Ein Projektentwickler? Eines der Bauunternehmen, das sich Baugrund sichert, dort nach und nach baut und die fertigen Bauten verkauft? Und über die Vertragsgestaltung "B2B" wissen wir auch nichts. Daher wissen wir auch nicht, ob nicht schon der jetzige Verkäufer Gewährleistung gegenüber den beteiligten Gewerken geltend machen könnte. Zitat von Gnampf  Und "da muss auf jeden Fall was vom Kaufpreis runter" ist doch auch Blödsinn. Nicht der Abschlag zählt, sondern was die Hütte am Ende kostet, incl. der zu erwartenden Investitionen. Wenn er die Hütte für 50kEUR in Zentrum Münchens anbeitet, dann ist die Heizung sch.. egal. Wenn er 5 Millionen Euro für die Hütte auf dem Dorf am AdW will, dann ist die Heizung auch egal. Weder "50k" noch "5 Millionen" ist auch nur annährend realistisch und insofern pure Polemik. Bisher hat der Verkäufer offenbar behauptet, dass die Heizanlage in Ordnung sei. Das ist nun widerlegt. Ein entsprechender Abschlag, Bürgschaft, Gewährleistungs-/Bankbürgschaft hat somit jetzt eine Grundlage.
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| Zeit:
28.05.2025 16:22:05 |
das ganze hat genau die gleiche Grundlage wie vorher auch. Es kommt nämlich rein darauf an welcher Preis aufgerufen wird, wie dringend der Verkäufer die Hütte los werden muss, wieviele andere Interessenten er hat und was er denkt aus dem TE raus holen zu können.
Welche Gewährleistungsverhältnisse der Verkäufer zu den Errichtern hat ist dabei auch für den TE recht Wurscht, da der Verkäufer offensichtlich keine Absicht hat diese zu nutzen, sofern sie bestehen. Und dem TE stehen sie nicht zu.
Und zum Thema er darf die Mängel nicht verschweigen: was man darf und was man macht sind bekanntlich 2 verschiedene paar Schuhe. Der neue Käufer muss ja erstmal beweisen, dass der Verkäufer vom Mangel wusste, und auch bereit sein dafür die Gerichtskosten vorzustrecken, mit ungewissem Ausgang... selbst wenn er an den gleichen Heizungsbauer gerät und der sich dran erinnert.
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| Zeit:
28.05.2025 16:31:28 |
Wenn man nicht selbst Heizungsbauer ist, oder einen in der Verwandschaft einen hat, kauft man sich kein Haus mit einer kaputten WP. BTW: wenn ein Verkäufer so träge ist, daß er eine WP nicht reparieren lässt, für die er noch Garantie hat, wird auch noch an anderen Ecken, der eine oder andere Mangel übersehen worden sein.
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| Zeit:
28.05.2025 17:41:23 |
also ich würde die Hütte bei passendem Preis sofort kaufen, sch.. auf die verbaute Heizung. Erstrecht wenn sie ansonsten meinen Vorstellungen entspricht. Und das obwohl ich kein Heizungsbauer bin, und auch keinen in der Verwandtschaft habe. Und über den Verkäufer weisst du genausowenig wie wir alle hier, und somit auch nicht ob der überhaupt gegen irgendwen Gewährleistungs- oder gar Garantieansprüche hätte. Am Ende ist aber natürlich niemand gezwungen das Haus zu kaufen. Ob es ein guter Kauf wäre können wir mit den gelieferten Daten ja auch nicht bewerten.
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| Zeit:
28.05.2025 18:22:16 |
Du scheinst wenig Ahnung davon zu haben, wie die Handwerkersituation in Großraum München ist.
Kein Heizungsbauer hat hier Lust was vom Vorgänger zu reparieren, nicht mal für Geld und gute Worte. Zudem ist der Viessmann-Kundendienst unter aller Kanone.
Hier kauft man sich nichts Kaputtes um es reparieren zu lassen, weil man sich einen zweiten Kopf ärgert.
Es sei denn man hat wirklich gute Connections.
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| Zeit:
29.05.2025 02:17:27 |
Wenn wir ein Haus kaufen wolltenm wäre Schritt 1 ein BAFA- Gutachter, der genau hinsieht! Und unter Zeitdruck schon gar nicht .....
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| Zeit:
29.05.2025 05:36:32 |
Im anderen Thread ("Lohnt sich Wärmepumpe noch?") wurden seitenlange Diskussionen darüber geführt, welche Wertsteigerung Immobilien mit WP angeblich erfahren und es wurde von gewissen Foristen ausgeführt, dass Häuser ohne WP praktisch unverkäuflich werden würden... und hier sieht man deutlich, dass sogar eine relativ neue WP zu deutlichen Abschlägen führen kann, nur weil da ein Fxy im Display steht...
Und die Aussagen die auch oft kommen, dass Wärmepumpen bewährte Technik seit Jahrzehnten seien und nur umgedrehte Kühlschränke und da eigentlich nichts dran sei... - auch alles Ammenmärchen offensichtlich.
Sorry für off-topic aber es ist echt lustig, wenn man sieht wie Realität auf Ideologie trifft. 😉
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29.05.2025 09:46:55 |
Zitat von Slupsk  Zitat von Effizient  [...] Du hast Recht, der Begriff des Inverkehrbringens ist hier sehr relevant. Die Verordnung unterscheidet allerdings zwischen Inverkehrbringen von Stoffen (Kältemittel) und dem Inverkehrbringen von Produkten oder Erzeugnissen (hier: der Wärmepumpe). Diese wird inverkehr gebracht, wenn sie[...] Nun ja, die Geräte, die im (Groß-)Handel und beim Heizungsbauer stehen sind kein Problem. Die Geräte im laufenden Betrieb auch nicht. Es gibt gute Gründe diese also nicht abwertend oder mit falschen Verbotsaussagen abzuwarten. Da in der Kälte erheblich größere Mengen installiert sind ist der Recycling Weg zum Kältemittel Aldo noch Jahre/Jahrzehnte sicher (Stand heute). Dieses Verkaufsgelaber zu R290 ist wenig sachlich in der sachgerechten Beurteilung, aber so arbeitet der Heizungsbauer, vielfach unreflektiert einfach ins Regal greifen und sich hinterher wundern. Zum Thread zurück: Gerät einfach zu groß, weil ist so... Bei FBH in Verbindung mit Betonestrich ist die Speichermaße bereits so gross, dass ein Puffer nicht lohnt, somit keine Begründung, für soviel Leistung.
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29.05.2025 11:08:12 |
Zitat von belzig  Du scheinst wenig Ahnung davon zu haben, wie die Handwerkersituation in Großraum München ist. Stimmt, die spielt nämlich auch keine Rolle Zitat von belzig  Kein Heizungsbauer hat hier Lust was vom Vorgänger zu reparieren, nicht mal für Geld und gute Worte. Das ist auch andernorts der Fall. Na und? Erstens war jetzt ja schon ein Heizi da und hats sich mal angeschaut, ergo gibts also wohl doch welche. Zum anderen hat man ja ggf. schon jetzt eine Immo mit Heizi, den man dann "mitnehmen" kann. Zum anderen kann man, wenn der Kaufpreis passt, auch die Anlage rausreißen und neu machen lassen. Zitat von belzig  Zudem ist der Viessmann-Kundendienst unter aller Kanone. der wird wohl eh die Anlage nicht ihr Leben lang betreuen. Zitat von belzig  Hier kauft man sich nichts Kaputtes um es reparieren zu lassen, weil man sich einen zweiten Kopf ärgert. Ok, deine Lösung ist also, keine Immobilien mehr gebraucht verkaufen, sondern abreißen und neu bauen. Denn früher oder später braucht die verbaute Heizung eine Wartung oder Reparatur. Und wenn man dann den früheren Heizungsbauer nicht kennt, der keine Lust auf den neuen Kunden hat, oder, wie bei Fertighäusern häufig der Fall, nicht aus der Region ist... bleibt ja nur Abriss. Zitat von bricolaje  und hier sieht man deutlich, dass sogar eine relativ neue WP zu deutlichen Abschlägen führen kann, nur weil da ein Fxy im Display steht... ja, genau, weil die Anlage offensichtlich fehlerhaft ist. Meinst du ein Haus mit Öl- oder Gasbrenner würde ohne Abschlag verkauft, wenn die Heizung nicht läuft? Alles weitere hängt sehr vom Käufer, Standort und Preis ab. Zitat von bricolaje  Und die Aussagen die auch oft kommen, dass Wärmepumpen bewährte Technik seit Jahrzehnten seien und nur umgedrehte Kühlschränke und da eigentlich nichts dran sei... - auch alles Ammenmärchen offensichtlich. weil mal eine Anlage nicht korrekt läuft? Das eine Wärmepumpe Scheiße leichter mit einem Fehler oder höheren Betriebskosten quittiert als ein Verbrenner sollte jedem der sich hier tummelt klar sein. Das gerade Öl keine Zukunft hat genauso. Und das moderne Verbrennertechnik auch anfälliger ist als alte ebenfalls. Wenn es danach geht müssten wir alle mit offenen Feuerstellen hantieren. Zitat von bricolaje  Sorry für off-topic aber es ist echt lustig, wenn man sieht wie Realität auf Ideologie trifft. 😉 du meinst wie jemand, der versucht sich seinen Verbrenner schön zu reden, unreflektiert über Wärmepumpen lästert?
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29.05.2025 12:47:10 |
Ich kann das ganze Herumgejeiere absolut nicht verstehen, denn klar ist dass die verbaute WP offensichtlich nicht einwandfrei funktioniert, die dafür verantwortlichen Rahmenbedingungen sind nicht wirklich bekannt. So wie es aussieht hat auch der mehrmalige Einsatz des Herstellerkundendienstes bisher weder eine Ursache noch eine Abhilfe gebracht. Was mir aufgefallen ist, dass es eine Einzelraumregelung über irgendein Loxone Gedöns gibt, wie sich das mit der (lt. Datenblatt) geforderten Mindestumlaumenge von 1450 Litern / Stunde ) verträgt kann ich nicht beurteilen. Aus meiner bescheidenen Sicht würde ich sagen, entweder ein Preisabschlag von etwa 12.000,-€ ( Listenpreis der WP) oder der Verkäufer bringt es zuwege dass die bestehende WP einwandfrei funktvioniert! alles andere ist nur Kaffeesudleserei und bringt nur weitere Streitereien!
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30.05.2025 00:44:10 |
Zitat von Hannes/esbg;3849207Aus meiner bescheidenen Sicht würde ich sagen, entweder ein Preisabschlag von etwa 12.000,-€ (Listenpreis der WP) oder der Verkäufer bringt es zuwege dass die bestehende WP einwandfrei funktvioniert! alles andere ist nur Kaffeesudleserei und bringt nur weitere Streitereien![/quote
Und die Klobrille ha eine Macke - 100€ Abzug 3 Gartenplatten sind falsch verlegt - weitere 500€ Abzug
Und dann hat das Haus plötzlich ein anderer gekauft
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