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Datenschutzhinweise

§14a Wegschalten Heizstab
Verfasser:
Schultes
Zeit: 16.07.2025 20:30:28
0
3861094
Hi, eine Frage an die Wissenden:
Ich plane zur Erfüllung 14a einfach den Heizstab per Schütz wegzuschalten, wenn der NB dimmt.
Wenn man kein EMS anschliesst, sondern den digitalen (Ein/Aus) Modus wählt, ist dann auf dem Signal im Dimmzustand Spannung drauf oder nicht? Bzw. Liegt im Dimmzustand das Signal an und ist sonst aus?
Davon hängt nämlich ab, ob ich ein 4 poligen Schütz als Öffner oder Schliesser bestelle.
Vielen Dank Vorab.
Wenn einer eine Quelle benennen kann wäre ich sehr dankbar.

PS:Antworten ala “frag doch Deinen Eli” kann man getrost weglassen, dann würde ich nicht hier fragen

Verfasser:
gnika7
Zeit: 16.07.2025 21:01:19
2
3861100
Ist es nicht eher so, dass das ein potentialfreier Kontakt ist. Das heißt,
Kein Signal = Kontakt ist offen
Dimmsignal = Kontakt ist geschlossen

Zumindest ist das mein Verständnis der Steuerbox.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 21:19:23
0
3861107
Potentialfrei bedeutet nur, dass die Ausgänge {galvanisch) getrennt sind von der Steuerbox, da liegt also zB von alleine keine Spannung an. Das sagt aber nichts darüber aus, ob der Kontakt normal offen oder geschlossen ist.

Es ist bei der Steuerbox dokumentiert wie die Kontakte aussehen. Bei Theben als Beispiel sind zwei Kontakte Schließer und zwei Wechsler. Man kann aber nicht selbst wählen, welchen Kontakt davon man für das dimmen verwenden muss.

Normal dürfte es ein Schließer sein, weil ja nur sehr selten überhaupt gedimmt wird. Mit diesem betreibst Du ein Schütz, welches also fast immer nicht geschaltet ist. Die Kontakte am Schütz sind idealerweise Wechsler, sonst so dass man den heizstab so anschließen kann, dass er läuft ohne dass Strom am Schaltkontakt vom Schütz anliegt.

Alles andere würde permanent Strom verbrauchen für die Schaltung, wenn nicht gedimmt ist, und den zahlt man selber.

Aber wie gesagt: das hängt von der Steuerbox ab und davon welcher Kontakt zum dimmen verwendet wird, also wohl vom Netzgebiet in den man ist.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 16.07.2025 21:32:23
0
3861111
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der OP Potentialfrei als "Signal entspricht Kontakt zu" interpretiert. Soviel scheint er unterscheiden zu können.

Ich kenne jetzt nicht viele Steuerboxen, aber die wenigen die ich angeschaut habe, waren tatsächlich so. Auch meine WP wird über einen potentialfreien Kontakt durch schließen in den Dimmmodus geschickt. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das mehr oder weniger so gesetzt ist. Ähnlich zu SG-Ready bei dem beide Kontakte offen Normalbetrieb bedeuten.

Verfasser:
KR0815
Zeit: 16.07.2025 21:37:06
0
3861114
wird eh lustig mit dem "wegschalten"

so wie ich es verstehe muss ich da dann neben WP auch Wallbox, Klimaanlage usw anschließen?

Irgend ein Gebastel per MQTT usw ist aber durchaus zulässig?

Verfasser:
gnika7
Zeit: 16.07.2025 21:52:30
1
3861120
@OP
In
https://www.vde.com/resource/blob/2380710/0220c532a4ecec2b29c25c52858290dc/vde-fnn-hinweis-schnittstellen-steuerungseinrichtung-data.pdf
sind regelkonforme Steuerungskonzepte beschrieben. In deinem Fall scheint es so, dass du auf jeden Fall W4 nutzen musst. Geschlossen bedeutet, du musst dimmen.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 21:58:21
0
3861122
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass der OP Potentialfrei als "Signal entspricht Kontakt zu" interpretiert. Soviel scheint er unterscheiden zu können.


Ich habe mich darauf bezogen was Du geschrieben hast. Potentialfrei bedeutet nicht notwendigerweise "Kein Signal = Kontakt ist offen" usw.

Und zB diese Stadtwerke scheinen einen Schließer für das Dimmen zu nehmen.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 22:04:07
0
3861123
Zitat von KR0815 Beitrag anzeigen
wird eh lustig mit dem "wegschalten"

so wie ich es verstehe muss ich da dann neben WP auch Wallbox, Klimaanlage usw anschließen?

Irgend ein Gebastel per MQTT usw ist aber durchaus zulässig?


Wenn Du mehrere §14a Geräte hast dann wird ein gemeinsamer Wert berechnet auf den man ggf dimmen muss. Dieser kann recht hoch sein wenn man WP, Wallbox und evtl noch andere Geräte hat. Dann kann es möglich sein dass man das komplette Dimmen mit dem wegschalten vom Heizstab oder der Drosselung der Wallbox schafft. Heizstab ist einfach auch bei alten Anlagen, siehe oben. Und die Wallbox wird normalerweise eh oft irgendwie gesteuert. Dran denken: §14a für Verbraucher wird selten verwendet werden.

Was aber für viele richtig doof werden wird ist die Steuerung der PV, und zwar auch rückwirkend für viele Altanlagen. Da ist es schwer die Einspeisung ins Netz zu begrenzen, und nicht nur die Erzeugung. Im letzteren Fall ist dann auch kein Eigenverbrauch mehr möglich. Und dieses dimmen wird viel eingesetzt werden, zumindest in manchen Gegenden.

Verfasser:
KR0815
Zeit: 16.07.2025 22:10:49
0
3861126
das heisst ich kann dann einfach meine 11kW Wallbox dimmen - an die in dem Moment gar kein Auto angeschlossen ist?
Notfalls kauf ich halt noch 2 Wallboxen dazu die nie benutzt werden, nur dem dimmen dienen?

Auch werden dann Wärmepumpe und Klimaanlage gemeinsam in einen Topf geworfen - die werden aber nie gleichzeitig laufen

Irgendwie wird das Ganze immer lächerlicher :-)

Auch das mit PV - da installier ich eine Glühlampenbatterie hinterm Haus , bastel mir irgendwas - das ist dann zugelassen?

Das Ganze ist doch in keinster Weise zu Ende gedacht?

Verfasser:
Oelwechsler
Zeit: 16.07.2025 22:11:57
0
3861127
Bei meinen Stadtwerken muss ebenfalls bei Anziehen der Relaisspule in der Steuerung die Dimmung erfolgen. Deren potentialfreie Kontakte werden ja mit den entsprechenden 2 Kontakten der Wärmepumpe verbunden.

Was ich bei meinem Netzbetreiber aber nicht verstehe: die wollen 2 zweiadrige Leitungen vom Steuergerät zu den 2 Kontakten der Wärmepumpe verlegt haben. Also 4 Adern. Aber warum? Könnte es sein, dass 2 Adern als Rückmeldung genutzt werden sollen, um zu prüfen, dass die Schließung an der WP auch wirklich erfolgt ist?

Verfasser:
Ruediger1931
Zeit: 16.07.2025 22:20:25
0
3861131
Klar kannst du noch 3 oder 4 weiter WB anmelden.
Dann wirst du aber auch eine Leistungserhöhung kriegen und eine Wandlermessung. Die kostet dich monatlich dann auch mehr Geld weil du ja dann kein Standart Lastprofilkunde mehr bist.

Ich habe 22kw WB und WP und BWWP. Die Sauna habe ich gar nicht mit angegeben. Ich achte da selber drauf es nicht zu übertreiben.
Ich musste eine Leistingserhöhung auf 40 kw bestellen damit das alles genehmigt wurde.
Und wenn du über 40 kw kommst wird es teuer.

Grüße

Verfasser:
gnika7
Zeit: 16.07.2025 22:26:04
0
3861134
Zitat von KR0815 Beitrag anzeigen
das heisst ich kann dann einfach meine 11kW Wallbox dimmen - an die in dem Moment gar kein Auto angeschlossen ist?
Notfalls kauf ich halt noch 2 Wallboxen dazu die nie benutzt werden, nur dem dimmen dienen?
[...]

Ja und nein. Ja, du kannst mehrere Wallboxen beim NB anmelden. Musst die gar nicht dafür kaufen. Aber nur die erste ist genehmigungsfrei. Das heißt, für die anderen muss dein Hausanschluss ausreichend sein und der NB muss diese genehmigen. Dann kannst du tatsächlich mit einer WB immer die vollen 11kW ziehen.

Wenn aber der NB vor hat bei dir zu dimmen, wird er dir auch keine weiteren Wallboxen genehmigen. Wenn er es nicht vor hat, dann passt das Netz in deinem Abschnitt und du musst dir höchstwahrscheinlich nicht wirklich Gedanken über die Dimmung machen.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 16.07.2025 22:31:28
0
3861135
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Zitat von gnika7 Beitrag anzeigen
[...]


Ich habe mich darauf bezogen was Du geschrieben hast. Potentialfrei bedeutet nicht notwendigerweise "Kein Signal = Kontakt ist offen" usw.

Und zB[...]

Wie gesagt, für mich war es offensichtlich, dass es zwei getrennte Sachverhalte sind. Offensichtlich war es aber zu großer Gedankensprung und ich hätte ieinfach schreiben sollen, das heißt
"Dimmsignal wird durch schließen/öffnen des potentialfreien Kontakt übermittelt" wobei
"Kein Signal = potentialfreier Kontakt ist offen".

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 22:33:00
1
3861136
Doch, es ist durchdacht wenn man das Ziel bedenkt. Es soll eine Überlastungen des (lokalen) Netzes verhindert werden. Wenn Du eine Wallbox oder sonstigen Verbraucher anmeldest, dann garantiert Dir daher der Netzbetreiber bisher dass Du das verwenden kannst wann und wie Du willst. Er muss also eine große Last annehmen und einplanen. Wenn gedimmt wird, dann weiß er, dass Du weniger Last erzeugst. Es ist im Ergebnis völlig egal wie Du weniger verbraucht, oder ob Du überhaupt mehr verbraucht hättest, es ist nur wichtig, dass sich der Netzbetreiber darauf verlassen kann, was in der Summe alle zusammen im Netzabschnitt maximal brauchen.

Und ja, man kann das für sich optimieren, indem man neue Geräte hinzugefügt oder andere bestehende freiwillig in die Regelung reinnimmt. Aber nur in Grenzen, denn man kann nicht beliebig viele Großverbraucher an einen Hausanschluss montieren. Eben weil der Netzbetreiber damit Verpflichtungen eingeht. Und zB die zweite Wallbox gibt weniger als die erste an Restkapazität beim dimmen.

Und auch die Klimaanlage machst Sinn. Denn viele heizen damit.

Insgesamt ist es so ausgelegt, dass den Verbrauchern minimal etwas aufgezwungen wird. Nur der maximale Verbrauch beim Dimmen. Wenn Du willst, kannst Du auch im Winter mit der Klimaanlage kühlen, auch wenn gedimmt wird. Und diese Freiheit finde ich richtig.

Und der Netzbetreiber kann auch nicht beliebig dimmen. Denn dann muss er per Gesetz innerhalb einer recht kurzen Frist das Netz ausbauen damit nicht mehr gedimmt werden muß. Daher wird dieses dimmen eher selten vorkommen, außer dass Netz muss wirklich dringend ausgebaut werden.

Verfasser:
KR0815
Zeit: 16.07.2025 22:33:53
0
3861138
jetzt wo Du es sagst -Sauna habe ich ja auch noch - wenn auch die letzten 15 Jahre nicht benutzt

Das Ganze ist mehr als komplex

Ich habe hier eine Wallbox, ordentlich angemeldet - damals vom Staat finanziert - der Netzbetreiber hätte die Möglichkeit gehabt diese zu steuern - wenn er selber die Kabel verlegt hätte

hinzugekommen im Haus sind irgendwann 2 Klimaanlagen - nie angemeldet

Irgendwann eine Wärmepumpe, hier wieder Sreiterei wegen Heizstab den ich nie benutze

10kW PV - ordentlich angemeldet

Erhöhung PV auf 25 kW - Anmeldung läuft seit 9 Monaten - die Unterlagen sind vollständig - wir melden uns

30kW Speicher - bislang nicht angemeldet - ich warte die Bestätigung der PV ab

Das Haus hatte hier ursprünglich Nachtspeicheröfen, Hauptsicherung 125A

Mehr als 10kW haben wir noch nie verbraucht...
Wir haben auch keinen Elektroherd, kochen mit Gas

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 22:38:47
0
3861141
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
Bei meinen Stadtwerken muss ebenfalls bei Anziehen der Relaisspule in der Steuerung die Dimmung erfolgen. Deren potentialfreie Kontakte werden ja mit den entsprechenden 2 Kontakten der Wärmepumpe verbunden.

Was ich bei meinem Netzbetreiber aber nicht verstehe: die wollen 2 zweiadrige[...]


Das ist in den Vorgaben für die Steuerbox so verlangt. Man kann mit zwei Kontakten vier Schaltzustände abbilden.

Für Verbraucher sind das
nicht gedimmt/gedimmt/undefiniert/komplett ausschalten

Es muss aber soweit ich weiß derzeit nur auf dimmen reagiert werden.

Bei den Erzeugern (PV) sind es verschiedene Werte für die Begrenzung die so gewählt werden können.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 22:46:54
0
3861144
Die Sauna ist keine steuerbare Einrichtung nach §14a. Auch die Klimaanlagen nicht wenn sie zusammen weniger als 4,2 kW Leistungsaufnahme haben. Elektrisch, nicht Kälteleistung. Auch der Herd ist nicht drin.

Der normale Haushaltsbedarf wird nicht gedimmt.

Es gibt nur wenige Kategorien die betroffen sind (zB WP ist eine, Klima eine andere) und gedimmt werden muß nur in der Kategorie die > 4.2 kW verbrauchen könnte.

Das ist quasi eine Bagatellregelung, es macht keinen Sinn einen kleinverbraucher zu regeln und dafür Kosten für die Steuerung zu erzwingen.

Und kochen und beleuchten kann auch jeder ohne Gefahr des dimmens.

Verfasser:
gnika7
Zeit: 16.07.2025 22:49:59
0
3861145
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Zitat von Oelwechsler Beitrag anzeigen
[...]


Das ist in den Vorgaben für die Steuerbox so verlangt. Man kann mit zwei Kontakten vier Schaltzustände abbilden.
[...]

Wie erwähnt, ist alles gut in
VDE FNN Hinweisen
beschrieben.

Verfasser:
KR0815
Zeit: 16.07.2025 22:51:39
0
3861147
ganz so einfach ist das mit der Klimaanlage nicht

angemeldet werden muss sie generell

Und die Wärmepumpe ist ja dann im Sommer auch wieder eine Kältemaschine, so dass das zusammen gezählt werden muss?

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 16.07.2025 23:18:55
0
3861152
Ja, anmelden meist nach TAB schon, aber die Steuerbarkeit nach §14a ist davon unabhängig zu bewerten.

Und nein, die Geräte wechseln nicht die Klasse. Eine WP bleibt eine WP die primär zum Heizen ist auch wenn sie im Sommer kühlen kann.

Und umgekehrt für die Klimaanlage.

Aber wie gesagt, wenn man mit der Klima in einem normalen EFH kühlt dann wären 4.2 kW elektrisch schon eine Hausnummer, die man aber erreichen kann zB wenn man vier einzelne Anlagen verbaut die in Summe berücksichtigt werden.

Wenn die Klimaanlagen nicht gesteuert werden müssen, dann tragen sie auch nicht zu der maximalen Leistung bei die man beim dimmen für die §14a Verbraucher hat.

Alles was nicht §14a Verbraucher ist braucht nicht gedimmt zu werden

Verfasser:
Schultes
Zeit: 16.07.2025 23:19:29
0
3861153
So, ich war ein paar Stunden ausser Haus.
Vielen Dank allen Hinweisgebern, Ihr habt mir weitergeholfen!

Verfasser:
KR0815
Zeit: 16.07.2025 23:31:53
0
3861154
Zitat von Joerchi Beitrag anzeigen
Aber wie gesagt, wenn man mit der Klima in einem normalen EFH kühlt dann wären 4.2 kW elektrisch schon eine Hausnummer, die man aber erreichen kann zB wenn man vier einzelne Anlagen verbaut die in Summe berücksichtigt werden.


das Theater beginnt doch schon bei so Kleinanlagen wie der Panasonic Jeisha

Sie hat einen Heizstab, der könnte theoretisch,... das Typenschild, blabla

Verfasser:
Gelöschter Nutzer
Zeit: 16.07.2025 23:48:11
0
3861155
Wenn die knapp ausgelegt ist, kann da durchaus Volllast plus Heizstab anstehen. Gibt hier viele Fälle, wo eben nicht nach NAT dimensioniert wird und dann darf es der Heizstab richten.

Oder wenn der Holdup beim Abtauen nicht reicht oder wenn bei Frost WW mit hoher Solltemperatur erzeugt wird...also sooo theoretisch ist das Ganze nicht.

Verfasser:
ajokr
Zeit: 17.07.2025 06:15:32
0
3861161
Zitat von KR0815 Beitrag anzeigen
ganz so einfach ist das mit der Klimaanlage nicht

angemeldet werden muss sie generell

Und die Wärmepumpe ist ja dann im Sommer auch wieder eine Kältemaschine, so dass das zusammen gezählt werden muss?


Wenn die Klein-Klimaanlage nur per Fernbedienung betrieben wird, wie soll dann eine Dimmung realisiert werden? Ebenso wie beim 2kW-Heizlüfter nur durch händisches Ein-/Ausschalten.

Gibts dann ne Abschaltaufforderung als Push-Nachricht auf dem Handy?

Insofern sehe ich nicht den Vorteil einer Heizstabnutzung gegenüber dem Heizlüfter.

Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 06:20:17
0
3861162
Wenn der heizstab der WP nicht benötigt wird, dann kann man ihn dauerhaft deaktivieren, falls das für die Dimmung genügt. Für eine WP dürfte das oft der Fall sein. Dann ist immer gedimmt und keiner weitere Steuerung nötig. Denn es gibt keine Vorschriften dass man nicht dauerhaft dimmen darf.

Wenn Du das nicht willst, ist der Heizstab wohl doch nicht unnötig. In dem Fall ist es recht wahrscheinlich, dass man den heizstab aktivieren würde wenn gerade Engpass im Netz ist (sehr kaltes Wetter zB)

Dann braucht es eine Steuerung. Hier geht dann zB je nach Heizung der SG ready Kontakt, der Kontakt zum Abschalten der WP per Rundsteuerempfänger, oder ein Schütz wie oben besprochen. So etwas kann direkt über den Schaltkontakt der Steuerbox angeschlossen werden.

Alternativ eben eine Gesamtsteuerung mit einer Summenleistung die man einhalten muss. Wenn es dann reicht, zB die zweite Wallbox zu deaktivieren, dann kann man das dimmen darüber machen und braucht an der Heizung nichts zu anderen.

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Website-Statistik

§14a Wegschalten Heizstab
Verfasser:
Joerchi
Zeit: 17.07.2025 06:20:17
0
3861162
Wenn der heizstab der WP nicht benötigt wird, dann kann man ihn dauerhaft deaktivieren, falls das für die Dimmung genügt. Für eine WP dürfte das oft der Fall sein. Dann ist immer gedimmt und keiner weitere Steuerung nötig. Denn es gibt keine Vorschriften dass man nicht dauerhaft dimmen darf.

Wenn Du das nicht willst, ist der Heizstab wohl doch nicht unnötig. In dem Fall ist es recht wahrscheinlich, dass man den heizstab aktivieren würde wenn gerade Engpass im Netz ist (sehr kaltes Wetter zB)

Dann braucht es eine Steuerung. Hier geht dann zB je nach Heizung der SG ready Kontakt, der Kontakt zum Abschalten der WP per Rundsteuerempfänger, oder ein Schütz wie oben besprochen. So etwas kann direkt über den Schaltkontakt der Steuerbox angeschlossen werden.

Alternativ eben eine Gesamtsteuerung mit einer Summenleistung die man einhalten muss. Wenn es dann reicht, zB die zweite Wallbox zu deaktivieren, dann kann man das dimmen darüber machen und braucht an der Heizung nichts zu anderen.
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