| | | | Zeit:
17.07.2025 16:44:04 |
Zitat von gnika7  Das war mir schon klar... Aber auch die Regelung (der Einspeisung) auf 0% bei privaten Anlagen, wäre wegen der geringen Vergütung erstens verschmerzbar... Ich meinte ein anderes Problem. Die neuen Regeln zwingen einen dazu, die Einspeisung ins Netz zu reduzieren. Viele derzeit installierte Wechselrichter können das aber nicht so wie gefordert (mein Fronius Symo zum Beispiel). Also bleibt als Lösung ohne viel Aufwand nur, die Erzeugung runterzuregeln. Um die Mittagszeit dann wahrscheinlich auf 0%. Dann kann man in dieser Zeit aber auch keinen Strom mehr selbst verbrauchen. Und auch keinen Akku mit PV laden. Und das wäre für alle Anlagen ein großes Problem, und gerade auch für die alten die quasi nur noch über Eigenverbrauch Gewinn bringen. Manche Hersteller liefern die benötigte Regelung per Update nach. Fronius soweit ich weiß für die Gen24. Aber für die Symo gibt es bisher nur widersprüchliche Aussagen ob ein Update dazu kommen wird.
|
| | Zeit:
17.07.2025 17:01:18 |
Zitat von gnika7  Zitat von Oelwechsler  [...] Das ist nicht direkt Teil des §14a, sondern gehört zu der Ausgestaltung des §14a durch BNA im Rahmen des dort festgelegten[...] Bei Tarifabschaltungen ist es eine Vertragssache zwischen dir und dem Tarifanbieter und hat nichts mit §14a zu tun. Das kann der Tarifanbieter so machen wie der Dachdecker. Wenn dir der Tarif nicht gefällt musst du den auch nicht abschließen. Moin. Die präventive Steuerung und mit ihr die 2 Stunden Begrenzung gibt es aber nur als Übergangsphase maximal bis einschließlich 2028. Für die nach §14a eigentlich angedachte Netzorientierte Steuerung gilt (siehe deine Quelle unter 4.3.): "Die Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges erfolgt im notwendigen Umfang im Sinne von Ziffer 4.1., solange sie nach Intensität und zeitlicher Dauer und unter diskriminierungsfreier Heranziehung aller im betreffenden Netzbereich angeschlossenen teilnahmeverpflichteten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erforderlich ist, um die Gefährdung oder Störung zu verhindern oder zu beseitigen"Das kann also - sofern die recht strengen Gegebenheiten für diese Ultima-ratio Maßnahme tatsächlich irgendwo erfüllt sind - auch deutlich öfter und länger der Fall sein. Aber dann nicht unbedingt mit Dimmung durchgehend auf den Minimalwert.
|
| | Zeit:
17.07.2025 17:10:03 |
So aus Interesse: Wie verhält es sich bei der Option mit den Relais eigentlich mit der Dokumentationspflicht als Betreiber? Laut diesem etwas älteren Dokument bei der Clearingstelle EEG zur Umsetzung der Steuerbarkeit nach §14a kommt man dem mit EEBus praktisch automatisch nach, weil es einen Rückkanal zur Steuerbox gibt. Bei Relais müsste man sich selbst um die Dokumentation kümmern. Hier wird von einer "technischen Zusatzausrüstung zur Nachweisführung" gesprochen, wie auch immer die aussehen soll. Oder interessiert das in der Praxis keinen?
|
| | Zeit:
17.07.2025 17:28:22 |
Zitat von ch2k  Das kann also - sofern die recht strengen Gegebenheiten für diese Ultima-ratio Maßnahme tatsächlich irgendwo erfüllt sind - auch deutlich öfter und länger der Fall sein. Aber dann nicht unbedingt mit Dimmung durchgehend auf den Minimalwert.
... und muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben. Glaub mir, die NBs werden diese regulatorische Problematik soweit es möglich ist, wie das Teufel das Weihwasser meiden. Das heißt, wenn das passiert dann ist die K**ke richtig am Dampfen und der NB hat am Ende deswegen höhere Kosten. Da die Menschen außerdem Geld lieben, werden viele betroffenen freiwillig in Modul 2/3 wechseln und ihre Lasten passend zu verschieben, weil die NBs das richtig versüßen werden ;-) Passiert bereits jetzt schon. Sollte das dann doch trotzdem öfters vorkommen, dann ist es eh besser, wenn der NB drosselt, statt sein komplettes Netz die Grätsche macht. Wenn das passiert, dann sind alle Verbrauchseinrichtungen - steuerbar oder nicht - hart auf 0 für ggfs. längere Zeit gedrosselt ;-) Bis jetzt haben wir eher das Problem, dass das Netz durch Erzeugungsanlagen und nicht durch Lasten an ihre Grenzen stößt. Da kann ich mir durchaus vorstellen, dass der NB versuchen wird mit der präventiven Steuerung die Lasten in die Zeiten zu schieben, in denen die Einspeiseanlagen sein Netz zu sehr belasten, um die verschiedenen Übergangspunkte zu entlasten.
|
| | Zeit:
17.07.2025 17:34:08 |
Zitat von ch2k  Bei Relais müsste man sich selbst um die Dokumentation kümmern. Hier wird von einer "technischen Zusatzausrüstung zur Nachweisführung" gesprochen, wie auch immer die aussehen soll. Oder interessiert das in der Praxis keinen? [...] Mein NB hat es jedenfalls erwähnt, dass ich das brauche. Ich vermute, um mich ein wenig abzuschrecken ihm mit meinen Wünschen noch mehr Arbeit zu bereiten ;-) In meinem Fall habe ich mehrere Optionen: 1. Bei WP wird die Info AFAIK im Log gespeichert. 2. Mein EMS übermittelt die Daten für sVE in das SMA-Portal, wo ich diese sehen kann und dem NB zeigen kann. 3. Alternativ könnte ich das EMS von SMA nutzen. Da passiert es quasi das gleiche (bzw. Rückmeldung über eebus) 4. Ich logge die Daten mit HomeAssistant und könnte dem NB die Daten dann z.B. im parquett Format schicken. Das wäre dann ein Spaß 🤣🤣🤣. Ich wüsste zumindest nichts von der Anforderung in welchem Format der Nachweis erfolgen soll.
|
| | Zeit:
17.07.2025 17:52:48 |
ich frage mich ja - ist irgendwo geregelt wie diese ganzen Abschalteinrichtungen sowohl für WP als auch PV auszusehen haben? Was würden die z.B. zu einer PV-Anlage sagen wo ich mit meiner selbst gebauten Steuerung halt alles was über 70% ist per Heizlüfter im Garten verbrate? Beim Akku gehts weiter der darf generell nicht ins Netz einspeisen, auch keine Sekunde lang Aber laut VDE darf er nicht beliebig schnell regeln Somit speisst er automatisch wenn z.B. die Kochplatte ausgeschaltet wird erst mal ein paar Sekunden ein Das mit dem abgeschalteten / nicht angeschlossenen Heizstab wird übrigens in anderen Foren anders gesehen - angeblich zählt nur die Gesamtleistung laut Typenschild |
| | Zeit:
17.07.2025 17:55:14 |
Zitat von gnika7  ... und muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben[...] Naja, für den Netzbetreiber gilt: "Wird in einem Netzbereich eine Maßnahme nach Ziffer 4. oder Ziffer 10.5. durchgeführt und ist mit weiteren Maßnahmen zu rechnen, muss der Netzbetreiber dies in seiner Netzausbau- und Netzertüchtigungsplanung für diesen Netzbereich berücksichtigen und unverzüglich Maßnahmen zur Abhilfe prüfen."So sehr die Pistole auf der Brust haben die da in meinen Augen auch nicht, je nach dem was die Prüfung ergibt. ;) Aus dem zitierten Absatz geht denke ich hervor, dass ich das auch nicht für sehr wahrscheinlich halte.
|
| | Zeit:
17.07.2025 18:16:02 |
@KR0815 : Soweit ich weiß, ist es Sache des Betreibers wie das umgesetzt wird. Aber ich vermute, dass einige Netzbetreiber versuchen werden, da einen eingetragen Elektriker zu verlangen der was unterschreibt. Ich glaube aber nicht dass das verpflichtend wäre (kann da aber keine richtige Quelle für geben) Ja, Du kannst leicht Dinge ausdenken wie Du im Rahmen der Regeln etwas unerwünschtes machen kannst. Aber das ist kein Problem. Man muss sich von einzelnen Anschlüssen lösen und die Anschlüsse in einem Netzgebiet zusammen anschauen. Da wird es immer welche geben wo die Regelung nicht richtig umgesetzt wird, wo der Betreibers Quatsch macht, usw. Aber die Masse wird es nicht tun und das reicht. Bzgl der Gesamtleistung: die Leistung auf dem Typschild entscheidet ob die Anlage unter §14a fällt. Das ist wahrscheinlich was im anderen Forum gemeint ist. Aber wenn das Gerät steuerbar sein muss, dann kann man dafür oft den Heizstab deaktivieren und ist fertig. Das ist also vermutlich kein Widerspruch zum anderen Forum.
|
| | Zeit:
17.07.2025 18:37:17 |
Na das mit dem Rückkanal wird sich ja bis 2030 erübrigen. Bis dahin müssen alle eine intelligente Messeinrichtung haben und die hat eine Datenschnittstelle, überträgt mindestens die Werte alle 15 min. Da sieht der NB quasi live, ob der Strombezug runtergeht, wenn er dimmt. Und das pro Kunde. Mit ein bisschen KI und Datenauswertung weiss der NB dann ganz genau, wann der Kunde sein BEV lädt. Er wird m.E. Sogar das Kundenverhalten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersagen können. Das kann er vollständig einer KI geben und weiss ganz genau, welcher Kunde seine Anlage ordentlich betreibt und wer nicht. Wann er dann eingreift liegt dann in seinem Ermessen.
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:15:21 |
Zitat von Joerchi  @KR0815 :
Bzgl der Gesamtleistung: die Leistung auf dem Typschild entscheidet ob die Anlage unter §14a fällt. Das ist wahrscheinlich was im anderen Forum gemeint ist. Aber wenn das Gerät steuerbar sein muss, dann kann man dafür oft den Heizstab deaktivieren und ist fertig. Das ist also vermutlich kein Widerspruch zum anderen Forum. interesanter ganz neuer Ansatz :-) Ich baue also hinter die Jeisha noch zusätzlich 2 Durchlauferhitzer oder Heizstäbe in den Heizkreis - schliese die aber nicht an - somit brauche ich auch keinen Draht zum EVU-Steuergerät zu ziehen?
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:20:35 |
Zitat von ch2k  So sehr die Pistole auf der Brust haben die da in meinen Augen auch nicht, je nach dem was die Prüfung ergibt. ;)[...] Du unterschätzt, wie viele Kosten das beim NB verursachen würde. Den damit auch noch einhergehenden Shitstorm und den Druck aus der Wirtschaft will kein NB sich freiwillig antun, wenn er das vermeiden kann. Ggfs. wird das Netzentgelt in Modul 2/3 vorher auf 1ct abgesenkt. Wenn das aber in meinem VN passiert, würde ich mir tatsächlich Sorgen über Stromausfall machen.
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:28:19 |
Zitat von Schultes  Na das mit dem Rückkanal wird sich ja bis 2030 erübrigen. Bis dahin müssen alle eine intelligente Messeinrichtung haben und die hat eine Datenschnittstelle, überträgt mindestens die Werte alle 15 min. Da sieht der NB quasi live, ob der Strombezug runtergeht, wenn er dimmt. Und das pro[...] Das bringt dem NB wenig... Wenn der drosselt und nix passiert, kann einfach daran liegen, dass die WP gerade unter 4,2kW läuft, ich meinen Ofen mit 2kW laufen lasse, was am Herd bruzle, mein Trockner gerade läuft und ich das Bad mit Heizlüfter auf Wohlfühltemperatur bringe. Ob da eine sVE hätte drosseln müssen, kann er gar nicht beurteilen. Deshalb gibt es auch die 2-jährige Dokumentationspflicht.
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:30:36 |
Zitat von KR0815  Zitat von Joerchi  [...] interesanter ganz neuer Ansatz :-) Ich baue also hinter die Jeisha noch zusätzlich 2 Durchlauferhitzer oder Heizstäbe in den Heizkreis - schliese die aber nicht an - somit brauche ich auch keinen Draht zum EVU-Steuergerät zu ziehen? Nicht ganz. Die müsstest du dann auch beim NB genehmigen lassen, was dann wiederum Nebenwirkungen hat ;-)
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:39:33 |
welche Nebenwirkungen hätte es wenn ich eh alles anmelden muss?
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:43:56 |
Deine Anschlussleistung muss erhöht werden, du brauchst einen neue Verkabelung im Zählerkasten, du musst höhere Grundgebühr für die Messung zahlen. Da kommen ein paar tausend € und dauerhaft höhere Betriebskosten zusammen. Kann man machen. Will man das aber wirklich?
Und nicht zu vergessen, die aktuelle Diskussion die Systematik der Umlage der Netzentgelte auf die Anschlussnehmer zu ändern.
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:51:53 |
ich verstehe nicht - warum sollte ich hier einen neuen Zählerkasten oder andere Kabel brauchen?
wegen 2 zusätzlichen 3kW Heizwendeln sicher nicht?
Das Haus hier hatte früher Nachtspeicherheizung, da ist genug ANschlussleistung vorhanden
|
| | Zeit:
17.07.2025 21:59:31 |
Achso... Dann natürlich wahrscheinlich nicht. Die Speicherheizungen können aber ggfs. anders bei Auslegung und Verkabelung nicht als Dauerlast berücksichtigt worden sein. Da müsstest du die TAB deines NB mit deiner Verkabelung vergleichen.
Die höheren Messegebühren können dann immer noch ein Problem sein. Und wie gesagt die mittelfristige Änderung der Systematik bei der Abrechnung der Netzentgelte.
|
| | Zeit:
17.07.2025 22:27:25 |
Zitat von gnika7  Zitat von Schultes  [...] Das bringt dem NB wenig... Wenn der drosselt und nix passiert, kann einfach daran liegen, dass die WP gerade unter 4,2kW läuft, ich meinen Ofen mit 2kW laufen lasse, was am Herd bruzle, mein Trockner gerade läuft und ich das Bad mit Heizlüfter auf Wohlfühltemperatur bringe. Ob da eine sVE[...] Du glaubst nicht, was man via MachineLearning Ansätzen an Muster erkennen kann, wenn man nur genügend Daten hat. Der wird dir auf den Punkt genau sagen können, wann du die WP an hast und wann nicht. Und er weiss auch wann du zu Hause bist, wann in Urlaub, wann du aufsteht und wieder ins Bett hüpfst. Wann und wie oft deine Waschm. Läuft und ob du eine Sauna in Betrieb hast. Kannst du alles rauslesen, ohne Probleme.
|
| | Zeit:
17.07.2025 22:43:22 |
Glaub mir, 1. du überschätzt die Fähigkeiten eines VNB 2. du unterschätzt meine Möglichkeiten und Fähigkeiten meinen Lastgang zu manipulieren 3. du scheinst nicht zu wissen, auf welche Daten des IMSys der NB überhaupt zugreifen kann.
Aktuell sind VNBs schon froh, wenn die die Last am Anschlusspunkt zu ÜNB vernünftig vorhersagen und am besten noch steuern können. Und diese KIs, von denen du redest, gibt es schon seit einer Dekade und wir führen diese tatsächlich bei VNBs ein. Der Lastgang einzelner Anschlüsse der Privathaushalte tangiert den VNB nur peripher, wenn überhaupt.
|
| | Zeit:
17.07.2025 23:08:31 |
Zitat von KR0815  Ich baue also hinter die Jeisha noch zusätzlich 2 Durchlauferhitzer oder Heizstäbe in den Heizkreis - schliese die aber nicht an - somit brauche ich auch keinen Draht zum EVU-Steuergerät zu ziehen?
Warum denn so kompliziert? 🤔 Wenn ich mich recht erinnere hast du nicht nur die Jeisha sondern auch noch eine Split-Klima die auch heizen kann. Du hast also schon mehr als ausreichend Wärmeerzeuger im Haus und brauchst eigentlich keine zusätzlichen Durchlauferhitzer oder Heizstäbe...🙄 Um die Abschalteinrichtung kommst du trotzdem nicht drum herum aber mit der schaltest du dann einfach die Zuleitung zum Heizstab der Jeisha, ggf mit einem einfachen Eltako Relais dazwischen. Den Heizstab selbst deaktivierst du per Software, da gibt's ja das Spezialmenu in dem man den Heizstab ganz abschalten kann. Das ist notwendig damit die Jeisha keinen Fehler wirft wenn der VNB tatsächlich mal "dimmen" muß. Abgeschaltet wird dann beim "dimmen" zwar garnichts aber du erfüllst damit die Anforderungen des §14a in vollem Umfang. Und dann kommt deine Split Klima ins Spiel..... Wenn die Jeisha nicht mehr ausreicht und eigentlich den (deaktivierten) Heizstab einschalten müsste dann heizt du stattdessen mit der Split Klima zu. Ich habe das übrigens genauso bei mir umgesetzt, wenn auch ohne Split Klima. Mein Heizstab ist aber noch nicht mal deaktiviert denn ich muß zu 99,9% nicht damit rechnen, dass mein VNB jemals die Dimmung einsetzen wird. Falls doch.... Das sehr geringe "Restrisiko" nehme ich einfach in Kauf. Meine Jeisha wirft dann zwar einen Fehler aber das bekomme ich mit und kann dann immer noch handeln indem ich den Heizstab erst dann im Spezialmenü deaktiviere, die Jeisha neu starte und mangels Split Klima eben mit einem 2 kW Heizlüfter zuheize wenn's denn erforderlich ist.
|
| | Zeit:
17.07.2025 23:20:52 |
Wenn er seine WP/Klima vor 2024 ohne irgendwelche Steuerung durch NB eingebaut hat, kann er das so bis zum St Nimmerlein betreiben und muss da nix drosseln. Er kann aber wenn er will, um z.B. von Modul 1/2/3 zu profitieren. Aber für 1/3 würde eine einfache Anmeldung einer Wallbox ausreichen. Davon können dann auch seine Klimas/WP etc auch profitieren, ohne dass die durch NB drosselbar wären.
|
| | Zeit:
17.07.2025 23:26:36 |
ja, ich weiss schon - bei mir ist das alles kein Problem, Klimaanlage, Holzofen, Gasheizung,.... Mich würde nur das theoretische hinter diesem ganzen Behörden-Wahnsinn interessieren Ich habe z.B. hier auch im Boiler einen Heizstab - 2 sogar - einer ist still gelegt da er zu hoch sass Der Heizstab wird nur im Sommer genutzt, bei PV-Überschuss - reicht jetzt seit 3 Monaten komplett aus - mir ist die Jeisha zu schade im Sommer für WW Eigentlich müsste ich ja alles anmelden Dann mache ich halt die beiden Heizstäbe als Teil meiner Energiebereitung steuerbar, dann sollte es gut sein? Den einen brauche ich eh nie, schon mal 6kW BonusDen anderen nutze ich im Winter auch nicht mich kotzt halt am Meisten an das ich die Jeisha anmelden müsste weil sie einen Heizstab hat - den ich aber nie benutze Auch meine Wallbox ist so ein Kandidat - mit 11kW angemeldet - aber das Auto kann nur 3.7kW - schon wieder über 7 kW Bonus wenn ich 2 Phasen abklemme
|
| | Zeit:
18.07.2025 07:16:24 |
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Und eine Behördenwahnsinn kann ich auch nicht erkennen. NEUE Verbraucher über 4,2kW müssen angemeldet werden und die nötige Kabel für die Steuerung gelegt werden. Alt Geräte haben Bestandsschutz. Wenn man den Heizstab nicht benötigt, umso besser. Free Money. Blöd ist nur, dass ein eingetragener Elektriker meistens anmelden muss. War aber auch schon vor 14a so. Modul 1 muss man sich keine Gedanken machen. 2 und 3 für die, die mehr optimieren möchten. Das ist doch 1000mal besser als vorher mit Genehmigung und Zeitweiser total Abschaltung. Und eine Dimmung auf 4,2kW sollte in über 95% der Fälle nicht mal groß auffallen.
|
| | Zeit:
18.07.2025 07:21:04 |
@KR0815 : Du redest Probleme herbei die es nicht gibt. Es ist wirklich ausgiebig von mehreren Seiten auf jedes der Argumente die Du wiederholst eingegangen worden. Und auch auf den Sinn hinter den Regelungen. Du bist fein raus weil bei Dir offenbar im Netz alles genehmigt wurde. Wie würdest Du denn hier schreiben, wenn Dir der Netzbetreiber die Installation von Wallbox oder WP verweigert hätte, mit Verweis auf das begrenzte Netz? Dann wärst Du wohl eher froh wenn Du mit §14a ein Anrecht darauf bekommen hättest. Wenn Du die Mühe, die Du verwendest um Grenzfälle zu konstruieren, dafür verwenden würdest konstruktive Lösungen zu finden wäre das sicher hilfreicher. Gerade bei der WP widersprichst Du dir selbst. Entweder Du brauchst den Heizstab (wenn auch nur selten) - dann kann sich eben der Netzbetreiber nicht darauf verlassen dass Du ihn aus hast wenn es darauf ankommt und er muss steuerbar werden um den gewünschten Zweck zu erreichen. Oder Du brauchst ihn nicht. Dann meldest Du die WP an, sparst beim Strompreis, deaktivierst den Heizstab und bist fertig. Wenn die WP vor dem Stichtag eingebaut wurde ist sie ohnehin nicht betroffen. Dann könntest Du sogar freiwillig mitmachen wenn Du den geringeren Strompreis willst. Wo genau ist das Problem? Und nein, das ist kein Bürokratiemonster, im Gegensatz zu vielen anderen Regelungen. Die Regelungen lassen viel Freiheit, sind daher relativ leicht zu erfüllen in den allermeisten Fällen. Es gibt öffentlich zugängliche Ausführungshilfen, zB um zu berechnen wie die Mindestlast zentraler Steuerung aller steuerbaren Verbraucher ist. Wenn es ein Bürokratiemonster wäre, dann wäre alles so genau vorgeschrieben, dass Du nicht die ganzen merkwürdigen Beispiele konstruieren könntest.
|
| | Zeit:
18.07.2025 07:24:52 |
Ich verstehe das Problem auch nicht. Es gibt halt Menschen, die sich über alles aufregen müssen, insbesondere wenn es irgendwie was mit EE zu tun. Dabei ist die neue Regelung eine deutliche Verbesserung gegenüber der früheren Regelung, egal wie man zu EE und Grünen steht.
|