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18.07.2025 18:29:52 |
Zitat von gnika7  sich über alles aufregen müssen, insbesondere wenn es irgendwie was mit EE zu tun. Dabei ist die neue Regelung eine deutliche Verbesserung Ja, das ist schon ein kluger Schachzug, wenn man erst den Bürgern erzählt sie sollen auf EE umsteigen und dann reicht das Stromnetz gar nicht. Dann kommen solche Regelungen wie Abschalten oder Dimmen und schon muss man auch noch an den Zählerschrank ran, obwohl der auch noch für die nächsten 20 Jahre gut ist. Wir hatten hier gerade den Fall, wo sich jemand aufgrund der erforderlichen Steuerleitung von Zählerschrank zum Heizungskeller sich nicht den halben Hausflur aufstemmt...dann bleibt halt die fossile Heizung drin oder wird durch eine neue ersetzt. Das vorhandene 3x1.5mm² reicht dazu völlig. Das ist völliger Irrsinn, wie das aktuell abläuft. Bei PV exakt das Gleiche, das wird doch jeden Tag unattraktiver.
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18.07.2025 19:18:06 |
Moin, da meine Schwägerin im August eine neue WP bekommt (bei der ich sie im gesamtne Planungsprozeß unterstützt habe), für die Zukunft PV plant und seit 3 Jahren eine Wallbox mit 11 kW hat, haben wir uns auch schlau bzgl. §14a gemacht. Und durch Unterlagenstudium ihres örtl. VNB und auch Vergleich mit den Unterlagen anderer VNB eine Menge gelernt. Lege ich das gedanklich neben das, was hier im thread alles vermutet und geschrieben wurde, passen ein paar Sachen zueinander, vieles dagegen nicht. Ich schreib mal auf, was in meiner Erkenntnis die Sachlage aufgrund der sehr verbraucherfreundlichen Regelung der letzten Ampelregierung ist: 1. Nur steuerbare stromverbrauchende Einrichtungen, die ab 1.1.2024 in Betrieb gegangen sind, müssen gem §14a EnWG (nicht GEG!) so angeschlossen werden, dass sie dimmbar sind. Die Bundesnetzagentur hat das in den FAQ leicht verständlich aufgeschrieben Das sind: a) Wärmepumpe incl. el. Zuheizer b) ein netzdienlicher PV-Speicher d.h. einer, der auch aus dem Netz laden kann - und nur dieser Ladevorgang ist betroffen c) Klimaanlagen zur Kühlung, die zur Bestimmung der max. el. Anschlußleistung nicht mit WPs gebündelt werden d) Wallboxen mit mehr als 4,2 kW max. Stromlaufnahme. Der VNB darf die Stromabnahme pro Tag für max. 2 h und nur bei drohendem Netzzusammenbruch auf 4,2 kW dimmen. Macht er hiervon wiederholt Gebrauch, muss er das betroffene Netz ertüchtigen. Die Aufgaben und Lösungswege sind klar geregelt - Beispiel Gerätetyp a): 1. der VNB sendet auf elektron. Weg ein Dimmsignal. Dazu verwendet er die FNN-Box ("Steuerbox"), die das Dimmsignal vom smart-meter-gateway mit SIM-Karte erhält. Damit wird der elektron. Zähler automatisch zum Intelligenten Meßsystem. Die Weitergabe des Dimmsignals erfolgt entweder über 2-Drahtklemmen oder über den EEBus-Ausgang mit RJ45-Steckbuchse für ein Netzwerkkabel. 2. Auf der in Betreiberbesitz befindlichen Geräteseite ist EEBuskabel oder das 2-Drahtkabel so anzuschließen, dass das Gerät sofort in den Dimmmodus geht. Fehlt die Elektronik der Leistungsreduzierung, muß das Gerät auf die nächstmögliche Dimmstufe schalten oder über ein Schütz geschaltet werden. Die meisten WP haben dazu die "Soroftausschaltungsklemmen", wenn sie smart-grid-fähig sind. Sie werden also wie vor dem 1.1.24 bei WP-Strombezug hart ausgeschaltet. Die ersten Hersteller haben für ihre Modelle Nachrüstsets auf den Markt gebracht, die dann das Dimmen übernehmen. An die Stelle des Direktanschlusses an die zu dimmenden PV-Anlage darf auch ein vom Betreiber betriebenes EMS treten, das mit einem der 2 Signalwege der FNN-Box verbunden ist und dann ein intelligentes Dimmmanagement der Steuerbaren übernimmt, durch das die maximal erlaubte Leistung der Steuerbaren nicht überschritten wird. EMS ist vorteilhaft, weil durch einen Rechenalgorithmus höhere Maximalströme als bei Einzelanschluß möglich sind. Dieselben Verantwortungen und Lösungen gelten auch für Gerätetypen b) - d) 2. Nur steuerbare Netzeinspeiser sind nach Solarspitzengesetz betroffen: Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW mit Inbetriebnahme ab 1.3.2025. Anlagen mit mehr als 7 kW und Inbetriebnahme VOR dem 1.3.2025 sind innerhalb einer Übergangsfrist ebenfalls auszustatten. Gut zusammengefasst ist das hier und hier. Die Aufgaben und Lösungswege sind auch hier geregelt; allerdings weniger detailreich - Beispiel PV: 1. der VNB sendet auf elektron. Weg ein Dimmsignal. Dazu verwendet er die FNN-Box ("Steuerbox"), die das Dimmsignal vom smart-meter-gateway des Intelligenten Meßsystems erhält. 2. Auf der in Betreiberbesitz befindlichen Geräteseite ist dann ein Gerät, dass die Einspeisung bei Erhalt des Signals über eine Leistungsreduzierung entsprechend drosselt. Ist diese Technik nicht vorhanden, muss die Einspeiseleistung auf 60% der Peakleistung dauerhaft reduziert werden. Nach Einbau der Technik ist ein Test vorgeschrieben, ob die Schaltung auch funktioniert. Erst danach darf man die o.g. Anlagen die 60%-Limitierung aufheben und unlimiert einspeisen. Betreiber der Einspeiseanlage und VNB schließen einen Vertrag (§8a (1) lt. Artikel 4 des Solarspitzengesetzes), der auch die Höhe der Dimmung regelt. Gesetzlich ist eine Dimmung auf 0 möglich. An die Stelle des Direktanschlusses an die zu dimmenden PV-Anlage darf auch ein vom Betreiber betriebenes EMS treten, das mit einem der 2 Signalwege der FNN-Box verbunden ist und dann ein intelligentes Dimmmanagement der Steuerbaren übernimmt, durch das die maximal erlaubte Leistung der Steuerbaren nicht überschritten wird. EMS ist vorteilhaft, weil durch einen Rechenalgorithmus höhere Maximalströme als bei Einzelanschluß möglich sind. Gruß - Eddi
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18.07.2025 19:37:01 |
Zitat von Eddi Lang  c) Klimaanlagen zur Kühlung, die zur Bestimmung der max. el. Anschlußleistung nicht mit WPs gebündelt werden
Das steht aber im Gegensatz zu BK6-22-300, Seite 2: Zitat: 2.4.2. Rechnerische Zusammenfassung von Anlagen
Abweichend von Ziffer 2.4.1. ist in den Fallgruppen der Ziffern 2.4.1.b. und 2.4.1.c. beim Vorhandensein mehrerer Anlagen hinter einem Netzanschluss jeweils maßgeblich, ob die Summe der Netzanschlussleistungen aller Anlagen insgesamt 4,2 kW je Fallgruppe überschreitet. In diesem Fall werden im Sinne dieser Festlegung diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.
2.4.1.b. ist die Wärmepumpe inkl Heizstab (und eben Klimaanlage). Dann wird das wohl auch für mobile Klimaanlagen gelten, denen nötigenfalls der Strom komplett abzuklemmen ist. Die Einspeisung aus der PV-Anlage wird sich demnächst zum finanziellen Rohrkrepierer entwickeln, wenn die Netzentgelte auf die Einspeiser umgelegt werden. Die Regierung hat ja versprochen, die Stromkunden bei den Netzentgelten zu entlasten. Die PV-Einspeiser dürfens bezahlen...
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18.07.2025 19:59:05 |
Zitat von ajokr  2.4.1.b. ist die Wärmepumpe inkl Heizstab (und eben Klimaanlage). Dann wird das wohl auch für mobile Klimaanlagen gelten, denen nötigenfalls der Strom komplett abzuklemmen ist. Richtig, wenn jemand 5 Klimas mit 1kW als Alternative anpeilt, klappt nicht. Die fallen ebenfalls unter die 4,2kW- Regelung und müssen steuerbar eingebunden werden. Zitat von ajokr  Die Einspeisung aus der PV-Anlage wird sich demnächst zum finanziellen Rohrkrepierer entwickeln, wenn die Netzentgelte auf die Einspeiser umgelegt werden. Die Regierung hat ja versprochen, die Stromkunden bei den Netzentgelten zu entlasten. Die PV-Einspeiser dürfens bezahlen... Auch richtig!
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18.07.2025 20:10:06 |
Zitat von Eddi Lang  Der VNB darf die Stromabnahme pro Tag für max. 2 h und nur bei drohendem Netzzusammenbruch auf 4,2 kW dimmen. Macht er hiervon wiederholt Gebrauch, muss er das betroffene Netz ertüchtigen. Wie hier schon geschrieben gilt das nur in der Übergangsphase mit der präventiven Steuerung und bis maximal Ende 2028. In der regulären netzorientierten Steuerung gibt es weder eine Beschränkung der Dauer noch der Häufigkeit der Dimmung. Sofern das denn überhaupt mal irgendwo nötig werden sollte. Zitat von Eddi Lang  Nur steuerbare Netzeinspeiser sind nach Solarspitzengesetz betroffen: Stromerzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW mit Inbetriebnahme ab 1.3.2025. Anlagen mit mehr als 7 kW und Inbetriebnahme VOR dem 1.3.2025 sind innerhalb einer Übergangsfrist ebenfalls auszustatten. Gut zusammengefasst ist das hier und hier. So wie ich die Clearingstelle EEG hier verstehe, gibt es sobald die Steuerbarkeit am Anschlusspunkt gegeben ist - z. B. durch eine WP - abgesehen von Nulleinspeiseanlagen und Steckersolargeräten keine Ausnahme mehr bei der Steuerung von PV-anlagen. Sogar unabhängig von der IBN.
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18.07.2025 21:26:57 |
Zitat von ajokr  Zitat von Eddi Lang  [...] Das steht aber im Gegensatz zu BK6-22-300, Seite 2 Also doch Bündelung der el. Leistung von WP und Klima, wie ich schon annahm. Dann sollte auch meine Rechnung weiter oben stimmen, dass ich eine WP und eine Klima gleichzeitig auch im Dimm-Fall zum Heizen betreiben kann.
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18.07.2025 21:28:43 |
Zitat von gnika7  Zitat von Oelwechsler  [...] 1. Eigentlich habe ich nach der Heizlast gefragt... 2. Abtauorgien sind eher um die 0°C und nicht bei der NAT mit maximaler Heizlast zu erwarten. @gnika7: ..bin Dir noch die Antwort schuldig (auch wenn hier eher offtopic) Heizlast @ -8°C NAT ca 6kW Bei 0° ca 4,5kW ... und dann hier schon mal plus 40% on top durchs abtauen. Die 55/6 schafft das schon, auch incl WW, aber eben nur knapp und bei (seltener) NAT auch mit eingeplanten Heizstab. Aber man muss sie ja nicht am Limit betreiben. Statt sporadisch bzw u.U. den Heizstab zu bemühen, soll halt die Splitklima noch ihren Beitrag leisten. Womit wir wieder beim Thema §14a sind...
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18.07.2025 21:48:01 |
@ajokr : Nein es steht nicht im Widerspruch. Wie Du selbst zitierst gilt für Bündelung "je Fallgruppe". Das heißt: es werden alle Wärmepumpen gebündelt, und wenn die in Summe mehr als 4.2 kW haben dann müssen die gesteuert werden. Unabhängig davon wird das gleiche mit Klimaanlagen gemacht (andere Fallgruppe). Mehrere Klimaanlagen werden gebündelt. Aber nicht mit WP verrechnet. Wie oben geschrieben finde ich die anstehenden Regelungen für die Einspeisung (die nichts direkt mit §14a zu tun haben) schlecht und verbraucherunfreundlich. Anders als die §14a Regeln zum Verbrauch/Strombezug. Die Netzentgelte für Einspeisung wären aber aus meiner Sicht erstens fair. Denn für das Einspeisen braucht man ein Netz, was bezahlt werden muss. Und man kann den Strombezug mit Batterie sehr klein machen, so dass dann ein PV Besitzer quasi nichts für das Netz bezahlt. Das wäre eine Umverteilung bei der die ohne PV (also ohne Haus, Wohneigentum) das Netz für alle alleine zahlen. Und zweitens ist es finanziell für die meisten PV Besitzer nicht so wichtig, weil bei gut geplanten Anlagen der meiste Gewinn mit dem Eigenverbrauch gemacht wird. Das Extrembeispiel sind Balkonanlagen mit quasi 100% Selbstnutzung.
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18.07.2025 21:57:02 |
@ch2k : Ja ich sehe das bzgl der Einspeisesteuerung auch so. Das ist das Problem welches ich oben angesprochen habe. Denn ältere Anlagen können oft gar nicht regeln, oder nur die Erzeugung. Dann ist es schwer weiter selbst zu verbrauchen. Das wäre echt ein Problem. Aber das hat nichts mit §14a zu tun. Und wenn ich die Diskussion im PV Forum richtig verstanden habe, sind solche Regelungen grundsätzlich nicht neu, sondern stehen schon lange im EEG drin. Da bleibt meist nur zu hoffen dass die Hersteller der Wechselrichter das nachrüsten. In meinem Fall wäre es trivial für den Hersteller, weil die Steuerung auf einen festen Wert (70% bei mir) schon existiert. Es müsste nur dieser Wert steuerbar gemacht werden.
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19.07.2025 10:57:46 |
Zitat von ajokr  Zitat von Eddi Lang  [...] Das steht aber im Gegensatz zu BK6-22-300, Seite 2: 2.4.1.b. ist die Wärmepumpe inkl Heizstab (und eben Klimaanlage). Dann wird das wohl auch für mobile Klimaanlagen gelten, denen nötigenfalls der Strom komplett abzuklemmen ist. Die Einspeisung aus der PV-Anlage wird sich demnächst zum finanziellen Rohrkrepierer entwickeln, wenn[...] Ajokr, in bezug auf die Bündelung der Klimas und WPs hast Du offensichtlich Recht. Ich korrigiere hiermit meine Aussage. Danke! Gruß - Eddi
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19.07.2025 11:00:32 |
Nach der Lesart von Joerchi soll es genau andersrum sein, also wäre deine Meinung doch richtig. Die Regelung ist wohl so schwammig formuliert, um der Juristerei den Lebensunterhalt zu sichern ;-)
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19.07.2025 11:28:06 |
Zitat von ajokr  Die Einspeisung aus der PV-Anlage wird sich demnächst zum finanziellen Rohrkrepierer entwickeln, wenn die Netzentgelte auf die Einspeiser umgelegt werden. Die Regierung hat ja versprochen, die Stromkunden bei den Netzentgelten zu entlasten. Die PV-Einspeiser dürfens bezahlen... Hallo ajokr und auch Technikbegeisteter, In Bezug auf die Attraktivität von PV-Anlagen zur Eigenversorgung und Überschußeinspeisung nach Einführung eines Netzentgeltbeteiligungsmodells für Einspeiser von Erneuerbaren Energien und industrielle Einspeiser mit eigenen Energieerzeugungsanlagen vermag ich jedenfalls heute keinerlei seriöse Aussage zu treffen, die auch nur im Ansatz durch Anführen von Zahlenbeispielen zum geplanten Netzentgeltmodell belastbar ist.. Der Grund liegt darin, dass das zukünftige Modell derzeit weder ausgestaltet geschweige denn überhaupt festgelegt ist. Im Diskussionspapier, das die BNA vorgelegt hat, gibt es nur die Beschreibung der Motivation zur Veränderung und eine Beschreibung zahlreicher Modellmöglichkeiten und -optionen und deren Kombinierbarkeit mit Bewertung von Vor- und Nachteilen. Die Motivation d.h. die Gründe, die für eine Anpassung der Netzentgelterhebung sprechen, sind m.E. jedenfalls stichhaltig - auch wenn's mir nicht passt. Wer es lesen mag: hier. Vor diesem Hintergrund sind Mutmaßungen wie Eure zwar verständlich, weil eine mögliche Veränderung, die man noch nicht verläßlich abschätzen kann, schnell Sorge bereitet. Da nehme ich mich nicht aus. Aber weil das hier eben ein Fachforum und kein Stammtisch ist, möchte ich mich hier weiterer Mutmaßung enthalten. Gruß - Eddi Ach, 1 Faktum habe ich: das Fraunhofer-Instut hat 2024 die Gestehungkosten pro kWh Strom für Stromerzeugungsanlagen verschiedenster Technik verglichen. "Gestehungskosten" bezeichnen die Gesamtkosten, die zur Erzeugung pro kWh Strom aus einer bestimmten Energiequelle – etwa Wind, Solar oder fossilen Brennstoffen – anfallen. Sie umfassen alle Kosten von der Investition in die Infrastruktur bis hin zu Betriebs- und Wartungskosten. PV rechnet sich schon immer am besten zur Deckung des Eigenbedarfs: Für Besitzer von Kleinanlagen d.h. < 25 kWp ist der wirtschaftlich attraktivste Grund nach wie vor die Vermeidung von Netzbezug. Auch für meine Balkon-PV mit 4 Panels und 800 W WR rechnet sich das Modell: 65% der Erzeugung verbrauche ich selbst. Mit einem kleinen 2,2 kWh PV-Speicher kann ich den Eigenanteil auf 90% erhöhen. Kohle ist in 5 a wieder drin.
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19.07.2025 11:36:39 |
Zitat von ch2k  Zitat von Eddi Lang  [...] So wie ich die Clearingstelle EEG hier verstehe, gibt es sobald die Steuerbarkeit am Anschlusspunkt gegeben ist - z. B. durch eine WP - abgesehen von[...] So hat es mir mein Netzbetreiber auch bestätigt.
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19.07.2025 12:58:29 |
Zitat von ajokr  Nach der Lesart von Joerchi soll es genau andersrum sein, also wäre deine Meinung doch richtig. Die Regelung ist wohl so schwammig formuliert, um der Juristerei den Lebensunterhalt zu sichern ;-) Jetzt hab ich mal nachgesehen, wie der neue Netzrechner des BWP bei Vorhandensein einens EMS die gesamte max. Bezugsleistung im Dimmfall berechnet. Denn da müssen die Einzelgeräte einer Gruppe immer addiert werden erst dann wird die max. Bezugsleistung berechnet. Interessant sind die Hinweise hinter den "?". Ohne EMS werden die Gruppen jeweils gedimmt, sofern die Gruppe die 4,2 kW überschreitet. Und siehe da: der BWP kennt 4 Gruppen. Übrigens sieht Vattenfall als Übertragungsnetzbetreiber das auch so, dass es 4 Gruppen gibt: Batterien, PV, Wallbox, Klimaanlagen Lag ich doch richtig? Scheint so... Gruß - Eddi
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19.07.2025 13:08:32 |
Den link zu so einem Rechner als Excel Tabelle hatte ich dich schon oben gepostet. Auch da sind alle vier Fallgruppen getrennt.
Bei der Klimaanlagengruppe steht manchmal "zur Kühlung" dabei. Keine Ahnung ob man nun eine Klimaanlage offensichtlich nur zum Heizen einbauen kann. Vielleicht wenn man ohne Grund nur Truhen nimmt statt Wandgeräte weil das dann auf Heizen optimiert wäre? Dann könnte man das diskutieren so eine Anlage zu Gruppe WP kommt.
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19.07.2025 13:29:45 |
Zitat von Joerchi  @ch2k :
Ja ich sehe das bzgl der Einspeisesteuerung auch so. Das ist das Problem welches ich oben angesprochen habe. Denn ältere Anlagen können oft gar nicht regeln, oder nur die Erzeugung. Dann ist es schwer weiter selbst zu verbrauchen. Das wäre echt ein Problem.
Aber[...] Ja genau. Tatsächlich dimmen die FNN-Boxen über die Kabelausgänge mit Koppelrelais die PV-Leistung in 3 Strufen: 60%, 30%, 0%. Finde ich beim VNB meiner Schwägerin EWE und bei meinem so (Westnetz). Das soll aber "Übergangstechnik" sein, die bis Ende 2028 erlaubt ist (S.8 Kap. 2 -3 ff). Die Zukunft gehört dem stufenlos dimmenden EE-Bus der FNN-Box. Damit sind dann auch die PVs stufenlos dimmbar. Und da "EE-Bus" nur ein Netzwerkprotokoll ist, dass über Ethernet oder WLAN übertragen werden kann, sollte in nicht allzu ferner Zukunft auch kein Kabel mehr nötig sein, sobald die passende Elektronik in den Anlagen verbaut oder nachgerüstet wurde. Gruß - Eddi
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19.07.2025 13:43:00 |
Zitat von Oelwechsler  Zitat von gnika7  [...] @gnika7: ..bin Dir noch die Antwort schuldig (auch wenn hier eher offtopic) Heizlast @ -8°C NAT ca 6kW Bei 0° ca 4,5kW ... und dann hier schon mal plus 40% on top durchs abtauen. [...] Danke... Ehrlich gesagt, bei der kleinen Heizlast überrascht es mich, dass du so hohe elektrische Leistung benötigst.
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19.07.2025 13:58:11 |
@gnika7: Das (3,7kW) ist die el. Anschlussleistung auf dem Typenschild (und in der Doku). Wieviel Strom sie wirklich zieht bei 120ups Verdichter, weiß ich nicht. Ich tracke das (noch) nicht. Diese Angabe ist aber die, die dem NB mitgeteilt wird. Und 2kW Klima zum Mit-Heizen ist auch nur die etwaige maximale el.Leistung, die ich mir nach §14a gleichzeitig "gönnen" dürfte (sodenn ich später mal die Klima habe).
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19.07.2025 15:46:27 |
Zitat von Technikbegeisteter  Zitat von gnika7  [...] Ja, das ist schon ein kluger Schachzug, wenn man erst den Bürgern erzählt sie sollen auf EE umsteigen und dann reicht das Stromnetz gar nicht. Dann kommen solche Regelungen wie Abschalten oder Dimmen und schon muss man auch noch an den Zählerschrank ran, obwohl der auch[...] Natürlich ist es ein kluger Schachzug, dass so Druck auf die Netzbetreiber entsteht, dass sie ihre Netze intelligenter betrieben und auch intelligenter ausbauen, was eben nicht automatisch bedeuten muss, dass das physische Netz den maximal denkbaren Lastzustand aushalten muss - dank der Neudefinition der Steuerbaren Stromverbraucher und -einspeiser. Ist ja auch im Interesse des Zahlers für den Netzbetrieb: wir alle. Denn so ist es ja geregelt: muß der VNB zum Instrument der Dimmung greifen, darf er das max. 24 MOnate lang 1x pro Tag. Zudem muss er sein betroffenes Netz innerhalb von 2 a mit iMSys ausrüsten und er muss das überlastete Netzstück in seier Ausbauplanung berücksichtigenwird über kurz oder lang auch das betroffene Netz ertüchtigen. Bis 31.12.2023 konnten VNB mit Hinweis auf ein überlastetes Netz den Anschluss von steuerbaren Verbrauchs- (WPs, Wallboxen) und Erzeugereinrichtungen (z.B. PV-Anlagen, KWK-Anlagen) in ihren TAB schlicht genehmigungspflichtig machen, was mindestens zu zeitlichen Verzögerungen, nicht selten sogar zur Ablehnung führte. Damit entstand keinerlei Handlungsdruck auf einen Ausbau der lokalen Netze mit ihren über 850 Betreibern. Über die Neuregelung nach §14a kommen wir Bürger als Interessenten viel schneller zum Zug und der VNB bekommt eine Möglichkeit zur Abwendung von besonders kritischen Sitationen, die er häufig und gern und sicher hie und da auch mit Recht beschwört. Dabei ist "Warnen" das Eine, aktive Veränderung das "Andere": das wird ein Mix aus besserer Erfassung des Netzlastzustands mit iMSys, Ausbau von netzstücken und kurativer Steuerung sein. "Kurativ" heißt, schon im Vorfeld einer sich anbahnenden Netzüberlastung ("gelbe Phase") präventive Maßnahmen zu ergreifen. Und genau dieser Prozeß ist in den seit 2024 geltenden neuen Gesetzesregelungen und VDE-Hilfen verankert. Gruß - Eddi
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19.07.2025 16:31:26 |
Zitat von Eddi Lang  Denn so ist es ja geregelt: muß der VNB zum Instrument der Dimmung greifen, darf er das max. 24 MOnate lang 1x pro Tag. Zudem muss er sein betroffenes Netz innerhalb von 2 a mit iMSys ausrüsten woher soll das Dimm- / ABschaltsignal kommen wenn kein IMSys verbaut ist Zitat von Eddi Lang  das wird ein Mix aus besserer Erfassung des Netzlastzustands mit iMSys, dazu muss man nicht jeden Hausanschluss überwachen - da reicht die Erfassung am jeweiligen Strassentransformator
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19.07.2025 16:48:58 |
Zitat von Eddi Lang  Moin, da meine Schwägerin im August eine neue WP bekommt (bei der ich sie im gesamtne Planungsprozeß unterstützt habe), für die Zukunft PV plant und seit 3 Jahren eine Wallbox mit 11 kW hat, haben wir uns auch schlau bzgl. §14a gemacht. Und durch Unterlagenstudium ihres[...] "leicht verständlich"😂 Leicht verständlich? Unbürokratisch? Kostengünstig? Einige Seiten wird in diesem Thread hier über diesen Paragrafen diskutiert,der wohl nicht ganz klar formuliert ist und zu sehr unterschiedlichen Auffassungen führt Alle sollen die " Energiewende" unterstützen,WP einbauen und dann so ein Bürokratiemist,der wenn der Zählerkasten nicht passt,auch noch tausende € extra kostet. Wer diesen Thread liest und noch klar denken kann,der läßt sich keine WP einbauen,sondern erneuert seine Gastherme oder Öltherme,der HB des Vertrauens weiß,was zu tun ist,das Ding läuft mit der bestehenden Haushydraulik und am Zählerkasten muß auch nichts gemacht werden. Und dann wundern sich so viele in einem anderen Thread,warum die WP nicht boomt. Was glauben Sie wieviel Lust insbesondere ältere Leute >50Jahre haben sich mit dem Bockmist auseinanderzusetzen und womöglich für mehrere Tausend € auch noch einen neuen Zählerkasten zu installieren? Fürndas Geld bekommen diese Leute die neue Gasbüchse/Ölbüchse installiert. Wenn man " Energiewende" wirklich will,viele neue WP,Klimas etc will,dann muß der ganze bürokratische teure Bockmist weg.
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19.07.2025 16:59:57 |
Zitat von KR0815  Zitat von Eddi Lang  [...] woher soll das Dimm- / ABschaltsignal kommen wenn kein IMSys verbaut ist Zitat von Eddi Lang  [...] dazu muss man nicht jeden Hausanschluss überwachen - da reicht die Erfassung am jeweiligen Strassentransformator Es ist nicht Drin Problem wenn kein ImSys verbaut ist. Wenn Du Steuerbarkeit anmeldest kriegst Du die günstigeren Strompreise sofort, egal ob der Netzbetreiber bereit ist. Sagen wir doch: ist ein gutes GesetzJa messen könnte man zentraler. Aber nicht steuern. Und man muss steuern können um Kosten beim Netzausbau zu sparen. Und man wüsste ohne Messung pro Haus nicht warum eine Überlast vorliegt.
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19.07.2025 17:00:11 |
Hey, ich bin auch schon über 50 :-) denke eher die jüngeren haben da ein Problem damit Aber ich gebe Dir vollkommen Recht baue ich heute eine WP, Heizstab usw ein, alles muss angemeldet werden - meust regelbar sein Hier werkelt eine Wallbox, max 11 kW Ladeleistung Der Netzbetreiber hätte das Recht gehabt diese zu steuern - dafür hätte er aber selber das Kabel zur Wallbox legen müssen - nie gemacht Der Netzbetreiber hat es nicht mal geschafft hier ein IMSys einzubauen - welch Wunder das das Handynetz in einem Blechkasten im Betonkeller oft nicht geht Mich nervt es zugegeben das ich als Endverbraucher bei dem Thema ständig was muss , anmelden, Steuerungsmöglichkeiten vorbereiten usw - der Netzbetreiber sich aber alle Zeit lassen kann
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19.07.2025 17:04:53 |
@Paule1964 : Die Diskussion kommt hauptsächlich weil die üblichen Verdächtigen Halbwissen oder falsches verbreiten, Probleme herbeireden oder nicht gewillt bzw in der Lage sind das einmal neutral anzuschauen. Die Regeln sind einfach und an vielen Stellen im Internet erklärt. Die Auswirkungen sind in den meisten Fällen entweder Null (bestandsschutz) oder minimal. Aber es darf ja nicht sein dass bei etwas was nicht brennt und stinkt mal war gutes gemacht wurde.
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19.07.2025 17:17:51 |
Zitat von Joerchi  Es ist nicht Drin Problem wenn kein ImSys verbaut ist. Wenn Du Steuerbarkeit anmeldest kriegst Du die günstigeren Strompreise sofort, egal ob der Netzbetreiber bereit ist. Sagen wir doch: ist ein gutes Gesetzjetzt mal konkret von vorne gefragt: - Wallbox vor ca. 5 Jahren verbaut, angemeldet, steuerbar, aber kein Kabel zum Zählerkasten (wäre aber kein Problem, WB ist ans Netzwerk angeschlossen, nur 4 von 8 Adern genutzt) IMSys wie gesagt nicht vorhanden da nicht verbaubar Was muss ich jetzt konkret tun um günstigere Strompreise zu bekommen?
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