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Ersatzwerte bei Heizlastberechnung Verfahren B
Verfasser:
JannikB
Zeit: 08.10.2025 20:35:23
0
3883977
Hallo zusammen,

ich habe eine recht spezielle Frage und finde keine eindeutige Antwort im Netz dazu.

Thema ist eine raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die als Basis für einen hydraulischen Abgleich nach erweitertem Verfahren B dienen soll.

Berechnetes Objekt ist eine Doppelhaushälfte, BJ 2000, 4 Heizkörper im UG, 9 Heizkreise FBH im EG, 8 Heizkreise FBH im OG.

Eine Firma erstellt eine solche Heizlastberechnung und verwendet dafür einen nicht-technischen Grundriss, aus dem lediglich die Dimensionierung der Zimmer, sowie Lage und Breite der Fenster und Türen ersichtlich sind. Abgesehen davon werden nur Ersatz- und Normwerte verwendet (z.B. für Dämmung, U-Werte etc).

Eine Begutachtung bzw. Begehung durch einen Fachmann hat nicht stattgefunden, es war lediglich ein "Verkäufer" da, der ein paar Fotos geschossen hat und nur die Grundrisse haben wollte.

Im Ergebnis sind die Anzahl der Heizkörper falsch (3 statt 4) und die Anzahl der Heizkreise der FBH falsch (weil stumpf angenommen wurde 1 Raum = 1 Heizkreis => 6 statt 9 im EG, 5 statt 8 im OG).

Reale Werte für die Heizlastberechnung sind vorhanden (Baupläne des Architekten, Verwendete Materialien, U-Werte der Bauteile, Raumweise Heizlastberechnung von 2000 mit vielen weiteren Informationen). Die Firma sagt jedoch, dass keine Pflicht bestehe, diese realen Werte einzuholen oder zu verwenden und dass die Verwendung von Ersatz- bzw. Normwerten in diesem Fall zulässig ist.

Da ich keinen Einblick in die Norm habe würde mich interessieren, ob hier jemand die Frage beantworten kann, ob die Verwendung von Ersatz- bzw. Normwerten in diesem Fall zulässig ist?
Und falls ja, könnt ihr mich auf entsprechende Belege verweisen?

Vielen Dank!

Verfasser:
ajokr
Zeit: 09.10.2025 08:29:09
1
3884066
Wenn die Anzahl und Größe der Heizkörper und Heizkreise nicht stimmt, ist die Berechnung ihr Geld nicht Wert. Ich würde der Firma sofort den Auftrag entziehen.

Mit heizreport, DanBasic, EasyPlan und OVPlan kann man die Heizlastberechnung auch selber für wenig Geld oder für umme machen.

Wenn eine raumweise Heizlastberechnung von 2000 doch vorliegt, macht eine Neuberechung null Sinn, außer der Generierung von Einnahmen.

Die Ersatzwerte dürfen verwendet werden, wenn man es nicht besser weiß. Ist übrigens keine Norm, sondern eine Gesetzesverordnung, und insofern öffentlich frei zugänglich.

Eine vereinfachte Datenaufnahme ist generell begrenzt auf Fälle, in denen die genauen Werte fehlen und allenfalls mit unangemessenem Aufwand genau zu ermitteln wären. Die Bekanntmachungen geben zugleich auch die Grenzen vor, innerhalb derer bei Bestandsberechnungen Vereinfachungen zulässig sind.

Trifft mMn bei dir nicht zu.

Verfasser:
JannikB
Zeit: 10.10.2025 09:51:35
0
3884388
Genau das hab ich gesucht! Dankeschön :)

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