Hallo zusammen,
ich habe eine recht spezielle Frage und finde keine eindeutige Antwort im Netz dazu.
Thema ist eine raumweisen
Heizlastberechnung nach
DIN EN 12831, die als Basis für einen hydraulischen
Abgleich nach erweitertem Verfahren B dienen soll.
Berechnetes Objekt ist eine Doppelhaushälfte, BJ 2000, 4 Heizkörper im UG, 9 Heizkreise FBH im EG, 8 Heizkreise FBH im OG.
Eine Firma erstellt eine solche Heizlastberechnung und verwendet dafür einen nicht-technischen Grundriss, aus dem lediglich die Dimensionierung der Zimmer, sowie Lage und Breite der
Fenster und Türen ersichtlich sind. Abgesehen davon werden nur Ersatz- und Normwerte verwendet (z.B. für Dämmung,
U-Werte etc).
Eine Begutachtung bzw. Begehung durch einen Fachmann hat nicht stattgefunden, es war lediglich ein "Verkäufer" da, der ein paar Fotos geschossen hat und nur die Grundrisse haben wollte.
Im Ergebnis sind die Anzahl der Heizkörper falsch (3 statt 4) und die Anzahl der Heizkreise der FBH falsch (weil stumpf angenommen wurde 1 Raum = 1 Heizkreis => 6 statt 9 im EG, 5 statt 8 im OG).
Reale Werte für die Heizlastberechnung sind vorhanden (Baupläne des Architekten, Verwendete Materialien, U-Werte der Bauteile, Raumweise Heizlastberechnung von 2000 mit vielen weiteren Informationen). Die Firma sagt jedoch, dass keine Pflicht bestehe, diese realen Werte einzuholen oder zu verwenden und dass die Verwendung von Ersatz- bzw. Normwerten in diesem Fall zulässig ist.
Da ich keinen Einblick in die Norm habe würde mich interessieren, ob hier jemand die Frage beantworten kann, ob die Verwendung von Ersatz- bzw. Normwerten in diesem Fall zulässig ist?
Und falls ja, könnt ihr mich auf entsprechende Belege verweisen?
Vielen Dank!