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09.10.2025 07:16:12 |
Hallo, wir haben folgenden Fall in der Familie: Die Stadtwerke planen die Umstellung von L auf H Gas. Nun kam ein Mitarbeiter und hat die Gasheizung besichtigt. Nach 2 Monaten haben wir ein Schreiben der Stadtwerke bekommen, dass die Heizung sofort ausser Betrieb genommen werden muss da ein CE Zeichen auf der Heizung fehlt. Die Heizung wurde vor 21 Jahren durch eine Fachfirma mit Rechnung eingebaut und der Schornsteinfeger hat sie entsprechend abgenommen und nun die ganzen Jahre durch betreut wie Abgasmessung und alles was dazu gehört. Die Gasheizung wurde damals selbst eingekauft und hat eine deutsche Betriebsanleitung wo ein CE Kennzeichen gedruckt ist. Es handelt sich dabei um eine Junkers Kombitherme also kein Exot. Wie verhalten wir uns nun, darf die Stadtwerke das anordnen- gibt es ähnliche Fälle mit Erfahungen ? Danke, Grüße Frank
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09.10.2025 07:47:49 |
Hallo
wenn das Gerät kein CE Kennzeichen hat fällt es unter Sonderfeuerstätten und dort gelten andere Regeln.
ciao Peter
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09.10.2025 07:56:59 |
Ich sag mal so: wenn du für das Gerät eine Konformitätserklärung hast, dann ist der Aufkleber am Gerät halt abgefallen…
Oliver
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09.10.2025 07:59:02 |
und ich hab mal meine Zweifel ob der Versorger dazu berechtigt ist die Ausserbetriebsetzung in so einem Fall anzuordnen.
Mich würde mal der original Text interessieren
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09.10.2025 08:02:25 |
Eine EG Baumusterprüfbescheinigung gemäß EG Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG) liegt uns vor, damit auch das CE0085 ausgewiesen.
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09.10.2025 08:02:39 |
Zitat von FH66  Die Gasheizung wurde damals selbst eingekauft und hat eine deutsche Betriebsanleitung wo ein CE Kennzeichen gedruckt ist. Dann kleb das doch an die Therme und die Stadtwerke haben ihren Willen.
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09.10.2025 08:08:29 |
KI sagt: "Das CE-Kennzeichen auf einer Junkers-Gastherme ist ein Zeichen für die Konformität des Geräts mit den EU-Richtlinien, aber es ist wichtig zu überprüfen, ob auf dem Typenschild auch die länderspezifische Länderkennzeichnung "DE" (für Deutschland) vorhanden ist, da dies für die Zulassung in Deutschland nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI) entscheidend ist. Ohne das "DE"-Länderkennzeichen darf das Gerät in Deutschland nicht installiert oder betrieben werden, da es möglicherweise für andere Gasarten oder -drücke im Ausland bestimmt ist. " steht denn "DE" auf deinem Typenschild? CE alleine genügt also nicht. Genaueres auch hier: Typenschilder auf Gasgeräten |
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09.10.2025 08:09:21 |
Zitat von FH66  ... Es handelt sich dabei um eine Junkers Kombitherme also kein Exot. Wie verhalten wir uns nun, darf die Stadtwerke das anordnen- gibt es ähnliche Fälle mit Erfahungen? "... Es ist ein Markteintritts- und Freiverkehrszeichen, das sich ausschließlich an die Aufsichtsbehörden wendet. Es besagt, dass der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass er alle relevanten EU-Richtlinien mit dem in Verkehr gebrachten Produkt einhält ..." Sind die Stadtwerke eine oder sogar die zuständige "Aufsichtsbehörde"? Was sagt der Schornsteinfeger dazu? Denn der hat da schon eher hoheitliche Aufgaben. Wer hat die Anlage all die Jahre gewartet? Was sagt Junkers zu dem Fall? Wenn in der zugehörigen (!) Anleitung die Konformität bestätigt wird reicht das m.E. aus. Das Typenschild ist gefunden worden? Und da steht wirklich kein "CE" oder andere Zulassungskennzeichnung? Oder ist es etwas anders: Die Stadtwerke finden kein Umrüstungsset auf dem Markt für die Umstellung von L- auf H-Gas (oder es ist sehr teuer) und versuchen sich auf dem "CE-Weg" aus der Sache herauszumogeln. Das hat in unserer Region damals im Rahmen der Umstellung in Einzelfällen auch zu ziemlichem Ärger geführt, als Geräte mangels Umrüstungsmöglichkeit zu Altmetall erklärt wurden/werden sollten.
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09.10.2025 08:20:30 |
Habt ihr außer dem Schreiben mal mit den Stadtwerken kommuniziert? Meistens arbeiten dort Menschen, die einem grundsätzlich nichts Böses wollen. Vielleicht lässt sich das am Telefon schnell aufklären. Ansonsten bekommst du vielleicht weitere Informationen.
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09.10.2025 08:21:21 |
Das Gerät war damals für den europäischen Markt bestimmt? Der Hersteller kann nicht weiterhelfen?
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09.10.2025 08:35:16 |
Zitat von Magicrat45  Habt ihr außer dem Schreiben mal mit den Stadtwerken kommuniziert? Meistens arbeiten dort Menschen, die einem grundsätzlich nichts Böses wollen. Vielleicht lässt sich das am Telefon schnell aufklären. Ansonsten bekommst du vielleicht weitere Informationen. Genauso sollte es sein. Über das Typenschild sollte man das Thema schnell erledigen können.
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09.10.2025 09:56:46 |
Die Stadtwerke können nur darauf hinweisen, aber keine Verfügung erlassen. Die machen dann eine Mitteilung an die nächste Stelle und das ist dann entweder der Bezirksschornsteinfeger oder das Landratsamt / Kreisverwaltung. Die erlassen dann eine Stillegungsverfügung, verlangen ggfls. entsprechenden Nachweis und sind dazu berechtigt, entsprechende Zwangsmaßnahmen durch zu führen. Das Verfahren ist in der Regel gebührenpflichtig. Die schicken dann auch den Gerichtsvollzieher, ggfls. mit Schlüsseldienst, Heizungsbauer und Schornsteinfeger der die Therme außer Betrieb nimmt oder demontieren lässt und ziehen diese ein.
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09.10.2025 10:22:45 |
Zitat von matsches  CE alleine genügt also nicht. Genaueres auch hier: Typenschilder auf Gasgeräten Du solltest deine Quellenangaben auch mal lesen. Denn da steht eindeutig drin, daß das DE auf dem Typenschild nicht erforderlich ist. Oliver
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09.10.2025 10:28:32 |
nicht zu vergessen Polizei, Feuerwehr und Abrissunternehmen für das Haus! Es gäbe wohl kaum eine Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung der Heizung. Wenn überhaupt würde sie vom Gasnetz getrennt. Aber auch dafür wird der Netzbetreiber eine Betriebsgefahr nachweisen müssen. Bei über 20 Jahren Betrieb eher schwierig. Ansonsten wurde maximal gegen zivilrechtliche Verträge verstoßen, da haben dann die Ordnungsbehörden gar nichts mit zu tun. Und ja, der Hintergrund wird natürlich darin liegen, dass der VNB die Kosten für die Umrüstung nicht tragen will. Und davon ab: war die CE-Kennzeichnung zu der Zeit überhaupt schon Pflicht? wenn ich das richtig sehe kam das erst so ab 2009.
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09.10.2025 11:23:53 |
Zwischenzeitlich haben wir mit dem Schornsteinfeger und der wartenden Firma telefoniert. Alle können sich das nicht erklären berichten aber, dass die Stadtwerke momentan auch durch Unwissenheit die Bürger ziemlich verunsichern. MIt den Stadtwerken habe wir auch telefoniert. Wir sollen die CE Baumusterbescheinigung,die Rechnung von der Montage sowie die Schornsteinfeger- Unterlagen beibringen. Mal abwarten was passiert.
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09.10.2025 11:45:05 |
Vmtl. werden se zurückziehen. Im Zweifelsfall aber halt Anwalt einschalten. Beruhigt. Rechtsschutzversicherung sollte das übernehmen.
Verfügen können die Stadtwerke ohne Richter gar nichts. Bestenfalls außerodentlich kündigen und das Gas abdrehen. Wenn se dazu ins Haus müssen, dann ggf. auch mit richterlicher Verfügung+Polizei+Schlüsseldienst+.... Bei Gefahr im Verzug geht das sehr schnell, ggf. auch ohne Verfügung. Aber sehe ich nicht ansatzweise. Und für alles außerordentliche müssen se viel dokumentieren und begründen. Und ggf. auch viel bezahlen, wenn das ganze unbegründet / nicht verhältnismäßig war.
Aber vielleicht klärt sich das ganze ja jetzt ganz einfach.
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09.10.2025 14:44:29 |
Das machen nicht die Stadtwerke, das macht die zuständige Kreisbehörde und die ist bei solchen Sachen zumindest bei uns sehr rigoros.
Es kann allerdings 1,5 - 2 Jahre dauern bis die vor der Türe stehen, derjenige der bei uns für die Heizungsstillegungen / Zwangsmaßnahmen zuständig ist, hat ne Menge Vorlauf :D
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09.10.2025 17:14:33 |
Zitat von Mark1234  Das machen nicht die Stadtwerke, das macht die zuständige Kreisbehörde und die ist bei solchen Sachen zumindest bei uns sehr rigoros.
Es kann allerdings 1,5 - 2 Jahre dauern bis die vor der Türe stehen, derjenige der bei uns für die Heizungsstillegungen / Zwangsmaßnahmen zuständig ist, hat ne Menge Vorlauf :D Also genug Zeit, eine WP einbauen zu lassen ;-)
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09.10.2025 18:13:06 |
Zitat von FH66  Nach 2 Monaten haben wir ein Schreiben der Stadtwerke bekommen, dass die Heizung sofort ausser Betrieb genommen werden muss da ein CE Zeichen auf der Heizung fehlt. @FH66, MIt den Stadtwerken habe wir auch telefoniert. Wir sollen die CE Baumusterbescheinigung, die Rechnung von der Montage sowie die Schornsteinfeger- Unterlagen beibringen.
Du solltest nicht alle Unterlagen sofort offen legen, damit schwächst Du Deine Rechtsposition! Lege gegen diesen Bescheid/Aufforderung erst einmal Widerspruch ein, da für die Heizung ja eine Baumusterbescheinigung vorliegt. Nur diese Bescheinigung würde ich als Kopie mitsenden. Das muss den Stadtwerken genügen, da der Sachverhalt damit geklärt ist. Grüsse
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10.10.2025 12:02:08 |
Die CE-Kennzeichnung reicht z. B. bei Gasgeräten nicht aus, um es in Deutschland einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung "DE" auf dem Typenschild notwendig. Auf diesem Schild sind neben der CE- und DE-Kennzeichnung noch folgende Angaben notwendig. Herstellernamen und –zeichen Handelsbezeichnung Gasgeräte-Kategorie NOX-KlasseStromversorgung Produkt-Ident-Nummer Wenn ein Gasgerät zusätzlich zum CE-Prüfzeichen das DVGW-Qualitätszeichen hat, dann darf es mit Sicherheit in DE eingebaut werden. Aber das entscheidet letztendlich der Schornsteinfeger bei der Abnahme der Anlage. |
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10.10.2025 12:53:49 |
Auf welchem Bauteil ist das Typenschild denn drauf? Kann man wenn das Typenschild nicht passt, nicht einfach das Teil tauschen? Ich würde empfehlen, alles bei den Stadtwerken ein zu reichen um die Sache aus der Welt zu schaffen, wenn die nämlich Mitteilung an die Kreisbehörde machen, dann kann das ziemlich schnell unangenehm und teuer werden. Die Gebühren für so eine Ordnungsverfügung musst du nämlich bezahlen und bei uns nehmen die mitlerweile 194€ dafür. Und die Fristen sind mit 10 Tagen ab Abschickdatum bei uns auch sehr kurz bemessen, sprich, auf die erste Verfügung kommt ganz schnell die Zweite...
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10.10.2025 13:03:38 |
Zitat von OldBo  Die CE-Kennzeichnung reicht z. B. bei Gasgeräten nicht aus, um es in Deutschland einbauen zu dürfen. Hier ist u. a. die Länderkennung "DE" auf dem Typenschild notwendig. Bei allem Respekt, aber da irrst du. Das DE ist nicht erforderlich. Wenn es drauf steht, ist es verbindlich. Wenn es nicht drauf steht, muß der verantwortungsvolle Installateur an Hand der Details der technischen Daten selber prüfen, ob das Gerät in D zulässig ist, und kann es dann trotzdem einbauen und in Betrieb nehmen. Da das aber wohl manchen SHKler überfordert, bestehen die halt lieber auf der DE-Kennzeichnung. Oliver
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10.10.2025 14:33:05 |
Das ist Quatsch. Denn mit dem DE wird das Bestimmungsland angegeben. Ein Betrieb eines Geräts mit LU Kennzeichen zB wäre in Deutschland nicht erlaubt. Bei Gasgeräten ist das Länderkennzeichen Pflicht. Und vor 21 Jahren gabs fast nur noch CE Zeichen, DVGW lief 1996 aus.
Ohne CE mit korrektem Länderkennzeichen würde ich kein Gerät in Betrieb setzen. Das Risiko ist deutlich zu hoch. Und vor allem - weswegen soll man so ein Risiko eingehen, so Geräte bekommt man im deutschen Fachhandel nicht. Sowas kauft der "Kunde Sparfuchs" gottweiswo und erwartet daß er es eingebaut bekommt. Falsch gedacht.
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10.10.2025 14:49:22 |
Dann bitte ich im einen Link auf ein verbindliches Dokument, wo man das nachlesen kann. Verbindlich sind gültige Gesetze oder Verordnungen auf Bundes- oder EU-Ebene, sonst nichts. Los geht’s mit VERORDNUNG (EU) 2016/426… Bis zum Beweis des Gegeteils dahin bleibts dabei: die Landesangabe auf dem Typenschild ist nicht erforderlich. Oliver
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23.10.2025 20:01:54 |
So, wir sind ein Stück weiter. Die vollständigen Unterlagen wurden den Stadtwerken übermittelt. CE Dokumente, Rechnung der Einbaufirma und Inbetriebnahme vom Schornsteinfeger. Sogar die H Düse wurde im Neuzustand zum Einbau gefunden. Nun folgte die Ablehnung weil die Heizung wohl aus den NL Stammt. Wir sind ratlos
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