| | Zeit:
10.12.2025 09:33:54 |
Hallo zusammen, ich möchte eine Wallbox anschaffen und tendiere zu einer 11kW Wallbox, obwohl mein Auto 22kW könnte. Mit Blick auf den §14a EnWG sind nun Wallboxen über 4,2 kW (also auch 11kW und 22kW) steuerbar, was dem Netzbetreiber eine Ablehnung der 22kW-Installation wegen Überlastung untersagt. Meine Frage: Bietet die 11kW Wallbox angesichts des Wegfalls des Ablehnungsrisikos bei 22kW überhaupt noch einen entscheidenden Vorteil gegenüber der 22kW-Variante im privaten Gebrauch? Danke für euren Input! Viele Grüße aus dem Norden.
|
| | Zeit:
10.12.2025 09:37:30 |
Meines Wissens kann der VNB die 22er genehmigen, die 11er muss er genehmigen. Kann dein Hausanschluss die 22er ab und hat noch Reserven?
|
| | Zeit:
10.12.2025 10:19:20 |
Ob 11kW oder 22kW, beides muss durch den Eli angemeldet und durch den VNB bestätigt werden. Ein 35A SLS (24,1kW) als Vorzählersicherung ist da schon sehr grenzwertig, musst den Elektriker fragen, ob er mitmacht. Mit einem 50A SLS (30,5kW) bist du safe. Die Leistung des Hausnachluss kann, falls sie nicht ausreicht, üblicherweise gg. einmaligen Einwurf kleiner Münzen erhöht werden. Die Leitung selbst (oftmals in 25mm2 ausgeführt, außer wir reden über Anschlüsse deutlich aus dem vergangenen Jahrhundert) gibt das her, die Sicherungen im HAK müssen von 50A auf 63A erhöht werden, und natürlich muss es der VNB wissen und genehmigen. Eine weitere Möglichkeit, je nach Fähigkeiten der WB: einen Leistungsmesser hinter den Zähler des VNB installieren (lassen) und diesen mit dem EnergieManagementSystem der WB koppeln. Dann regelt die WB den verfügbaren Strom so, dass die maximale Anschlussleistung nie*) überschritten wird, du kannst bedenkenlos eine 22kW WB installieren lassen und die wird auch genehmigt. *) nie = zumindest nicht solange, dass der SLS auslöst. Kurzzeitige Überschreitungen sind zulässig, hängt von der Auslösekennlinie des SLS bzw. der Sicherungen ab.
|
| | Zeit:
10.12.2025 12:36:04 |
Zitat von Markus Toennessen  Meines Wissens kann der VNB die 22er genehmigen, die 11er muss er genehmigen. Kann dein Hausanschluss die 22er ab und hat noch Reserven? Nee, er muss den Anschluss prüfen, es gibt ja noch welche aus den früheren Jahren des letzten Jahrhunderts.
|