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Datenschutzhinweise

Grundförderung für eine neue Wärmepumpe
Verfasser:
heli84
Zeit: 06.03.2026 17:15:55
0
3940148
Hallo Leute, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Situation:

Ich habe im Jahr 2013 ein Haus gebaut (Sole Wärmepumpe mit Tiefenbohrung) und eine gebrauchte
Viessmann Vitocal 242 G aus dem 2009 eingebaut. Ich habe damit den KFW55 Standart erreicht, eine Heizlastberechnung erstellen lassen und von der KFW einen Zuschuss bekommen. Nun ist die Wärmepumpe defekt und es wird mir zu der Vitocal 333 als Neugerät geraten.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Laut Heizungsbauer benötige ich eine neue bzw. aktuelle Heizlast-Berechnung für den Antrag bei der KfW für die Grundförderung von 30 %.

Laut seiner Aussage läuft es ja nun nicht mehr über die Bafa sondern über die KfW .. aber war ja 2013 schon der Fall, dass es über die KfW lief. Vertut er sich oder benötige ich tatsächlich erneute eine Heizlast-Berechnung?

Liebe Grüße Hendrik

Verfasser:
ajokr
Zeit: 06.03.2026 17:35:31
1
3940152
Du brauchst nur einen Handwerker, der die BzA unterzeichnet und bei der KfW einreicht.

Wenn du damals eine Heizlastberechnung bekommen hast, gilt die auch heute noch. Auf Basis der raumweisen Heizlasten soll und kann der Heizi die Ventile danach einstellen. Optimalerweise hat sich da aber nichts geändert.

Verfasser:
heli84
Zeit: 06.03.2026 17:51:05
0
3940156
Danke für diese Antwort.
Mein Heizungsbauer sagte mir nur er hätte da jemanden "an der Hand für" und dieser mich eben zu den Unterlagen zum Haus befragt um mir ein Angebot für eine Aktuelle Berechnung zu machen.
Dabei habe ich doch bereits alles und es hat sich nichts geändert.
Ich warte jetzt mal sein Angebot ab und melde mich dann wieder ..
Dankeschön
LG Hendrik

Verfasser:
sonne
Zeit: 06.03.2026 19:57:16
0
3940191
So kann dies nicht beurteilt werden. Bitte einfach die alte Heizlastberechnung hier einstellen [anonym], dann kann beurteilt werden, ob diese gilt. Beim damaligen Efizienzhaus und der Förderung war die Berechnung wie heute notwendig.
Also kann doch der Heizungsbauer auch sagen wo dies geschrieben steht mit der neuen Berechnung. Ich denke der weiss dies nicht und hat auch die dementsprechende Qualität seiner Arbeiten.

Verfasser:
Heizungshelfer
Zeit: 07.03.2026 08:52:03
0
3940278
Du brauchst keine Berechnung einzureichen. Bei der BzA wird nur die Heizlast eingetragen also zb 5kw. Das wars.

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vomNiederrhein schrieb: Hallo zusammen, ich lese hier schon länger zum Thema Wärmepumpe...
GuenterBell schrieb: Vor 3 Jahren habe ich eine Alpha Innoctec WP durch eine NIBE...
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