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12.03.2026 23:57:47 |
Hallo,
bei der Installation meiner neuen Gastherme wurde vom Installateur in der Leitung zwischen Gaszähler u. Therme ein Druckabfall von 4hPa in 10 Min. festgestellt. (Die Leitung ist etwa 9m lang.) Daraufhin wurde der Gashahn zugesperrt.
Ein anderer Installateur, der die Gasleitung eigentlich abdichten sollte, hat vorher eine Gas-Leck-Mengen Messung durchgeführt mit dem Ergebnis 0,1l/h und hat den Gashahn sofort wieder aufgedreht. (Der Grenzwert liegt bei 1l/h, also weit weg.)
Beide Installateure sind autorisiert, Plomben zu setzen und Gas abzusperren. Wer hat sein Handwerk nicht richtig gelernt? Oder ist das nur Abzocke?
Freue mich auf Eure Kommentare, jueri.
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13.03.2026 09:14:55 |
Ich kenne die Grenzwerte nicht, kann aber Druckabfall und Leckage verrechnen.
Eine Druckänderung von 400 Pa @ 10 Minuten entspricht 100 ml/h bei knapp DN25.
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13.03.2026 10:33:19 |
Bei 0,1 l/h ists OK (bei einer bestehenden Leitung). Es sei denn man riecht Gas.
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16.03.2026 15:17:27 |
Zitat von StefanM79  Ich kenne die Grenzwerte nicht, kann aber Druckabfall und Leckage verrechnen.
Eine Druckänderung von 400 Pa @ 10 Minuten entspricht 100 ml/h bei knapp DN25. .... dann sind also beide Messergebnisse gleich, d.h.kein Meßfehler. Und wie kann der 1. Monteur dann meinen Gashahn zusperren? Gibt es da eine Beschwerdestelle (in München) ? Das ist doch ein übles Verhalten, oder? Die Gasleitung verläuft innerhalb meiner Etagenwohnung, und es gibt auch keinen Gasgeruch in Flur (Gaszähler) und Kammer (Therme). Danke für Euren Input!
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16.03.2026 15:31:27 |
Zitat von muscheid  Bei 0,1 l/h ists OK (bei einer bestehenden Leitung). Es sei denn man riecht Gas. Oder es handelt sich um eine Änderung der Gasanlage . Neue Therme , lässt da schon Möglichkeiten. Wenn ich irgendwo dran schraube , ist die Anlage dicht , oder gesperrt.
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16.03.2026 16:28:53 |
Zitat: Beide Installateure sind autorisiert, Plomben zu setzen und Gas abzusperren. Wer hat sein Handwerk nicht richtig gelernt? Nun bei verschiedenen Handwerker kommt so etwas (mit dem Gas) schon öfter vor siehe im dritten Beichtstuhl Beitrag > Stänkefeld Handwerker Beichhtstuhl |
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16.03.2026 22:12:28 |
Jemand der eine Gasleitung als nicht dicht gemessen hat darf wenn er eine Gefahr sieht die Anlage sperren. Es gibt eben noch mehr Gründe als die reine Leckmenge das so zu beurteilen.
Wenn ein anderer Handwerker das anders Einschätzt dann ist das seine Einschätzung und seine Verantwortung wemn er die Gasanlage wieder in Betrieb nimmt.
Grundsätzlich gilt das Gasleckagen beseitigt werden muss. Egal wie klein sie sind. Leckmengen unter 1 Liter müssen allerdings nicht unmittelbar beseitigt werden. Nur ob gesperrt wird macht man an einer Leckmenge fest. Gebrauchsfähig, bedingt Gebrauchsfähig oder nicht Gebrauchsfähig. Wenn mam Gas riecht bedeutet es das das Raumvolumen so gering ist das selbst Leckmengen unter 1 Liter eine Gefahr entstehen kann. Solche Ablagen sind sofort zu sperren.
Und aus Erfahrung kann ich dir sagen das man Leckmengen von 1 Liter eigentlich immer riechen kann. Und auch deutlich kleinere Mengen riecht ein erfahrener Techniker oft sofort beim Betrten des Keller oder Aufstellraumes bevor der Kunde das riecht. Somit haben wahrscheinlich beide Techniker alles richtig gemacht.
Grüße
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17.03.2026 09:29:14 |
Die genannten Grenzwerte gelten übrigens für das gesamte Haus, nicht pro Zähler. Ein korrektes Bild liefert daher erst eine Messung an der Hauptleitung.
Und bei einem Wert von 0,1 l/h ist es eine Ermessenssache. Bei uns legt der Versorger selbst bei minimalen Undichten (Spürgerät) still. IB erfolgt erst wieder mit Fachbescheinigung "dicht" oder "gebrauchsfähig".
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17.03.2026 13:19:58 |
Zitat von muscheid  Die genannten Grenzwerte gelten übrigens für das gesamte Haus, nicht pro Zähler. Ein korrektes Bild liefert daher erst eine Messung an der Hauptleitung.
Und bei einem Wert von 0,1 l/h ist es eine Ermessenssache. Bei uns legt der Versorger selbst bei minimalen Undichten[...] Das kann eigentlich nicht sein. Wenn einmal gesperrt wurde , wird erst wieder aufgemacht wenn dicht. Da wird dann auch nichts verhandelt.
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19.03.2026 23:06:13 |
Vielen Dank allen für die Beiträge! Ich hatte mit einer klaren nachvollziehbaren Regelung gerechnet, wenn man mir den Gashahn zudreht, aber die Ermessens-Spielräume der Gas Installateure scheinen ja riesig zu sein. Erinnert mich an die Ärzte, HalbGötter in weiß, und eine Krähe hackt der anderen . . . Bin ich froh, daß ich den 2. Handwerker gefunden habe! Und unsicher fühle ich mich absolut nicht. LG Jueri.
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19.03.2026 23:45:49 |
Hallo, sorry, bin da nur totaler Laie und alter Pensionist.... Aber wie kann es sein, dass bei nur 9 m Gasleitung ein Druckverlust auftreten darf? Außerdem könnte man ja mal die "undichte" Stelle auf 9 m Länge ermitteln (wird ja dann sehr wahrscheinlich eine der Anschlussverschraubungen sein) - Prüfschaum auftragen - schauen wo es etwas "blubbert" - und dann eine Reparatur vornehmen. Wenn ich eine, auch nur minimale, undichte Gasleitung hätte und die nicht abgedichtet würde, dann würde ich mal ins Hotel ziehen. Sorry - aber bei Gasleitung denke ich nur an 100,00 % Dichtheit. Halt: Ursachen Beseitung: zu 100%. Übrigens war bei mir jetzt mal wieder die 2 jährige Wartung meiner Junkers/Bosch BWT und der Techniker hat die Verbindungen der Gasleitungen, unaufgefordert(!) von mir, mit Prüfschaum überprüft, obwohl das wohl nicht zur Therme gehört.... Gruß Musil PS: Außerdem verstehe ich nicht, wie man den Druck in der Gasleitung, nach dem Zähler normalerweise messen sollte - ich hab da kein Manometer - noch nie gesehen.... Da wird doch einfach auf Dichtheit mit Prüfschaum überprüft. Aber ich bin halt Laie........
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20.03.2026 00:02:18 |
Zitat von StefanM79  Ich kenne die Grenzwerte nicht, kann aber Druckabfall und Leckage verrechnen.
Eine Druckänderung von 400 Pa @ 10 Minuten entspricht 100 ml/h bei knapp DN25. Sorry - was hat das jetzt mit dem DN 25 zu tun - eine Leitung selber sollte ja dicht sein - sonst gehört die ausgewechselt (Haarriß??). Ein Druckverlust (den man normalerweise wohl nicht mit einem extra eingebauten Manometer misst - und dann noch extra Schwachstelle in der Verbindung dann mit Manometer) entsteht ja dann wohl häufiger durch eine undichte Verschraubung an beiden Seiten (oder am Manometer)...???
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20.03.2026 20:46:11 |
Zitat von muscheid  Die genannten Grenzwerte gelten übrigens für das gesamte Haus, nicht pro Zähler. Ein korrektes Bild liefert daher erst eine Messung an der Hauptleitung.
Und bei einem Wert von 0,1 l/h ist es eine Ermessenssache. Bei uns legt der Versorger selbst bei minimalen Undichten[...] Hallo zusammen mal eine Frage an die Gas-Konzessionsträger hier im Raum. Wann war die letzte Schulung? Die TRGI gibt klar vor, eine Leckkrate unter 1 liter / h gilt als gebrauchsfähig. Die Anlage ist somit dicht und nutzbar. Auch ein Versorger hat dann hier nicht das Recht, hier selbstherrlich zu entscheiden, die Anlage zu sperren. Bitte beachten die TRGI gilt Bundesweit für alle. Sollte das trotzdem gemacht werden, dann gerne an die passende Innung wenden. Die suchen solche Fälle. Ist eine Gasanlage mit Gasgeruch vorhanden. Ist diese Stelle zu finden, zu beseitigten und eine Prüfung durchzuführen. Die Art der Prüfung hängt von dem Umfang der Arbeiten ab. Bei kleineren Stellen z.B. 2-3 Formstücke 0,5 m Rohr, reichen schaumbildene Mittel. Aber ja diese muss dann als dicht vom Monteur schriftlich bestätigt werden und natürlich geruchsfrei sein. Ach so warum hat der Monteur 1 bei der Prüfung nicht die Tabelle aus der TRGI zur Hand gehabt, um das Leitungsvolumen festzulegen, um dann feststellen zu können wie viel Liter habe ich denn hier überhaupt. Wäre dann wahrscheinlich auf das selbe Ergebnis wir Monteur 2 gekommen. ist alles i.O. Anders gedacht. Beim Thermenaustausch wird wahrscheinlich nur das Gas-Geräteventil getauscht. Somit nur den Hahn absprühen oder Schnüffler nutzen. Fertig : ) Einen schönen Abend noch
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