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Datenschutzhinweise

Ringgraben Kollektor Umsetzung und Förderung
Verfasser:
Thilo Striegel
Zeit: 17.03.2026 07:42:57
0
3942795
Hallo zusammen,

ich plane den Tausch auf eine Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Grabenkollektor im Bestandsgebäude und möchte die Heizungsförderung (KfW 458 / BEG EM) mitnehmen. Ein Energieeffizienz-Experte ist eingebunden (iSFP vorhanden), bei TPB/TPN ist seine genaue Rolle aber noch offen.
Die sbe9snd

Rahmendaten:

Ort: 71287 Weissach (Region Stuttgart)
Jahresmitteltemperatur (laut Wärmepumpe.de)
9.5 °C
Norm-Außentemperatur
-11.7 °C
Höhe
376 m
Klimazone
6

Bestandsgebäude, ca. 220 m², aktuell Flüssiggasheizung, normale Heizkörper
Tatsächlicher Verbrauch liegt bei ca 20000kWh pro Jahr für Heizung und WW.
Einrohrsystem mit 4 Kreisen und RL -Temperaturgeführten Volumenstrom-Reglern. Heizkurve relativ flach, ich kam bei dem kalten Winter jetzt mit maximal 58 Grad VL durch den Winter.
Meist deutlich unter 50 Grad.
Split klima 2 stuck 12000 BTU auch vorhanden als Backup.

Quelle geplant: Ringgrabenkollektor Tiefe ca. 1,5 m (effektiv ca. 1–1,5 m über Bestand durch Aufschüttung)

Breite je nach Auslegung 0,8–1,2 m (noch offen, kann nach Vorgaben angepasst werden)

Grundstück muss im RGK-Bereich um ca. 1–1,5 m aufgeschüttet und hanggesichert werden
→ Ziel: später möglichst „gerader“ Garten, Garten wird ohnehin komplett neu gemacht. D.h. Graben ca 50cm von ist-niveau. Dann RGk, dann Aufschüttung.

Förder- / Organisationsziele:

Nutzung der Heizungsförderung (KfW 458), inkl. TPB, TPN und Fachunternehmererklärung/BnD

Aushub, Aufschüttung, Verdichtung, Bentonit-Einbau in Abstimmung mit Fachplaner, Angebote Gartenbauer liegen vor.

Verlegung, Verpressung/Dichtheit, Anschluss RGK idealerweise unter Verantwortung eines Fachbetriebs.

Kooperativer SHK-Betrieb gesucht, der die WP + RGK nach VDI 4640 auslegt, die hydraulische Einbindung, Inbetriebnahme, Abgleich übernimmt, die BnD (Bestätigung nach Durchführung) trotz Teil-Eigenleistung ausstellt, im Idealfall auch nicht ausschließlich an eine einzige WP-Marke gebunden ist (bauseits gestellt vs. eigene Lieferung noch offen).

Konkrete Fragen an die Runde:

Wer hat in den letzten 1–2 Jahren einen RGK mit Förderung (KfW/BAFA) in (Teil-)Eigenleistung umgesetzt, gerne auch mit „schwierigem“ Untergrund (Fels, Aufschüttung, Wasser-/Schutzgebiet)?

Wie war der Ablauf mit TPB/TPN/BnD in der Praxis?

Welche Punkte sind bei Eigenleistung förderrechtlich/haftungsseitig kritisch?

Wasserschutzgebiet + RGK:

Gibt es hier besondere Erfahrungen mit Auflagen (Bentonit, Abdichtung, Leitungsführung)?

Wie wurde das in der Auslegung nach VDI 4640 berücksichtigt (Aufschüttung, effektive Tiefe, Wärmeentzugsleistung)?

Rollenverteilung EEE / SHK / Erdbauer / Bauherr:

Wer hat bei euch TPB/TPN gemacht, wer die BnD unterschrieben?

Wie viel Eigenleistung (Aushub, Aufschüttung, Rohrverlegung) war noch für den SHK-Betrieb „vertretbar“, damit er die Fachunternehmererklärung unterschreibt?

Speziell Region Stuttgart / Leonberg / Weissach:

Gibt es Fachbetriebe (SHK und/oder Erdbau/GaLaBau), die ihr für RGK + Förderung + Wasserschutzgebiet empfehlen könnt (gern auch per PN)?

Ich freue mich über technische Hinweise (z. B. sinnvolle Grabenführung/Dimensionierung bei Fels + Aufschüttung) genauso wie über Erfahrungsberichte zum fördertechnischen Ablauf und zur Zusammenarbeit mit den Betrieben.

Danke und viele Grüße
Thilo

Verfasser:
Baubeginner
Zeit: 20.03.2026 17:53:42
1
3943874
Hallo Thilo,

ich bin aus Deiner Umgebung und bin gerade noch mittendrin in meinem Projekt. Ähnlichkeiten zu Deinem sind:

- Planung und Bau eines RGK im Bestandsgarten mit geplanter Gartenneuanlage
- Umbau einer bestehenden Heizung (LW-WP) auf Sole-WP
- Erstellung in teilweiser Eigenleistung und Förderung duch KfW458 mit EEE

Aktuell ist bei mir erst der RGK fertig, den ich mit großer Unterstützung des Forums hier (Danke Wolfgang!) und einer Erdbaufirma realisiert habe. Bericht folgt hier im Forum zu gegebener Zeit.
Meine Heizlast ist ca. 7kW. Denke dass Du zuerst Deine künftige Heizlast ermitteln und hier angeben solltest. ISFP braucht es hier nicht.

Zu Deiner RGK-Planung kann und will ich hier nicht vorgreifen, das will ich den Experten überlassen. Nur denke ich, dass Du Dich nicht vorab auf eine Grabentiefe festlegen solltest.
Kennst Du den Trenchplanner? Darin kannst Du mal Dein Grundstück zeichnen und eine erste Vorstellung des späteren RGK-Verlaufs und den Link hier posten. Dann meldet sich bestimmt einer der Experten.

Wenn dann eine einigermaßen belastbare Planung incl. Grabentiefe steht, dann würde ich mal beim Landratsamt, Wasserbehörde anrufen und das Vorhaben kurz nennen. Ich brauchte nur diesen kurzen Anruf in LB, keine Anzeigepflicht, keine Massnahmen, trotz Wasserschutzzone IIIa.

Wenn es dann soweit ist, kann ich Dir gerne meine persönlichen Erfahrungen mitteilen, ggf. per PN melden, dann können wir ggf. direkt schreiben oder telefonieren.

Soweit für heute,
Grüße
Baubeginner

Verfasser:
Thilo Striegel
Zeit: 22.03.2026 15:29:33
0
3944286
Danke für die Antwort,
Ich bin in der Tat schon etwas weiter, d.h. die Planungen gingen über die Schritte mit Trenchplanner, der etwas"ausufernde" Graben berechnet.
Ich gehe von einer Heizlast im Zielzustand des Hauses von ca 9kW aus.
Der Garten ist zwar relativ groß, aber aufgrund des Untergrunds ist es nicht sinnvoll möglich tief zu graben und die Ausschüttung soll in jedem Fall passieren.

Was mich tatsächlich etwas stört ist, dass aus meiner Sicht betrachtet der Antrag und vor allem die Zuständigkeit der Antragstellung und den Voraussetzungen wenn man es noch nie gemacht hat sehr schwierig ist.
An welche Firmen muss ich mich wenden und was muss ich tun um die mögliche und sinnvolle Förderung zu erhalten.

Gerne können wir uns per PN austauschen.
Grüße
Thilo

Verfasser:
Baubeginner
Zeit: 23.03.2026 22:55:29
0
3944672
Nach meinem Wissen ist die Zuständigkeit der Antragstellung bei der KfW inzwischen ziemlich eindeutig: immer der Bauherr selbst - selbst bei Pauschalvergabe an den HB, was bei RGK und Sole-WP eh kaum funktionieren würde und m.E. auch nicht empfehlenswert wäre.

Dazu brauchst Du in Deinem Fall, also bei empfohlener (teilweiser) Eigenleistung (auch die Koordination / Bauleitung ist eine solche) nur einen EEE, den Du nur mit Erstellung der BzA beauftragst und der Dir das Projekt für förderwürdig befindet und dann die BzA-ID vergibt. M.E. solltest Du Dir hierfür einen unabhängigen EEE aus der DENA-Liste suchen, d.h. einer der nicht Handwerker ist, sondern z.B. ein Ingenierbüro betreibt. Vorteilhaft ist, wenn der schon mal so einen Eigenleister hatte, aber es reicht, wenn er dafür offen ist und sein Handwerk versteht. Am Ende wird er vor der BnD dann eine Begehung machen müssen, um zu bescheinigen, dass alles förderfähig umgesetzt ist. Erst dann brauchst Du Unterlagen. Die beauftragten Firmen, Lieferanten und ggf. weiteren Dienstleister haben nichts mit der Förderung zu tun. Du musst nur darauf achten, dass sie eine (normale) aussagekräftige Rechnung stellen, die in keinem Fall in bar bezahlt werden darf. Auch die Gartenneuanlage nach RGK-Bau ist förderfähig, sofern Du nicht mit dem Rest schon über der Fördergrenze liegst.

Mit der BzA-ID gibst Du die wenigen Angaben zu Deinem Vorhaben direkt auf dem KfW-Portal ein. Dann hast Du meist nach 30s die Förderzusage. Ab dann kannst Du Aufträge an Firmen erteilen und Material einkaufen.

Es gab hier schon mehrere Diskussionen und Berichte zum Thema:
Bafa Antrag für Eigenleistung?
Förderung beim Selbsteinbau

Ich melde mich demnächst mal per PN, dann können wir auch mal telefonieren.

Verfasser:
Baubeginner
Zeit: 23.03.2026 23:05:57
1
3944676
Was meinst Du eingangs mit "TPB/TPN"?

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