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08.04.2026 13:06:04 |
Hi zusammen, ich bin in den letzten Schritten meiner Projektplanung und wollte jetzt die Förderung beantragen. Ich erstelle die Anlage selbst, also DIY. Ich plane mit einer Aquarea 5kw L, einer förderfähigen Pumpe. Mein Energieberaten hat die BzA-ID beantragt und mir bereitgestellt. Unter meine.kfw.de wollte ich jetzt den Antrag 458 stellen und scheitere am Lieferungs- und Leistungsvertrag. Da ich das selbst mache habe ich keinen Heizungsbauer, der mir sowas ausstellt. Mein Energieberater sagt, in dem Falle gibt es eine Ausnahmeregelung, dass der Lieferant der Wärmepumpe soetwas ausstellen würde. Ich habe geplant meine Pumpe bei rjtec zu bestellen und habe deswegen Robert angeschrieben. Der sagt aber, dass ich das bei Eigenbau nicht benötigen würde. Daraufhin habe ich bei der KfW angerufen. Die haben mir versichert, dass ich ohne dieses Dokument keine Förderung bekommen werde. Und da stehe ich nun ohne LuL und ohne Förderung. An alle DIY Selbstbauer - Wie habt ihr das denn gemacht? Wo kam euer LuL her? Danke im voraus, Liebe Grüße, Patrick
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08.04.2026 13:58:26 |
Betreff: Formlose Erklärung EigenleistungSehr geehrte Damen und Herren, bei unserem geplanten Vorhaben plane ich die Umsetzung der Arbeiten teilweise in Eigenleistung. Ein Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung seitens eines Heizungsbauers liegt daher nicht vor. Die Anlage wird nachher fachmännisch begutachtet und wird den geforderten Qualitätskriterien entsprechen. Von folgenden Brutto-Kosten gehen wir derzeit aus: Wärmepumpe 13.000 Solerohre, Sole, Zubehör 3.000 Erd- und Verlegearbeiten, Drucktest 12.000 Heizungswasser: Armaturen, Befülleinheit, 2.000 Baubegleitung 5.000 Summe 35.000 Mit freundlichen Grüßen, Das war mein letztes Schreiben dazu, einfach als pdf auf Briefvorlage. Antragsbestätigung kam nach ein paar Minuten automatisiert.
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08.04.2026 14:06:38 |
Alternativ macht auch der Heizreport inzwischen den Förderservice für Eigenbau. Ist ein wenig teurer als bei Heizibeteiligung. Aber die wissen anscheined, wie sie das der KfW unterschieben müssen.
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08.04.2026 15:57:20 |
Zitat von c1sc0  Hi zusammen, ich bin in den letzten Schritten meiner Projektplanung und wollte jetzt die Förderung beantragen. Ich erstelle die Anlage selbst, also DIY. Ich plane mit einer Aquarea 5kw L, einer förderfähigen Pumpe. Mein Energieberaten hat die BzA-ID beantragt und mir bereitgestellt.[...] Wichtig ist im Anschluss auch die Fachunternehmererklärung. Wenn du eine benötigst, kann ich als gelisteter Energieberater und Verfahrensingenieur die Fachunternehmererklärung ausstellen und unterschreiben. Ebenso alles andere was mit der DIY Installation zusammenhängt (HLB, BzA etc). Gruß Ingo www.energieberatung-varel.de
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08.04.2026 16:08:01 |
Hallo zusammen, ich bin auch gerade an so einem Projekt mit viel Eigenleistung. Und da hier ja schon alle Experten sind, werfe ich mal eine Frage mit ein: Ich muss den Schaltschrank von 1980 auf den aktuellen Stand bringen (z.B. Sicherungen für WP installieren, SLS/ÜSS nachrüsten, Stromzähler für WP-Tarif, Anmeldung beim VNB). Kann ich solche Arbeiten auch fördern lassen, sprich einfach die Elektriker Rechnung anfügen? Braucht es da dann auch so eine "LuL"? Zählt der Stromzähler für WP-Tarif dann schon als Umfeldmaßnahme? Wird die dann trotzdem gefördert, weil es ein Fachhandwerker durchgeführt hat? VG Sebastian
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08.04.2026 16:52:45 |
Hallo Patrick,
ich habe es genau so gemacht wie quote. Einfach eine solche Erklärung aufsetzen und an der Stelle hochladen, wo nach dem Lieferungs- und Leistungsvertrag gefragt wird.
Bei mir kam die Förderzusage noch am selben Tag.
Viel Erfolg
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08.04.2026 18:47:54 |
Danke für die Infos.
@quote und @tractionavant, habt ihr die Förderung dann schlussendlich ausbezahlt bekommen?
Danke und Grüße, Patrick
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08.04.2026 22:08:08 |
Zitat von Sebastian7  Hallo zusammen, ich bin auch gerade an so einem Projekt mit viel Eigenleistung. Und da hier ja schon alle Experten sind, werfe ich mal eine Frage mit ein: Ich muss den Schaltschrank von 1980 auf den aktuellen Stand bringen (z.B. Sicherungen für WP installieren, SLS/ÜSS[...] Ja, das ist als Umfeldmaßnahme förderfähig. Wichtig ist, dass es bei der Gesamt- Kostenaufstellung aufgeführt ist und die Schluss- Rechnung auf den Förderempfänger ausgestellt ist.
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09.04.2026 09:39:33 |
Zitat von PV4WP  Ja, das ist als Umfeldmaßnahme förderfähig. Wichtig ist, dass es bei der Gesamt- Kostenaufstellung aufgeführt ist und die Schluss- Rechnung auf den Förderempfänger ausgestellt ist. Also in Eigenleistung durchgeführte Umfeldmaßnahmen werden ja nicht gefördert (Material). Wenn man aber zu seiner Eigenleistung eine Umfeldmaßnahme von einem Fachunternehmen durchführen lässt, dann ist das Förderfähig?
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09.04.2026 10:09:06 |
Genau, generell ist jede Förderung eine Fachunternehmerförderung. Wenn bei der Eigeninstallation ein Zählerschrank erneuert wird und eine ordentliche Rechnung vom Fachunternehmen vorliegt, sollte diese Umfeldmaßnahme mit gefördert werden (ansonsten funktioniert die Wärmepumpe nicht). Da der Förderdschungel sehr undurchsichtig ist und der Einzelfall immer sehr individuell, einfach bei der KFW anrufen und die Informationen einholen. Die Mitarbeiter dort geben gerne Auskunft.
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11.04.2026 03:15:28 |
Wenn eine solche Erklärung oben reicht - warum macht man das dann nicht immer so? ICh kann doch dann trotzdem die komplette Heizungsbauerrechnung einreichen wenn ich das richtig verstehe. Gibt es da irgendeinen echten NAchteil?
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11.04.2026 08:10:21 |
Zitat von PV4WP  Da der Förderdschungel sehr undurchsichtig ist und der Einzelfall immer sehr individuell, einfach bei der KFW anrufen und die Informationen einholen. Die Mitarbeiter dort geben gerne Auskunft. Bester Tipp! Ich habe über das Kontaktformular auf der kfw Webseite meine Fragen noch mal gestellt und direkt einen Rückruf von einem sehr kompetenten Mitarbeiter bekommen. Der hat bestätigt, dass es bei Eigenleistung keinen "LuL" braucht und eine formlose Selbsterklärung ausreichend ist. Rechnungen vom Fachhandwerker zu Umfeldmaßnahmen (z.B. Elektro) werden gefördert. Man muss darauf achten, dass die Fördersumme vom Energieberater ausreichend hoch angegeben wird und das nur ordentliche Rechnungen akzeptiert werden (also keine Kassenzettel vom Baumarkt). VG Sebastian
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12.04.2026 12:04:02 |
Zitat von FabZim  Wenn eine solche Erklärung oben reicht - warum macht man das dann nicht immer so? ICh kann doch dann trotzdem die komplette Heizungsbauerrechnung einreichen wenn ich das richtig verstehe. Gibt es da irgendeinen echten NAchteil? Habe ich es richtig verstanden, du weißt im Vorfeld noch nicht ob du es selbst installierst oder es ein Fachbetrieb macht? Die Entscheidung musst du vorher treffen, weil du vorher entweder ein formloses Schreiben hochlädst oder den Liefer und Leistungsvertrag von deinem beauftragten Fachunternehmen.
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12.04.2026 20:48:45 |
Zitat von PV4WP  Zitat von FabZim  [...] Habe ich es richtig verstanden, du weißt im Vorfeld noch nicht ob du es selbst installierst oder es ein Fachbetrieb macht? Die Entscheidung musst du vorher treffen, weil du vorher entweder ein formloses Schreiben hochlädst oder den Liefer und Leistungsvertrag von deinem[...] Es geht mir darum ob so ein Wechsel möglich wäre, ja.
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12.04.2026 22:19:58 |
Zitat von FabZim  Wenn eine solche Erklärung oben reicht - warum macht man das dann nicht immer so? ICh kann doch dann trotzdem die komplette Heizungsbauerrechnung einreichen wenn ich das richtig verstehe. Gibt es da irgendeinen echten NAchteil? Ohne Energieberater oder Heizungsbauer kannst du keinen Antrag stellen. So musst du für DIY den Energieberater bezahlen. Wenn man weiß, dass man einen Heizungsbauer nimmt, dann übernimmt der manchmal die Aufgabe des Energieberaters, zumindest in Bezug auf Förderantrag
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