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Datenschutzhinweise

Heizkostenabrechnung richtig?
Verfasser:
Pegi1
Zeit: 08.05.2026 15:23:54
0
3953562
Hallo,

anbei eine Kopie meiner Heizkostenabrechnung 2024.

Können Sie sagen, ob die Warmwasserkosten mit WMZ richtig berechnet worden sind?



Betriebskosten Heizung
Brennstoff Menge Datum Kosten Zwischensumme Gesamtbetrag
[kWh Erdgas L] [EUR] [EUR] [EUR]
___________________________________________________________________________________________________
1. Lieferung 198821,00 31.12.2024 24132,77
2. abzüglich Brennstoffanteil BHKW 16884,00 31.12.2024 2049,40
3. abzgl.Energiesteuererstattung Anteil HKA 31.12.2024 342,16
Verbrauch 181937,00 21741,21
____________________________________________________________________________________
Umlagefähige Betriebskosten der Heizung
Wartung ZG 377,77
Kaminfeger 168,22
Messdienstkosten 1603,20 2149,19
____________________________________________________________________________________
Umlagefähige Betriebskosten der Heizung Abrechnungseinheit ____________________________________________________________________________________
23890,40
Die Warmwasserkosten wurden über Wärmezähler (WMZ) berechnet gem. HKVO § 9.
Verbrauch WMZ Warmwasser = 89980,00 kWh;dies entspricht brennwertbezogen 89980,00 * 1,00 = 89980,00 kWh
Gesamtverbrauch laut Lieferungen = 181937,00 kWh Erdgas L
Anteil Warmwasser = 89980,00 * 100 / 181937,00 = 49,46 %
49,46 % von 23890,40 EUR Gesamtkosten = 11816,19 EUR für Warmwasser
Zusätzliche Kosten Heizung
Miete Heizkostenvert. 1078,80 1078,80
____________________________________________________________________________________
Gesamtkosten Heizung [ 23890,40 − 11816,19 Warmwasserkosten + 1078,80 Zusätzliche Kosten Heizung ] 13153,01
Zusätzliche Kosten Warmwasser
Messdienst Warmwasser 228,48
Miete Messgeräte inkl. Eichgebühr 904,50 1132,98
____________________________________________________________________________________
Gesamtkosten Warmwasser [ 11816,19 Warmwasserkosten + 1132,98 Zusätzliche Kosten Warmwasser ] 12949,17
___________________________________________________________________________________________________
Umlagefähige Gesamtbetriebskosten der Heizung 26102,18


Danke
Pegi1
___________________________________________________________________________________________________

Verfasser:
Musil
Zeit: 08.05.2026 22:38:00
0
3953618
Hallo Pegi,

1. Du hast Dich hier angemeldet und registriert - schon beim ersten Beitrag hier (rotes Häkchen) - also mal ein Lob.

2. Inzwischen haben sich das hier ca. 40 Teinehmer nur angeschaut - aber keine Antwort.

3. Deshalb antworte ich jetzt mal aus "Mitleid" - obwohl ich da nichts direkt zu sagen kann.

4. So wird das nichts - Deine Zahlen sind nicht zu interpretieren (--> siehe 2.).

5. Versuche hier mal die Orginaldokumente rein zu stellen - ist nicht so einfach hier --> FAQs lesen und suchen: "Wie kann ich hier Dokumente / Fotos / PDF hochladen?" --> File hoster verwenden.

6. Persönliche Angaben natürlich dafür "schwärzen".

7. Dann bekommst Du bestimmt auch hilfreiche Antworten.

8. Habe Dir jetzt mal 5 min meiner kostbaren Lebenszeit gewidmet...............

Gruß Musil

Verfasser:
DMS20
Zeit: 08.05.2026 23:08:55
0
3953622
Zitat von Pegi1 Beitrag anzeigen
... anbei eine Kopie meiner Heizkostenabrechnung 2024 ...
Ich kann keine Kopie einer Heizkostenabrechnung entdecken.

Den stattdessen sichtbaren Text- und Zahlenwust kann ich beim besten Willen nicht ausreichend klar verstehen.

Bitte scan eine komplette Abrechnung ein, anonymisiere sie und stelle sie dann z.B. mittels dieses Bilderhosters ein.

Es gibt wirklich etliche Foristen, die gerne helfen und sich Gedanken machen und häufig führt das auch zum Erfolg. Aber wir machen das auch nur in unserer Freizeit und sind darauf angewiesen, verständliche Daten verfügbar zu haben.

Zusätzlich zu einer kompletten Abrechung:

- welche Art Wärmeerzeuger
- was für ein Objekt
- wieviele Wohneinheiten
- Art der Verbrauchserfassung bei Heizung und Warmwasser

Verfasser:
Regelungsfuzzi
Zeit: 09.05.2026 08:42:11
0
3953644
Solche Abrechnungen kann man wunderbar in ChatGPT reinwürgen, der kontrolliert das dann. Auch super für Vermieter ob alles passt..

Verfasser:
MichaelN2
Zeit: 09.05.2026 11:43:34
0
3953685
Gemini sagt dazu:

Die Berechnung der Warmwasserkosten basiert in Ihrem Fall auf der direkten Erfassung über Wärmemengenzähler (WMZ) gemäß § 9 Abs. 2 der Heizkostenverordnung (HKVO).

Hier ist die Analyse der vorliegenden Zahlen:

## Die Berechnungsschritte im Detail

Die Ermittlung der Kosten für die Warmwasserbereitung erfolgt über das Verhältnis der gemessenen Wärmemenge zum Gesamtenergieverbrauch.

* **Schritt 1: Brennstoffenergie für Warmwasser ($Q_{ww}$)**
Der WMZ hat 89.980 kWh gemessen. Da Erdgas L als Brennstoff angegeben ist, wurde ein Umrechnungsfaktor von 1,00 verwendet, um den Brennwertbezug herzustellen. Das ergibt einen Energieanteil von **89.980 kWh**.
* **Schritt 2: Ermittlung des prozentualen Anteils**
Der Gesamtverbrauch an Erdgas (nach Abzug BHKW) beträgt 181.937 kWh.
Die Formel lautet: $\frac{89.980 \text{ kWh}}{181.937 \text{ kWh}} \times 100 = 49,46 \%$
Dieser Prozentsatz ist mathematisch korrekt gerundet.
* **Schritt 3: Kostenanteil berechnen**
Die umlagefähigen Betriebskosten (Brennstoff + Wartung + Kaminfeger + Messdienst) belaufen sich auf 23.890,40 EUR.
$23.890,40 \text{ EUR} \times 0,49456... = 11.816,19 \text{ EUR}$
Auch dieser Wert ist korrekt berechnet.

---

## Bewertung und Auffälligkeiten

Die mathematische Durchführung der Abrechnung ist fehlerfrei. Es gibt jedoch zwei Punkte, die Sie prüfen sollten:

* **Der Wirkungsgrad (Umrechnungsfaktor):**
In der Abrechnung wurde der Faktor **1,00** verwendet ($89.980 \times 1,00$). Laut HKVO § 9 Abs. 2 ist bei der Verwendung von Wärmezählern die gemessene Wärmemenge durch einen Jahresnutzungsgrad zu dividieren, wenn der Wirkungsgrad der Anlage nicht bekannt ist. Oft wird hier ein Faktor von **0,80** bis **0,90** angesetzt, um Verluste des Kessels auszugleichen. Ein Faktor von 1,00 unterstellt eine verlustfreie Übertragung des Brennstoffs in Nutzwärme, was technisch unmöglich ist. Das führt dazu, dass der Warmwasseranteil tendenziell niedriger berechnet wird, als er real ist (was für Sie vorteilhaft sein kann, wenn Sie wenig Warmwasser verbrauchen).
* **Warmwasseranteil von ca. 50 %:**
Ein Warmwasseranteil von knapp 50 % an den Gesamtheizkosten ist für ein normales Wohngebäude relativ hoch (üblich sind 15 % bis 30 %). Dies kann an einem sehr sparsamen Heizverhalten der Bewohner, einer extrem schlechten Dämmung der Warmwasserleitungen oder einer sehr effizienten Heizung bei gleichzeitig hohem Warmwasserbedarf liegen.

**Fazit:** Die Abrechnung ist in sich schlüssig und folgt den mathematischen Vorgaben der HKVO. Die Zuordnung der zusätzlichen Kosten (Miete Messgeräte etc.) wurde ebenfalls korrekt auf die jeweiligen Sparten (Heizung/Warmwasser) aufgeteilt.

Haben Sie das Gefühl, dass Ihr persönlicher Warmwasserverbrauch im Vergleich zu den Vorjahren massiv gestiegen ist?

Verfasser:
DMS20
Zeit: 09.05.2026 12:23:00
0
3953695
Zitat von Regelungsfuzzi Beitrag anzeigen
Solche Abrechnungen kann man wunderbar in ChatGPT reinwürgen, der kontrolliert das dann. Auch super für Vermieter ob alles passt..
Dann würg' 'mal schön ...

Es mag' ja sein, dass es dem TE nur um irgendeine rein rechnerische Nachvollziehbarkeit geht.
Dann wäre die Sache an dieser Stelle erledigt bis auf die eigenartige "brennwertbezogen"e Bewertung.

Wenn es allerdings um das Verständnis und die Kontrolle der Gesamtabrechnung und des Energieverbrauchs geht, ist m.E. noch so manches unklar. Z.B.:

- Gesamtlieferung 198.821 kWh Erdgas-L: Brennwert oder Heizwert?
- davon 89.980 kWh für WW per WMZ: ein zentraler WMZ oder Einzel-WMZ wohnungsnah?
- Brennstoffanteil für BHKW (Blockheizkraftwerk?) 16.884 kWh
- WW + BHKW = 106.864 kWh

-> wo ist die Differenz von 91.957 kWh abgeblieben?
-> welche Wärmeerzeuger arbeitet für Heizung und/oder WW?
-> was passiert mit der Wärme und dem Strom aus dem BHKW?
-> wie wird der Brennstoffanteil des BHKW ermittelt?

Ich bleibe dabei:
diese Abrechnung kann man erst dann richtig einschätzen, wenn auch noch ein paar weitere Fakten bekannt sind. z.B.:
- Art des Wärmeerzeugers
- Art des Objekts (Dämmstandard, Lage, Größe, ...)
- Anzahl und Größe der Wohneinheiten
- Art der Verbrauchserfassung bei Heizung und Warmwasser
- mindestens eine komplette Abrechnung, aus der auch der Verteilungsschlüssel und die Gesamtmengen hervorgehen.

Erst dann würde man beurteilen können, ob dieser hohe WW-Anteil von fast 50% der Energiekosten plausibel ist und/oder was getan werden könnte, um diesen Verbrauch zu reduzieren.

Verfasser:
Wolf S
Zeit: 11.05.2026 08:08:38
0
3953947
Eine Abrechnung sehe ich auch nicht; nur eine (Teil)abschrift). Nach dieser ist die Berechnung der WW-Kosten in Ordnung.

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