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Datenschutzhinweise

Grundwasserwärmepumpe
Verfasser:
Frey
Zeit: 13.11.2005 21:22:47
0
271879
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
meine Schwiegereltern haben ein Einfamilienhaus aus den 50/68er Jahren. Wir wollen neue Dämmung (Dach/Außenwände) anbringen und die alte (1987) Ölheizung auswechseln. Es soll auf Fußbodenheizung (Trockenbau wegen der Höhe)umgestellt werden. Das Haus liegt auf dem Lande in Hamm/Westf. Da es kein Wasseranschluss der Stadtwerke gibt, wird es mit eigenem Grundwasser versorgt.
Der Brunnen wurde in den 90er gebohrt und ist so um die 40 m tief. Jetzt ist unsere Frage ob wir die vorhandene Infrastruktur nutzen können und das Grundwasser zum heizen nutzen können.
Ist eine gemeinsame Nutzung Trinkwasser/Erdwärme über ein Brunnen erlaubt?
Muss der Schluckbrunnen auch auf 40m gebohrt werden?
Ist wegen der erhöhten Entnahme eine besondere Genehmigung der Behörden notwendig?
Ist diese Idee überhaupt umsetzbar und sinvoll?

Danke für Eure Infos und meinung

Verfasser:
helmutmg
Zeit: 14.11.2005 11:44:41
0
272070
@Frey
ich würde an Deiner Stelle bei der Unteren Wasserbehörde nachfragen.(Wasserschutzgebiet)
Möglich ist es sicher, die frage ist ob es erlaubt wird.

MfG


Avenir-Energie
Helmut Golawsky
Bopparderstr.11
56281 Emmelshausen
Tel + Fax 06747-950762
info@golawsky.de

Verfasser:
CurtiusF
Zeit: 14.11.2005 12:00:19
0
272082
ich würde mal über die Technikfolgen nachdenken:

als Störfall eine undichte Leitung,
dann ist das Trinkwasser verschmutz,
wo besorgen sie dann das trinkwasser für das Haus?

das kann die Behörde nicht beantworten.
das ist ausschließlich Ihr Risiko

mfg

FC

Verfasser:
planfix
Zeit: 14.11.2005 15:06:26
0
272189
was soll denn das für ein störfall sein???
mal von der wasserrechtlichen seite abgesehn, technisch sollte das machbar sein, aber ob eine fbh ohne ausreichenden estrich funzt ist zweifelhaft. nach der estrich din sollte eine überdeckung der rohre von 4,5cm gegeben sein, das wird wohl zu hoch und fbh in trockenbau bringt kaum speichermasse.
alternative wäre noch wandheizung zu erwägen oder eben konvektortruhen. da gibt es auch welche, mit denen man im sommer kühlen kann.
eine genaue dimensionierung der wp anhand der gebäudedaten ist im bestand auf jeden fall vorzunehmen, da früher nicht nur anders geheizt, sondern auch weniger gedämmt wurde.

Verfasser:
CurtiusF
Zeit: 14.11.2005 19:42:35
0
272385
Planfix mit den 3 –„???“

Das Haus über dem Drinkwasserspeicher ist in einer besonderen Lage.

Der Schaden, der durch eine Planung von Planfix entstehen kann, ist nicht absehbar.

Man hat zwar schon den Wein mit Glykol angereichert. Aber wenn die Betriebsmittel der Wärmepumpe in das Trinkwasser gelangen, dann sind der Schaden und die Folgeschäden durch die Haftpflicht von Planfix sicher nicht abgedeckt.

Eine Haftpflichtversicherung nach dem WHG müsste Planfix haben oder
hat er diese Versicherung ????

FC

Verfasser:
s H.
Zeit: 16.11.2005 00:05:28
0
273243
es gibt wp mit h20 anstatt des glykols
schaut mal bei www.geohil.de nach - was mein ihr?
grüße aus dd

Verfasser:
planfix
Zeit: 16.11.2005 09:40:48
0
273346
@FC
die wp anlage sollte schon eigensicher sein!
und wenn beispielsweise ein R407 oder 134 austritt, dürfte dies erstens verdampfen und zweitens sollte dann die wp nicht mehr laufen (sicherheitsendabschaltung)! drittens wäre die montage einer mech. rückflußsicherung sicherlich auch machbar.
meiner meinung nach ist die sache technisch lösbar, vielleicht nicht für jedermann.

Verfasser:
H. Frank
Zeit: 16.11.2005 11:53:52
0
273428
Warum sind denn eigentlich innerhalb bewohnter Räume überhaupt noch Kühlschränke oder Klimaanlagen erlaubt, wenn in kältetechnischen Geräten angeblich so giftige Stoffe zirkulieren?


H. Frank

Verfasser:
JoRy
Zeit: 16.11.2005 18:38:56
0
273755
Also drehen wir den Spieß einmal um.
Wer eine Genehmigung zur thermischen Grundwassernutzung
beantragt, muß den Nachweis der Sicherheit seiner Anlage führen, in der Art , dass keine Fremd- oder gar Schadstoffe ins Grundwasser eingebracht werden können!!

Wenn ich jetzt den Brunnen was größer bohre und beantrage eine Grundwasserentnahme zur Trinkwassernutzung, dann muss ich die Wasseranalyse für die Grundwasserqualität innerhalb der Trinkwasserverordnung nachweisen.
Wenn das Wasserwirtschaftsamt mir bei ausreichend Grundwasserspiegel eine Entnahme genehmigt, warum soll ich die nicht aus dem gleichen Brunnen zapfen dürfen??

Die nehm ich sogar aus der gleichen Leitung im Keller, die meinen WP-Wärmetauscher versorgt.

Wer eine Grundwasser Wp-Anlage baut und kann nicht absichern, dass sein Kältemittelkreis nicht über den Wärmetauscher sein Grundwasser verunreinigt, der
sollte die Finger davon lassen.
Jede Fachfirma muss das garantieren und es ist Kinderkram hier über Versicherungen zu labern.

Gruß JoRy

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