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01.10.2003 10:45:13 |
Hallo! Habe neulich im Fernsehen ein Bericht gesehen. Dort wurde gesagt, dass alle Heizungen, die VOR 1978 in Betrieb genommen wurden, außer Betreib zu setzen sind. Weiterhin habe ich gehört, dass auch alle Heizungen betroffen sind die ein Abgasverlust höher als 10% haben. Was stimmt denn nun ? Kann man das in paar Knappen sätzen sagen ? Unsere Heizung ist von 1985 ( Ölheizung mit Brenner/Kessel), hat aber wohl ein Abgasverlust von ca. 11%. Wäre für eine Antwort dankbar. Gruß Jürgen
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01.10.2003 11:09:48 |
Wäre schön zu wissen was du für eine Heizung hast. Aber keine Angst mit der richtigen Einstellung bekommt man auch weniger als 11% hin.
3 bis 4% sollten da noch drinn sein. Frag mal Sukram der weiss genau wies geht, dem seine ist weitaus älter.
MFG
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01.10.2003 11:27:28 |
Nachlesen kann man das hier: http://www.haustechnikdialog.de/downloads/enev_21_11_01.pdf Die Austauschpflicht hängt davon ab, ob eigen- oder fremdbewohnt, von der Anlagengröße usw. Bei eigenbewohnten EFH's unter Ausnutzung der Meßtoleranz reicht bei ihnen Kesselputzen - und einstellen, und das wars. (Bis zur nächsten Verordnung natürlich...) Oliver
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01.10.2003 11:31:36 |
hallo jürgen die Frage sollte dir dein Schornsteinfeger beantworten,neutral und kompetent. (aua,aua jetzt gibst wieder schläge ;-) ) Eigentlich spätestens bei der letzten Messung sogar mit Aufkleber auf Kessel dokumentiert. allg.Hinweise siehe auch diverse Seiten hier oder bei google z.B:www.wdr.de/tv/service/bauen/archiv/97/1212_5.html schönen Gruß jogger
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01.10.2003 12:15:18 |
Wäre wirklich mal nicht schlecht zu wissen, welche Heizung Du hast. Du könntest ja auch mal die "schlechten" Meßergebnisse bekanntgeben. Also ich tippe auch mal auf richtig sauber machen, neu einstellen und evtl. mal die Abgastemperatur mit ein paar Tricks etwas senken. Wie ist denn der Kaminzug, bzw. ist ein Zugregler vorhanden? Gruß Andy
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| Zeit:
01.10.2003 13:44:42 |
Spätetens ab 1.11.2004 (abhängig von der Einstufungsmessung von 1998) sind die Abgasverlustgrenzwerte § 23 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen einzuhalten. Bei einer Leistung von 25-50 KW sind dies 10% (darunter 11%). Bis 10,49% (11,49%) wird abgerundet. Bei Überschreitung kommt bei Gebläsebrrennern noch 1% Toleranz hinzu, so dass hier bis zu 11,49% (12,49%) noch im grünen Bereich wären. Ist also sehr knapp. Es gibt aber kaum einen Kessel, der durch Optimierung der Einstellung und Verminderung der Leistung nicht bessere Werte erzielen kann. Schon gar nicht ein 85er. Bitte mal das Forum durchschmökern. Die Außerbetriebnahmevorschrift der EnEV für Altkessel (2006 bzw. 2008) greift hier nicht. |
Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
02.10.2003 06:28:40 |
Schau mal auf meiner Seite vorbei mein Kessel Baujahr 1971 muß erst dann raus, wenn er verreckt. Wichtig ist, das du die Grenzwerte erreichst. Mit einer kleinen Senkung der Brennerleistung und regelmäßiger Wartung (mind. 1 mal jährlich) ist das bestimmt kein problem.
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
02.10.2003 06:30:07 |
Ach ja
die Seite: www.heizungsoptimierung.de.vu
Vielleicht stehen da ja noch tips für dich, womit du noch was sparen kannst. Bei mir waren es 2001 etwa 45 %
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| Zeit:
02.10.2003 17:38:32 |
Also bitte : Sukram und mir mit unseren alten Schleudern tränen ja die Augen, wenn der '85er 11% Abgasverlust hat !! Da sollte doch mal eine gründliche Wartung drüber gehen. Komplettreinigung und Brennereinstellung ader Brenner erneuern.
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Verfasser: Martin Havenith | Zeit:
02.10.2003 18:50:54 |
Absolut Zustimmung.
Wer näher dran ist bekommt den Auftrag?
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04.10.2003 09:38:20 |
Hallo! Vielen Dank für die Antworten, bin leider erst jetzt zum schreiben gekommen. Ich werde einige Tips hier mal beherzigen und das Forum durchforsten. Auch auf Heizungsoptimierung werde ich mal nachschauen. Achja, vor einem Jahr war es unser Schornsteigerfeger selber, der erwähnte das die Heizung neu müsse (sehr zu unserer Verwunderung, denn 85er ist doch okay). Gruß Jürgen
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| Zeit:
04.10.2003 20:18:39 |
Ab wann brauche ich eine neue Oelheizung? Nun wir haben etwas im Internet gefunden, einfach mal WWW. Schornsteinfeger.de eingeben. Dann unter Verband, weiter die Arbeitsblätter aufrufen, und siehe da dort steht alles geschrieben an diese wir uns alle nun halten müßen. Paule
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