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21.06.2002 12:14:21 |
folgendes problem:
mehrfamilienhaus mit 2 mietern, 1 fremdbewohnte wohnung die seperaten strang hat an den ein wärmemengenzähler eingebaut werden soll. im keller ölheizung. wie ist es möglich den energieverbrauch des gesamten hauses minus der verbrauchten wärmemenge für die fremdbewohnte wohnung zu errechnen? (formel???)
vielen dank im vorraus !
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| Zeit:
24.06.2002 09:03:46 |
Hier eine vereinfachte Formel zur Berechnung. Ölverbrauch für eine Heizung abgelesen von Wärmemengenzäler. Formel : Wh * c / Hu Wh = Wattstunden ? c = spezifische Wärmekapzitätät 1,163 Wh/(kg*K ) Hu = Heizwert 10 Wh/l z.B. 3,928 KW Verbrauch entspricht 3928 W 3928 mal 1,163 geteilr durch 10 ergibt 456,83 Liter Heizöl
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| Zeit:
24.06.2002 09:41:43 |
Es ist nicht möglich. Die Heizkostenverordnung lässt eine Errechnung und Aufteilung der Heizkosten durch Subtraktion nicht zu. Für den "Privatgebrauch" dürfen Sie natürlich errechnen, was Ihnen gefällt. Zur Abrechnung gegenüber Mietern sind Sie aber an die Vorgaben der Heizkostenverordnung gebunden. Nachsatz: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern die persönliche Stellungnahme eines selbst betroffenen Hauseigentümers.
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Verfasser: Stefan Reith, Energieberater an der Verbraucherzentrale Schweinfurt | Zeit:
24.06.2002 09:43:59 |
Dies ist so nicht möglich, sofern die Heizkostenverordnung eingehalten werden soll. Für sämtliche Wohneinheiten sind gleichartige Abrechnungsgeräte zu verwenden. Die ganze Abrechnung fürs Haus wird damit sofort anfechtbar. Ich empfehle den Gang zu einer Verbraucherzentrale, energieberatung. Vielleicht ergibt sich eine Möglichkeit. Ansonsten sämtliche Parteien mit gleichen Geräten ausrüsten.
Stefan Reith
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24.06.2002 19:41:04 |
Was soll eigentlich der Blödsinn mit der Formel da oben? Wenn schon dann m = Q / Hu m... Verbrauch in kg Q... Ablesewert in Wh Hu... Heizwert in Wh/kg
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| Zeit:
25.06.2002 00:15:56 |
Bezüglich der Abrechnung habe ich eine Adresse bei der sich bestimmt eine Lösung erarbeiten läßt: Joachim.Franz@viterra-es.de. Es gibt 2 Grundlösungen 1.nach DIN EN 834 elektronische Heizkostenverteiler und 2. nach DIN EN 835 Verdunsterröhrchen.
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25.06.2002 12:30:13 |
Hallo, Nickl, offensichtlich will sich andy die recht hohen Abrechnungskosten ersparen, deshalb die nicht schlechte Idee mit Wärmezählern. Aus diesem Grund haben Sie vermutlich "vergessen", die dritte Grundlösung zu nennen, nämlich den Einbau eines zweiten Wärmezählers im zweiten Strang. So einfach geht das!!!
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| Zeit:
25.06.2002 23:03:43 |
Guten Abend Manne, wenn ein Objekt kostenmäßig erfasst wird, dann muss jede Wohnung (alle oder keine) einzeln gemessen werden. Das heißt für jede Wohnung müssen eigene Wärmemengenzähler installiert werden. Deshalb gibt es nur zwei Möglichkeiten. Siehe Beitrag des Herrn Reith von der Verbraucherzentrale Schweinfurt.
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Verfasser: Uwe Herrmannsdörfer | Zeit:
26.06.2002 08:40:24 |
Mit einem zusätzlichen Wärmemengenzähler alleine ist es natürlich auch noch nicht getan, denn es müste auch noch der Verbrauch für die Erwärmung des Warmwassers berücksichtigt werden, bzw die Wrmwassermenge. Aber sicher ist der Einbau der zwei zusätzlichen Wärmengenzählern der einfachste weg.
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Verfasser: Raymond Krieger | Zeit:
26.06.2002 10:42:10 |
Der Warmwasserverbrauch kann nach HKVerordnung mit 18% vom Energieverbrauch angenommen werden. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Energieberatung an die für solche Fälle absolut nützlich ist
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26.06.2002 21:16:54 |
Guten Abend, Nickl, wenn ich bei ZWEI Wohneinheiten von einem ZWEITEN Wärmezähler spreche, dann ist das doch wohl eindeutig. Also, nicht erst erregen, sondern lesen.
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