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Foren
Fernlehrgang zum Energieberater (HWK)
Verfasser:
Peter S.
Zeit: 10.10.2003 16:40:45
0
30966
Hallo zusammen,

wird irgendwo in Deutschland ein Fernlehrgang zum Energieberater (HWK) angeboten?

MfG
Peter

Verfasser:
Hermann
Zeit: 10.10.2003 17:32:40
0
30967
Hallo Peter,
die Bezeichnung "Energieberater" ist nicht geschützt, deshalb kann sich eigentlich jeder, mit oder ohne Schulung, als Energieberater bezeichnen.

Im Gegensatz dazu steht der "staatlich geprüfte Gebäudeenergieberater". Die Ausbildung erfolgt als Meister, Techniker oder Ingenieur i.d,R. über ein halbes Jahr entweder in einer Bildungsakademie des Handwerks, oder an einer Uni. Den Abschluss bildet eine Projektarbeit, sowie eine schriftliche und mündliche Prüfung. Bei bestandner Prüfung im Handwerk erhält der Prüfling den "geschützten Titel" Gebäudeenergieberater-HWK. (HWK=Handwerk)

Auskunft über Ausbildung und Ausbilddungsort erteilt jede Handwerkskammer.

Hermann
staatl. gepr. Gebäudeenergieberater (HWK)

Verfasser:
Peter S.
Zeit: 11.10.2003 11:24:47
0
30968
Hallo Hermann,

natürlich suche ich einen Lehrgang zum staatl. gepr. Gebäudeenergieberater (HWK). Nur als selbsttändiger Meister ist es nicht so einfach, immer pünktlich um 18.00 zum Abendlehrgang im ca. 80km entfernten Bremen zu kommen. Und das ein halbes Jahr lang (Winter!).

Darum bin ich auf der Suche nach einem Fernlehrgang, evtl. mit Präsenzphasen am Wochende oder mit Online-Unterstützung.

Bei der HWK Düsseldorf bzw. bei der HWK Koblenz werden (vom ZFU zugelassene) Fernlehrgänge angeboten:

http://www.hwk-koblenz.de/php/wbd/ausgabe/kursbeschreibung.php?IDKursb=6002&id1=34&idh=3

http://www.hwk-duesseldorf.de/bilden/wb/umwelt/feshk.php3

Diese Veranstaltungen sind Lehrgänge zum Energieberater im SHK-Handwerk.
Sie dauern etwa 7 Monate und kosten mind. soviel wie die Lehrgänge zum Gebäudeenergieberater (HWK).
Was ist von diesen Lehrgängen zu halten?
Es handelt sich zwar um bundeseinheitliche Lehrgänge, aber kann ich mit dem Abschluß überhaupt etwas anfangen?
Hat schon jemand von euch Erfahrungen gemacht?


Gruß
Peter

Verfasser:
Jürgen
Zeit: 11.10.2003 20:26:49
0
30969
Hallo Peter.S,

mit dem Lehrgang kannst du eugentlich gar nichts anfangen.Du darfst keinen Energiepass für ein Gebäude ausstellen.Die dürfen nur Ingenieure.du darfst auch keine Energieberatung machen bei dem du mit einer Rechnung von dir dich als Energiebrater ausgibst und dafür Geld verlangst.Dies dürfen nur Ingenieure.Das einzigste was du machen darfst,ist eine Energieberatung im Rahmen einer Heizungsmodernisierung mit anzubieten,dadurch hebst du dich vom Rest der Heizungsbauer ab,aber du darfst dafür kein Geld als staatlich geprüfter Energieberater verlangen,denn dies sind nur Ingenieure.

Verfasser:
Hermann
Zeit: 14.10.2003 16:59:34
0
30970
Hallo Jürgen,

für den Insider ist dein Statement korrekt, aber ein Außenstehender kennt nicht die Unterschiede zwischen einem:

a) Energieberater (ungeschützte Bezeichnung)
b) zertifizierter Energieberater (1-3 Tage Kurs bei Innungen)
c) Gebäudeenergieberater (geschützter T I T E L)

Nur der Gebäudeenergieberater (staatl. geprüft) darf als Meister, Techniker oder Ingenieur eine kostenpflichtige Energieberatung im g e s a m t e n Bundesgebiet durchführen.
(In Baden-Württemberg hingegen sind a l l e Energieberater gem. LBO für den "EnergieSparCheck zugelassen und dürfen auch KfW-Gelder (Pgm.130, teil 4) ausstellen.)

Im restlichen Bundesgebiet (aber auch in BW) betätigen sich auch Gebäudeenergieberater, die als Ingenieure bei der BAFA zugelassen sind, und somit per "Vor-Ort-Beratung" vergütet werden.

MfG Hermann

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