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Foren
Wärmebedarf berechnen
Verfasser:
Thomas Linkerhägner
Zeit: 11.07.2002 12:46:26
0
2280
Seit Ende Januar bewohnen wir ein 2,5 stöckiges EFH freihtehend, Neubau. Das Haus ist kein Niedrigenergiehaus. Von Anfang an haben wir den Eindruck dass Heizkörper zu klein dimensioniert sind.
Wer kann Angaben zur Wärmebedarfsrechnung machen.

Verfasser:
Norbert Dahm
Zeit: 11.07.2002 19:50:49
0
2281
Hallo,

die Wärmebedarfsberechnugn nach DIN 4701 ist die Grundlage um überhaupt eine Heizungsanlage auslegen zu können.

Sie erfast alle Wärmeverluste die Ihr Gebäude hat , egal welche Bauweise auch immer, da alle k-Werte, also alle Wärmedurchlasswertre, der verschiedenen Bauteile wie Außen und Innenwände Fenster Außentüren usw. Erfast werden , anhand ihres Aufbaues .

Dann wird noch erfast ob die Räume natürlich oder mechanisch Be und Entlüftet werden.

Danach kann dan für jeden Raum einzeln der Wärmebedarf ermittelt werden.

Für die Heizkörperauswhl läst die DIN noch einen Zuschlag bis 15 % zu um etwaige Ungenauigkeiten in der Berechnung oder Fehler beim Bauen der Mauern oder Fenster und Türen noch mit zu erfassen .

Die Rauminnentemperaturen nach DIN 4701 betragen :

Treppenhäuser 10°C
Schlafräume 18°C
Aufenthalsräume für Menschen 20°C
Wohzimmer 22 °C
Bäder in denen eine Wanne und oder 1 Dusche ist 24°C

Diese Wärmebedarfsberechnung ist Bestandteil des Werkliefervertrages mit ihrem Handwerker, auch wenn sie nicht im Vertrag ausdrücklich benannte ist , da der Handwerker die Planung selbst machen muß , wenn sie als Auftraggeber keinen Planer vorher damit Beauftragt haben .

Kann der Handwerker keine schriftliche Berechnung nach DIN 4701 vorlegen ( Achtung keine Pauschalberechnung Watt / m²), so ist diese ein Mangel der Anlage und sie können den Preis der Anlage mindern , bzw. einen Eibehalt zurücklegen .
Sollten sie die Anlage bereits vollständig bezahlt haben , rate ich ihnen diese Berechnung vom Handwerker nach zu fordern . Kann er diese nicht Liefern so können sie einen Sachverständigen damit beauftragen .

Den Sachverständigen ihres Ortes kann ihnen die örtliche Handwerkskammer oder auch die Kreishandwerkerschaft nennen .

Sollten die Heizkörper wirklich zu klein bemessen sein , so müßte dann der Handwerker den Austausch der Heizkörper und oder des Heizkessels eventuell bezahlen .

Wenne sie noch Fragen fazu haben schiken sie mir eine E-Mail unter dahmsolar@aol.com

Der Dahm

Verfasser:
Heino Bögelsack
Zeit: 12.07.2002 08:39:12
0
2282
Sehr geehrter Herr Linkerhägner,

den Ausführungen von Herrn Dahm kann ich mich nur anschließen. Die Wärmebedarfsberechnung nach DIN 4701 vom Handwerker mitgeliefert zu bekommen ist nach meiner Erfahrung, bei einem Einfamilienhaus, fast aussichtslos. Wenn Sie die Berechnung unabhängig vom Handwerker in Auftrag geben möchten, benötigt man die Grundrisse, sowie einen Schnitt Ihres Hauses. Weiterhin den Wandaufbau (verw. Baustoffe und Fensterqualität), sowie den Aufbau des Daches und der erdanliegenden Bauteile. Bei einer Bearbeitung in unserem Hause würden Sie die genannte Berechnung erhalten, sowie den Nachweis nach EnEV.

Mit freundlichen Grüßen
H. Bögelsack
B&V Energie-SPAR-Technik
Ingenieurbüro
Schwerin

Verfasser:
Stefan
Zeit: 12.07.2002 08:49:47
0
2283
Eine ungefaire Berechnung kann ich Dir sagen sie lautet qm x 40 - 50 Watt = Leistung des Heizkörpers.
Wenn Du mir Größe des Heizkörper durchgibst kann ich dir die Leistung angeben.

Verfasser:
gejoho
Zeit: 13.07.2002 00:03:03
0
2284
Hallo Herr Thomas Linkerhäger,
eine Wärmebedarfsrechnung klärt wohl sicher nicht den Energiebedarf Ihres Neubaus.
Ihre Einschätzung zur Größe der Heizkörper mag richtig sein - aber auch nicht.
Eine Wärmetechnische Berechnung auf der Basis projektierter Stoffwerte kann u. U. die gleiche Heizkörperauslegung als Ergebnis haben.
Wenn es sich um einen Neubau handelt, dann gehe ich davon aus, daß ein Planungsbüro mit allem Wissen hinter der Ausführung des Bauwerkes steht.
Dann sollte dieser Planer nicht nur für Statik im Allgemeinen sondern auch für den Energiebedarf zuständig sein.
Konstruktive Einzelheiten wie Fenstergrößen und Deckenbeschaffenheit, Dachaufbau und Wandaufbau betimmen die Energieffizienz Ihres Gebäudes.
Ich fände es etwas verwunderlich, wenn der Installationsbetrieb im Falle der Ausführung ohne Beachtung der Feinheiten Ihre Heizung nach so allgemeinen Angaben wie Watt je m² Raumfläche ausgelegt hätte.
Dabei finden große Außentüren und Fenster (eventuell mit nicht mehr zeitgämäßen k-Werten) Eckräume, Räume über unbeheizten Kellern, oder mit erdanliegenden Außenwänden ,oder unter nicht ausgebauten Dachgeschossen, oder unbenutzten und daher unbeheizten Nachbarräumen keinen ausreichenden Niederschlag
Eine Wärmebedarfsberechnung ist dank entsprechender Software kein "Hit" mehr und ich würde diese immer meinem Kunden liefern.
Enfach um mit Ihm abzustimmen bei wieviel °C er im Grenzfall frieren der schwitzen will.
Es ist doch immer eine Kostenfrage ob Sie eine kleineren oder nach Geschmack einen größeren Heizkörper einbauen lassen.
Basis auch der Wärmetechnischen Berechnung ist die mit dem Kunden abgestimmte Raumtemperatur - oder wenn das nicht gemacht wird, die im allgemeinen nach DIN gültigen Raumtemperaturen für die jeweilige Nutzung.
Unabhängig wie die Geschicht bei Ihnen im Detail aussieht - sollten keine gravierenden Temperaturunterschreitungen gegenüber der DIN bestehen, notfalls kann durch eine Erhöhung der Heizwasservorlauftemperatur eine unkomplizierte Sofort-Lösung gefunden werden.
Wenn Sie wollen - ich rechne Ihnen den Spaß bei Lieferung entsprechender Unterlagen und Informationen
durch.


mfg
Gejoho



Verfasser:
Steffen Schulz
Zeit: 13.07.2002 16:48:19
0
2285
Hallo Thomas Linkerhägner,

vielleicht sind Ihre Heizkörper garnicht zu klein. Daß sie Ihnen relativ klein vorkommen, kann auch bedeuten, daß gerade genau nach DIN 4701 gerechnet worden ist anstatt Pi mal Daumen maßlos überzudimensionieren.

Worin besteht denn eigentlich Ihr Problem? Bekommen Sie im Winter die Räume nicht warm? Dann fragen Sie Ihren Heizungsbauer. Im einfachsten Fall ist die Heizungsregelung falsch eingestellt (Stichwort Heizkennlinie) oder die Schaltuhr falsch programmiert.

Wir als Handwerksbetrieb rechnen übrigens immer nach DIN 4701, auch beim Einfamilienhaus. Wie schon ausgeführt geht das dank EDV schnell und man kann sich ziemlich sicher sein, daß die Heizkörpergrö0en auch stimmen.
Für den hydraulischen Abgleich der Heizkörper ist eine DIN-Berechnung Voraussetzung.

www.arnoschulz.de

MfG Steffen Schulz

Verfasser:
Michael Dicke VDI
Zeit: 18.07.2002 08:08:19
0
2286
hallo herr linkerhäger,

meine vermutung zu ihrem problem liegt meines erachtens nach nicht in der größe des wärmebedarfes bzw. des heizkörpers sonder eher in der frage des hydraulischen abgleichs. am besten sie ziehen sich einen fachmann zu rate, welcher die gesamtzusammenhänge ihres problemes analysiert und ihnen eine entsprechende lösung vorschlägt. eine pauschale aussage über einen möglichen gewährleistungsanspruch mittels forums-diskusion halte ich für nicht passend.

was ich jedoch in der diskusion über die erstellung eines wärmebedarfes hier durch die kollegen lese, verwundert mich doch etwas. sicherlich bietet eine bedarfsberchnung nach din 4701 eine sicherheit im bezug auf die rechtliche angelegenheit. betrachtet man jedoch die berechnung nach din von ihrem grundsatz her, stellt sich die frage wie genau bzw. ungenau die berechnung ist. ein paar beispiele zum nachdenken :

fogende ansätze werden in der din 4701 gemacht :

- tiefste ausssentemperatur
diese wurde und wird statistisch ermittelt und wurde letzmalig 1983, bei erscheinen der din abgeglichen.

- luftwechsel
rechnet man(n)/frau mit der gleichung des natürlichen luftwechsels wird ein mind. 0,5 facher luftwechsel angenommen. hier stellt sich nun die frage wie dieser von statten gehen soll bei unseren heutigen dichten bauwerken ? (vergl. blower door test nach enev !!!)

etc.

weiterhin wird mit k-zahlen (jetzt u-werte) der wärmebedarf ermittelt. betrachtet man(n)/frau die wärmeleitfähigkeit verschiedener baustoffe so sind diese gewichtsabhängig. ich denke nicht das viele kollegen die statik vorliegen haben wenn sie ihren wärmebedarf rechnen, sondern einen stoff aus der liste annehmen welcher irgendwie im mittelfeld liegt.

hier könnte ich noch viele beispiele und fragen aufwerfen, jedoch denke ich, würde das interesse der meisten nicht soweit gehen.

was ich jedoch mit meinen fragen / anmerkungen aussagen möchte ist folgendes :

eine berechnung auf statischer annahme (din) ist genauso richtig bzw. falsch wie die annahme eines flächenbezogenen wärmebedarfes. was leider immer wieder falsch betrachtet wird ist , daß der flächenbezogener wärmebedarf zur auslegung der heizkessel herangezogen wird. es ist zwingend zu unterscheiden zwischen einem wärmebedarf für die heizflächenauslegung und einem wärmebedarf für die kesselauslegung. letzteres läßt sich heute genauso wie früher über den bauteilbezogenen wärmeschutznachweis nach WsVO bzw. Enev ermitteln. jedoch sollte hier die berechnung im kooperation mit dem statiker gemacht werden.

für die heizflächenauslegung kann weiterhin mit einem flächenbezogenen wärmebedarf von ca. 65 W/m² (neubau)100 W/m²(altbau) gerechnet werden. wichtiger jedoch für die ausreichende beheizung ist ein ordentlicher hydraulischer abgleich der anlage sowie die richtige wahl der systemtemperaturen und wärmeerzeugung.

ich könnte hier noch viel mehr zu diesem thema ausführen, denke aber es würde den rahmen ihrer frage maßlos übersteigen. vieleicht biete dieses thema ja einen diskussionsgrund hier im forum.

vielen dank


Verfasser:
Steffen Schulz
Zeit: 18.07.2002 22:56:50
0
2287
Hallo Herr Michael Dicke,

auch wenn Sie das Thema nicht weiterführen wollen, hier nochmals meine Erfahrungen:
Natürlich ist mir bekannt, daß die Berechnung nach DIN 4701 nur eine Vereinfachung ist und viele Faktoren, wie den tatsächlich nie bekannten Luftwechsel und geschätzte Lambda-Werte (im Altbau) nicht berücksichtigt.
Aber: Innerhalb von 12 Jahren Anwendung der DIN 4701 gab es lediglich zwei Fälle, in denen wir nachträglich Heizkörper gegen größere austauschen mußten. In beiden Fällen müssen massive Wärmebrücken im Spiel gewesen sein (genau untersucht haben wir das nicht).
Aus diesem Grund wiege ich mich - wenn es Wohngebäude betrifft - mit meiner DIN-Berechnung in Sicherheit.

Aber eines wissen wir hier immer noch nicht: Welches Problem hat Herr Linkerhägner eigentlich mit seinen Heizkörpern?

Verfasser:
H.Maier
Zeit: 19.07.2002 07:09:13
0
2288
im zusammenhang würde mich die frage interessieren wie die ansichten zu fußbodenheizung im vergleich zu heizkörpern sind, das thema flächenheizung ( zb Wand ) wurde wurde hier schon mal behandelt.
da viele neubauten mit fußbodenheizungen ausgestattet werden sicher ein thema für viele leser.

H.Maier

Verfasser:
Schäden an der Gastherme bei Unterdimensionierung ?
Zeit: 23.09.2002 21:14:03
0
2289
Hallo,

Frage die ich im Zusammenhang mit den Wärmebedarfsberechnungen hätte: Kann eine zu klein dimensionierte Gastherme durch den dauerhaften Volllastbetrieb Schaden nehmen. Mein Fall: Nach 4 1/2 Jahren Laufzeit sind nun wesentliche Teile der Gastherme ersetzt worden (Brenner, Mischer, etc). Als mögliche Ursache wurde ein Falscheinstellung des Brenners benannt. Ich habe den Brenner fast bis zum Maximum ausgeregelt und die Betriebsdauer ist im Winter tatsächlich sehr lang (ich dachte immer dass wäre besonders wirtschaftlich). Ich möchte aber ausschliessen, dass das gleiche Problem in 3-4 Jahren wieder auftritt . Wie kann man den Unterschied zwischen Wärmeflächenbedarf und Bedarf für den Kessel näherungsweise bestimmen, ein Wärmebedarfsberechnung ist durchgeführt worden (nach Umbau und kompletter Neuinstallation)?

Norbert

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