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Foren
Ölleitung abdichten
Verfasser:
Klaus
Zeit: 11.11.2003 16:42:13
0
35592
Hallo

Hätte da mal eine Frage:
Gibt es eine Vorschrift, die besagt, ob die Verbindungen einer Ölleitung mit Hanf abgedichtet werden dürfen, oder muss man z.B. Teflon verwenden. (Leitung ist aus Eisen).

Klaus

Verfasser:
Heizer
Zeit: 11.11.2003 17:45:21
0
35593
Teflon hat die DVGW zulassung für metallische Verbindungen,
dürfte somit dafür zugelassen sein.

Verfasser:
Heizer
Zeit: 11.11.2003 17:46:58
0
35594
Hanf geht natürlich auch, ist meines erachtens auch die Bessere Wahl.


Verfasser:
Glatteis
Zeit: 11.11.2003 19:09:01
0
35595
Falsch! Hanf durchfeuchtet und es stinkt nach Öl.
Zugelassen beides, doch immer Teflon verwenden.
Außer: Eventuell Heberventil oder Sauggarnitur oder
Olfilter-Da kann ein Dichtring aus Alu vorgeschrieben sein-Hersteller-
angaben beachten!

Verfasser:
Me S Hohwiller
Zeit: 11.11.2003 20:29:57
0
35596
Hallo Klaus,

Hanf auf gar keinen Fall - nicht zulässig - außerdem dichtet es nicht bei Öl da es nicht aufquillt wie bei Wasser.

Abgesehen davon: Du solltest unbedingt einen Fachmann kommen lassen, welcher eine Betriebsanerkennung im Sinne des WHG §19l hat. Nur dieser darf an einer Öl-Leitung Reparaturen vornehmen.
Machst du`s selber, dann begehst du im Schadensfall ein VORSÄTZLICHES Umweltvergehen und eventuell bei Personenschäden, eine Körperverletzung.
Im Schadensfall kommt auf jedenfall ein riesiges Problem auf dich zu, Schadenssummen in den hunderttausenden.
Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, oder unbedingt an solche Reparaturen als Handwerker nur Geld verdienen - das RISIKO ist doch größer als man denkt. Ein Fehler schnell gemacht. Bei einem Umweltschaden muß man beweisen das man`s nicht war - die Beweislast ist umgekehrt, und wenn man kein Fachmann mit WHG-Zulassung ist - ganz schlechte Karten!!!

Eine kleine Reparatur sollte nicht viel kosten. Der Fachmann kann ja gleich mal die komplette Tankanlage überprüfen, das schadet nicht und man ist wieder auf der sicheren Seite. Ein kleiner Schaden kostet wesentlich mehr als eine Reparatur vom Fachmann.
Unbedingt nach der WHG-Zulassung fragen und zeigen lassen (Kopie), denn der Auftraggeber ist VERPFLICHTET einen Fachmann mit WHG-Zulassung zu beauftragen, sonst teilt man sich am Ende einen eventuellen Schaden mit dem Pfuscher!
Nur der Heizungsbauermeister- Titel nützt leider nix!

Mfg. Me. S. Hohwiller

Verfasser:
Me. Alfons Hoffrogge
Zeit: 12.11.2003 11:31:29
0
35597
100%ge Zustimmung an den Kollegen Me. S. Hohwiller.

Arbeiten an Öllageranlagen und Verbrauchsanlagen ausschließlich von Fachbetrieb nach $19 Wasserhaushaltsgesetz. Ausnamslos und nichts anderes.

Gruß Me. Alfons Hoffrogge


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