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Foren
VOB Verspätete Auftragsdurchführung und teilweise Kündigung
Verfasser:
Hermann Hammerschmidt
Zeit: 23.07.2002 16:28:02
0
2494
Hallo zusammen,

in meinem Betrieb ( Heizung – Sanitär ) ist folgendes Problem aufgetreten :

Wir erhielten im September 2000 einen Auftrag von der Stadtverwaltung
über die Sanierung eines Brandschadens für Bauteil 1 + 2 mit dem Termin für den Bauanfang 5. KW – Fertigstellung 30 KW. Auftragsvolumen ca. 452.000,-- DM. Der Vertrag wurde auf Basis VOB geschlossen.

Auf dem unterschriebenen Auftrag, der nicht innerhalb der Zuschlagsfrist kam, habe ich an die Stadt zurückgeschickt , mit dem Vermerk, dass alle Arbeiten die nach der 30.KW zur Ausführung kommen ,15 % Teuerung erhoben werden.

Der Auftrag kam erst nach der 30 KW zur Ausführung.

Mit Schreiben vom 04.09.2001 teilt uns die Stadtverwaltung mit, das der Bauteil 2 nicht zur Ausführung kommt da erheblicher Schadensbefall festgestellt worden ist.

Ich habe also in meiner Schlussrechnung 15 % Teuerung auf den Bauteil1 und Schadensersatz für Bauteil 2 berechnet.

Die Stadt hat diese Beträge ersatzlos gestrichen.

1. Behauptet die Stadt eine Änderung des Auftrages wäre nicht gestattet.
2. Sie müsste keinen Schadensersatz für Auftragsminderung bzw. Auftragskündigung für Bauteil 2 leisten weil die Stadt kein Verschulden für diesen Umstand trifft. ( Es läge eine Unmöglichkeit nach BGB)

Nun meine Fragen :
1. Wer kennt jemand dem ein ähnlicher Fall schon vorgekommen ist ?
2. Wie groß ist das Prozessrisiko ?
3. Kennt jemand einen Rechtsanwalt aus dem Raum Köln, der sich auf VOB spezialisiert hat.


Verfasser:
Sukram
Zeit: 23.07.2002 17:33:13
0
2495
Da waren doch sicher noch "allgemeine Vertragsbedingungen" "Besondere Vertragsbedingungen" etc. dabei, oder?

Und nicht gelesen?


Ich würde sagen: Schlechte Karten...

Verfasser:
Steffen Schulz
Zeit: 23.07.2002 22:04:27
0
2496
Hallo Hermann Hammerschmidt,

mit pauschal 15 % Teuerung kommen Sie bestimmt nicht durch. Sie müßten tatsächlich entstandene Mehrkosten schon beweisen können.
Sie werden tatsächlich einen guten Anwalt brauchen.

Verfasser:
wölfchen
Zeit: 27.07.2002 11:19:57
0
2497
Hallo Herr Hammerschmidt,

also ganz so heftig kenne ich mich da noch nicht aus, aber hier vielleicht ein paar Hilfen:

1. Zuschlagsfrist
In diesem Fall ist der Vertrag verspätet, also nach der gesetzten Zuschlagsfrist, eingegangen.
--> lt. VOB Teil A, § 28, Absatz 2, Satz 2:
"...wird der Zuschlag verspätet erteilt, so ist der Bieter bei Erteilung des Zuschlags aufzufordern, sich unverzüglich über die Annahme zu erklären."

Dies heißt meiner Ansicht nach, dass Sie mit den 15%-Aufschlag für Mehrkosten vollkommen richtig gehandelt haben und der AG eine Nachverhandlung versäumt, und somit die Mehrkosten stillschweigend akzeptiert hat.

2. Auftragskündigung
Hier liegt der FAll nicht ganz so klar.
Vor allem ist die Frage: Was genau steht im LV, und waren die Bauabschnitte in verschiedene Baulose aufgeteilt?

Ist es z.B. so, dass Bauabschnitte 1+2 in einem Los oder Vertrag vergeben worden, gilt hier
VOB Teil B, § 8; Absatz 1, Satz 1:
"Der Auftraggeber kann bis zur VOLLENDUNG der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen."
Nachfolgend ist Satz 2 auch zu beachten, da hier evtl. Ansprüche geltend gemacht werden können.

Der Satz: "Es läge eine Unmöglichkeit nach BGB" lt. Stadtverwaltung ist hier nicht ausschlaggebend, da Grundlage die VOB ist und erst wenn in dieser Verdingungsordnung das Problem nicht spezifisch genug gewertet werden kann, kommt das BGB zum Zuge.
Wäre ja auch unlogisch --> sonst holt vielleicht noch jemand ein spanisches Gesetzbuch raus und zeigt auf einen Paragraphen, der ihm gerade passt. ;-))))


Jedenfalls würde ich mich erstmal bei der zuständigen VOB-Schiedsstelle erkundigen, ob die Forderungen so rechtmäßig wären und dann die weiteren Schritte überlegen....

Mit besten Wünschen
wölfchen

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