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19.05.2010 08:57:49 |
Wenn es zur Gefahrenabwehr ist kann ausbrenne angeordnet werden. Aber auch dann nur wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt den Ruß zu entfernen. Wenn es nur dazu da ist eine Versottung zu beseitigen oder einfach um den Schornstein wirklich sauber zu bekommen ist es immer nur eine Empfehlung.
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18.05.2010 21:12:21 |
täusche ich mich oder ist das eh immer nur eine empfehlung? also kann er doch schreiben was er will, entscheiden wird immer der auftraggeber.
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18.05.2010 18:57:37 |
Eben. Heute wieder 3 ausgebrannt: - 1 Holzkessel ohne Pufferspeicher, Schwachlastbetrieb, zu großes Holz - 1 Kaminofen, zu großes Holz - 1 Kachelofen, Schwachlastbetrieb, doppelte Nachheizfläche es ist immer das gleiche..........
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18.05.2010 18:25:29 |
Hallo Bruno,
ich habe mir gerade deine Ausführungen (gefällt mir gut) angesehen. Da ist wohl schon alles grundsätzliche geschreiben (wobei man durchaus auch ein kleines Buch dazu schreiben könnte).
Ein Hinweis allerdings noch: Ausbrennarbeiten darf nur ein Kaminkehrermeister durchführen. Zudem ist diese Tätigkeit der Feuerwehr bzw. der Polizei mitzuteilen. Dies verdeutlicht wohl auch, wie verantwortungsbewussst gearbeitet werden muß.
Gruß Georg
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18.05.2010 18:07:39 |
Moin Georg, kann ich den Text (Austrocknen) so übernehmen? Oder würdest Du ihn noch ändern? Dieses Thema habe ich schon verlinkt :>)) Gruß Bruno |
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18.05.2010 17:24:10 |
Hallo Uwe, nachfolgend etwas zur Ausbrennsicherheit bei Schiedel: Schiedel Zertifikat3. Funktionstauglichkeit im Sinne dieser Garantie meint, dass das Kaminsystem während der Garantiezeit die nachfolgenden Eigenschaften erfüllt. Säurebeständigkeit bedeutet maximalen Massenverlust gemäß EN 1457, Tabelle 4, “Säurewiderstandsfähigkeit”. Ausbrennsicherheit und Feuchteunempfindlichkeit bedeutet Dichtheit des Kaminsystems nach gewolltem oder ungewolltem Ausbrennen der Fanganlage gemäß EN 1457, Tabelle 3, “Prüftemperatur, Differenzdruck und Leckrate”. Gruß Georg
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18.05.2010 17:14:24 |
Danke Georg, sehr gut erweitert, bzw. berichtigt. Richtig, das Innenrohr besteht aus Keramik. Ich habe den Text etwas nachlässig und schnell verfaßt, wollte dabei auch nicht zu sehr ins Detail gehen. Der Text wurde so schon lang. Vor allem hatte mich der Unsinn von MichaelH geärgert. Einen dreischaligen Schornstein mit Innenrohr aus Keramik würde ich mich nicht trauen auszubrennen. Ich habe das auch mal mit einem Vertreter von Plewa besprochen, der meinte auch, ausbrennen kann man ihn schon, aber nur einmal, danach ist er zerstört. Oft ist das Ausbrennen wirklich nur ein austrocknen. Da der Vorgang der Gleiche ist spricht man allgemein meist vom ausbrennen. Genauso spricht man oft von Versottung, obwohl es meistens nur eine Durchfeuchtung ist.
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18.05.2010 16:49:34 |
Hallo zusammen, ich hätte auch noch Anmerkungen: man sollte zwischen "Austrocknen" und "Ausbrennen" unterscheiden. Beim Austrocknen wird ein feuchter (warum auch immer) Kamin durch einen Gas- oder Diesel-Flammenwerfer (=Ausbrennapparat) ausgetrocknet. Von Ausbrennen spricht man, wenn sich durch falsche Betriebsweise, ungeeigneten Brennstoff oder ungeeignete Feuerstätte unverbrannte Kohlenwasserstoffe an der Kaminwandung wie ein Teer- bzw. Pechfilm anlegen. Der Belag kann mehrere cm dick werden und glänzt ggf. wie Flüssigteer. Man spricht deshalb auch oft von Glanzruß. Der Kaminkehrer kann diesen Belag nicht mit den üblichen Kehrwerkzeugen entfernen und brennt deshalb diesen Belag (durch entzünden mit einem Ausbrennapparat von der unteren Reinigungsöffnung oder einem Ofenansdchluß) ab. Auch das Ausbrennen von der Kaminmündung, wie bereits oben beschrieben, ists möglich. Eine Alternative zum Ausbrennen ist das Ausschlagen. Hierzu wird eine motorgetriebene Kette von der Mündung aus eingeführt und reinigt den Kamin durch die kreisende (schlagende) Bewegung der Kette. Diese Methode sollte man anwenden, wenn das Brandrisiko (in Altbauten mit Holzbalkendecke sinnvoll, wenn man nichts über den Zustand des z. B. einschaligen Kamins weiß). Der Kaminkehrer kann allerdings nur kontrolliert ausbrennen, wenn er regelmäßig an den Schornstein kommt. Dieses kontrollierte Ausbrennenn ist über die Betriebshaftpflicht des Kaminkehrers und die Brandversicherung des Gebäudes abgedeckt. Nicht versichert sind allerdings Schäden, die durch eine mangelhafte Bauausführung des Kamin bedingt sind. Und jetzt sind wir beim "Schiedel-Kamin". Schiedel ist ein Kaminhersteller, aber landläufig versteht man darunter dreischalige Kamine die aus einem Mantelstein aus Ziegelsplitt oder Leichtbeton, einer Wärmedämmung aus Dämmschalen oder -Matten und einem Innenrohr bestehen. Dieses Innenrohr ist nicht aus Ton sondern aus Schamotte bzw. Keramik. Sind diese Kamine korrekt erstellt, und werden sie beim Ausbrennen langsam erhitzt, sind sie ausbrennsicher. Es kann dabei aber zu Rißbildung im Innerohr kommen, was aber toleriert werden kann, da es zu keiner Funktionseinschränkung des Kamins kommt. (Kommt auch beim normalen Betrieb vor, da sich das Innenrohr ausdehnt - pro Meter bis zu 5 mm beim Ausbrennen). Bei modernen Kaminen spricht man von einer GW3-Zulassung, d. h. diese Kamine sind sogar nach einem Kaminbrand noch feuchteunempfindlich. (Sollte Standard bei Holz- bzw. Pelletheizungen sein) Liest bzw. sieht man in den Medien etwas über brennende Kamine, sind dies fast immer Fälle, in denen der Kaminkehrer nicht über neu angeschlossene Feuerstätten informiert wurde und der Feuerstättenbetreiber keine Ahnung vom Heizen und dem erforderlichen (trockenen) Brennstoff hat. Ein Kamin kann bereits in wenigen Wochen eine Belag haben, der mehrere Stunden zum Abbrennen benötigt. Gruß Georg
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18.05.2010 15:58:02 |
Moin Uwe, danke. Ich habe den Text geändert. Gruß Bruno |
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18.05.2010 15:39:07 |
Du hast da einfach eine Klasseseite aufgebaut. Ist ja schon fast Pflicht die als Heizungsbauer zu kennen. Auch als Schornsteinfeger kann man da viel lernen. Ich schmöker da sehr gerne. Nur kurz überflogen finde ich nur einen winzigen Fehler, und zwar hier ... wobei der Schornsteinquerschnitt durch ein spezielles hitzebeständiges Kehrgerät frei gehalten wird. Richtig ist das sich der Ruß aufblähen kann, der Schornsteinquerschnitt dann verringert bis zulaufen kann. Dann kann es sogar zu einer Schornsteinexplosion kommen. Nur der Querschnitt wird nicht durch ein spezielles Kehrgerät freigehalten. Mal läßt eine Gütekette in den Schornstein mit dem man den Ruß abschlagen kann oder wirft Fallgewichte (Ausbrennkugeln) in den Schornstein. Ich persönlich brenne nur von oben aus. Da werden sogenannte Brennelemente entzündet und mittels einer Gütekette immer tiefer gelassen. Da habe ich die Kette quasi schon automatisch im Schornstein.
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18.05.2010 15:25:38 |
Moin Uwe, kannst Du einmal auf diese Seite sehen. Vielleicht fehlt da noch etwas zum Thema. Rückmeldung auch gerne per E-Mail. Gruß Bruno |
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18.05.2010 15:02:26 |
Mal zum Thema. Im Haus befinden sich zwei versottete Schornsteine. Wenn diese Schornsteine wirklich versottet sind sollten sie ausgebrannt oder ausgetrocknet werden. Das wäre die normale Methode. Danach sollte der Putz erneuert werden. Wieso ist ein Schornstein versotttet wenn der seid Jahrzehnten nicht benutzt wird ? Alternativ geht es auch wenn man beide Schornsteine mit einer wirksamen Lüftung versieht. Verschiedene Edelstahlhersteller bieten dafür auch Dehnfugenbleche an die eine Hinterlüftung ermöglichen. Die Luft trocknet dann die Schornsteine auch aus. Es dauert nur einfach ein paar Monate. Erst wenn dann der Schornstein trocken ist kann der Putz erneuert werden. Allerdings werden dabei die dunklen Flecken höchstwahrscheinlich wieder auftreten. Dagegen hilft es den neuen Putz mit Tiefengrund zu streichen und mit Alufolie zu beklepen Ja, ein 13 Meter hoher Schornstein läßt sich mühelos von unten ausbrennen oder austrocknen. Allerdings kann man auch von oben aus ausbrennen. Ich z.B. brenne fast ausschließlich von oben aus (ist teuerer, aber dafür schonender). Ausbrennen sollte man nur wenn jede andere Methode zu aufwendig wäre. Kein Schornstein wird durch ausbrennen besser, es ist nur die einzige Methode mit der man auch ins Mauerwerk kommt, alle anderen Reinigungsmethoden sind nur oberflächlich und bei Feuchtigkeit nicht sinnvoll. Zu dem Unsinn von MichealH: Gutachter für Schornsteinfeger sind selbst von Beruf Schornsteinfeger. Gerichte fordert dazu von der Schornsteinfeger-Innung vereidigte Gutachter an. Gutachter für Fleischer sind selbst von Beruf Fleischer. Gerichte fordert dazu von der Fleischer - Innung vereidigte Gutachter an. Gutachter für Heizungsbauer sind selbst von Beruf Heizungsbauer. Gerichte fordert dazu von der SHK-Innung vereidigte Gutachter an. Und Gutachter für Ärzte sind selbst von Beruf selbst Ärzte. Ein Gutachter muß nicht hoch und Heilig erklären das der andere nicht Schuld ist. Er muß die Tatsachen darlegen und begründen. Und nicht die Aufsichtsbehörde spricht den Schornsteinfeger schuldig oder unschuldig. So etwas macht in Deutschland immer noch ein Richter. Die Schornsteinfegerinnung in Berlin arbeitet eng mit der Feuerwehr zusammen. Berlin ist in 6 Feuerwehrbereiche eingeteilt und je ein BSM steht für jeden Bereich, jederzeit der Feuerwehr zur Verfügung, Dabei wechseln sich die Schornsteinfeger wöchentlich ab. Die Schornsteinfeger werden zur Unterstützung angefordert. Meistens sind es Rauchbelästigungen und Schornsteinbrände. Die Zahl der Einsätze nimmt in den letzten Jahren zu. Die Gründe sind vor allem immer mehr Unkenntnis in Betrieb mit Feuerstätten, schlechte Brennstoffe und auch die Verringerung der Kehrhäufigkeit. Einen Einsatz wo der Kolege ausbrannte habe ich noch nicht erlebt. Bisher nur Brandeinsätze wo sich der Schornstein durch betrieb der Feuerstätte entzündete. Das viele Schornsteinfeger keine Haftpflichtversicherung haben bezweifle ich. Meine deckt bei Schornsteinbränden Sachschäden bis 50 Millionen Euro ab. Und noch zum, Schiedelkamin. Damit ist bestimmt ein dreischaliger Schornstein mit Innenrohr aus Ton gemeint. Den kann man ausbrennen, nur danach ist er kaputt. Es ist richtig, das Innenrohr hält das nicht aus. Das hat nichts mit dem Abreißen der Gasflamme zu tun.
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18.05.2010 13:54:34 |
@MichaelH: Wo lernt man eigentlich so viel Unfug in einem so kleinen Beitrag zu schreiben ? (Was ist eigentlich ein feuerwehrpflichtiger Schornsteinbrand ? ) und wo ist in dem Beitrag eine 23 ?
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18.05.2010 12:56:51 |
Jeden Kamin kann es zerreissen, wenn die Ausbrennflamme abreisst und mit Verzögerung neu zündet. Vielleicht können es Dir unsere Forums-KK genauer erklären
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18.05.2010 10:24:22 |
Hallo erst mal. Wer kann mir zum Kamin ausbrennen genaueres sagen? Und zwar habe ich gehört, daß man einen Schiedel Kamin nicht ausbrennen soll.Es könnte den Kamin zerreißen.??? Stimmt das?
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09.04.2006 20:27:20 |
Da Du aus Berlin bist:
Wenn der Schofi auf ausbrennen besteht - frag Ihn mal ob er möchte, daß Ostberg davon erfährt. Allerdings nur als letztes Mittel, denn das dürfte auf deinen Schofi ungefähr so wirken wie das rote Tuch auf einen tollwütigen Stier.
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09.04.2006 17:49:58 |
Das mit den feuerwehrpflichtigen Bränden in Berlin klingt ja besorgniserregend - mein Haus steht nämlich(noch ;o))in Berlin!!!
Euch allen erstmal vielen Dank für die Antworten, ich bin gespannt was der Schorni morgen "zu seiner Verteidigung" zu sagen hat.
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| Zeit:
09.04.2006 16:43:07 |
@ chub: Ausbrennen ist Quatsch, schick den Kollegen nach Hause, der will nur abzocken !
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| Zeit:
09.04.2006 16:38:04 |
Hallo Holzi, sicher widerspricht das dem Verursacherprinzip, es ist trotzdem praktische Erfahrung. Das läuft dann ungefähr so, wie vor kurzem in der Nähe von Darmstadt (500000 Euro Schaden und nur durch extrem glückliche Umstände keine Tote), daß dem Feger von seinen eigenen Kollegen (sind ja nicht seine Konkurrenten und deren Motto lautet bekanntlich "Alle für einen") in ihrer Funktion als " Sachverständige des Schornsteinfegerhandwerks" vor Gericht hoch und heilig erklären, daß es ihrem Kollegen total unmöglich war, die Stelle, wo das Feuer aus dem Schornstein ins Haus übersprang, vorher zu erkennen. Und seine "Aufsichtsbehörde" spricht den Feger daraufhin von jeder Schuld frei. In Berlin wurden m.W. 2003 ausnahmslos alle "feuerwehrpflichtigen" Schornsteinbrände von Fegern verursacht, mit teilweise erheblichem Sachschaden. Soviel ich weiß, wurde nicht einer der Hausbesitzer vom Feger entschädigt (bzw. von dessen Haftpflicht - der Feger muß übrigens keine haben und viele halten es aufgrund ihrer einzigartigen Stellung auch nicht für notwendig eine abzuschließen.)
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| Zeit:
09.04.2006 14:16:58 |
hallo Chub,
da hast Du ja einen "heißen Feger" erwischt.
Warum soll der Feger aus der Haftung sein, wenn Folgeschäden aus seiner Arbeit entstehen? Widerspricht den Verursacherprinzip, oder?
Wer kennt sich da aus?
Gruß Holzi
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| Zeit:
09.04.2006 13:59:44 |
Eine unmittelbare Notwendigkeit und "Möglichkeit" zum Ausbrennen ist jetzt "von hier" aus auch nicht zu erkennen. Entweder man brennt aus - weil was brennbares im Schornstein ist. Oder man trocknet über den Ausbrennapparat aus - weil der Schornstein feucht ist. Klären Sie das doch noch mal mit dem BSM.
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| Zeit:
08.04.2006 21:39:10 |
Hallo Chub,
vom Ausbrennen ist dringend abzuraten!
Es kommt dabei sehr häufig zu erheblichen Folgeschäden, dokumentiert sind einige Fälle in denen unmittelbar nach dem Ausbrennen das ganze Haus abgefackelt ist. Auf dem Schaden bleibst Du mit Sicherheit sitzen, denn der Feger ist dann nicht in Haftung zu nehmen.
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| Zeit:
08.04.2006 21:04:00 |
Ich habe auch so das Gefühl, dass da einer Kohle machen will. Ausbrennen ja, aber nur Ruß (Kohlenstoff). Ölheizungsschornsteine ausbrennen ist was ganz Neues?! Wenn der Ölheizungszug versottet ist, sollte der austrocknen. Das macht er von ganz allein, wenn das neue Rohrsystem dann drin ist. Der sich dann bildende Spalt wird entweder hinterlüftet oder dient zur Verbrennungsluftversorgung. Und trocknet dann so oder so aus. Der andere Schacht war bislang unbenutzt? Dann ist der entweder ganz frei u. sauber oder allenfalls wenn er neben dem Versotteten liegt, auch ein wenig feucht. Das kann aber ganz unterschiedlich (feucht oder auch nicht) sein. Da reicht in der Regel unten die Revisionsklappe aufmachen und ordentlich lange durchlüften (lassen). Kommt oben an der Mündung noch ein Abdeckstein mit Hinterlüftung drauf, der gleichzeitig keinen Regen reinläßt, trocknet’s sehr schnell aus. Also das Geld besser sparen und für eine raumluftunabhängige Betriebsweise ausgeben. Dann saugt sich der Brenner seine Luft durch den Ringspalt, erwärmt so die Verbrennungsluft bzw. kühlt das Abgas noch weiter runter. Schiedel sagt bei NT bringt das (bis zu) 7 Punkte. Mit dem Hb und evtl. Schornsteinsanierer besprechen. … |
Verfasser: meStefan | Zeit:
08.04.2006 20:00:39 |
Also ich weis auch nicht, was der Schorni da ausbrennen will! Wenn kein Glanzruß oder ähnliche Ablagerungen im Kaminschacht sind, die drohen sich selbst zu entzünden, dann braucht m.M. nach nicht ausgebrannt zu werden, einfaches durchkehren sollte genügen! Wo der Schwefelwasserstoff her kommen sollte, ist mir auch schleierhaft, denn es entsteht bei der Verbrennung von Schwefelhaltigem Öl (oder auch Gas) nur schwefelsaures Wasser welches als Kondensat die Kaminversottung hervor rufen kann, mehr nicht! Falls mich hier kein anderer Schorni eines besseren belehrt, würde ich sagen hier will sich jemand was ohne Not dazu verdienen, besonderst an einem seit Jahren stillgelegten Zug! Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW |
| Zeit:
08.04.2006 19:43:35 |
In meinem Haus mit Ölheizung befinden sich zwei versottete Züge. In den einen wird ein Edelstahlrohr eingezogen werden, in den anderen soll, da die elektrische Anlage komplett erneuert wird, eine Elektroleitung verlegt werden (um die Putzschäden gering zu halten). Der Schornsteinfeger hat beidem zugestimmt, will aber beide Züge ausbrennen (Kosten 450 €). Begründung: Schwefelwasserstoffe und ähnlich schädliche Verbindungen könnten aus dem Kamin in den Wohnraum gelangen. Ist das Ausbrennen wirklich nötig, insbesondere in dem Zug, der schon seit Jahrzehnten nicht benutzt wurde und nun für die elektrische Leitung verwendet werden soll? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das was bringt. Ironie an - Kann man bei einem 13 m langen Zug überhaupt von Ausbrennen sprechen, wenn unten ein wenig mit einer Gasflamme rumgekokelt wird oder verbrennen da nur meine sauer verdienten Euro? - Ironie aus. |