| | Zeit:
29.11.2010 21:14:54 |
Seit 30 Jahren fast gilt Rußzahl 2 einzuhalten, da kann kein Ruß in DER Menge anfallen. Und wenn da zuvor damals Kohleöfen dranwaren muß das doch längstens abgekehrt sein, es sei denn....... Das ist alles unglaubwürdig*, sorry. * von seiner Seite aus!
|
| Zeit:
30.11.2010 11:38:06 |
War eben selber mal auf dem Dach. Habe meinen ganzen arm reingesteckt und hab meine Hand kaum schmutzig gemacht. Man erkennt sogar noch dass der Stein Rot ist. Von unten hab ich auch mal mit einen Spiegel reingeschaut, außer den Himmel kann ich nichts erkennen. Weiß nicht was er da sehen konnte (oder wollte).
Gruß Michael
|
| Zeit:
30.11.2010 14:52:13 |
|
| Zeit:
30.11.2010 15:19:23 |
Habe aber mit der Taschenlampe rein geleuchtet und gesehen, dass in der Mitte ein kleiner Versatz zu erkennen ist, so dass es eventuell zu eng für ein Doppelrohr werden könnte. Werde nun einfach ein DN 80 Rohr reinstecken. Die Preise für den schoni sind ja ganz schön Saftig. Für einmal reinschauen und den Vorbescheid erstellen etwas über 100€. Die Genehmigung dann nochmal über 100€. Und dann soll er ja auch nochmal Fegen und das kostet dann auch wieder extra. Ich hab wohl den verkehrten Beruf. HA,HA.
Gruß Michael
|
| Zeit:
30.11.2010 15:22:09 |
Können eventuelle Schwefellablagerungen (falls vorhanden) mit den Kehrbesen entfernt werden?
Michael
|
| Zeit:
30.11.2010 15:32:56 |
Ich hab wohl den verkehrten Beruf. HA,HA.
*kleines Wortspiel* ;-)) Hat er damals auch OHNE Beleuchtung, nur so wie DU mit dem Spiegel von unten reingeschaut und dann "Ausbrennbedarf wegen Ruß und Schwefel" festgestellt? Und im Mündungsbereich und nach unten ist alles ohne Ruß+Schwefel? Wie kommt er auf 100 Euro für den Ortstermin? Laß Dir da NUR ne aufgeschlüsselte Rechnung geben. Das müssten ja an die 2 Stunden Gesamt-Zeitaufwand sein, das halte ich für nicht nachvollziehbar. Das soll er bitte über die Gebührenordnung darlegen! Ebenso die "Genehmigung" und den "Vorbescheid", wozu doppelt? Mit der "Genehmigung" hat man doch "Bescheid" ?! Wird wohl Zeit daß Du nen Sachverständigen holst....
|
| Zeit:
30.11.2010 15:49:34 |
Er hat eine kleine LED Lampe reingehalten. Ruß konnte ich nicht Feststelen. Hab mit der Hand oben an der Innenwand an den in Armlänge gerieben, wurde nur leicht schmutzig. Ich weiß nicht wie ich Schwefelablagerungen erkennen kann. Der Schoni meinte fürs den Vorbescheid und die Abnahme bekommt er jeweils um die 100€ Gruß Michael
|
| Zeit:
30.11.2010 16:06:54 |
Es KANN ja auch NICHTS drin sein, weil praktisch NICHTS reingekommen ist, woher auch. Dann soll er mit ner Kamera reinfahren. DAFÜR kann er von-mir-aus 100 Euro nehmen....
Bleibt immernoch die Frage: wie will man ausbrennen wenn nix brennbares drin ist?
Wie will man von oben ausbrennen wenn OBEN nichts brennbares ist?
Und FÜR WAS gibts JEWEILS 100 Euro???
Ich finde da gar keinen Gebührenposten in der BUNDESWEITEN KÜO - irgendwie hab ich da wohl was versäumt.....
oder ER !
|
| Zeit:
30.11.2010 20:17:49 |
Das mit der Kamera hab ich ihn ja auch vorgeschlagen, da meinte er aber das kostet dann so richtig Geld, weil so ein Gerät über 4000 € kosten würde und er mindestens 300 € dafür nehmen muss, was ich Dankend abgelehnt habe. Nun muss ich Ihn ja nochmal bitten mir den Schornstein zu Kehren wenn die neue Heizung endlich kommt. Bin dann mal gespannt was das kosten wird. Kann man ich nun irgendwie feststellen, ob da Schwefelrückstände drinnen sind, oder sind die nicht weiter schlimm? Gruß Michael
|
| Zeit:
30.11.2010 20:28:05 |
@Michael Bzgl. der Kamera würde ich mal bei einem SHK-Betrieb fragen, die auch "Kanal-TV" anbieten und nach Preisen fragen. Sofern die günstiger sind als Dein Schorni, würde ich einen gemeinsamen Termin mit dem Schorni und den Kanal-TV-Leuten machen und im Beisein des Schornis mit der Kanal-Kamera durch den Schornstein fahren, damit endlich Ruhe kommt. Am besten die Kamerafahrt auf CD brennen lassen, man weiß ja nie... Kanal-TV machen z.B. die hier |
| Zeit:
01.12.2010 13:11:43 |
Habe soeben die Rechnung über eine Gutachterliche Äußerung über die Möglichkeit der Errichtung oder Änderung von Feuerstätten bekommen. Beschreibung Stück Einheit Einzel-€ Gesamt-€ 3,0 Geb.Sätze Bescheinigung der Tauglichkeit oder der sicheren Benutzbarkeit von abgasanlagen (§81 Absatz 4 BauO Bln) und Gebührenverzeichnis § 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 11.7. 30,00 90.00 9,20 AW Begehungsgebühr (KÜGO § 1.1.1= 1,01 9,21 6,20 AW Anteilige Fahrtpauschale 1,01 6,21 Gesamt Netto 105,55 € Brutto 125,61 € Gutachterliche Äußerung 1. Angaben zur Feuerstätte bla,bla bla, Ein Anschluss ist Möglich 2.Angaben zur Abgasanlage bla,bla,la. 3 Angaben über notwendige bauliche Maßnahmen bzw. Begründung der Fehlenden Möglichkeit zum Anschluss an eine Abgasanlage. Die Anforderungen der BauO Bln. § 38 und der FeuVo sind zu gewährleisten. Es ist in dem vorhandenen Schornstein eine zur Brennwertfeuerstätte zugelassene Abgasleitung mit ausreichenden Prüföffnungen zu installieren. Vor Einbau der Brennwertleitung sollten die Innenflächen des Schornsteins gem. Ziff. 3.1 der “Technischen Regeln“ für Einbau von Einzugsrohre, hergerichtet sein. Ihr Schornstein ist durch Ausbrennen herzurichten. Die Mündung des Rauchschornsteins muß mindestens um den 2-fachen Innendurchmesser verlängert werden, z.B. durch ein Abströmrohr aus Edelstahl. Oder die Mündung des Rauchschornsteins und der Abgasleitung muß durch eine mindestens 2 cm dicke und mindestens 40 cm hohe, senkrecht angeordnete Platte aus mineralischem Baustoff getrennt sein. Ich glaub ich steh im Wald Gruß Michael
|
| Zeit:
01.12.2010 15:08:44 |
Ist nicht Richtig dargestellt worden. Menge:3,0 Einheit:Geb. Sätze Bescheinigung der Tauglichkeit oder der sicheren Benutzbarkeit von abgasanlagen (§81 Absatz 4 BauO Bln) und Gebührenverzeichnis § 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 11.7. =Einzel 30 € gesamt 90 € Menge 9,2 Einheit AW Begehungsgebühr(KÜGO § 1.1.1 =Einzel 1,01 € gesamt 9,21 €
Menge 6,20 Einheit AW Anteilige Fahrtpauschale =Einzel 1,01 € gesamt 6,21 €
Macht Netto 105,55 € Brutto 125,61 €
Michael
|
| Zeit:
01.12.2010 16:56:11 |
die Mündung des Rauchschornsteins und der Abgasleitung muß durch eine mindestens 2 cm dicke und mindestens 40 cm hohe, senkrecht angeordnete Platte aus mineralischem Baustoff getrennt sein.gibts auch nicht als technische lösung, nur noch die Rohrverlängerung rest später, der HAMMER !
|
| Zeit:
02.12.2010 19:33:23 |
Ist denn die Rechnung so Richtig. Gruß Michael
|
| Zeit:
03.12.2010 05:27:56 |
Ich hänge daran:
Menge:3,0 Einheit:Geb. Sätze Bescheinigung der Tauglichkeit oder der sicheren Benutzbarkeit von abgasanlagen (§81 Absatz 4 BauO Bln) und Gebührenverzeichnis § 1 Satz 1 in Verbindung mit Nr. 11.7. =Einzel 30 € gesamt 90 €
Wie kommt er auf den Faktor 3 ????
Das ist doch schlichtweg eine UNVERSCHÄMTHEIT oder?
|
| Zeit:
03.12.2010 12:59:28 |
Darüber habe ich mir auch schon den Kopf zerbrochen. Komme nur zu einem Ergebnis
½ Stunde bei mir. 1 Stunde Fahrzeit. 1½ Stunden fürs Schreiben.
Anders kann ich das auch nicht erklären.
Gruß Michael
|
| Zeit:
03.12.2010 13:39:22 |
Moin Falk, einmal eine fachliche Frage so nebenbei. Wird bei der Schornsteinreinigung auch das evtl. sehr lange Rauchrohr an Kaminöfen (einige Bastler hier im Forum wollen ja auch hier noch Wärme rausholen, z.B. hier) mit gereinigt oder inspiziert? Der Rußbrand muss ja nicht unbedingt im Schornstein stattfinden, sondern das Rauchrohr zum Glühen bringen. Gruß Bruno |
| Zeit:
03.12.2010 16:15:47 |
@OldBo Nein, das Reinigen des Ofenrohres muss man selber machen Der Schornsteinfegermeister macht es gegen Gebühr aber auch. las ich Inspiziert wird das Rohr meines Wissens nur bei der Feuerstättenschau(wird vermutlich nur von außen auf äußere Mängel untersucht) Wenn das Ofenrohr sich mal zugesetzt haben sollte, merkt man das wahrscheinlich recht schnell Darum muss es der Herr der Schornsteine nicht selber machen
|
| Zeit:
04.12.2010 07:20:58 |
Freund77 hat die Frage mit den Ofen- Rohren geklärt. Ist Betreibersache, KÖNNEN wir machen. ½ Stunde bei mir. 1 Stunde Fahrzeit. 1½ Stunden fürs Schreiben.
Er kann nur die halbe Stunde bei DIR als Zeiteinheit verrechnen. Fahrzeit muß er entweder begründet nachweisen oder es wird mit der Fahrtpauschale abgegolten und fertig. Kilometer/Zeit darf er NUR berechnen was er IM Kehrbezirk zurücklegt und aufm direkten Weg, andere Kundenbesuche sind anteilig umzulegen. Wo er wohnt und wie weit er außerhalb anfährt ist SEIN Problem und nicht DEINE Kosten. Für die Stellungnahme (die übrigens nur ein Standard-Textbaustein ist) gibts NUR die Festgebühr, und zwar natürlich EIN Mal. GEH ZUR INNUNG UND ZUR BEHÖRDE MIT DIESEM FALL !
|
| Zeit:
04.12.2010 15:57:04 |
Habe erst einmal Bezahlt, damit er mir die Abnahme zügig macht, Sobald der neue Kessel kommt) da mein alter Kessel immer schlimmer wird. Dann werde ich mich mit der Innung in Verbindung setzen. Bin ja mal gespannt, wie er die Abnahme berechnet. Wo finde ich überhaupt die Technischen Regeln für Einbau von Einzugsrohre, speziell die Ziff. 3.1 ? Habe schon gegoogelt, aber nichts gefunden. Gruß Michael
|
| Zeit:
04.12.2010 16:04:28 |
oooh mann,*wie kann man soo blöd sein* wieso bezahlste für was das völlig überzogen ist?
Als BSM muß er seine leistung erbringen, völlig unabhängig vom zahlungsfluß! soll ers doch anmahnen, bis zur behördlichen beitreibung, spätestens DANN kommts auf die behörde und das wird er nicht wagen, denn dann wirds geprüft und er muß es begründen!
neneneneneee
|
| Zeit:
04.12.2010 22:21:56 |
Zitat von Falk N. oooh mann,*wie kann man soo blöd sein* wieso bezahlste für was das völlig überzogen ist?
Als BSM muß er seine leistung erbringen, völlig unabhängig vom zahlungsfluß! soll ers doch anmahnen, bis zur behördlichen beitreibung, spätestens DANN kommts auf die behörde und das wird er nicht[...] Hallo Falk, wir haben das mit dem ausbrennen an einem völlig versottetem Kamin auch schon mal gemacht. ALLERDINGS AUF WUNSCH des Kaminbauers und Kunden. Es ging in erster Lini darum daß die Versottung in den Wohnräumen ( ausgebautes Dachgeschoss) schon sehr stark war. War als Versuch gedacht, da der Kunde auch wegen seiner Kinder in den Zimmern im DG bedenken wegen evtl. Schimmelbildung bei seinen Astmakranken Kindern hatte. Wir haben dann 3 Std. mit dem Gasbrenner von der oberen Reinigungsöffnung und vom Keller aus Zunder gegeben. Hat jedenfalls soviel geholfen daß der Kunde schon eine Woche nach der am gleichen Tag erfolgten Sanierung wieder den Reibeputz streichen konnte. Es kam auch nichts mehr durch. Nichts desto trotz kommt mir die Vorgehensweise des Kollegen in diesem Fall sehr suspekt vor. Ich würde ihn mir selbst oder über die Innung vornehmen lassen Gruß Walter B.
|
| Zeit:
04.12.2010 22:52:50 |
Ja, "Austrocknen" hab ich auch schon gemacht. Das hat ja auch Ziel und Zweck, eben wie bei Dir.
Aber hier.......
|
| Zeit:
05.12.2010 12:31:11 |
Zitat von Falk N. oooh mann,*wie kann man soo blöd sein* wieso bezahlste für was das völlig überzogen ist?
Als BSM muß er seine leistung erbringen, völlig unabhängig vom zahlungsfluß! soll ers doch anmahnen, bis zur behördlichen beitreibung, spätestens DANN kommts auf die behörde und das wird er nicht[...] Sicher muss er seine Leistung erbringen, nur dann hätte er wahrscheinlich kurzfristig keine Temin mehr frei gehabt. Hat mich doch für die Gutachtliche Äußerung auch fast 2 Wochen warten lassen. Kamm erst nach nochmaliges bitten. Wie lange würde er dann erst brauchen für einen Termin, zumal die Zahlungsfrist nur 8 Tage war. Gruß Michael. PS: Wo finde ich nun die Technischen Regeln für Einbau von Einzugsrohre. Oder gibt es die nicht? Vaillant kennt die jedenfalls nicht.
|
| Zeit:
05.12.2010 12:39:07 |
Du brauchst ihn doch nicht zum EINBAU. Der Abnahme-Termin ist allein SEIN Problem. Man meldet ihm die Fertigstellung und dann MUSS er ja zeitnah kommen zur Abnahme - oder Du mußt eine Behördenmeldung machen. Ist ja sein Intresse wenn er die Anlage noch im alten Jahr haben will. Üblich sind Terminierungen/Abwicklungen innerhalb 10 Werktagen. Er muss in erster Linie seinen Aufgaben nachkommen, und wenn Du Dich x-mal anmahnenn lässt wegen ner Rechnung: er MUSS kommen. Und da gibts auch keine Vorkasse oder sonstwas! Den Einbau der Abgasleitung macht ja der Heizer mit, dafür gibts doch beim Vaillant die Ausführungsanweisung - das ist ja keine Schornsteinsanierung im klassischen Sinne.
|