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Foren
Abschlammbehälter
Verfasser:
Günter
Zeit: 08.08.2002 18:05:20
0
2712
In Heizungsanlagen werden bei Umstellung von "offen" auf "geschlossen" oder bei Kesselerneuerung gerne die sogenannten Abschlamm- oder Entschlammungsbehälter eingebaut - auch von mir.
Frage: In welchen Vorschriften, Empfehlungen, Herstellerunterlagen wird dies eigentlich gefordert?

Verfasser:
Frank Derschum
Zeit: 09.08.2002 12:43:27
0
2713
Die Forderung kam bei den früher mit hohen Temperaturen betriebenen Anlagen von den Vorschriften für die Abwassernetze. Das eingeleitete Abwasser darf eine gewisse Temperatur nicht überschreiten. Daher erfolgt die Ausrüstung dieser Behälter in der Regel mit einem Temperaturfühler und einer Frischwasserzufuhr zur Abkühlung. Insbesondere eingesetzt beim Abschlämmen von Dampfkesseln. Aber fragen Sie mich nicht, wo das steht......

Verfasser:
Schaupmann
Zeit: 12.08.2002 12:04:04
0
2714
Wir realisieren zur Zeit ein ähliches Projekt. Dort werden Entleerungsleitungen von Sicherheitsventilen in ein Abkühlbecken geleitet und mittels Temperaturmessung und Frischwasserversorgung mit Magnetventil auf eine Maximaltemperatur begrenzt (vgl. oben)
In diesem konkreten Fall stammt die Forderung vom örtlichen Entsorgungsunternehmen, die dem Betreiber eine Maximaltemperatur vorgegeben haben.
Vielleicht wäre der Kontakt mit Ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen (Stadtwerke,...) hilfreich.

Verfasser:
Christian Tietje, CT Ingenieure GmbH, Mainaschaff
Zeit: 19.08.2002 12:59:46
0
2715
Abschlammbehälter sollten immer dann eingesetzt werden, wenn Schlamm entstehen kann. Das trifft zu, wenn Sauerstoff in das Heizungs- oder Kühlwassernetz eindringen kann und zusammen mit Stahl oder Grauguss Korrosionsschlamm erzeugt. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel

- an der Membran der Druckausdehungsgefäße,
vor allem, wenn Luft nachgefüllt wird
- an Gummiverbindungsschläuchen,
- an Fussbodenheizungsschläuchen aus Kunststoff,
- an allen Verbindungen in Pressfittingsystemen und
- an allen Dichtungen mit Teflon-Dichtungsband.

Weiterhin ist das bei Altanlagen üblich, um die alten Heizkessel vor Schlammablagerungen zu schützen.

Ein Vorschrift ist mir nicht bekannt, höchsten könnte man die VDI 2035 hinzuziehen, die aber mehr das Speisewasser betrifft.

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