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09.12.2003 10:50:20 |
Hallo Forumsteilnehmer, ich habe mir im Neubau meines Hauses eine Fußbodenheizung vom meinem Heizungsbauer verlegen lassen. Während der meisten Zeit der Verlegung war ich oder mein Vater als "Hilfsarbeiter" vor Ort. Durch Zufall habe ich (in diesem Forum) erfahren, dass hierfür ein Verlegeplan notwendig ist. Diesen haben aber weder ich noch mein Vater während der Verlegung gesehen. Wir fragten den Heizungsbauer ob er nach einem solchen Plan arbeitete. Er bejahte dies. Unserer mehrmaligen Aufforderung uns diesen Plan zu zeigen, kam er jedoch nicht nach. Die Fußbodenheizung wird zwar warm, aber reicht dies aus um eine mangelfreie Verlegung zu gewährleisten ? Was kann ich machen ???
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09.12.2003 10:57:49 |
Die Verlegung erfolgt sicherlich nach Erfahrungswerten im ist durchaus o.k.
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09.12.2003 12:59:05 |
@Hans, da bin ich aber gaaaanz anderer Meinung. 1. Wärmebedarfberechnung 2. Heizkreisauslegung mit Berechnung für hydraulischen Abgleich3. Verlegeplan und nicht anders... Punkt
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Verfasser: carsten weckel | Zeit:
09.12.2003 13:34:51 |
auch auf die gefahr hin das ich gesteinigt werde: wir haben lange zeit mit den verlegeplänen nach wärmebedarf gearbeitet. in den letzten jahren sind wir wieder dazu übergegangen schlicht und ergreifend mehr rohr als berechnet zu installieren. nach berechnung komme ich zeitweise mit rohrabständen von 30 cm aus. dies mag ich aber weder mir noch irgendeinem kunden antun. also: rohrabstand max. 150 cm, kreise max. 120 m, einregulierung über durchflußmengenanzeiger. hab damit (klopf auf holz) bisher nie probleme gehabt. ach so, bei höherem wärmebedarf bezogen auf die grundfläche verlegen wir natürlich auch enger! schlussendlich ist aber festzustellen, dass wenn es bei dir warm wird, zumindest alles den mindestkriterien gerecht wird (denn nichts anderes gibt der verlegeplan vor!) frisiert mich wenn ich mich verirre
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09.12.2003 13:52:54 |
@Dieter das ist Sache der *Planung* (lies Architekt, Fachingenieur oder sonstiger Fachmann den der Bauherr *gesondert* zu beauftragen hat)...diese Leistungen sind nicht *all inclusive* beim Handwerker *for Nullo* enthalten....der hat nur zu montieren und bei Planungsunstimmigkeiten auf dieselben hinzuweisen... Der Handwerker hat die ihm übergebenen Unterlagen <----- *VORLEISTUNG DES BAUHERRN* (oder der vom Bauherrn beauftragten Erfüllungsgehilfen, wer auch immer das sein mag...)!!!! *zu *prüfen* und ggf. *Bedenken anzumelden* wenn was nicht passt. Verabschiedet euch mal ganz einfach von dem Gedanken ein Handwerker hätte *kostenlos* irgendwelche Planungs- und Auslegungsleistungen *zwangsweise* zu erbringen. Auszug aus der VOB..... Hat ein Handwerker *zu berechnen* ist dies gesondert zu beauftragen und auch zu vergüten....tuts ein Handwerker ohne Auftrag ist es sein privates Hobby....aber nicht *Anspruch* den ein Bauherr hat... Lest mal die VOB...denkt nach...und dann träumt weiter Gruß Achim Kaiser
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09.12.2003 16:05:15 |
@ Achim Kaiser Ich hatte mit meiner Darstellung der Vorgehensweise auch in keinem Fall angenommen, dass diese Leistungen für "Nüsse" sind. Ich selber habe für die o. a. Leistung ca. 450 € gezahlt. Ich persönliche halte aber nichts davon eine FBH bzw. generell eine Heizung nach Erfahrungswerten zu verlegen. Ich selber habe aber auch, wie Carsten Weckel anmerkt, den teilweise geplanten 30-er Abstand auf 20 reduziert und dementsprechend die Vorlauftemperatur und die Durchflussmenge angepasst.Es wundert mich allerdings, dass der Heizungsbauer von Thorsten, wenn er denn einen Verleplan hat, den nicht rausrückt. |
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09.12.2003 19:39:17 |
Wenn ich einen hätte, würde sich die Frage stellen wieviel, Kopien der Bauherr haben möchte? Die erste Kostet dann was und jede weitere 15 EURO. |
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10.12.2003 10:23:55 |
Hallo Hr. Kaiser, zunächst möchte ich sagen, dass dies das erste Haus ist, dass ich baue und mir daher die Erfahrung fehlt. Aber Ihren Ausführungen kann ich nicht zustimmen. Wie ich mittlerweile bei diversen Stellen nachgefragt habe, ist die Erstellung eines Verlegeplans unabdingbare Voraussetzung für den Einbau einer Heizung. Mein Heizungsbauer hat nicht nach einem Planer gefragt, als Laie muss ich dann davon ausgehen, dass er die Planung selber macht. Tut er dies, so muss er dies richtig tun und kann sich später beim Auftauchen von Mängeln nicht darauf berufen, die Planung "als Hobby nebenbei gemacht zu haben". Ansonsten muss ich davon ausgehen, das die betreffende zwingende Erstellung der Planung in den Preisen miteinkalkuliert ist, ansonsten hätte er den Auftrag ablehnen müssen. Ich habe nocheinmal mit ihm telefoniert, er lenht es ab mir den Verlegeplan zu geben. Daraufhin bin ich zum Rechtsanwalt, der die Einschaltung eines Gutachters in die Wege leitet. Die Aufteilung der dann entstehenden beträchtlichen Kosten wird dann vom Verfahrensausgang abhängen. Meine Geduld ist jedenfalls erschöpft. MfG Thorsten |
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10.12.2003 11:41:39 |
Hallo Thorsten,
ist das euer einziges Problem, das Ihr beiden miteinander habt?
Den Reaktionen nach anscheinend nicht. Es muß mehr Gründe geben warum er den Plan nicht rausrückt und Du gleich zum Rechtsanwalt springst. Zumal der Plan dir nicht viel bringt. Wenn du genau wissen willst wo die Leitungen liegen mußt Du während der Bauphase Fotos machen. Wir fotogtaphieren bei unseren Kunden zur Planung immer die gesamte Leitungsführung.
Meiner Meinung nach ist deine Reaktion äußerst überzogen.
mfg
esal
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| Zeit:
10.12.2003 12:13:42 |
Hallo Thorsten, na dann mal viel Glück ;-)) Was ich absolut nicht verstehe...ist der Ablauf bei der ganzen Geschichte. Aus deinem Beitrag geht nachfolgendes hervor.... Fußbodenheizung wurde beauftragt Fußbodenheizung wurde teilweise unter eigener Mithilfe erstellt Fußbodenheizung funktioniert...zumindest gibts keine dargestellten Einschränkungen. ...und wo ist nun ein Problem ?? Zu den *Unterlagen*... ich empfehle mal den §3 VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen zu lesen da steht unter 1. Die für die Ausführung nötigen Unterlagen (Anmerkung von mir : dazu gehört auch der Verlegeplan) sind dem * Auftragnehmer* unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. In der VOB Teil C Punkt 3.1.2 steht unter anderem.... Der Auftragnehmer hat nach Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderliche *Montage- und Werkstattplanung* zu erbringen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Punkt 3.1.3 Der Auftragnehmer hat bei der Prüfung der vom Auftraggeber geliefetern Planungsunterlagen und Berechnungen (siehe B §3 Nr. 3) u.a. hinsichtlich der Beschaffenheit und Funktion der Anlage zu achten auf.... Was die meisten nicht wissen...Planungsleistungen sind Sache des Bauherren oder dessen Erfüllungsgehilfen. Schaltet der Bauherr keinen Erfüllungsgehilfen ein gibt es oftmals auch keine Planung..... Verklage den Handwerker ruhig, beauftrage feste Sachverständige und Bemühe die Gerichte...wenn der Handwerker clever ist, lässt er dir schreiben, dass Planung *Bauherrensache ist* und er nach Vorgabe vor Ort in dem Fall *sogar unter Mithilfe des Bauherrs (ich habe als Helfer...)* die geforderten Bauleistungen nach Angabe erbracht. Dann haste die ganzen Kosten des Verfahrens selber an der Backe....und kannst dich selber verklagen weil .... Ausserdem, obs nen Verlegeplan gibt oder nicht dürfte *jetzt* ziemlich wurscht sein, denn entweder die Anlage funktioniert oder das Kind ist bereits in den Bach gefallen....und sie funktioniert nicht so wie sie soll.... ....aber ich muß ja nicht alles verstehen :-)) ich hab nur was gegen *unnötiges Gestreite*, denn das kostet meistens wesentlich mehr Geld als um das was es geht...und ich hab noch selten einen Anwalt gesehen (und wenn dann wars ein sehr guter ;-)), der *nicht* zum streiten geraten hat. Die Gut- oder Schlechtachter wollen ja auch ihre Brötchen verdienen...also wissen die auch immer was...nur ob der Richter dann den Vorträgen folgt ist immer eine ganz andere Sache, denn die entscheiden nach etwas anderen Kriterien als nach DIN-Normen ... mal wieder nur meine Meinung, nichts anderes. Beraten tu ich sowieso nicht, dafür gibts Titelträger. Gruß Achim Kaiser
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| Zeit:
10.12.2003 12:52:00 |
@ Achim Kaiser, jetzt mal Recht hin oder her. Müsste denn ein gewissenhafter Handwerker nicht darauf hinweisen, dass zum Verlegen einer FBH eine Wärmebedarfsberechnung, Heizkreisauslegung und Verlegeplan gehört, der kostenpflichtig ist? Denn nicht jeder kann sich einen Architekten/Bauleitung leisten. |
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10.12.2003 19:37:25 |
@Dieter wieviele Möglichkeiten hast du denn an einer FBH was zu verändern ?? Es gibt je nach System 3 oder 4 verschiedene Verlegeabstände und dann hat es sich. Nehm deine eigene Anlage...Verlegeabstand 30 cm...sagte Computer und in der Folge dein betitelter Berater..Auslegungstemperatur optimiert auf 59 Grad. Alles wunderbar berechnet, mit hydraulischem Abgleich allen Voreinstellwerten und Pi-Pa-Po...und trotzdem einfach berechneter Mist...aber...es sollte schon *berechnet* werden....yepp ich geb da meine volle Zustimmung ... nur ändert die Tatsache der Berechnung was daran das der komplette Ansatz Mist ist...auch mit Nachweis ? Der Handwerker guckt rein, schüttelt den Kopf und sagt nur ein Wort....Sch****öne Planung :-)). Woher weiss der Dummbatz von Handwerker das blos ohne mal den Taschenrechner, ein Blatt Papier oder sonst was zu bemühen ? Ihn interessieren blos 3 Werte, Heizkreisverlegeabstand, max. Temperatur und max. Heizkreislänge...und schon lässt sich die Anlage beurteilen...vielleicht nicht aufs letzte Watt aber auf Funktion auf alle Fälle. Manche Heizungsbauer bauen Fußbodenheizungen auch nicht erst seit gestern. Die standen vielleicht schon öfters an *zu Tode gerechneten Anlagen* (vielleicht mal wieder optimiert auf über 50 Grad Vorlauftemperatur) und fummelten sich einen ab um die Anlage ans laufen zu bekommen. Für das Konzept das anschliesend kam brauchte ich blos 5 Minuten....ohne Berechnung, ohne Rechenschieber ohne Verlegeplan und Firlefanz...Motto...sooo will/muss ich das haben, damit nacher vernünftig damit geheizt werden kann...fertig. Der ganze restliche Firlefanz mit 80 Seiten Papier ist nur der Nachweis für die Ersenzähler, Klugscheisser und sonstigen Pfeifen, die mit dummem Gelaber und Parolengeschwinge einem das Leben schwer zu machen versuchen und das dauert 4 oder 5 Std... ...und was haben wir dann ? Wir haben eine Anlage die nicht berücksichtigt wie z.B. möbeliert wird, die keinen Perser kennt, die noch nicht weiss wieviele Brücken und Läufer nachher tatsächlich ausgelegt werden. Weder das Wärmeempfinden noch die Nutzergewohnheiten noch sonst irgendwelche individuellen Lebensgewohnheiten sind berücksichtigt.... und wie oft habe ich es, dass beim ersten Winter dann die Anforderung kommt...ich will keine 20 Grad...ich wills wärmer ? und was kann ich dann....genau :-)) ich kann mir meine wunderbare DIN Berechnung mit samt dem Verlegeplan irgendwohin schieben...weil dafür ist die Anlage nicht ausgelegt...dumm gelaufen. Das einzige was nacher *nicht* mehr geändert werden kann ist das *Verlegeraster* und bei dem gibts je nach System 3 oder 4 Abstände und das wars dann. Der kleinste Abstand ist ne Randzone, ob ich die brauche oder nicht hab ich ohne Rechner im Urin...dann kommen 2 Abstände für normale Heizlasten....da genügt der Daumen....und der 4. Abstand ist was für die die nicht wissen was sie tun.... Halte ich die *doofen Handwerkerfaustregel mit Heizkreisen unter 80-100 m je nach Rohrleitungssystem ein* kann ich an der Anlage *jeden gewünschten Betriebszustand* einregulieren und die *normale Pumpe passt auch*....hab ich noch nen Verteiler mit Durchflußmesser vorgesehen...Bingo ;-)) Also was soll der ganze Firlefanz mit Wattzählen und auslutschen etc etc ??? Wenn ich anschliesend lese... Ich hab sogar noch mit geholfen und und lange ich meinem HZB an die Eier obwohl kein Mangel vorhanden ist weil ich hier gelesen habe *Verlegeplan*....was ist das dann ....mal ganz ehrlich ?? Ein HZB der seine 5 Tassen im Schrank hat braucht für die Verlegung der FBH im EFH keinen Verlegeplan...die 2 Rohrabstände hat er im Kopf und die eventuell notwendigen Fugen und die Kreisaufteilung für den Fall das mal ein Raum mit 2 Heizkreisen versehen wird. Irgendwie muß ich die kranken Gehirnwindungen nicht mehr verstehen oder ?? Wie getraut sich eigentlich eine FBH die vor 20 Jahren gebaut und ausgelegt wurde eigentlich heute noch zu laufen...damals gabs noch keinen Rechner...es gab ein Blatt Papier, einige Diagramme und der Verlegeplan wurde mit 4 bis 6 Strichen pro Raum im Plan gemacht und gut wars. Es waren 4 Striche die den Heizkreis kennzeichneten oder vielleicht einer mehr wenns 2 Heizkreise waren...und das wars dann. Hatte der Planer/Heizungsbauer beim Heizkreise aufteilen damals nichts gedacht...gings wie heute, wo der größte Fehler meistens vor dem Rechner sitzt, in die Hose.....aber ich habe gehört...es soll noch ein paar ganz wenige geben, die das was der Rechner ausspuckt auch noch ansehen....und sich anschliesend fragen...kann das sein... Aber nichts desto trotz....dann klagt und streitet mal schön...die Jungs die vom Gestreite leben brauchen ja noch mehr Unnützes zu tun...denn rauskommen wird dabei wahrscheinlich nichts was der Anlage gut tut....denn die läuft ja...ich habe bislang nichts gegenteiliges gehört und wahrscheinlich wurde auch einen funktionierende FBH bestellt und die wurde wohl auch geliefert und sogar unter Mithilfe des Bauherrn montiert. Also was bleibt bei genauer Betrachtung der Sachlage noch....es fehlt ein Plan mit 4 Strichen pro Raum oder vielleicht auch 5 nen Kringel drin und dort steht dann...VA 20, oder VA 10 ..und die Raumnummer....und wegen so einem Bockmist werden die Gerichte bemüht....Prost Mahlzeit. Und trotz alledem ändert es nichts an den vorgetragenen Tatsachen... bestellt wurde eine Fußbodenheizung, geliefert und montiert wurde eine Fußbodenheizung. Funktionieren ohne dargelegte Mängel tut die besagte Fußbodenheizung. Wie der Kollege die geforderte Leistung erbringt ist seine Sache, solange das Arbeitsergebniss = bestellte Leistung in Ordnung ist. Anspruch auf Herausgabe von Berechnungen oder Planzeichnungen besteht ohne entsprechende Vereinbarung nicht. Manchmal wäre die Kirche im Dorf wieder eine sehr schöne Einrichtung.... nur mal wieder meine Meinung, nichts anderes Achim Kaiser |
| Zeit:
10.12.2003 20:11:44 |
@ Achim
Bingo! Dem gibts wohl nichts zuzufügen. (Wo nimmst du nur die Zeit für diese riesen Schreibarbeiten her.)
mfg
esal
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| Zeit:
11.12.2003 07:47:22 |
Hallo,
nur um mal kurz meinen Senf dabei zu geben: Unser Chef wurde letztens auch von einem Kunden verklagt weil der besagte Verlegeplan nicht in Schriftform existierte. Das Gericht hat entschieden das es ausreicht wenn der Meister als Planer der Anlage sich den Verlegeplan "im Kopf" erstellt, die "schriftliche" Erstellung eines Verlegeplans muss in der Tat "schriftlich" vereinbart werden PUNKT
Bis dann
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| Zeit:
11.12.2003 08:21:59 |
Hallo,
außerdem rechne ich dir jede Anlage im Nachhinein so hin, wie ich sie als Heizungsbauer eingebaut habe und das nicht weil wir alle schummeln, sondern weil wir vielleicht schon die eine oder andere FBH eingebaut haben.
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| Zeit:
11.12.2003 08:25:04 |
@Achim: Vollkommen richtig. Aber mach was gegen die deutsche Mentalität. Wenn ein Stück Papier fehlt, kann eine Leistung einfach nicht mangelfrei sein, und wenn es noch so warm wird.... Aber die arme Zunft der Rechtsverdreher will doch auch leben...
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Verfasser: Die Energieberater | Zeit:
11.12.2003 08:39:36 |
hallo, @ Achim Kaiser. Deinen Ausführungen entnehme ich, daß du nicht erst seit gestern im Geschäft bist. Trotz deiner völlig richtigen Argumentation habe ich eine Frage: Kennst du auch die Situation, daß selbst bei einem VA von 10 cm die Heizleistung nicht ausreicht? (Hat eine WB-Berechnung ergeben) Wenn ja, was tust du dann? Ich bedanke mich im voraus für eine kurze Antwort. Gruß martin Rein
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| Zeit:
11.12.2003 09:10:07 |
Hallo Energieberater, mehr als 100W/m² gehen in der Regel nicht. Du must also konventionell zuheizen (Platte etc). Ist aber meist nur in bewohnten Wintergärten der Fall, da man in der Regel mit 50-60W/m² in Wohnräumen nach ENEV auskommt. Hallo Achim, zu Dir möcht ich sagen Super Beiträge, hoffntlich werden die von vielen gelesen. Ich glaube, dass es bei dieser ganzen Streiterei wie immer nur darum geht, dem Handwerker seine Rechnungen zu kürzen oder aber gar nicht zu bezahle. cu subo
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Verfasser: Daniel Borszik | Zeit:
11.12.2003 10:41:14 |
Hallo, ich wollte an dieser Stelle mal noch loswerden, dass es eben leider viele Handwerker gibt, die die *Planung* wie Achim so schön schreibt *als ihr Hobby ansehen* und mehr oder weniger *für nass* machen, sei es weil die Auftragslage schlecht ist oder weil sie es nicht besser wissen oder, oder, oder... Letzten Endes führen *Mauscheleien* dieser Art nur Unklarheit, Fehlern und ungenügender Qualität. Der Handwerker ist der Fachmann und sollte seinen Bauherrn (leider auch manchmal den Architekt, obwohl der es eigentlich wissen sollte) auf die o.g. Dinge bezüglich Planungsleistung des Bauherrn usw. hinweisen. Wenn nur ein paar Handwerker mehr da einfach klare Linie fahren würden wären sicher viele Probleme gar keine mehr. Viele Grüße Daniel
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| Zeit:
11.12.2003 11:05:47 |
Hallo Thorsten,
ich finde es einfach wiederlich wenn jemand mit Hilfe dieses Forums versucht seinen Handwerker fertig zu machen. Berechtigte Fragen würde ich gerne beantworten, aber so was??? Wahrscheinlich hat der Handwerker seine Leistung von dir noch nicht oder nicht vollständig bezahlt bekommen, und du lebst in einem warmen Haus und suchst Gründe um die Zahlung zu verweigern oder zu verzögern, schäm dich und verschwinde aus diesem Forum!!!
ohne freundliche Grüße
Frank |
| Zeit:
11.12.2003 13:16:16 |
@Daniel Wieso wurde an der Anlage gemauschelt ? Das Hauptproblem ist das in eine *beauftragte Arbeits- oder Bauleistung* die Erbringung von unzähligen Planungsleistungen *hineininterprätiert* wird und *im nachhinein* kostenlos eingefordert werden wollen, weil an anderer Stelle über das Thema mit vollkommen anderm Kontext darüber geredet wurde....das kanns nicht sein. Im übrigen ist nirgends festgeschreiben, dass eine FBH nach DIN oder EN-Norm erfolgen *muß*...es kann auch abweichende Berechnungsschematas geben. Die Beauftragung zur Erstellung einer FBH schreibt weder eine DIN noch ein bestimmtes Berechnungsverfahren vor. Was nach der Erbringung der Bauleistung zu bewerten ist ist die Funktion, nicht die Berechnung oder irgendwelche Randparameter. Ich habe schon unzähliche BV gebaut, manche auch geplant und gebaut...oder nur gebaut...wie auch immer...mit Fachplaner oder auch ohne, mit Architekt oder auch ohne...aber noch nie ist *im Nachhinein ein Verlegeplan* erforderlich gewesen. Die Ausführung und Zonierung etc wird *vor der Ausführung* besprochen und anschliesend wurden die Anlagen gebaut wie besprochen und es war gut...nach der Estricheinbringung wurde Probeheizung und der ganze restliche Firlefanz gemacht....die Anlage einreguliert...und ich hatte fertig. Entweder stell ich mich so blöde bei der Bauausführung an oder ich hab einfach den Dusel, dass sowas an mir vorbeigeht....oder vielleicht gibts ganz einfach *nix zu meckern* und wenn dann wirds erledigt..auch wenns manchmal etwas dauern kann. Insoweit hat der ganze Ablauf *nichts mit Gemauschel* zu tun. Die Frage beschäftigt sich mit dem Thema *welche Leistungen sind mit der Beauftragung einer FBH* vom Unternehmer zu erbringen. Hier ist dann zwischen *Planungsleistung* und *Bauleistung* zu unterscheiden. Die Bauleistung ist zumindest bis jetzt nirgends angezweifelt worden....mit keinen Wort. Allerdings wird versucht eine *Planungsleistung* einzufordern, die nicht im *normalen* Leistungsumfang enthalten ist. Aus Sicht eines *Planer* sieht die Angelegenheit natürlich anders aus, denn er muß regelmäßig seine Leistungsanforderungen einem Dritten --> Handwerker übermitteln...also vollkommen andere Ausgangsvoraussetzung. Wenn ich mit einer FBH beauftragt werde, dann baue ich die....Auftragsgemäß. *Planungsleistungen* sind Bauherrensache (Definition Bauherr kann in einem anderen Betrag nachgelesen werden) die er unter Zuhilfenahme von Sonderfachleuten als *Vorleistung* zu erbringen hat... ob er das tut oder auch nicht....entscheidet er grundsätzlich selbst. Allerdings kanns nicht sein, dass dann im nachhinein Versäumnisse bei der *Vorleistung* dem Handwerker zur Last gelegt werden. Ist eben wie immer, *Rechte* nimmt jeder gerne in Anspruch, bei den Pflichten siehts ganz anders aus :-)) ...dafür verklag ich dann mal den anderen, weil er meine Aufgaben nicht ausgeführt hat.... Achim Kaiser |
| Zeit:
11.12.2003 19:00:40 |
@Martin Rein
mach nen neuen Beitrag und werd deutlicher. Das hat mit diesem Thema mal wieder nichts zu tun
Gruß Achim
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| Zeit:
11.12.2003 22:36:00 |
Hallo Thorsten, eine Verlegeplan im Bereich der Fussbodenheizung muss kein gezeichneter Plan sein indem ich farbig die Rohrverlegung sehen kann. Bei den Berechnungprogramme für Fussbodenheizung wird der Wärmebedarf zur Zeit nach DIN 4701 gerechnet, ab 2004 wird nach der Heizlastberechnung nach EN 12831 gerechnet. Bei der Auslegung der Fussbodenheizung gibt es innerhalb der Auslegung dann eine Seite die Betittelt sit als Verlegplan oder als Heizklreis-Daten und Ergebnisse. Der Fachhandwerker hat auf dieser Seite alle Daten die er zur Verlegung der Fussbodenheizung benötigt. z.B. Raumnummer, Raumname, Heizkreis Nummer, Flächentyp, auszulegende Fläche, überbaute Fläche, Belagsart, Dämmungsart, Soll Leistung, Ist Leistung, Verlegeart- Verlegabstand, Heizmittelübertemperatur, Anzahl Bögen Zuleitung, Länge Zuleitung, Ist leistung an Räume, Röhrlänge gesamt, Leistung Fussbodenheizung, Wassermenge l/h, Wassermenge l/s, Wassergeschwindigkeit, Druckverlust,Druckabgleich, Ventileinstellung, alle diese Daten stehen für jeden raum und für jeden Heizkreis in einer Tabelle. Dieser eil der Projektierung wird auch als Verlegeplan bezeichnet. Ich glaube ein Nichtfachmann kann mit dieser Seite nichts Anfangen. Wenn du eine Plan möchtest in dem die Rohre in Rot und in blau eingezeichnet sind, so mußt du von deinem Fachhandwerker einen Revisionsplan anfordern. Bedenke aber immer eins. die Erstellung von diesem Paln kostet Zeit, und gehört nicht zum Standard Umfang eines Auftrags, diese Pos. sollte in der Grundausschreibung vom Architektaufgeführt sein. Muss der Handwerker nachträglich einen bunten Plan für ein Einfam. Haus zeichnen, so kostet dies auch Geld, das Du lieber Thorsten dann bezahlen darfs. Es ist zum Überlegen ob ich meinem Fachhandwerker vertraue oder ob ich dies nicht tue. In Deutschland ist selbst das Klopapier 4 lagig, weil mann für jeden ............ 3 Durschläge braucht, es kann ja sein das man mal vors Gericht geht. Nur der .............. stinkt auch. Heute Handwerker zu sein oder etwas mit dem Bau zu tun zu haben ist ............. . Warum gibt es eigentlich nicht nur Selbsbaueanlagen ?, wenn keiner mehr vertrauen zu einem Fachhandwerker oder Fachberater Ingenieur usw. hat. Gruß Uwe
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Verfasser: Daniel Borszik | Zeit:
12.12.2003 10:56:46 |
@achim da haben wir wohl etwas aneinander vorbeigeredet. Genau das was du schreibst meinte ich mit Mauscheln, nämlich dass jetzt eine Forderung nach zusätzlichen Dingen aufgemacht werden kann. Offensichtlich ist der Bauherr der Meinung, er würde sowas bekommen. Hat der Handwerker im vorher klar gesagt was er alles bekommt und was nicht? Hätte er imho müssen, als Fachmann. In der Realität sieht es halt oft so aus, dass die Leistungsgrenzen nicht klar definiert werden weil z.B. Zeitdruck, Konkurrenzdruck usw. entgegenstehen. Man will ja den Kunden nicht vergraulen usw. Recht hast du, es kann nicht sein, dass eine Leistung eingefordert wird, die nicht enthalten war und wenn der Heizungsbauer seine Sache gut gemacht hat weiß ich auch nicht warum der Anwalt jetzt mitredet... Dieses Thema führt an der Stelle jetzt zu weit aber wir können das gerne mal im Bezug auf die 'Qualität in Heizung' weiterdiskutieren. Daniel
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| Zeit:
12.12.2003 12:44:20 |
@Alle, wenn ein Verlegeplan nicht unbedingt für den erfahrenen Handwerker von Nöten ist, wie sieht es dann in diesem Falle mit einer Wärmebedarfsberechnung und der Heizkreisauslegung aus. Muß der Handwerker die kostenpflichtig durchführen, wenn das nicht von einem Fachplaner o. ä. durchgeführt wurde oder kann er aus Erfahrungswerten(pi mal Daumen) einfach mit der Installation beginnen?
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