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16.01.2004 14:48:14 |
........für betrüger und nichtzahlende kunden einführen und durch einhaltung oder umgehung von gesetzen, so realisieren, das es eben zulässig ist???
noch einen tip: vor grösseren Aufträgen, ist es in der regel auch möglich, sich auskunft bezüglich der liquidität seines potenziellen kunden beim bänker einzuholen. dies wurde mir von meinem bänker schon angeboten. natürlich ist das auch keine schutz gegen professionelle betrüger, aber es mindert mit sicherheit schon mal das risiko, am ende keine bezahlung zu bekommmen.
MFG
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16.01.2004 15:27:06 |
hallo
wer hat sich auf der hompage "wer zahlt was nicht" registriert und kann zum nutzen und seinen erfahrungen was einbringen???
www.wzwn.de
MFG
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16.01.2004 15:36:11 |
Hallo Knil ! Vergiss es mit dem Pranger. Legal gibt es keine Chance, weil Du den Sachverhalt (der Zahlungsunfähigkeit) kaum beweisen kannst. Das Problem beginnt ,für meinen Sachverstand, bereits bei der Auftrags- erteilung. Wir Handwerker wissen, dass wir gegen unseren AG kaum rechtliche Handhabe besitzen. Wir kennen die Zahlungsmoral, die Mängellügen usw. Und trotz alledem beginnen wir für einen mündlichen Auftrag bzw. für einen Bauträger (da auch mit schriftlichem Auftrag) zu arbeiten. Wie viele von uns lassen sich dann z.B.eine Handwerker- Sicherungshypothek erstellen? Wie viele von uns Lassen sich jeden Zusatz wiederum schriftlich beauftragen? Wie viele machen eine Schriftliche Abnahme? Und wie viele freuen sich, wenn die Wett- bewerbsfirma gerade bei dem Kunden arbeitet von dem Sie selber nichts bekommen haben. Aber zurück zum Pranger: Gäbe es eine Einigkeit unter den Handwerkern,dann ließe sich dieses Problem am Großhandelsthresen lösen. Aber ich erinnere hierzu an Absprachen bei Innungsversammlungen. mfg ULRIKO
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16.01.2004 17:58:57 |
Hallo Knil, der "Pranger" wäre die Plattform für den Rufmord. Das darf nicht sein!
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16.01.2004 18:07:38 |
Moin,
jeder sollte doch eigentlich seine Meinung frei und überall kundtun können.
Seht Euch doch mal die Seite www.mein-bochum.de an. Klickt Euch mal durch bis hin zu Bochums faulstem Beamten.
Auch sonst findet sich reichlich perönliches unter den "Leser-Meinungen".
Wer da auftaucht, geht bei uns nicht unverkrampft einkaufen. Einigen gönne ich das von Herzen!
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16.01.2004 18:22:20 |
Hallo FraJo, da gehts schon los, der faulste Beamte sitzt nicht in Bochum...
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16.01.2004 18:35:44 |
Ok Ok,
heisst ja auch "Bochums faulster Beamter".
Sicherlich ein Einzelfall, aber immerhin!
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16.01.2004 19:20:32 |
wie wärs mit häppchenweisen Abschlagszahlungen? ist zwar mords Aufwand bzgl. Rechnungen und Buchhaltung aber ist doch sicher eine VOB-legitime Methode, um zumindest die Verluste zu begrenzen. baffm
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16.01.2004 19:34:25 |
Auf Betrüger wird man leider immer reinfallen, selbst wenn die Abschlagszahlung die letzte war. Es hilft nur die Konsequenz, jeden Betrug zur Anzeige zu bringen, auch wenn es nur die ausbleibende Zahlung einer Reparaturrechnung für 50,- Euro ist. Voraussetzung ist eine funktionierende Buchhaltung und der Wille das Procedere durchzuführen. Mit Skonto zahlenden Grüßen
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17.01.2004 13:26:25 |
Hallo
@ baffm das mit den abschlagszahlungen realisiere ich ja auch und stelle diese ja auch an den kunden. nehmen wir mal an es geht um ein auftragsvolumen für sanitär und heizung im EFH für 25.000,- Euro.
die erste abschlagszahlung stelle ich noch in der ersten woche, und die darauf folgenden in abschnitten. jetzt habe ich sagen wir mal nach der rohmontage insgesamt 18.000,- eingefordert und wurden bezahlt.
nach der nun zum schluß beendeteten endmontage, einweisung und abnahme stelle ich meine schlußrechnung und bitte um restzahlung von 7.000,- Euro. jetzt kommt der kunde oder architekt (der potenzielle betrüger-natürlich nicht alle, sondern die minderheit)zum zuge und beginnt zustreichen, kürzen, nachverhandeln, nicht anerkennen von mündlichen oder schriftlichen nachträgen etc. und der ärger und kampf um das mir zustehende leistungsentgelt beginnt.
es ist dann viel schreibverkehr und nervenaufreibend. wiederspruch gegen rechnungskontrolle, mahnung etc. und gewinn habe ich auch noch keinen gemacht, im gegenteil. das ganze zieht sich dann wieder über wochen und monate hin und ich habe immer noch nicht mein geld. habe aber bereits meine grosshandler und mitarbeiter bezahlt.
schreibe schon wieder am thema vorbei!
Jedenfalls kann ich von verluste reduzieren nicht leben, herr baffm!!!
was mir auch schon in den sinn gekommen ist, das arschitekt und kunde gemeinsame sache machen und den handwerker in der schlußrechnung im preis drücken (wiederrum nur die minderheit-zum glück). am anfang merkt man es ja nicht, aber oft stehen arschitekt und kunde in engem verhältnis zueinander, und welcher kunde ist dem arschitekten sauer, wenn er ihm nochmal einen preisvorteil von - sagen wir mal 1.000,- Euro beschert, auf das obige beispiel bezogen.
@ tino winkler natürlich darf kein rufmord sein. für mich ist aber eine professionelle und beabsichtigte gaunerei ein strafbestand. man würde ja das "kind nur beim namen nennen". und wenn alle ehrlich bleiben - dann bleiben ja auch die pranger erspart.
Ok, laber - rabarber........alles wird gut.
MFG
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Verfasser: me. S. Hohwiller | Zeit:
17.01.2004 13:31:08 |
....alles wird gut?
Im Fernsehen vielleicht, aber wir Handwerker werden uns in der nächsten Zeit auf sicher noch viel schlimmeres einstellen müssen! Und stark vermehrt wird das auch vorkommen.
Mfg. me. S. Hohwiller
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| | Zeit:
07.05.2004 16:10:33 |
Hallo. Einen Pranger darf man nicht bauen. Es kann sich aber jeder Informationen von Auskunfteien über gewisse, Pleitegeier, einholen. Informationen über diejenigen "Kunden" die ich nichteinmal so nennen würde, die einfach keine Lust haben zu zahlen, sind öffentlich verboten. Nicht aber eine geschlossene Gemeinschaft in der sich jeder auf die Korrektheit der Angaben der anderen Mitglieder verlässt. Ausserdem darf es NUR den Mitgliedern möglich sein, an die Daten zu kommen. So eine Gemeinschaft gibt es auch schon; jedenfalls weiß ich von einer :-) Gemeinschaften sind in Deutschland schwer zu bilden weil immer wer versucht dran zu verdienen. Wer Interesse hat, sich an dieser Gemeinschaft zu beteiligen, kann sich an mich wenden. Ich helfe dann gern weiter.
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08.05.2004 10:39:57 |
Das angesprochene Problem ist so alt wie das BGB. In der Schweiz (Schweizerisches Civil- Gesetzbuch) haftet das Erbaute für den Erbauer. Er wird im Notfall aus den Mieten oder dem Erlös für das Grundstück befriedigt. Das geht manchmal soweit, daß Banken nachschießen mußten, wenn deren Finanzierung beim Generalübernehmer, aber nicht beim Hanswerker landeten. In Deutschland gab es nur die Bauwerks-Sicherungs-Hypothek - bis 30. April 1995. Seit 01.05.95 gibt es den § BGB 648a: Der gibt dem Auftragnehmer das unabdingbare Recht, eine Bankbürgschaft zu verlangen. Vorschlag: Auftrag bestätigen. Nächster Schritt: Bankbürgschaft verlangen, evtl. Erfüllungsbürgschaft geben. Dieser Weg wird immer billiger als Geldverlust. Gibt der Kunde keine Bürgschaft - ist etwas faul. Gibt er den Auftrag zurück, ist die Forderung nach entgangenem Gewinn möglich und sicher auch durchsetzbar.Ihr Rechtbeistand, Innung und Kammern helfen Ihnen sicher auf den Weg. Ich habe auch (viel) Geld verloren und seit 1984 versucht, das "Schweizer Modell" ins BGB zu bringen, (alleine darüber könnte ich ein Buch schreiben) aber nach einem Gespräch mit Dr. Heiner Geissler (so um 1988, damals auch in der Insolvenzkommission tätig)wurde nach 10 Jahren (!) wenigstens die o.a. Lösung Gesetz. MfG hs
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