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Foren
Installation mittels Druckschlauch
Verfasser:
Tino Winkler
Zeit: 03.09.2002 09:45:11
0
3018
Hallo Herr Lehmann,
wenn der Handwerker die Montagevorschrift des Schlauchherstellers beachtet hat, kann nur noch ein
Mangel am Schlauch vorliegen.
Darum sollte sich aber der Handwerker als Verarbeiter kümmern, denn er muß Interesse an der Aufklärung haben.
Außerdem wird auch der Hersteller des Schlauches die Schadensursache ermitteln müssen, um künftige Probleme
zu vermeiden.
Falls Handwerker und/oder Hersteller sich quer stellen,
was übrigens gegen beide sprechen würde, bleibt Ihnen der Gang zum vereidigten Sachverständigen.

Verfasser:
Norbert Dahm
Zeit: 02.09.2002 17:49:26
0
3017
Hallo,

am besten Fragen sie dazu den sachverständigen der örtlichen Innung . Zu Erfargen bei der Kreishandwerkerschaft ihres Ortes.

Verfasser:
Lars Lehmann
Zeit: 02.09.2002 10:40:12
0
3016
Ich habe 1998 ein neu errichtetes Reihenhaus in einer Reihenhaussiedlung erworben. Ausgestattet ist es mit einer Gas-Wandtherme (Vaillant VC-105E) und einem Warmwasserspeicher (VIH 200/5) direkt unter dem Dach. Der Speicher ist ein Sonderwunsch, vorgesehen war eigentlich nur ein 120 l Speicher). Die Verbindung beider Geräte wurde mit insgesamt fünf Druckschläuchen hergestellt, wovon mir einer im Jahr 2000 und einer jetzt vor kurzem platzte (Heizungsvor- und Rücklauf)- mit einem entsprechenden Wasserschaden im ganzen Haus. Da ich von meinen Nachbarn keine Klagen diesbezüglich hörte, wurde ich stutzig und stellte fest, dass in allen anderen Häuser des gleichen Anbieters die Verbindung zwischen Therme und Speicher mittels starrer Rohre hergestellt worden war - nur in unserem Haus nicht (vermutlich weil der größere Speicher nicht unter die Therme passte). Als ich dies erkannte und dann als Mangel reklamierte (Gewährleistung besteht noch), wurde eine Nachbesserung abgelehnt und auf die anerkannten Regeln der Technik hingewiesen, nach denen auch eine Installation mittels Druckschläuchen den Anforderungen genügen soll. Das dem nicht so ist zeigen m. E. die eingetretenen Schäden.

Wo kann ich etwas über diese anerkannten Regeln der Technik i. Z. m. der Gas-/Wasserinstallation nachlesen bzw. weiß jemand, ob ähnliche Fälle schon gerichtlich entschieden wurden...?

Danke im voraus

Lars Lehmann

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