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Foren
Flachheizkörper in einem Heizkreis mit FBH
Verfasser:
Jörg
Zeit: 22.09.2002 10:03:11
0
3295
Ich habe vor kurzem eine DHH über einen Bauträger gebaut. Dabei wurde in der Leistunsbeschreibung festgelegt, dass überall Fussbodenheizung liegt, mit Ausnahme eines Kellerraums, der Flachheizkörper hat aber so ausgelegt sein soll, dass mindestens 20 Grad erreicht werden.
Nun ist das Haus im Frühjahr fertiggeworden, und ich hatte da den Eindruck, dass der Flachheizkörper überhaupt nicht ausreichend heizt. Problemverschärfend ist m.E., dass im Frühjahr Erdreich noch kalt ist und daher im Keller noch Heizbedarf herrscht, während Aussenlufttemperatur (relevant für Heizungssteuerung) schon rel. hoch ist und demnach die Vorlauftemperatur im Heizkreis bes. niedrig ist.
Nun, ich habe mit dem Bauträger vereinbart dass wir diesen Winter nochmal abwarten und ggf. er dann einen grösser dimensionierten Flachheizkörper einbauen lässt.
Meine Frage: lässt sich die Dimensionierung des Flachheizkörpers in einem Heizkreis der Fussbodenheizung (= niedr. Heizwassertemperatur) nicht präzise berechnen uns insofern schon jetzt klar ausrechnen, wie gross der Flachheizkörper sein muss, um auch bei 30/35 Grad Heizwassertemperatur noch ausreichend den kleinen Kellerraum zu heizen?
Gibt es da einfache Faustregeln, um das überschlägig selbst zu rechnen?
Herzlichen Dank!

Verfasser:
Dr. Ing. H. Jahnke
Zeit: 23.09.2002 07:40:24
0
3296
Sie haben richtig vermutet. Es gibt eine Möglichkeit die Heizkörper korrekt zu dimensionieren.Sie stellt eine physikalische Grundbeziehung dar. Wenden Sie sich an den Hersteller der Heizkörper, oder einen anderen. Der stellt Ihnen eine Tabelle für die Dimensionierung zur Verfügung(Stickwort:Korrekturfaktor!!).Der Begriff ist aber leider schlecht gewähht.

Gruß Jörg

Verfasser:
H.Selbmann
Zeit: 23.09.2002 07:56:15
0
3297
Hallo Jörg,

das dargestellte Problem ist wohl eindeutig das Ergebnis eines
falsch ausgelegten Hk. Mit der Regelung hat das i.a. nicht`s zu
tun.
1) Normalerweise erbringt der Anlagenersteller eine Berechnung nach
DIN 4701 (Hk und Fb-Hzg.-Dimensionierung). Leider hängt dies aber
auch davon ab, wie Ihr Bauvertrag abgefaßt worden ist.
2) Lt. WSVO bzw. EnEV müssen BEHEIZTE Räume einen gewissen Mindest-
standard im baulichen Wärmeschutz erfüllen. Ich nehme an, daß der
eine beheizte Kellerraum eine Zusatzforderung Ihrerseits war.
Nach meinen langjährigen Erfahrungen mit Bauträgern ist, daß abweichenden
Änderungen nicht 100% erfüllt werden. Ich denke, daß Ihre KG-Fb-Platte
nicht gedämmt ist (war ja ursprünglich NICHT beheizt). Der eine Raum
wurde wohl nicht separat gedämmt ,obwohl gesetzl. vorgeschrieben.
3) Mit Faustformeln erreicht man im Streitfall gar nichts.
Fordern Sie den gesetzl. vorgeschriebenen WSVO-Nachweis (EnEV gilt erst
ab 2002) Die dann dort dargestellte Bauteildef. kann dann für eine Berechnung
nach DIN 4701 genutzt werden. Dies kann i.R. ein Handwerker im Heizungs-
gewerkes oder ein HLS-Planer.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß Ihr Problem wiedereinmal ein
typisches Bauträgerproblem ist, d.h. wichtige Anlagenteile (Haustechnik) sind
nicht ordnungsgemäß geplant/dimensioniert worden. Von einer Einregulierung ganz
zu schweigen.
Inwieweit Sie rechtliche Möglichkeiten zur Nachbesserung haben, hängt von Ihrem
Bauvertrag ab.Da sehe ich allerdings schwarz, da die Bauträgerverträge i.R.
"wasserdicht" für den Bautäger sind.

MfG H.Selbmann



Verfasser:
Edgar Höhn
Zeit: 24.09.2002 18:33:58
0
3298
Hallo Jörg,
versuchen Sie doch mal, direkt mit dem Heizungsbauer eine Lösung zu finden. Sicher weiss der Heizungsbauer, wie groß der Körper eigendlich sein müßte. Bieten Sie Ihm eine Lösung, auch wenn Sie das vielleicht noch ein wenig Geld kostet: 20 Grad im Winter innen ( -14 Grad außen )gegen 200 EUR - und alles ohne Stress über den Bauträger.
Viel Erfolg
Edgar

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