Hallo Jörg,
das dargestellte Problem ist wohl eindeutig das Ergebnis eines
falsch ausgelegten Hk. Mit der
Regelung hat das i.a. nicht`s zu
tun.
1) Normalerweise erbringt der Anlagenersteller eine Berechnung nach
DIN 4701 (Hk und Fb-Hzg.-Dimensionierung). Leider hängt dies aber
auch davon ab, wie Ihr
Bauvertrag abgefaßt worden ist.
2) Lt. WSVO bzw. EnEV müssen BEHEIZTE Räume einen gewissen Mindest-
standard im baulichen
Wärmeschutz erfüllen. Ich nehme an, daß der
eine beheizte Kellerraum eine Zusatzforderung Ihrerseits war.
Nach meinen langjährigen Erfahrungen mit
Bauträgern ist, daß abweichenden
Änderungen nicht 100% erfüllt werden. Ich denke, daß Ihre KG-Fb-Platte
nicht gedämmt ist (war ja ursprünglich NICHT beheizt). Der eine Raum
wurde wohl nicht separat gedämmt ,obwohl gesetzl. vorgeschrieben.
3) Mit Faustformeln erreicht man im Streitfall gar nichts.
Fordern Sie den gesetzl. vorgeschriebenen WSVO-Nachweis (EnEV gilt erst
ab 2002) Die dann dort dargestellte Bauteildef. kann dann für eine Berechnung
nach DIN 4701 genutzt werden. Dies kann i.R. ein Handwerker im Heizungs-
gewerkes oder ein HLS-Planer.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß Ihr Problem wiedereinmal ein
typisches Bauträgerproblem ist, d.h. wichtige Anlagenteile (
Haustechnik) sind
nicht ordnungsgemäß geplant/dimensioniert worden. Von einer Einregulierung ganz
zu schweigen.
Inwieweit Sie rechtliche Möglichkeiten zur Nachbesserung haben, hängt von Ihrem
Bauvertrag ab.Da sehe ich allerdings schwarz, da die Bauträgerverträge i.R.
"wasserdicht" für den Bautäger sind.
MfG H.Selbmann