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Foren
Festbrennstoffkessel
Verfasser:
Björn Schnepel
Zeit: 15.10.2002 12:16:42
0
3723
Hallo Forumsteilnehmer !

Gibt es einen Festbrennstoffkessel, der in der Lage ist Knochenreste einer Metzgerei zu verbrennen? Und ist dies vom Gesetzgeber zugelassen? Über sachliche Informationen wäre ich dankbar.

Verfasser:
Sukram
Zeit: 15.10.2002 13:59:29
0
3724
Biste Jeck?

Bundesimmisionsschutzgesetzgebung, Bundesseuchengesetz, Baurecht ... ach Herrje. Eigentlich war die Frage schon justitiabel ;-)

Krematorium ;-) oder Tierkörperbeseitigungsanstalt. Was meinste, was Du da für eine Verfahrenstechnik u. (Staub-) Filter brauchst.

Verfasser:
Peter Götz
Zeit: 16.10.2002 07:25:55
0
3725
Hallo
es hat in den 80er Jahren einen - wie man mir im Gespräch versicherte - erfolgreichen Versuch gegeben u. A. Schlachtabfälle in einer weiterentwickelten Wirbelschichtfeuerung zu verbrennen. Die versuche wurden in der Fa Wamsler gemacht. Da Wamsler inzwischen eine sehr wechselvolle Geschichte erlitten hat denke ich nicht, daß dort noch etwas zu erfahren ist. Vielleicht liest das ein ehemaliger Mitarbeiter oder es kennt jemand einen, der damals dabei war.
Gruß P. Götz

Verfasser:
tissipapa
Zeit: 16.10.2002 08:24:43
0
3726
Mein lieber Herr Schnepel

wär es da nicht besser, sofort einen Bauantrag für
ein Krematorium zu stellen ??

Meine ich zwar nur spaßeshalber - aber ich würde mir
da überlegen, überhaupt in dieser Richtung was zu
unternehmen.

tissipapa

Verfasser:
Björn Schnepel
Zeit: 16.10.2002 09:10:00
0
3727
An Sukram:
Festbrennstoffkessel unter 15 KW (14 KW)unterliegen nicht der Prüfpflicht durch den Schornsteinfeger, oder irre ich mich?

An alle:

Dieser Kessel soll nicht ausschließlich Knochenreste verbrennen, sondern vorwiegend als "normaler Festbrennstoffkessel" fungieren. Ich weiß, daß im angrenzenden Ausland solche Kessel betrieben werden, obwohl schärfere Gesetzte existieren. Und das mit offizieller Erlaubniss.

Verfasser:
Müller Haustechnki
Zeit: 16.10.2002 15:10:44
0
3729
Sukram hat Recht.In Holzkesseln darf nur naturbelassenes Holz usw. verfeuert werden.Auch über 15 KW.
Es gibt eine Ausnahme für holzverarbeitende Betriebe,die Anlagen ab 50 KW betreiben und auch nicht naturbelassenes Holz verfeuern dürfen.Allerdings ist hier eine jährlich wiederkehrende Meßpflicht.

Verfasser:
Udo Rostek
Zeit: 18.10.2002 06:57:31
0
3730
Wer weiß was über den Heizwert von Knochen ?
Haben Knochen ewtas mit Kalk, Calcium, Ca2CO3 zu tun ?
Werden Knochen bei Feuereinwirkung nur physikalisch in Asche umgeformt ?
Besteht Fleisch zu etwa 80% aus Wasser ?

Wer Wasser verdampft, hat anschließend sein Wasser verbrannt ?

Hat schonmal jemand die Abgase gerochen, die bei Knochen u. Fleischverbrennung entstehen ?
Ich habe bei einer Tierkörper-Beseitigungsanstalt einmal den bestialischen Gestank aushalten müssen.

Udo

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