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Foren
VOB-Gewährleistung
Verfasser:
Klaus Kunkler
Zeit: 18.10.2002 09:41:05
0
3761
Wer hat Erfahrung mit Behörden/Auftraggebern bei
Schaden am Ende der 5-jährigen Gewährleistungspflicht
an Gas-Brennwertgerät (Wärmetauscher korrodiert). Es
wurde von uns keinerlei Wartung durchgeführt. Nach meinem Kenntnisstand ist jährliche Wartung Pflicht
(25 kW Gerät). Kann kostenloser Austausch abgelehnt
werden?


Verfasser:
Stefan
Zeit: 21.10.2002 19:07:52
0
3762
Hallo,
nach VOB/B §13 Abs.4/2 heißt es
"Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche abweichend von Abs. 1 ein Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen."
Von Vorteil ist in diesem Fall sicherlich noch wenn dem Kunden ein Wartungsangebot unterbreitet wurde und die entsprechende Dokumentation mit Wartungsanweisungen übergeben wurde.

Gruß Stefan

Verfasser:
Fischer
Zeit: 22.10.2002 09:59:18
0
3763
Hallo Herr Kunkler,

nur mal so aus Neugier:

Aus welchem Material besteht der Wärmetauscher?

MfG

Fischer

Verfasser:
Christian Tietje, CT Ingenieure GmbH
Zeit: 23.10.2002 08:42:43
0
3764
Ich würde es erst einmal darauf ankommen lassen. Wenn Sie tatsächlich einen Vertrag über 5 Jahre Gewährleistung für feuerberührte Teile abgeschlossen haben: OK, kann man machen. Aufwendungen für die Wiederherstelltung des Zustandes zum Zeitpunkt der Abnahme abzüglich des "normalen" Verschleißes sind dann im Entgelt für den Anlagenbau bereits enthalten. Dann müssen Sie fünf Jahre für den gebrauchsfertigen Zustand herhalten.

Wenn keine Wartung durchgeführt wurde, die nach VDMA üblich ist (haben Sie den (Laien-)Bauherrn in den Bestandsunterlagen darauf hingewiesen?), dann hat der Bauherrn/Betreiber mindestens seine Pflicht grob verletzt.

Jetzt kann nur ein Jurist weiterhelfen, der klärt, wer nach Vertrag (VOB/BGB) in der Beweispflicht ist. Auf jeden Fall haben Sie ganz gute Chancen, nicht zahlen zu müssen, wenn sich herausstellt, daß man an der Verbrennung etwas hätte einstellen oder feststellen müssen, was dem Schaden vorgebeugt oder ihn verhindert hätte, was durch die nicht stattgefundene Wartung (Inspektion/Messung) jedoch unentdeckt geblieben ist.

Verfasser:
Birgit Fischer, Fa. Fischer & Burks OHG
Zeit: 24.10.2002 08:14:23
0
3765
Es ist vor ca. 2 Jahren ein Urteil am Landgericht
Münster ergangen, leider weiß ich das Aktenzeichen
nicht mehr, in dem die Gewährleistung bei der Nichtein-
haltung der Wartungsintervalle abgelehnt wurde.
Bei manchen Herstellern ist es grundsätzlich so,
wenn keine Wartung gemacht wird, erlischt die Garantie.

Verfasser:
Sebastian Liebers
Zeit: 24.10.2002 08:17:19
0
3766
Wie bereits angesprochen ist bei einem Vertrag nach VOB der § 13 ausschlaggebend.
In § 13 Abs. 1 heißt es: "Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der TEchnik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern."
Im Klartext bedeutet dies, Mängel oder Fehler, die zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden aber nicht erkannt worden, sind durch den AN innerhalb der Gewährleistungsfrist zu beseitigen. Die Beweislast liegt nach der Abnahme beim AG, so dass er nachweisen muss, dass in diesem Fall der Wärmetauscher bei der Abnahme bereits defekt war. Da dürfte er jedoch sehr schlechte Chancen haben!
Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden in der Praxis vertauscht und fälschlich verwendet; Gewährleistung beinhaltet den oben beschriebenen Sachverhalt. Eine Garantie bedeutet, dass der Hersteller über den Zeitraum der Garantiezeit die zugesagten/vertraglich garantierten Eigenschaften des Gerätes bei bestimmungsgemäßen Gebrauch zusichert.
In der Hoffnung, dass meine Ausführungen etwas zur Entwirrung beitragen,
freundliche Grüße,
Sebastian Liebers

Verfasser:
Klaus Kunkler
Zeit: 27.10.2002 12:42:38
0
3767
Zu Schreiben Herrn Fischers:
Es handelt sich um Weishaupt-Brennwertgerät mit
Alu-Wärmetauscher.

MfG

Klaus Kunkler

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