| | Zeit:
23.10.2002 09:07:53 |
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht und erfolgreichen Weg beschritten? Wir (Handwerksfirma mit Sitz im Saarland) haben für einen Wechselrichterhersteller aus Österreich drei defekte Geräte gewechselt, die in Fotovoltaikanlagen unserer Kunden nach einiger Zeit den Dienst verweigerten. Die Austauschgeräte bekamen wir anstandslos und auch keinerlei Materialberechnung seitens des Herstellers. ABER: die unsererseits an unseren Hersteller gestellten Rechnungen zu den drei Kundendiensteinsätzen (An- und Abfahrt sowie Zeitaufwand) wurden prompt zurückgeschickt mit dem Vermerk, daß sie nicht anerkannt werden. Bin auf Anhieb etwas sprachlos, weil ich das von Viessmann, Brötje oder sonstigen renommierten Unternehmen der Branche anders kenne! Auf welche rechtlichen Grundlagen bzw. welche Gepflogenheiten kann ich mich berufen, um den Aufwand, den die schadhaften Geräte verursachten, zurückerstattet zu bekommen? Sonnige Grüße und vielen Dank im Voraus.
|
| Zeit:
24.10.2002 07:39:30 |
Wir haben auch ein Problem mit einer Austauschrechnung. Bei einem unserer Kunden wurde eine Rundduschwanne geliefert, diese war aber verzogen, was eine Montage unmöglich machte. Die Firma Kaldewei schickte ihren Kundendienst und dieser bestätigte, dass die Wanne nicht gerade ist!! Wir bekamen eine neue Wanne, aber die Montagekosten werden nicht übernommen. Dies ist einfach so!! Also soll der doofe Handwerker die Kosten tragen die von der Firma Kaldewei verursacht worden sind. Wer hatte sowas auch schon? W. Kempa
|
Verfasser: Jürgen Buschermöhle | Zeit:
24.10.2002 07:47:09 |
Rechtlich lässt sich da wohl nicht viel machen. In den Garantiebedingungen wird es wahrscheinlich einen Passus über Ausstauschkosten geben, die nicht vergütet werden. Sinnvoll währe aber mal eine Liste all der Firmen, die ohne großen Aufwand die Reparaturkosten vergüten und auch derjenigen Firmen die sich weigern. Ein kalkulatorischen Vorteil von ca. 5% für Garantiereparaturen,währe da häufig mitzukalkulieren. Positiv möchte ich hier auch Brötje, Viessmann und Wolf nennen.
|
| Zeit:
24.10.2002 07:59:01 |
Das wäre eigentlich die Lösung 5% Mehrkosten einkalkulieren für solche Fälle, ob der Kunde da Verständnis zeigt. Ob die Konkurenz da wohl mitspielt. im Übrigen kann ich nur zustimmen daß von manchen Firmen Garantieleistungen nicht Übernommen werden obwohl es in den Lieferbedingungen drinsteht. Es gibt nur die Möglichkeit diese Produkte zu meiden und eine Liste der Firmen zu veröffentlichen.
|
| Zeit:
24.10.2002 08:16:02 |
Guten Morgen, bei solchen Problemen lasse ich mir vorab vom Werk bestätigen wer die Kosten übernimmt. Zur Fa. Kaldewei anfang des Jahres hatte ich große Probleme nach unzähligen Telefonaten und Schriftverkehr hat kaldewei meinen Kostenvoranschlag Akzeptiert und auch die Rechnung beglichen. Es war das gleich Problem wie schon oben genannt, allerdings ist die Wanne schon komplett eingebaut gewesen und Kaldewei hat alle Kosten (inkl. Fliesen übernommen). Ich denke solange der Bau noch nicht abgeschlossen ist behebe ich die Mängel auf Rechung des Werkes, bei nachträglichen Mängeln oder defekten rufe ich gerne den Werkskundendienst
|
| Zeit:
24.10.2002 08:41:13 |
Hallo, Garantie bedeutet, daß der Hersteller die fehlerfreie Herstellung garantiert. Schon für Mängel die bei der Auslieferung entstehen haftet der Kunde (Transportrisiko). Was ihr meint ist Gewährleistung! Es gibt nur Materialersatz, der Rest ist Service. Jeder weiß, das man sein Auto oder seinen Fernseher in die Werkstatt bringen muß. Gut,das ist mit dem Badezimmer bzw Heizkessel schon schwieriger. Aber das Risiko trägt der Unternehmer, der einbaut. Ich meine Unternehmer!: Risikovorsorge, Materialprüfung vor Einbau, lesen und verstehen der Einbauanleitung, kompetente Montage - wird immer so gemacht?? Liebe Handwerker, alle seid ihr freie Unternehmer und habt damit in der Vergangenheit gutes Geld verdient. In schlechten Zeiten wird das Risiko nicht weniger. Nun bin ich aber mal gespannt auf die Reaktionen. Gruß Euer Bernd
|
| Zeit:
24.10.2002 09:01:55 |
Guten Tag, da fällt mir doch glatt ein Spruch von Konfuzius ein: "Die höheren Menschen verlangen alles von sich selbst, die einfacheren alles von den Anderen." Aber Spruch beiseite, es kann schon frustrierend sein, die Reklamationsbearbeitung. In allen Fällen gilt Schadensbegrenzung und fairer Umgang aller Beteiligten. Gehen Sie mit einer Reklamation offen um, informieren Sie vorher den Hersteller, auch der muß die Möglichkeit haben den Schaden zu begutachten und zu beheben. Mit freundlichen Grüßen Tino Winkler |
| Zeit:
24.10.2002 09:06:16 |
Bei Reklamationen ist vor der Mangelbeseitigung der Hersteller zu informieren und die Frage der Kosten-übernahme abzustimmen. Sollte keine Einigung erzielt werden, hat der Hersteller das Recht (Pflicht) der Mangelbeseitigung. Aus den meisten AGB geht dies auch klar hervor, doch wird dies auch beachtet? Eine nachträgliche Reklamierung, bei abgestellten Mangel, ist oftmals nicht mehr nachvollziehbar und damit gestaltet sich die Regulierung sehr schwierig (erfolglos). Eine "Schwarze-Schafe-Liste" über Firmen, welche Ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommen ist vom Grund-satz nicht verkehrt. Aber wer garantiert, ob die Aufnahme in diese Liste auch sachlich berechtigt und nicht nur die Frustreaktion einer minderqualizierten Fachkraft ist. Dies löst auf der anderen Seite doch nur eine weitere Flut von Rechtsstreitigkeiten aus? Die direkte Klärung ist der bessere Weg, für den Hersteller und Installateur und somit auch für den Auftraggeber. Mit freundlichen Grüßen Hartkopf |
| Zeit:
24.10.2002 11:09:47 |
Hallo Bernd
Keine Antwort auf dein schreiben. Wenn ich schon lies viel Geld verdient in der Vergangenheit!!!
|
Verfasser: me. Alfons Hoffrogge - www.hoffrogge-haustechnik.de | Zeit:
24.10.2002 11:27:24 |
Ich möchte in diesem Zusammenhang die Firma Buderus einmal mehr lobend erwähnen. Einige male erlebt - Garantiefall - Reparatur selber durchdeführt - Montagekostenrechnung an Buderus - Wenige Tage später - Kostenlose Ersatzteillieferung, bzw. Gutschrift des vorab gelieferten Teiles - Gutschrift für Montagekosten - alles unkompliziert und zügig abgewickelt. Bei anderen Herstellern erlebt man da teilweise wirklich eine wahre Odysse. Gruß me. Alfons Hoffrogge
|
| Zeit:
24.10.2002 16:45:21 |
zunächst mal danke für Euren regen Zuspruch, scheint ja den Nerv getroffen zu haben, mein Thema. Ad 1) zum Punkt "Gut Verdienen" im Bereich Fotovoltaik: im Vergleich zum nötigen Kapitaleinsatz gehört schon viel Good-Will dazu, statt "lukrativen" Kesseltauschaktionen solche Anlagen zu bauen. Und die Mitbewerber schlagen sich in diesem engen Markt mit teilweise unfairen Preisen um den Kunden, so dass wir auch schon oft gesagt haben, NEIN, ist unter unserem Limit, daß wir brauchen--- Ad 2) sicherlich ist eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme im Vorfeld eine gute Empfehlung; es gilt nur, das dem Kunden plausibel zu machen, der von seiten des Herstellers schnellstmöglichen Austausch erwartet, um keine Kilowattstunde zu verlieren. Ich werde in jedem Fall den Dialog mutig suchen. Merci vorab schon mal. Sabine Thomas
|
| Zeit:
25.10.2002 06:46:04 |
Liebe Sabine Thomas, allen Beiträgen kann ich zustimmen, meine Differenzierung liegt jedoch im Bereich der Lieferanten. Bosch/Junkers ersetzt uns auch Montagestunden und in Garantiefällen kommt der Kundendienst auch nachts und an Feiertagen ohne jegliche Berechnung und über eine 180-Servicenummer kann JEDERZEIT der KUNDENDIENST beauftragt werden und das mussten wir auch schon um 23°° Uhr und auch an Feiertagen. Bei Solarenergie (Thermie und Fotovoltaik) ist je nach Lieferant ein Garantiefall mehr oder weniger finster, aber nie zufriedenstellend. Einen Beitrag über MAG werde ich gleich ins Forum setzen. MfG Udo
|
| Zeit:
25.10.2002 08:35:49 |
Hallo!
Hat jemand schon mal an das Thema "Produkthaftpflicht" gedacht. Die meisten Hersteller von Produkten verfügen über eine entsprechende Versicherung, die De- und Remontagekosten deckt sofern ein Defekt am Produkt feststellbar ist.
Mfg Maurer
|
Verfasser: Henry Auerbach | Zeit:
25.10.2002 09:09:43 |
Sehr geehrte Damen und Herren, zu diesem Thema möchte ich bemerken, dass Innungsfachbetriebe, die bei Gewährleistungspartnern des ZVSHK einkaufen, klar definierte Rechte im Gewährleistungsfall haben. Auch der Austausch wird hier vom Hersteller zu auskömmlichen Verrechnungssätzen übernommen. Es lohnt sich also wieder einmal Innungsmitglied zu sein. Freundliche Grüße H.Auerbach
|
| Zeit:
25.10.2002 09:52:39 |
Hallo ganau dieses Thema geht auch mir seit Jahren mächtig auf die Nerven, das viele Hersteller, wenn die ein Problem haben es gerne auf die Handwerker abwälzen wollen, aber ich bezahle dann die Rechnung dem Großhändler nicht und Ihr werdet nicht glauben, es klappt meistens wesentlich schneller, wenn der Großhändler auch Handlungsbedarf sieht. Die Herrsteller, die man da man loben sollte sind meiner Meinung nach Viessmann und Junkers, die Firmen mit denen wir die meisten Probleme haben lassen die Garantiesachen von der Firma Servico erledigen,Keramag, Kermi, Koralle,mega viele Probleme, Bamberger sollte man auch meiden, alle diese Produkte sollte man in einer schwarzen Liste aufführen und NICHT mehr einbauen bis diese Hersteller es langsam mal begreifen das man so etwas mit den "" DUMMEN "" Handwerker nicht machen kann. WACHT AUF !!!!!!!!!! Gruß Holger PS Find ich gut das wir uns mal darüber unterhalten
|
Verfasser: Klaus-Peter Extra | Zeit:
25.10.2002 10:48:23 |
Hallo Herr Auerbach, Sie sagen in Ihrem Beitrag, das ich nur als Innungsmitglied vollen Anspruch habe. Dieses ist die Aussage der Innung tatsächlich habe ich diesen Anspruch allerdings immer auch ohne Innungsmitglied zu sein. Scheinbar sind Sie im Vorstand oder in der Geschäfftsleitung einer Innung sonnst müssten Sie nicht auf diesem Wege versuchen Firmen unter Druck zu setzen Mitglied zu werden. Dieses hat man bei mir auch schon Versucht und es hat nicht geklappt, stattdessen ist man über Umwege (Mitarbeiterbefragung) an meine Kunden herangetreten und hat versucht diese zu einem Wechsel zu einem Innungsmitglied zu bewegen, hat aber nicht geklappt. nun viel Spass noch bei der Mitgliederwerbung Klaus |
Verfasser: Dipl. - Ing. Peter Gündling | Zeit:
25.10.2002 19:42:43 |
Gutes Thema, wieder mal hier im Forum. Mit Kadewei hatten wir auch schon unsere Erfahrungen. Bohrungen von der Ondoline Wanne für die Duschabtrennung waren falsch angebracht, Frau Tindeitmar von Kaldewei meinte da könne man nichts machen, irgendwann kam auch der Kundendienst, er kam absichtlich früher damit ich nicht mit vor Ort war, sagte das wäre ein Montagefehler also unsere Schuld, nach über 3 Monaten habe ich eine Pauschale für den Ein - und Ausbau bekommen, der Kunde ein Handtuch - Dankeschön Fa. Kaldewei. Aber zum Glück gibt es auch andere Firmen.
|
| Zeit:
25.10.2002 20:17:57 |
Gutes Thema, habe ähnliche Erfahrungen bei Reklamationsbearbeitungen gehabt.Eine Besserung trat erst ein, nachdem wir direkten Kontakt zu dem Außendienstler der Hersteller aufgenommen haben.Mittlerweile klappen die Bearbeitungen vorzüglich.Besonders zuerwähnen Keramag Galatea u.Roth
Böhle Installationen
|
Verfasser: Matthias Hetmann, Gas-und Wasserinstallateurmeister | Zeit:
27.10.2002 19:00:54 |
Neues Schuldrecht ab 01.01.2002 Zum "Neuen Schguldrecht" gültig ab 01.01.2002 haben wir von unserer Innung einen Vortrag mit einer Fachrechtsanwältin veranstaltet. Hier wurde uns a.a. folgenes vermittelt: Auszüge aus dem Skript: Rückgriff des Unternehmens: Der wegen eines Mangels der Kaufsache von einem Verbraucher in Anspruch genommene Letztverkäufer (z.B. Handwerker)hat gemäß § 478 BGB ein Rückgriffsanspruch gegen ein oder mehrere Glieder der Vertriebskette, also insbesondere Hersteller oder Großhändler. Aufwendungsersatz: Die Aufwendungen für die Nacherfüllung, die der Letztverkäufer gegenüber dem Käufer tragen musste, kann er von seinem Lieferanten ersetzt verlangen; nicht jedoch die aus Kulanz zur Kundenpflege gegenüber dem Käufer übernommenen Kosten. Fazit für mich: Nur bei Direktkäufen wende ich mich an der Hersteller, ansonsten stelle ich meine Forderungen an meinen Großhändler und diesen kann ich mir auch aussuchen. Matthias Hetmann
|
| Zeit:
28.10.2002 08:55:35 |
Hallo Forumschreiber,
ich habe alle Beiträge mit Interesse gelesen. Wir haben seit vielen Jahren eine Industrievertretung und können hier schon aus Erfahrung zur Reklamationsbearbeitung sprechen.
Ich würde mal behaupten, daß es in erster Linie um ein faires und ehrliches Miteinander geht, dann funktioniert es in der Regel auch mit der Schadensregulierung. Leider gibt es die beschriebenen "schwarzen Schafe" nicht nur auf Herstellerseite sondern auch unter den Handwerkern. Da werden im Schadensfall teilweise völlig überhöhte Austauschrechnungen gestellt und gleich die Drohung hinterher geschoben, ein anderes Fabrikat einzubauen, falls die Kosten nicht übernommen werden. Auch bei offensichtlichen Montagefehlern sollte man so ehrlich sein und dann den Fehler in den eigenen Reihen suchen und abstellen.
Die weiter oben empfohlene Vorgehensweise einfach alle Kosten beim Großhändler abzuziehen und so Druck auf den Hersteller auszuüben ist nur akzeptabel, wenn nachgewiesen ist, daß es sich um einen Herstellerfehler handelt. Ansonsten ist das absolut nicht die feine Art.
|
Verfasser: Matthias Hetmann | Zeit:
01.11.2002 18:22:19 |
Zum letzten Beitrag: Wer im Forum mitreden will, sollte auch seinen Namen nennen oder er macht sich unglaubwürdig.
MH (Matthias Hetmann)
|
Verfasser: bernhard wuehr | Zeit:
03.11.2002 10:52:22 |
Hallo Bernd, mich würde interessieren wie Du dein Geld verdienst? Mit Sicherheit nicht mit handwerklicher Leistung. Ich weiß ja nicht, welcher Handwerker Dich so enttäuscht hat, daß Du nun der Meinung bist Du wärst kompetent genug Dich zu diesem Thema zu äußern. Jetzt hast Du ja die gewünschte Reaktion auf Deinen Beitrag.
Mit freundlichem Gruß Wühr Bernhard
PS.: Ich scheue mich nicht meinen vollen Namen zu nennen!
|
| Zeit:
28.11.2002 20:35:56 |
Hier noch ein Beitrag, etwas spät aber er kommt. Reklamationserledigungen werden seitens der Hersteller nicht immer bezahlt. Aber auch vom Hersteller gemachte Zusagen werden auch nicht eingehalten. Es hat sich wie folgt zugetragen: Einer unserer Kunden rief mich an ich möchte doch sofort einen Monteur schicken, denn es lief Wasser aus seinem WWB. Wir stellten fest, daß der indirekt beheizte WWB durchgerostet war. Daraufhin beauftragte er uns einen neuen WWB zu besorgen und Ihn einzubauen, da am Wochenende ja wieder warmes Wasser da sein müßte. Die eingebaute Anlage war eine JUNKERS - Anlage. Wir waren mit dem Einbau fast fertig als er uns die Frage stellte " Ob man da evtl. was auf Werksgarantie machen könne?". Ich verneinte, denn der WWB war schon mehrere Jahre alt, die Opferanode ist nie kontrolliert oder ausgewechselt worden. Wir haben die alte Anode Begutachten wollen, aber sie hatte sich längst kompl. aufgelöst. Die Anlage wurde auch nicht von uns eingebaut. Ja sagte er uns "Ich bin ja Architekt, ich spreche mal mit JUNKERS". Für mich unverständlich, denn der JUNKERS - Außendienstler sagte ihm den halben Preis auf Kulanz zu. Das war nach meiner Rechnungsstellung und nach seiner Bezahlung. Mein Kunde wollte dann diese Summe von mir erstattet haben. Ich gab ihm zur Antwort "Ich könne das Geld erst dann zurückerstatten, wenn die Fa. JUNKERS an uns überwiesen hat. Der JUNKERS - Außendienstler sagte mir "Geld - Überweisung macht JUNKERS nicht, das würde mit dem nächsten Auftrag verrechnet". Leider konnte ich bis heute keine neue JUNKERS - Anlage verkaufen. Meinem Kunden dauerte es zu lange mit dieser JUNKERS - zusage und hat mich dann Verklagt. Nach einem langen Prozeß hatte ich verloren "DER RICHTER VERDONNERTE MICH ZUR ZAHLUNG DIESES KULANZANSPRUCHES". Ich habe dann zahlen müssen. Somit hatte ich alles im allem ca. 1.500,00DM verloren. Die Fa. JUNKERS zahlt nicht, sie verrechnet das mit dem nächsten Auftrag, der bis heute nicht zustande kam. Ich konnte leider keinen Auftrag mit JUNKERS - Geräten einholen. Auch der Rechtsanwalt vom Fachverband sagte "Blöde Situation, ich müsse mich da an JUNKERS halten". Aber die Fa. JUNKERS läßt mich sitzen. Wo bleibt da die Haftung. Das ist Fa. J U N K E R S !!! |
| Zeit:
30.11.2002 11:37:26 |
Sehr geehrter Herr Ludwig,
hier komme ich nicht mehr mit. Sie haben doch Ihrem Kunden eine Leistung erbracht, die der auch bezahlt hat. Damit müßte die Sache doch abgeschlossen sein? Wenn Ihr Kunde dann vom Lieferanten eine Zusage erhält, ist das doch eine Abmachung zwischen den beiden. Was haben Sie dann damit zu tun? Bin ich zu blöde, oder der Richter?
mfg Georg Haase
|
| Zeit:
05.12.2002 07:53:50 |
Thema Fa. Junkers, versprochene Kulanz-Gutschrift nicht eingehalten. Hallo Herr Haase. Es ist richtig, wahrscheinlich sind wir beide beklopt. Der Richter war damals der Auffassung, wir würden eher die Möglichkeit haben bei der Fa. JUNKERS Material zu beziehen als mein Kunde. Es waren bis heute leider nur Ersatzteile. Einmal habe ich ein 5-ltr. Kochendwassergerät direkt von JUNKERS bezogen in der Hoffnung mit Verrechnung. Der Gebietsleiter hier aus Münster hatte mir zwar dieses zugesagt, aber nicht eingehalten. Der Rechnungsbetrag wurde per Mahnbescheid eingefordert. Der Außendienstler aus diesem Bezirk will mir 10% Sonder- Rabatt bei der nächsten Neuanlage geben. Ich habe ihm gesagt "OK wenn er den Auftrag gleich mitbringt". Und Außerdem kapier ich es immer noch nicht. Denn: 1. Die 10% Sonder-Rabatt sind dann vielleicht der VK zum Großhändler. Also keine extra Kulanzausschüttung 2. Die Zusage wurde nicht mit mir sondern mit dem Kun- den ausgemacht. 3. Die Fa. JUNKERS weigert sich bis heute um eine Aus- zahlung. Wie komme ich an mein Geld??????????????????????? Mfg. Ludwig |