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Datenschutzhinweise

Luftdichtheit von Gebäuden bei Einbau einer KWL-Anlage
Verfasser:
Heinz Wieser
Zeit: 05.11.2002 08:45:47
0
4137
Wir planen zur Zeit mehrere Einfamilienhäuser, welche mit einer kontrollierten Wohnungslüftung ausgerüstet werden sollen. Nun gibt es folgende Fragen, die ich an die Forumsgemeinde habe:
1. Welchen Einfluß hat ein offener Kamin im Wohnzimmer auf die Funktion der KWL-Anlage? Was ist zu berücksichtigen ?
2. Die gleiche Frage stellt sich zur Problematik der Küchen-Dunstabzugshaube.
3. Ist ein Blower-Door-Test bei Einbau eines offenen Kamins bzw. einer Küchen-Dunstabzugshaube mit Außenluftverbund überhaupt sinnvoll ?
4. Wann ist der Blower-Door-Test zwingend erforderlich?
Auf diese vielen Fragen erhoffe ich mir viele Antworten.
Danke !

Verfasser:
Jürgen Ullrich
Zeit: 05.11.2002 22:08:57
0
4138
Hallo Herr Wieser,

auch ich stand im Frühjahr diesen Jahres vor einer ähnlichen Problematik. Ich hatte mehrere Niedrig- bzw Passivhäuser mit KWL-Anlagen zu planen.

Zunächst stellte ich fest, daß scheinbar nur ich dieses Problem hatte. Alle Hersteller, Lieferanten, Planer und selbst die Berufsverbände wie Innungen und Zentralverband konnten mir nicht weiterhelfen. Allen war das Problem bekannt, doch keiner konnte eine hieb- und stichfeste Aussage tätigen. Auf allen Fachmessen und Tagungen fragte ich mich durch, bis ich dann endlich eine fundierte Aussage bekam. Und man soll es nicht glauben aber diese kam von einem Kaminkehrer. Der Herr der schwarzen Zunft hatte sogar eine schriftliche Empfehlung des Kaminkerherverbandes.

Zu 1.)
Demzufolge dürfen in Häusern welche als dicht gelten (mit oder ohne KWL) keine offenen Kamine betieben werden. Sollten dennoch Feuerstätten, wie Schwedenöfen oder Kachelöfen, im Wohnbereich geplant sein (Stückholz oder Pellets), müssen diese raumluftunabhängig betrieben werden (mit geschlossener Brennkammer und seperater Zuluft von außen). Doch dazu sei gesagt: Es gibt derzeit auf dem deutschen Markt meines wissen nach nur einen Hersteller der eine Bauartzulassung für einen raumluftunabhängigen Betrieb hat. Es gibt zwar viele Hersteller die Öfen im Programm haben die raumluftunabhängig sind, doch keine Zulassung auf ihr Produkt haben.

Zu 2.)
Bei Küchanabzugshauben gilt folgendes: Es dürfen in Häusen die als dicht gelten nur Dunstabzugshauben im Umluftbetrieb verwendet werden. Es sei denn, die Abzugshauben verfügen über einen eigenen Zu- ud Abluftkasten (Mehrpreis ca: 200€). Oder man installiert eine Sperrschaltung, diese bewirkt, daß die Abzugshaube nur betriebsbereit ist, wenn ein Fenster geöffnet ist (vom energetischen Standpunkt aus totaler Unsinn, da diese Dunstabzugshauben bis zu 400 m³/h leisten und somit zu einem Energieverlust sonder gleichen führen)

Zu 3.)
Ein Blower-Door Test ist immer sinnvoll, weil er die effizienteste Art ist, Baufehler bzw. Schwachpunkte zu erkennen. Es ist auch kein Problem, beim eigentlichen Blower-Door Test Bauöffnungen wie Kamine oder Dunstabzugshaben (auch KWL-Öffnungen) provesorisch zu verschließen. Einfachste und auch bei uns üblichste Art ist es, Luftballons in die Öffnungen zu stecken und diese dann aufzublasen.

Zu 4.)
Zu 4. kann ich nur soviel sagen:
Der Blower-Door Test ist dann erforderlich, wenn ich ein Haus baue und dieses als dichtes Niedrigenergie- bzw- Passivhaus verkaufen möchte. Denn dann muß ich belegen, das diese Haus dem Standart enstpricht. Mach ich das nicht, hat der Kunde ein anrecht darauf (auch dann schon wenn er Eigentümer ist und die Immobilie bewohnt) einen Blower-Door Test zu verlangen. Und wir wissen alle wieviel Aufwand es ist, im Nachhinein Reparaturarbeiten durchzuführen, sollte das Haus Mängel aufweisen.

mfg Jürgen Ullrich

Verfasser:
Fritz Poggenklas
Zeit: 10.11.2002 00:26:47
0
4139
Wer hat denn den Blower-Door Test zu erledigen und letztlich auch zu bezahlen ?

Verfasser:
Heinz Wieser
Zeit: 11.11.2002 09:49:07
0
4140
Zunächst schönen Dank für die aufschlußreiche Reaktion auf meine Anfrage. Wir streiten uns zur Zeit mit dem Architekten um diesem klar zu machen, welche Konsequenzen es hat, wenn man auf die kontrollierte Wohnungslüftung verzichtet. M. E. wird jeder Bau, welcher nach der ENEV errichtet wird, durch den Einbau einer KWL-Anlage nur aufgewertet.
Zur Frage im 2. Beitrag denke ich, daß der Blower-Door-Test wohl durch Fachfirmen erledigt werden kann und dass die Kosten hierfür selbstverständlich vom Bauherrn getragen werden müssen.
Für weitere Beiträge wäre ich sehr dankbar !

Verfasser:
Axel Lettmann
Zeit: 18.12.2002 23:50:52
0
4141
Hallo Herr Wieser,
es gibt eine Norm bzw. Verordnung das offene Feuerstellen eine seperate Zuluft benötigen. Diese kann man beim Fachverband der Schorsteinfeger bzw. der SHK-ler nachfragen.
Außenanschlüße von Dunstabzugshauben werden bei der Blowerdoorprüfung abgeklebt. Dies können Sie ebenfalls beim Fachverband SHK erfragen bzw. gibt es mittlerweile viele ausgebildete Fachkräfte die überentsprechendes Wissen verfügen.
Warum KWL ergibt sich aus folgenden Gründen:
Die ENEV ist ein Gesetz. Hier wird dichte Bauweise gefordert. Gleichzeitig ist ein min. Luftwechsel gefordert. Diesen erreicht man je nach Witterung durch 4-6 maliges querlüften/Tag. Dies kann kein Bauträger, Vermieter usw. erwarten bzw. verlangen. Einschlägige Urteile der Gerichte gab es schon zu WSVO Zeiten. Beste Infoquelle "Fachverband SHK"!
Super Fachleute, leider hören nur wenige auf deren Rat!

Gruß

AL aus V.

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