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Foren
Kaminofen vor Leichtbauwand
Verfasser:
Christian
Zeit: 01.01.2003 15:22:01
0
5304
Hallo Haustechniker ...

ich freue mich schon sehr auf den Kaminofen, den ich bald geliefert bekomme. Frage in diesem Zusammenhang:
Der Ofen wird an einen Tonrohrschornstein angeschlossen, der an einer Leichbauwand (Holzständerwerk mit Rigips verkleidet und tapeziert) verläuft. Der Ofen soll im Eck Kaminzug und Wand stehen. Gibt es Vorschriften/Richtlinien über einzuhaltende Mindestabstände, oder vielleicht Ratschläge bzgl. Schutzverkleidungen der Wände?

Für Anregungen wäre ich dankbar.
Gruß
Christian

Verfasser:
Fritz Poggenklas
Zeit: 01.01.2003 23:02:32
0
5305
Klär das mit Deinem Schornsteinfeger.
Denn hier können Dir viele einen guten Rat geben aber der "schwarze Mann" wird entscheiden ob Dein Ofen so wie er steht in Betrieb geht.
Und das ist gut so denn er steht davor.
Ruf ihn also an.

Gruß Fritz

Verfasser:
Sukram
Zeit: 02.01.2003 14:19:17
0
5306
Soassteht in der Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen Bundeslandes. z.B. http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/dat/dwn/bereich6/FeuVO-24-11-1995.pdf
....................
§ 8 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen
sowie zu Fenstern

(1) Schornsteine müssen
1. von Holzbalken und von Bauteilen entsprechender Abmessungen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 2 cm,
2. von sonstigen Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 5 cm einhalten. Dies gilt nicht für Schornsteine, die nur mit geringer Fläche an
Bauteile, wie Fußleisten und Dachlatten, angrenzen.
Zwischenräume zwischen der Außenfläche von Schornsteinen und angrenzenden Bauteilen müssen mit nichtbrennbaren, formbeständigen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt sein.
(2) Abgasleitungen. die nicht in Schächte eingebaut sind. müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 20 cm haben. Es genügt ein Abstand von mindestens 5 cm, wenn die Abgasleitungen mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren
Dämmstoffen ummantelt sind oder wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160o C betragen kann.
(3) Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen Abstand von mindestens 25 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von
mindestens 10 cm zu fest aufgeklebten Tapeten, oder wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen ummantelt sind.
(4) Abgasleitungen sowie Verbindungsstücke zu Schornsteinen müssen, soweit sie durch Bauteile aus brennbaren Baustoffen führen,
1. in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen oder
2. in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit nichtbrennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.
Abweichend von Satz 1 genügt ein Abstand von 5 cm, wenn die Abgastemperatur der Feuerstätten bei Nennwärmeleistung nicht mehr als 160o C betragen kann oder Gasfeuerstätten eine Strömungssicherung haben.
(5) Abgasleitungen an Gebäuden müssen von Fenstern einen Abstand von mindestens 20 cm haben.
(6) Geringere Abstände als nach den Absätzen 1 bis 4 sind zulässig, wenn sichergestellt ist, daß an den Bauteilen aus brennbaren Baustoffen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85o C auftreten können.

Schornsteinforum: www.alchemine.de/forum

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