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08.01.2003 17:27:39 |
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Gesundes Neues Jahr. Ich bin Bauherr. In meiner Baubeschreibung sind Armaturen der Firma Grohe Typ Eurodisc vorgesehen. Leider hat uns die Wasser- installationsfirma angeblich "gleichwertige" Armaturen der GC-Gruppe Typ Derby Top montiert. Bei einer Recherche musste ich einen erheblichen Preisunterschied feststellen; zwischen den beiden Typen. Welche Marke ist zu bevorzugen ? (Material/Gestalt/Preis/Langelebigkeit/ Garantie, etc. ) MfG Ingmar Franke |
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09.01.2003 09:28:07 |
Die Derby-Top Armaturen werden von der Fa.Kludi hergestellt. Wir bauen sie seit Jahren ein. Qualität und Optik gleichwertig mit Eurodisk. Vorteil der Derby-Top-Armatur ist die Eco-Plus-Kartusche.
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09.01.2003 14:51:53 |
Das ist genauso, als würden Sie
ein Filetsteak mit einer Curry-Wurst vergleichen.
Sicherlich ist die Derby-Top eine gute Alternativ-Wahl, jedoch nicht daß was Sie gewünscht haben, oder sehe ich das falsch?
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09.01.2003 18:28:35 |
Liebe Frau Franke, Gutes muss nicht immer teuer sein. Und qualitativ betehen aus meiner Sicht überhaupt keine Unterschiede.
mfg
Wulfmann
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Verfasser: Franke, Ingmar | Zeit:
10.01.2003 09:19:41 |
Sicherlich bin ich von Grohe-Modellen ausgegangen, wie es eben lt. Baubeschreibung vorgesehen ist. Vom Design her gefallen mir die Grohe-Armaturen besser. Leider fehlt es mir im Innenleben an Infos. Mit welchen Argumenten kann man eine gleichwertige Sache verbauen, obwohl die beschriebenen Modell zur Verfügung stehen. Ich verstehe den Sinn nicht. Wenn ich bei einem Autohaus eine rotes Auto mit Zigarettenanzünder bestelle, muss ich eben kein schwarzes Auto mit innenliegendem Feuerzeug akzeptieren. Erklärt mir bitte "Gleichwertig". Viele Grüsse Ingmar |
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10.01.2003 09:38:31 |
Gleichwertigkeit:
ist in diesem Fall nicht gegeben. Das sind nur Meinungen. Die Antwort haben Sie sich ja auch schon selbstgegeben. |
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08.02.2003 21:36:34 |
Hallo Herr Franke, Die Installationsfirma hat wohl bei der Angebotsbearbeitung noch nicht vorrausehen können, daß die Mischbatterie Grohe Eurodisc mittlerweile im Baumarkt zu bekommen ist. Ich baue deshalb keine Grohe Armaturen mehr ein. Derby Top ist ein mindestens gleichwertigen Produkt der GC Gruppe. MfG V. Flach www.shk-flach.de
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10.02.2003 17:21:39 |
@ Flach, was hat denn der Baumarkt mit dem geschilderten Problem zu tun ? Kaufen Sie etwa auch keinen Schnellzement, weils den in jedem Baumarkt gibt ?
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| Zeit:
10.02.2003 21:18:33 |
Baumarkt hin oder her. Grohe ist Grohe und Kludi(Derbi Top) ist Kludi. Die Technik ist bei beiden fast identich. Hier hat die Derbi Top sogar vorteile. Die Frage ist nun eimal wirklich ob ich eine Grohe Armatur zu bekommen habe, oder eine Derbi Top. Es kann doch nicht sein, das ein bestimmtes genau deffiniertes Produkt ausgeschriben wird und dann jeder einbaut was er will.
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| Zeit:
15.02.2003 21:17:02 |
Hallo, zur Frage der Gleichwertigkeit: Nein, siehe 1% Urteil des OLG München. Dieses besagt, "wenn die Schadenswahrscheinlichkeit des abweichend vom Leistungsverzeichnis eingebauten Produktes auch nur ein Prozent beträgt, ist die gleichwertigkeit nicht gegeben". D. h. bereits Zweifel an der Mangelfreiheit reichen aus, um die vertragsmäßige Herstellung des Werkes zu verneinen. Wenn der Preis schon differiert, ist dass eine Prozent erfüllt. MFG
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| Zeit:
15.02.2003 21:20:51 |
Hallo, außerdem betrachten juristen ein LV eines Bauleiters/Planers etc. quasi als Willenserklärung des Bauherren. Also null Chance für ausführende Firma. Gruß
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| Zeit:
16.02.2003 14:50:12 |
Eine Frage und 20 Antworten. Wenn in der Baubeschreibung steht Fabrikat XYZ, Modell 4712, dann besteht Anspruch des Käufers auf genau die beschriebene Ausführung. Punkt. Alles andere ist nicht Vertragsgrundlage und Vertagsgegenstand. Änderungen des Leistungsumfangs ist nur mit Einverständnis des Käufers möglich. Alle anderen Aussagen sind nicht haltbar. Es ist vollkommen unerheblich ob ein anderes Fabrikat vergleichbare Leistung zu einem anderen, meistens günstigeren Preis bietet. Beispiel : Wenn ich einen Mercedes 500 bestelle, will ich auch keinen Fiat 500, auch keinen BMW 850 und auch keinen Jaguar. Unbestritten ist, mit allen kann ich von A nach B fahren kann über den Rest lässt sich sicher trefflich streiten vor allem über die Gleichwertigkeit, wobei es sind doch alles Autos oder ? Bei Baubeschreibungen behält sich der Verkäufer ( Bauträger) jedoch in aller Regel durch eine Generalklausel die Lieferung von *gleichwertigen* Artikeln ausdrücklich vor. Vor diesem Hintergrund wäre es unter Umständen möglich die beschreibene Armatur *gleichwertig* zu ersetzen, wobei sich über diesen Punkt trefflich streiten lässt. Ist das Kriterium *aus beiden kommt Wasser*, erfüllen das sicherlich beide Armaturen. Hat die eine eine Heißwassersperre die andere nicht, ist es bei einem Haushalt mit kleinen Kindern schon wieder anders zu bewerten. Im Prinzip läuft alles darauf hinaus : Wie sieht der Vertrag im Detail aus. Nur dann lässt sich eine eindeutige Aussage treffen. Leider ist es schon lange geübte Praxis eine Spezifikation durch *Billigmodelle* zu ersetzen. Motto : Was interessiert mich die Anfrage und Anforderung, ich biete die *billigste* Ausführung an die gerade noch meiner Meinung nach vertretbar ist....hauptsache billig. Leider führt diese Praxis dazu, dass der *ehrliche* Handwerker preislich keine Chance hat, sofern er sich an die Vorgaben hält. Genau aus diesem Grund beschäftige ich mich nicht mehr mit Bauträgern und schlüsselfertigen Bauvorhaben. Fazit : Bestehen Sie auf genau die Ausführung, die im Vertag steht, denn genau diese haben Sie bestellt und auch bezahlt. Achim Kaiser
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| Zeit:
31.03.2003 10:53:16 |
@Herr Kaiser, hier liegen Sie nicht ganz richtig. > Wenn in der Baubeschreibung steht Fabrikat XYZ, Modell 4712, dann > besteht Anspruch des Käufers auf genau die beschriebene Ausführung. > Punkt. Wenn es so steht ist das richtig, wenn aber in der Ausschreibung steht Fabrikat XYZ oder gleichwertig ist Ihre Aussage schlichtweg falsch. > Alles andere ist nicht Vertragsgrundlage und Vertagsgegenstand. > Änderungen des Leistungsumfangs ist nur mit Einverständnis des > Käufers möglich. Alle anderen Aussagen sind nicht haltbar. Im Vertragstext steht, Modell XYZ oder "gleichwertig", ist gleichwertig ebenfalls Vertragsgrundlage. Gleichwertigkeit bezieht sich immer auf die technische und qualitative Gleichwertigkeit, nicht auf das Design. Es ist sogar in einigen LBO und der VOB zwingend vorgeschrieben, gleichwertig zu benutzen um keinen Anbieter auszuschließen. Nehmen wir ebenfalls ein Beispiel: Anbieter A ist kein Kunde bei Großhändler Z, Aufgrund einer einseitigen Ausschreibung muss er aber erstmals bei Händler Z einkaufen, er wird nie den Einkaufspreis erhalten wie der Anbieter B der seine Waren ausschließlich bei Händler Z kauft. Der Anbieter A wäre somit automatisch aus dem Rennen. Ausnahme hier wäre nur eine "Bedingte Ausschreibung" nur bestimmte Anbieter werden aufgefordert ein Angebot abzugeben, das LV ist dementsprechend als bedingt gekennzeichnet und aus dem LV-Text geht eindeutig hervor was für ein Fabrikat verwendet werden soll. Sobald hier das Wort gleichwertig verwendet wird sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben. > Es ist vollkommen unerheblich ob ein anderes Fabrikat vergleichbare > Leistung zu einem anderen, meistens günstigeren Preis bietet. schlichtweg falsch > Beispiel : > Wenn ich einen Mercedes 500 bestelle, will ich auch keinen Fiat 500, > auch keinen BMW 850 und auch keinen Jaguar. Unbestritten ist, mit > allen kann ich von A nach B fahren kann über den Rest lässt sich > sicher trefflich streiten vor allem über die Gleichwertigkeit, wobei > es sind doch alles Autos oder ? Sie bringen hier hier aber HGB und BGB/VOB aber ganz schön durcheinander, gerade wie es Ihnen am günstigsten erscheint. > Bei Baubeschreibungen behält sich der Verkäufer ( Bauträger) jedoch > in aller Regel durch eine Generalklausel die Lieferung von > *gleichwertigen* Artikeln ausdrücklich vor. Vor diesem Hintergrund > wäre es unter Umständen möglich die beschreibene Armatur > *gleichwertig* zu ersetzen, wobei sich über diesen Punkt trefflich > streiten lässt. Hier läßt sich gar nicht streiten, der Nachweiß einer "technischen" Gleichwertigkeit ist schnell erbracht. Hierfür gibt es eindeutige Kriterien. Den restlichen Schmarn gestrichen. Beschäftigen Sie sich bitte erst mal mit den Grundlagen, offen, geschlossen, bedingte, öffentliche, gleichwertigkeit etc. ehe Sie hier solche Behauptungen aufstellen und die Branche noch mehr in Misskredit bringen
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| Zeit:
31.03.2003 12:15:44 |
Hallo Schnüffler, das berühmte Erbsenzählen beginnt. Ok, schauen war mal, was wir da so haben. Fakt ist, was im Vertrag steht und nichts anderes. Wenn im Vertrag eindeutig eine Leistung definiert ist, dann hat sie auch so erbracht zu werden. Wenn eine Leistungsbeschreibung *oder gleichwertig* zulässt *kann* ein anderes Fabrikat oder System angeboten und auch beauftragt werden. Was schlußendlich Vertragsgegenstand ist, regelt wieder der geschlossene Vertrag. Wenn der Käufer mit dem *gleichwertigen Ersatzmaterial* einverstanden ist, gibt es kein Problem. Problem gibt es immer nur in den Fällen wo eine Leistung beschreiben ist und nach Beauftragung von der ursprünglichen Leistung *mehr oder weniger willkürlich* abgewichen wird. Ich empfehle Ihnen das Gerichtsurteil des Langerichtes München II zu lesen zur *Frage Gleich- aber billiger* Auszug : Das Gericht kommt zu der überzeugenden Auffassung, dass eine Schadenswahrscheinlichkeit von nur einem Prozent des als *gleichwertig* bezeichneten Produkts dem ausgeschrieben Produkt ausreicht, um klarzustellen, dass das *Ersatzprdukt* nicht gleichwertig ist. Zum anderen können Sie sich das Orteil vom OLG Köln vom 28.03.1990 Az: 13 U 147/89 zu Gemüte führen und mich dann weiterhin einen *blöden Hund* heissen. Sie verwechseln einen privatrechtlichen Vertrag mit den Vorgaben von Ausschreibungen der öffentlichen Hand. VOB ist nur gültig, wenn sie rechstkräftig vereinbart wurde. Wenn der geschlossene Vertrag die *eindeutig* die Erbringung einer Leistung spezifiziert, dann ist *genau diese* Leistung Vertragsgegenstand und nichts anderes. Ob dadurch 15 Händler die diese Leistung nicht liefern können oder wollen, dadurch benachteiligt sind, ist ein anderes Thema. Privatrechtlich kann ich sehr wohl auf bestimmten Fabrikaten und Ausführungsarten bestehen, ob Ihnen dass nun passt oder nicht. Im Detail kommt es wieder darauf an *Was ist Vertragsgegenstand* und auf nichts anderes. Zu welchen Konditionen eingekauft wird ist völlig unerheblich. Wenn es technisch ssssooo einfach ist, dann überzeugen Sie Ihren Kunden von der Gleichwertigkeit und das Problem ist vom Tisch. Ich habe in meinem Leben schon viele Verträge gesehen und viel Geblubber in der Art wie von Ihnen vorgetragen erlebt. Vieles sah dann vor dem Richter im Saal mit den vielen kleinen Lichtern dann ganz anders aus. Das erste was der Richter Sie fragen wird ist....was war Vertragsgegestand, wie wurde er erfüllt und weissen *SIE* die Gleichwertigkeit des Produktes nach, sofern es der Vertrag zulies. Ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen Verträge zu schliesen, die solche Probleme nicht aufkommen lassen. Auch Ihr Kunde hat nur Anrecht auf das *was Vertragsgegenstand ist*, mehr nicht...that´s all Achim Kaiser p.s. Ich kann Ihnen auch mit Paragraphen kommen, denn Vertragsrecht ist eines meiner geliebten Spezialgebiete...gehen Sie lieber mal besser davon aus, dass ich meine Hausaufgaben auf dem Gebiet schon lange gemacht habe ;-)) |
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31.03.2003 13:52:58 |
@Herr Kaiser, wollt hier niemand auf die Füsse treten. Nur nach dem Schreiben von Herrn Ingmar Franke enstand bei mir der Eindruck, dass es sich hier um einen VOB Vertrag gehandelt hat zwischen dem Bauträger des Herrn Ingmar und dem Ausführenden Betrieb. Vertrag zwischen zwei Vollkaufleuten, nichts privatrechtlich. Sollte sich der Fall anders Verhalten und der Herr Ingmar Franke auch der Auftraggeber des Ausführenden gewesen sein, gelten natürlich auch andere Grundlagen. In diesem Falle könnte der Ausführende Betrieb, aber fast von einer arglistigen Täuschung ausgehen, wenn der Herr Ingmar Franke seine gewünschten Produkte in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mit "oder gleichwertig" ausgeschrieben hat (benötigen Sie hier Urteile, gibt es ebenfalls zur Genüge). Um hier einen einen für Ihn besseren Preis zu erzielen. Wovon ich aber hier nicht ausgehe, weil der Umstand der besagten Armaturen dem Bauherren erst nach Übergabe des Bauwerkes bewußt wurde. Das deutet wiederum auf einen Werkvertrag zwischen Bauträger und Handwerker. PS: will hier keine Erbsen zählen, nur Fakt scheint wohl zu sein, das im Vertrag des Herrn Ingmar Franke "oder gleichwertig" stand. Zu Ihren Hausaufgaben, die Sie schon gemacht haben, möchte ich nur noch folgendes sagen. Was glauben Sie wie oft wir schon "rot" gegen "blau" getauscht haben eben Aufgrund von "oder gleichwertig" und Ab- und An auch aus diesem Grund Nach- bzw. Rückfragen unserer Kunden hatten. Zu einem Gerichtsstreit ist es deswegen bei uns noch nicht gekommen. (Jahresumsatz ca. +6 Mill EUR, wie Sie richtig feststellten auch viele öffentl. Gebäude) EFH nur so nebenbei ca. 40-50 pro/a. Ein ordentliches Gespräch mit dem Kunden sollte in jedem Fall vor Beginn einer jeden Massnahme geführt werden. Im Falle des Herrn Ingmar Franke, sieht es eher danach aus, dass keiner der Beteiligten vor Ausführung wohl miteinander gesprochen hat. Herr Franke schrieb: Nach meiner Recherche mußte ich einen erheblichen Preisunterschied feststellen (obwohl kein Fachbetrieb, Derby nur über den Fachhandel vertrieben wird, wie vergleicht er da). Um was gehts den nun hier eigentlich, so wie es aussieht doch nur wieder um den Preis. Handwerker aufgepasst!!!
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| Zeit:
31.03.2003 15:02:17 |
Hallo Schnüffler, ich habe bei einer Diskussion kein Problem damit, wenn es mal deftig wird, nur raus damit. Ich habe schon viele Ausschreibungen mit *oder gleichwertig* entsprechend bearbeitet, das ist kein Thema. Thema ist immer zu welchem Zeitpunkt wird über die Gleichwertigkeit eines Modells oder Verfahrens geredet und entschieden. Beim Thema Bauträger kann ich nur dazu sagen, wenn ein Bauträger mit Modellangaben spezifiziert, dann läuft er eben Gefahr, dass solche Gespräche aufkommen. Welche Vereinbarungen der Bauträger mit seinem *Erfüllungsgehilfen* sprich Handwerker getroffen hat, wissen wir ebenfalls nicht. Das die Baubeschreibung als Vertagsgrundlage nichts taugt ich ein anderes Thema. Leider sind diese Wischi-Waschi-Verträge üblich und den Letzten beissen meistens die Hunde, wenn nicht eindeutig *vorher* darüber geredet und entsprechendes Festgelegt wird. Sicherlich ist Technik die eine Seite, aber bei Armaturen kommt auch das Design mit ins Spiel. Worin unterscheiden sich denn die Armaturen der großen Hersteller ???...die Technik unter dem Griffhebel ist oftmals die selbe. Kann ich nun wenn in der Leistungsbeschreibung beispielsweise *Hansa-Ronda* gefordert ist einfach eine *Hansa-Disc* oder *Hansa-Twist* anbieten, mit dem Hinweis, gleichwertig, hat ja die gleiche *Technik* unterm Griff ???? Mich widern diese Praktiken einfach nur noch an - ist aber blos meine Meinung, diesmal ohne Paragraph ;-)). Deswegen lass ich diesen Geschäftsbereich denen, die sich damit beschäftigen müssen oder wollen. Ich für meinen Teil lasse da die Finger davon. Achim Kaiser |
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01.04.2003 13:23:58 |
Info für den Bauherren, einfach mal in die neue Schuldrechtsreform schauen. Dann ergibt sich die Frage gleichwertig von selbst (gibt es da nicht). Entweder es wird das montiert was vereinbart oder es gibt schriftlich eine Vereinabrung zur Änderung Punkt Aus Ende. Wir handwerker fordern überall unser Recht und beklagen uns über mangelnde Auftragstreue und dergleichen. Dann sollte die werte handwerkerschaft auch langsam mal anfangen sich nicht immer mit solchen Aktionen selbst aufs Glatteis zu begeben. kann mann ja wohl vermeiden.
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| Zeit:
02.04.2003 17:05:48 |
Hallo alle die Ihr der Gleichwertigkeit das Wort redet - Ihr mögt vielleicht in der 2. instanz recht bekommen, oder aucz nicht, nur - glaubt Ihr diese Diskussionsbeiträge in einem mehr oder weniger öffentlichen Forum dienen dem Ansehen unserer Branche? Baut ein was gefordert ist und wenn der Bauträger den Preis so drückt dass es nicht mehr reicht - sucht Euch einen anderen Auftraggeber - denn jeden Preis erst zu akzeptieren und nachher versuchen ihn "hinzubiegen" hat unsere Branche dahin gebracht wo wir heute sind ( teilweise miserables Image - Folge: Auftrag an den Schwarzarbeiter) Gruss aus Pfaffenhofen Peter Götz
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| Zeit:
02.04.2003 19:13:20 |
Gleichwertigkeit ist so eine Sache. Ich komme gerade von einer Baubesichtigung bei der ich die Arbeit meines Konkurenten bewundert habe. Dieser Betrieb war um sage und schreibe 50% (In Worten fünfzig Prozent) billiger. Der liebe Mitbewerber hat, statt wie im Baubeschrieb vorgegeben, Mapress Edelstahl und G+F Instaflex, für den ganzen Bau Geberit Mepla verwendet. Wer entscheidet hier nun was gleichwertig ist? Kann ein starres hochwertiges Edelstahlrohr mit einem zum Großteil noch krumm und schief verlegten Mepla Rohr verglichen werden? Ausgeschrieben war eine Verteilerbatterie aus BWT-Modul Formstücke, eingebaut ist eine solche aus biligsten Abzweig-T-Stücken. usw. usw. Der Bauherr ahnt bisher noch nichts von seinem Glück, am liebesten würde ich Ihn mit der Nase auf diese Ungereimtheiten stoßen. Solche Betriebe machen nicht nur sich selbt kaputt sondern bringen mit Dumpingpreisen und Schrottarbeit die ganze Branche in Veruf. Mit zornigen Grüßen wefa |
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03.04.2003 13:25:22 |
hallo WEFA und P. Götz, Ihr sprecht mir aus der tiefsten Seele... unserte ganze Branche krankt daran, daß jeder versucht über den Preis zu verkaufen. Wohin das führt haben auch schon andere Branchen schmerzhaft erleben müssen. Um nach dem Gewinn des Auftrages aus dem nun oft schlechten Auftrag nochwas rauszuholen wird dann getrickst und gepfuscht... (siehe oben). Aber auch die Mentalität vieler Kunden sei hier angeprangert , denn wenn man nur auf die Zahl unten rechts schaut, kann man Angebote nicht miteinander vergleichen und der billigste ist selten der günstigste. Um derlei Probleme zu vermeiden sollte man sich einen vertrauenswürdigen Handwerker suchen -oder besser schon haben- und immer daran denken, daß es immer einen geben wird der etwas für noch weniger Geld noch schlechter macht. An die Adresse der superschlauen Bauträger oder besser deren Sachbearteiter sei gesagt, daß irgendwann der Punkt erreicht ist wo sie den Scheiß selber einbauen können weil sie alle Handwerker die ihr Theater noch mitmachen in den Ruin getrieben haben. Bei mir wandern Ausschreibungen von Bauträgern unmittelbar in die Ablage P. , denn so bleiben mir obige Streiterein von vorherein erspart. |
| Zeit:
05.04.2003 17:05:09 |
@dakota schrieb: Zitat:Info für den Bauherren, einfach mal in die neue Schuldrechtsreform schauen. Was hat den Schuldrecht mit Vertragsrecht zu tun. Bitte erläutern Sie das mal näher? Zitat:Dann ergibt sich die Frage gleichwertig von selbst (gibt es da nicht). Informieren Sie sich mal in den Vergabe Richtlinien für "Öffentliche Ausschreibungen" Wenn Sie so arbeiten wie Sie hier schreiben, ist es kein Wunder, dass Sie keine öffentl. Aufträge erhalten. (Aussage) Zitat:Entweder es wird das montiert was vereinbart oder es gibt schriftlich eine Vereinabrung zur Änderung Punkt Aus Ende. Lesen Sie bitte oben genauer. @Peter Götz schrieb: Zitat:Hallo alle die Ihr der Gleichwertigkeit das Wort redet - Ihr mögt vielleicht in der 2. instanz recht bekommen, oder aucz nicht, Weil schon in der ersten Recht gesprochen wird? :-)) Hier will niemand der Gleichwertigkeit das Wort reden. Die Sachlage ist doch in den meißten Fällen eindeutig. Ausschreibung vom Bauträger oder öffentl. Hand Produktvorschlag oder gleichwertige Alternative wird angefragt. Es kann doch nicht erwartet werden, das sich jeder Bauherr, Bauträger oder Sachbearbeiter über die vor und Nachteile eines jeden Produkts informiert. Dieser Bereich ( Haustechnik) ist doch nur ein kleiner Teil des gesamten Bauvorhabens. Jetzt liegt es doch an jedem Anbieter selbst was er anbietet (im Verhältnis). Die Entscheidung trifft doch in jedem Falle der Auftraggeber (ob Architekt, Bauherr etc.). Sollte der Entscheidungsträger fragen haben zu gleichwertigkeit bestimmter Produkte können diese Fragen vor Auftragsvergabe geklärt werden. Erfolgt hier keine Klärung, ist der Anbieter bei Auftragserhalt berechtigt und verpflichtet, die Produkte zu verwenden, die in seinem Angebot aufgeführt waren. Zitat:nur - glaubt Ihr diese Diskussionsbeiträge in einem mehr oder weniger öffentlichen Forum dienen dem Ansehen unserer Branche? Auf alle Fälle, dienen der Aufklärung. @wefa schrieb: Zitat:Gleichwertigkeit ist so eine Sache. ...Der liebe Mitbewerber hat, statt wie im Baubeschrieb vorgegeben, Mapress Edelstahl und G+F Instaflex, für den ganzen Bau Geberit Mepla verwendet. Haben Sie den Auftrag gesehen? Baubeschrieb zur Angebotsabgabe muss nicht zwingend Auftragsgrundlage sein. siehe oben. Zitat:Wer entscheidet hier nun was gleichwertig ist? Der Auftrag. @t.langguth schrieb: Zitat:Ihr sprecht mir aus der tiefsten Seele... unserte ganze Branche krankt daran, daß jeder versucht über den Preis zu verkaufen. ... Kann ich so nicht nachvollziehen. Wir verkaufen nicht über den Preis. Wir bieten Qualität. Mindestens 80% unserer Aufträge liegen über den Angebotspreisen unserer Mitbewerber, wir erhalten trotzdem den Auftrag. Hier sollten Sie sich mal über Ihre Grundlegende Marktpositionierung Gedanken machen. Zitat:Um nach dem Gewinn des Auftrages aus dem nun oft schlechten Auftrag nochwas rauszuholen wird dann getrickst und gepfuscht... Warum nehmen Sie Aufträge an, wo wie Sie hier schildern kein Gewinn mehr zu erwarten ist. Bleiben Sie doch lieber daheim, ehe Sie draufzahlen. Oder gehen Sie einer anderen Tätigkeit nach bei der Sie noch Geld verdienen können. Zitat:Aber auch die Mentalität vieler Kunden sei hier angeprangert , denn wenn man nur auf die Zahl unten rechts schaut, kann man Angebote nicht miteinander vergleichen und der billigste ist selten der günstigste. Wie soll den Ihrer Meinung nach der Kunde dann vergleichen. Der Kunde ist nicht der Fachmann. Hier liegt es an Ihnen sich richtig zu positionieren.
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| Zeit:
05.04.2003 19:29:29 |
hallo Schnüffler,
wenn Sie meinen Beitrag nochmal genau durchlesen, werden Sie möglicherweise feststellen, daß wir absolut einer Meinung sind. |
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14.04.2003 21:55:35 |
Hallo - Kampfhähne -
ich ärgere mich gerade wieder einmal über die "EinFach - Großhändler", und da bin ich auf Eure Diskussion zu diesem Thema gestoßen: Mit Eurem Gezanke über die richtige Auslegung des Begriffes "Gleichwertig" habt Ihr zumindest GC einen großen Gefallen getan! Keiner hat gefragt, warum GC (bei dem Riesenangebot im Markt)auch noch eine Armaturen - "Hausserie" benötigt:
Wenn man sich die vielen Prospekte von GC einmal durchschaut, benötigt man anscheinend Hausmodelle und -Serien am laufenden Band. Hier wird - kaufmännisch durchaus nachvollziebar - ein großer Teil des Bedarfes von Markenherstellern auf Hersteller der 2. oder 3. Reihe - zu einem erheblichen Teil aber auch auf ausländische Hersteller umgelenkt. Der Einkaufsvorteil dieser Strategie kommt aber nur GC zugute, nicht dem Handwerk und auch nicht dem Endkunden. Das ist zwar irgendwo legitim, aber gegenüber den Handwerkern und Endkunden unfair - gegenüber anderen Händlern aber möglicherweise tödlich! Die sind in Verbänden organisiert, die diesen Namen kaum verdienen: "Einkaufsringe". Die sind mit einem Zusatzbonus von 0,5% am Jahresende glücklich und zufrieden, wo GC ein Vielfaches dieses Satzes an Rendite einfahren dürfte. Und eben die Unterstützung von GC durch das Handwerk ist das Problem, denn der Markt wird eine erhebliche Zahl von Händlern verlieren, wenn die Gleichheit der Waffen (im Einkauf)nicht mehr gegeben ist. Wundert mich eigentlich, daß dieses Thema im Handwerk kaum jemanden interessiert!
Wir hatten kürzlich wieder einmal einen Endkunden mit Materialaufstellung aus einer GC Ausstellung (Badeinrichtung): Da war nichts mehr von den bekannten Markennamen enthalten (nach der Übersetzung) - alles war "Hausmodell". Die preise aber sind annähernd so wie bei den "Marken". Dämmert's?? Wir empfehlen deshalb allen Kunden auch den Besuch einer Händler - Ausstellung, die nicht zu GC gehört.
MFG Buechinger
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| Zeit:
14.04.2003 22:15:22 |
Hallo, was ist GC? Ich lese hier zum ersten mal davon. Ein Hersteller ein Grosshändler oder kirmesware?
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15.04.2003 08:55:50 |
@martin, www.gc-gruppe.de ,Standorte unter Telefonnummern der Ausstellungen.
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