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Datenschutzhinweise

Kaminbetrieb nur einmal im Monat erlaubt?
Verfasser:
TommyHamburg
Zeit: 14.08.2004 13:22:36
0
83273
Hallo,

wir haben einen Kaminofen im Wohnzimmer. Heute habe ich von einem Bekannten gehört, dass angeblich der Betrieb des Kamines nur einmal im Monat wegen Geruchbelästigung der Nachbarn erlaubt wäre. Ich habe von einer derartigen Vorschrift noch nie etwas gehört. Weiß jemand etwas davon oder ist das alles Humbug?

Gruß
Tommy

Verfasser:
Eppes
Zeit: 14.08.2004 14:12:39
0
83274
Schorni fragen...

Eppes

Verfasser:
me. S. Hohwiller, DÜW
Zeit: 14.08.2004 16:01:53
0
83275
Kann auch einmal pro Woche sein, oder max. 10 mal pro Jahr...
Solange sich niemand von der Nachbarschaft beschwerd kannst du auch jeden Tag das Ding anfeuern.

Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW



Verfasser:
Achim Kaiser
Zeit: 14.08.2004 16:58:57
0
83276
QQQQQQuuuuuuaaaaaaarrrrrrkkkkkk,

so lange keiner beim Betrieb belästigt wird, kann der Kaminofen so oft betrieben werden wie man will.

Bei Belästigungen durch Rauch u.Ä. gibts eh eine auf die Glocke.
Verbrennen von sonstigen Stoffen soll ja auch nich sein....also woher soll da eine Belästigung herrühren ?

Ich stufe diese kalendertäglichen Aussagen grundsätzlich unter *HUMBUG* ein, bis mir mal jemand eine staatliche Betriebsverordung unter die Nase hält.....

Gruß
Achim Kaiser

Verfasser:
TommyHamburg
Zeit: 15.08.2004 15:08:27
0
83277
Hallo,

ich hielt das auch für Unsinn, geschweige, dass ich bisher gewußt habe, dass es derartige Einschränkungen gibt. Aber wenn es die gibt, dann sollte ich wohl wirklich mal meinen Schornsteinfeger danach fragen. Beschwert hat sich jedenfalls bei mir noch keiner, aber vielleicht wissen die Nachbarn auch garnichts von dieser Verordnung ;o).

Gruß
Tommy

Verfasser:
T 3
Zeit: 15.08.2004 19:14:40
0
83278
... und DAS ist auch gut so !

also benutze Deinen kamin wann und so oft Du willst !

Die lieben Nachbarn werden sich schon melden , wenn's stört !

gruss

Verfasser:
Sukram
Zeit: 16.08.2004 11:45:43
0
83279
Hinsichtlich Grillen auf dem Balkon gibt's tatsächlich entsprechende Urteile, nachdem Nachbarn eine entsptrechende Geruchsbelästigung einige Male im Jahr hinzunehmen haben (betrifft hauptsächlich MFH).

Verfasser:
TommyHamburg
Zeit: 16.08.2004 12:20:03
0
83280
Habe noch einmal nachgeforscht. Hinter diesem Link befindet sich ein Zitiertes Urteil des OLG. Danach kann ich ja nur sagen: Feuer frei und Nachbar zieh Dich schon mal warm an ;o).

http://www.arag.de/de/aktuelles/tipps/wohnung/00295/index.html

Verfasser:
Markus
Zeit: 17.08.2004 21:57:36
0
83281
Hallo mir ist eine solche verordnung beim kaminofen auch nicht bekannt!

beim offenen kamin gibt es eine verordnung das man ihn max 8(?) mal im monat anschmeißen darf

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