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08.09.2008 14:09:23 |
Hallo Zusammen, wir haben eine Wohnung mit FBH gemietet (vorher noch nie eine solche gehabt!!) und uns kommt da einiges komisch vor: Daten zur Wohnung: Mehrfamilienhaus, 4 ZI DG Wohnung mit 120qm, FBH in allen Räumen. In keinem einzigen Raum ist ein Thermostat vorhanden, man kann die Heizung nur vom Bad aus über den Verteiler mit den ganzen Ventilen steuern.....damit natürlich sehr uneffektiv, da man erst im Nachhinein dann den Wärmeeffekt sieht.....hä?? So wurde uns die Anlage vom Vormieter erklärt, die Vermieterin hat überhaupt keine Ahnung, da sie dem Vormieter die Anlage schon falsch erklärt hatte. Laut Auskunft eines befreundeten Architekten muss in jedem Raum ein Thermostat sein, da es sonst ein Baumangel ist!! Wo steht das geschrieben, damit man wenigstens die Vermieterin darauf hinweisen kann ggf daß sie so etwas nachrüsten muss!! Vielen Dank!! Caro
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Verfasser: Brennerspezialist | Zeit:
08.09.2008 14:19:12 |
" man kann die Heizung nur vom Bad aus über den Verteiler mit den ganzen Ventilen steuern..." Also doch Ventile! Ich denke mal handeinstellbare Ventile. Ist doch garnicht so schlecht. Der Brennerspezialist
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| Zeit:
08.09.2008 14:50:05 |
Laut VOB muss in jedem Raum zur Temperaturregelung ein Thermostat vorhanden sein, das die Regelung der Raumtemperatur nach meiner Einstellung am Thermostat übernimmt. Im Bad sind hinter einem Blechkasten 5 Schläuche die aus dem Boden kommen. Hier kann man die Heizung generell einschalten und gucken, wie die Schwimmer kurz in die Höhe schießen......aber von einem gezielten Heizen kann nicht die Rede sein. Ich kann ja an diesen Schwimmern nicht erkennen, wie ich die Heizung nun eingestellt habe!! Wenn ich Pech habe, heize ich halt volle Kanne, das seh ich dann erst an meiner Abrechnugn oder wenn es in der Wohnung einfach heiss wird!! Das kann es nicht sein, eine FBH sinnvoll zu bedienen!! Oder??
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08.09.2008 14:59:13 |
Hier kann man die Heizung generell einschalten und gucken, wie die Schwimmer kurz in die Höhe schießenRichtig und damit macht man einen hydraulischen Abgleich und regelt dann mit der VL- Temperatur die Zimmertemperatur. Ich habe selbst eine FBH und keine Thermostate, da diese bei einer richtig eingestellten FBH überflüssig sind.
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Verfasser: Brennerspezialist | Zeit:
08.09.2008 15:04:11 |
kann @ roro da 100% betätigen, eine FBH wird einmal richtig hydraulisch abgeglichen und läuft dann optimal......
diese Einzelraumregler mit den Ventilen sind der absolute Müll, führen zu häufigen Störungen der Heizungsanlage und vor allem zu einem erhöhten Verbrauch....
Der Brennerspezialist
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08.09.2008 15:26:52 |
ohne Einzelraumregler lässt sich kein Raum bedarfsgerecht regeln.
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Verfasser: Brennerspezialist | Zeit:
08.09.2008 15:30:22 |
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08.09.2008 15:35:23 |
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08.09.2008 15:53:16 |
Moin, ihr müsst aber bedenken, dass ein Mieter, der nur Ofen- oder Heizkörperheizungen kennt, Probleme hat, sich in die Wirkungsweise einer FBH hineinzudenken. Ob er eine ERR braucht spielt im Moment keine Rolle. Eine vermietete Wohnung muss eine ERR haben. Das ist in der EnEV nachzulesen oder wenn es eine alte Wohnung ist, dann stand es in der Heizungsanlagenverordnung. Die Nachrüstfristen sind schon seit Jahrzehnten abgelaufen. Dass es auch ohne ERR geht, steht in dem angebotenen Link. Gruß Bruno |
| Zeit:
08.09.2008 15:57:37 |
Moooment, man sollte hier ganz klar zwischen einer vermieteten Immobilie unterscheiden, in denen Mieter klar definierte Ansprüche durchsetzen können, - und dazu gehört ganz sicher eine Einzelraumregelung, wie Caro es ja auch schon deutlich gemacht hat -, und Eigenheimbesitzern, die ihre eigenen Heizphilosophien mehr oder weniger gut und berechtigt durchsetzen wollen, sollen und können. Ein Mieter muss darauf noch lange nicht eingehen, was Eigentümer von sich und ihren Angehörigen verlangen. Auch Caro hat Anspruch auf eine bedienbare und individuell (!) regelfähige Heizungsanlage. Es macht auch keinen Sinn, der Caro dieses Recht abspenstig zu machen. Grüße HeiZie
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08.09.2008 16:04:24 |
Moin Heiko, sach ich doch :>)) Gruß Bruno |
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08.09.2008 16:11:21 |
Hallo Bruno,
den Schritt, den du mir voraus bist, überlasse ich dir gerne! ;>)
Grüße Heiko
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08.09.2008 16:13:02 |
Gut, nachdem ich nun durch die Antworten von Euch durch bin.........!! Es ist eine Mietwohnung und ich habe Anspruch auf Thermostate in den einzelnen Räumen, wenn ich das richtig verstanden habe!! Gut! Das ist aber jetzt Sache der Vermieterin und nicht unsere als neu einziehende Mieter, wie verklickere ich ihr das jetzt....wie stimmt nicht ganz besser gesagt, in welchen Verordnungen steht nun, daß ich diesen Anspruch habe und daß das mit den Nachrüstfristen überschritten ist etc!! Daten zum Haus habe ich oben schon geschrieben!! DANKE!!
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08.09.2008 16:27:03 |
ach ja....... und sonst würde ich gerne wissen, wie ihr die Heizung ohne Thermostate regelt. Keine Ahnung, wie das jetzt mit der Vermieterin rausgeht und wielange sich das hinzieht, wir müssen ja im Zweifelsfall diese Heizung auch bedienen können........als Leute die bisher Heizkörper hatten!! Also wie stellt ihr das Ding ein??? Laut Aussage des Vormieters hat die Vermieterin nämlich keine Ahnung und ihm die Heizung auch noch falsch erklärt, wo er drehen soll und wo nicht......dadurch hat er dann nämlich erst mal volle Pulle durchgeheizt.........und eine imense Nachzahlung gehabt!! Naja!! Danke schon mal!! Grüße Caro
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08.09.2008 16:46:05 |
Moin Caro, Zitat: ach ja....... und sonst würde ich gerne wissen, wie ihr die Heizung ohne Thermostate regelt. Keine Ahnung, wie das jetzt mit der Vermieterin rausgeht und wielange sich das hinzieht, wir müssen ja im Zweifelsfall diese Heizung auch bedienen können........als Leute die bisher Heizkörper hatten!! Also wie stellt ihr das Ding ein???Ohne Kenntnisse der Anlage werden wir auch hier nicht weiterhefen können. Das sollte ein Fachmann vor Ort erklären. Am besten der HB, der auch die Regelung nachrüstet. Gruß Bruno |
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08.09.2008 16:54:28 |
Nu ja, das Nachrüsten ist ja noch nicht geklärt!! Das hatte ich ja in dem vorherigen Beitrag geschrieben.
Wenn die Vermieterin das Problem einsieht und die ERR nachrüsten lässt......alles OK!!
Aber wenn eben nicht, dann wollte ich nur wissen, auf was man eben generell bei der Bedienung achten muss etc, wie man es richtig macht?!!?!
Ich hab ja keine Ahnung, ob uns der Vormieter nicht auch Mist erzählt?!?!
Grüße
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08.09.2008 17:05:09 |
Moin Caro, und wie sollen wir helfen, wenn wir die Anlage nicht kennen. Wir kennen die Systemtemperaturen nicht und auch nicht, wie die Kreise ausgelegt sind. Da kann man es nur selber ausprobieren. Zu warm, runterstellen, zu kalt, hochstellen. Irgendwann hat man den Dreh raus. Aber noch einmal, die Anlage muss nachgerüstet werden, sonst ist es ein Mangel. Unterlagen haben wir Dir schon angeboten, Du musst sie nur noch ausdrucken :>)) Gruß Bruno |
| Zeit:
08.09.2008 17:52:40 |
Ich als Vermieter würde auf Verlangen des Mieters nachrüsten und im gleichem Zuge die Miete für diese Modernisierungsmassnahme entsprechend erhöhen. Dann wäre dem Gesetz Genüge getan. Dass der Mieter dadurch keinen Cent Energiekosten spart, und dass die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter davon getrübt wird, dürfte aber wohl klar sein. Nicht alles was vorgeschrieben ist, ist vernünftig. Optimaler und kostengünstiger dürfte es auch für den Mieter sein, auf ERR zu verzichten und einen vernünftigen hydraulischen Abgleich über den Vermieter zu veranlassen. anwilsa
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08.09.2008 18:18:14 |
Habe auch eine Wohnung mit FBH vermietet. Mieter haben sich nie über Regelungsprobleme beschwert. Trägheit der FBH ist bekannt und wird akzeptiert. Aussentemp.-führung reicht völlig. Mieter sind froh so eine sparsame Heizung zu haben. Funkgesteuerte Ventile sind überflüssig und überteuert und eine Pflicht zu deren Nachrüstung kenn ich nicht.
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| Zeit:
08.09.2008 20:19:22 |
Moin Reinhard, ich kenne auch noch Wohnungen, die an den Heizkörpern nur Handventile haben. Eigentlich sollte ein Vermieter solche Sachen wissen, denn heute sind die Mieter schnell mit Mietkürzungen dabei. Hier ein Auszug aus der EnEV: neue EnEV § 14 (Auszug) Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen (1) Zentralheizungen müssen beim Einbau in Gebäude mit zentralen selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von 1. der Außentemperatur oder einer anderen geeigneten Führungsgröße und 2. der Zeit (2) ........ Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden. Soweit die in Satz 1 bis 3 geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten. neue EnEV § 25 (Auszug) Befreiungen (1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Auf-wand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können. Bei vorhandenen ERR sollten differenzdruckgeregelte Pumpen immer Pflicht sein und nicht erst ab 25 kW. Gruß Bruno |
| Zeit:
08.09.2008 21:18:32 |
Hallo, es ist schon interessant, was der Caro hier so zugemutet wird. Da ist also das Mehrfamilienhaus. Caro wohnt oben. Die Regelung ist irgendwie eingestellt, - wahrscheinlich nach den Vorgaben, die der Mieter gemacht hat, der im Haus am meisten zu sagen hat oder vor dem die Vermieterin am meisten Respekt hat. Danach soll sich jetzt also auch Caro richten. Falls nicht, soll sie aber doch täglich am Verteiler herumfummeln, - irgendwie, was sie schon irgendwann herausfindet. Ach so, - eine individuelle Einstellung der Heizung ist ihr ja gar nicht vergönnt. Das braucht man nicht. Man spart am meisten, wie es jetzt ist. DAS soll mir mal einer klarmachen! Der Wärmemengenzähler läuft nach den Bedingungen der zentralen Regelung, - nicht nach den Bedürfnissen von Caro! Die Heizung kennt zwar kein Mensch, - aber sie sollte zumindest in der Lage sein, auf verschiedene Wassermengen und Leistungsabgaben entsprechend reagieren zu können. Mit Einzelraumregelungen wird also auf keinen Fall mehr Energie verbraucht. Es ist in der Tat erstaunlich, wer sich hier warum zu manchen Themen zu Wort meldet. Da macht einer nach eigenen Bedürfnissen in seiner eigenen Immobilie nach seinen eigenen Regeln eigene vermeintlich gute Erfahrungen, - und projeziert diese Erfahrungen auf jegliche andere Bedingungen, die nicht im entferntesten etwas mit der eigenen Anlage zu tun haben. Und ehrlich, - MIR war bewusst, dass jetzt wieder das Thema ERR bei Fußbodenheizungen PAUSCHAL auf den Tisch kommt, - ohne auch nur im geringsten auf die besonderen Umstände verschiedener Heizzonen und verschiedener Bedürfnisse und Bedingungen einzugehen. Es geht eben komromisslos um die Sache, - die eigen Sache wohlgemerkt, - egal wie diskussionswürdig diese sowieso ist. Da ist man eben bereit, Kollateralschäden in Kauf zu nehmen, - oder wie? Etwas verärgerte Grüße HeiZie
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Verfasser: Brennerspezialist | Zeit:
09.09.2008 08:56:33 |
Mit ERR wird bei gleicher Raumtemperatur immer mehr Energie verbraucht als ohne!!!!!! Dies ist ein Naturgesetz und thermodynamisch längst festgelegt. Dies gilt für Einfamilienhäuse genauso wie für Mehrfamilienhäuser. Dann muß halt die Regelung der Heizungsanlage im Keller mal vernünftig eingestellt werden, dann kommt man wunderbar ohne ERR aus. Das kann doch auch nicht so schwer sein und da sollten die Mieter im Haus an einem Strang ziehen, denn schließlich sind es ihre Energiekosten, die sie zu tragen haben. Der Brennerspezialist
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| Zeit:
09.09.2008 09:14:09 |
@HeiZie,
ERR mal aussen vorgelassen. Ich sehe hier eher das altbekannte Problem, dass Mieter, kaum dass der Mietvertrag unterschrieben ist, Nachbesserungsforderungen stellen. Wobei ich CARO411 nicht unterstellen will, dass er den "Konflikt" zielgerichtet geplant hat.Warum wurde überhaupt unter den bekannten Bedingungen denn überhaupt ein Mietvertrag abgeschlossen?
Um es deutlich zu betonen: Ich als Vermieter würde mich niemals in eine solche Drucksituation begeben, sondern das Problem spätestens im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages klären.
Ob nun die ENEV existiert oder nicht, ist doch im konkreten Fall völlig belanglos. Ansprüche daraus sind nicht einklagbar. In so fern handelt es sich bei der ENEV um einen Papiertiger. Es nützt niemanden, wenn man CARO411 in den Glauben versetzt, dass er dem Vermieter gegenüber Ansprüche verbindlich -evtl. sogar gerichtlich- durchsetzen kann.
Dass die ENEV für die Vermietbarkeit einer Wohnung inzwischen Bedeutung hat, ist eine andere Sache.
Also kann es lediglich darum gehen, das Problem zwischen Mieter und Vermieter pragmatisch zu lösen. Entweder nachrüsten lassen und eine entsprechende Mieterhöhung in Kauf nehmen oder alternativ den Vermieter zu veranlassen, die Heizung unter den gegebenen Umständen effektiv einstellen zu lassen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich oben beschrieben.
anwilsa
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| Zeit:
09.09.2008 09:41:22 |
Hallo anwilsa, ich möchte hier auf keinen Fall Unfrieden zwischen an sich funktionierende Mietverhältnisse stiften. Ich hoffe, auch Caro nimmt dies nicht so auf. Sie kann dieses Problem auch vernünftig ansprechen. Ihre Überraschung, dass sie absolut nicht in vertretbarer Weise in die beheizung ihrer Wohnung eingreifen kann, verstehe ich aber schon. Das sollten auch andere Verstehen. Vielleicht wird auch die Vermieterin überrascht sein, dass dieses Problem überhaupt existiert. Das ging ja bisher gut. Bedenklich ist es sicher auch, dass sich noch nicht einmal die Wohnung selbst über einen zentralen Raumregler mit Stetigregler oder meinetwegen auch über ein Zonenventil regeln lässt. DAS stellt ganz sicher einen Mangel dar, der auch die Wohnqualität und die Betriebskosten beeinflusst. Aufgrund der verschiedenen Nutzungen der einzelnen Räume in einer Mietwohnung als Kinder- oder Schlafzimmer, als Computer- oder Abstellraum macht es aber sicher Sinn, Einzelraumregelungen zu installieren, - unabhängig von der EnEV. Und persönlich halte ich auch eine Mieterhöhung für der Herstellung eines ganz normalen Standards für nicht gerechtfertigt, - es sei denn, die Miete ist aufgrund der nicht vorhandenen Regelfähigkeit der Heizung geringer als üblich. Aber das sollten die Rechtsexperten klären. Grüße HeiZie
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| Zeit:
09.09.2008 10:33:19 |
Hallo Caro411, laut Heizanlagenverordnung oder auch EnEV, je nachdem welche Verordnung auf Deine Wohnung anzuwenden ist, hast Du Anspruch auf eine Raumregelung für die FBH. Es sei denn es handelt sich um eine Gebäude im Bestand und der Vermieter kann darlegen das eine Nachrüstung wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Soweit die Theorie, in der Praxis habe ich leider andere Erfahrungen machen müssen. Wir hatten auch eine solche Mietwohnung ohne ERR der FBH. Dazu noch im neu ausgebauten (gut gedämmten) Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses was sonst eher eine energetische Katastrophe ist. Große Fensterflächen zur Süd- und Westseite ohne Außenbeschattung haben uns auch noch erhebliche solare Gewinne gebracht. Wir hatten die Situation das unsere Wohnung sich je nach Sonneneinstrahlung massiv aufgeheizt hat und dann eigentlich keine Beheizung benötigt worden wäre. Da die Außentemperatur aber natürlich im Schatten gemessen wurde und die Vorlauftemperatur so ausgelegt war das die anderen Wohnungen im Haus, auch im Keller, warm genug wurden, powerte auch bei uns die FBH unabhängig von der Raumtemperatur schön Wärme in die Bude. Bis 30 Grad Raumtemperatur an einen sonnigen und nicht allzu kalten Wintertag waren kein Problem ;-) Wir hatten also nur die Möglichkeit jeden Tag eine Wette auf das Wetter abzuschließen. Sah es nach Sonne aus, dann habe ich morgens die FBH ganz zu gemacht, bei eher bedecktem Wetter blieb sie auf. Hat sich das Wetter im Laufe des Tages geändert, dann haben wir abends halt gefroren oder aber die teuere Wärme per längerer Stoßlüftung entsorgt. Ob je ein hydraulischer Abgleich gefahren wurde weiß ich nicht, der Installateur kam aber regelmäßig einmal im Jahr zu Beginn der Heizperiode wenn wir uns massiv beschweren mussten das die FBH gar nicht warm wird - mangels Druck in der Leitung, was im DG natürlich als erstes auffällt. Ansonsten hatte ich selbst die Heizkreise eben über die Ventile an der Heizkreisverteilung manuell so eingestellt das es passte, zumindest war an einen kalten Wintertag mit wenig Sonne die Raumtemperatur so wie wir sie gerne gehabt hätten. Der Vermieter fand das aber alle in Ordnung, genau wie den exorbitanten Ölverbrauch in dem Gebäude, den er ja nicht zahlen musste. In dem festen Glauben an die Verorndungen und das Recht haben wir dann nach Rücksprache mit einem Anwalt eine Mietkürzung vorgenommen. Der Vermieter hat uns verklagt, die Richterin war gleich der Meinung es wäre alles in Ordnung weil man Fußbodenheizung ja sowieso nicht regeln könnte und der vom Gericht beauftragte Gutachter hat gleich darauf erkannt das der Einbau eine Raumregelung selbst bei einem kompletten Neuausbau des DG (ink. sämtlicher Heizungs, Wasser und Elektroinstallationen) wirtschaftlich nicht darstellbar gewesen wäre. Wenn ich Dir einen Rat geben darf: Zieh aus so schnell Du kannst. Ich habe mich auch viel zu lange mit dieser Sch... rumgeärgert, aber sofern Du als Mieter nicht mittellos bist hast Du kaum Chancen. Ich glaube es finden leider zu selten die schlechten Mieter (Mietnomaden) und die schlechten Vermieter zueinander, und in anderer Konstellation ist das nunmal sehr ärgerlich ...
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