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Buderus GB 135 T – 18 selbst montieren?
Verfasser:
Paul
Zeit: 31.08.2004 15:23:11
0
86725
Hallo Profis,

ich weiß, dass ihr jetzt den Kopf schüttelt; aber ich frage mal trotzdem:

Ist es möglich, für einen (technischen versierten) Heizungslaien einen Buderus GB 135 T – 18 mit bereits montiertem untergesetztem Speicher-Wasserwärmer S 135 RW selbst zu installieren? Mein Heizungs-Heini ist jetzt schon seit Wochen im Krankenhaus und das Ding steht bereits bei mir im Keller. Die anderen am Ort würden mich auslachen; da Sie ja nicht den Auftrag bekommen haben; oder Sie zocken mich ab!

Mein alter Weisshaupt-Kessel hat einen oben integrierten Boiler und die Anschlüsse gehen ja auch nach oben weg. Das Schneiden von ein paar Gewinden, verschrauben und abdichten bring ich bestimmt auch noch fertig. Das elektrische macht mein Schwager, der ist E-Meister.

Die einzige große Herausforderung wäre das Luft-Abgas-System; aber den Kamin aufstemmen und diese Kunststoffrohre verlegen und alles wieder ordentlich verputzen hab ich bestimmt auch drauf.

Wäre es möglich so etwas selbst zu installieren? Auf was müsste ich achten?
Laut Buderus ist der Brenner ja eh schon eingestellt!?

Paul

Verfasser:
Eppes
Zeit: 31.08.2004 15:49:56
0
86726
...schau' mal im "kleingedruckten" unter Garabtie- und Gewährleistungsbedingungen.

...ich würde darauf nicht verzichten wollen...

Ein paar Wochen wird der "alte" Weishaupt wohl noch durchhalten.

Gute Besserung an Deinen Heizer...

Eppes

Verfasser:
Energiesparer
Zeit: 31.08.2004 16:09:41
0
86727
Warum haben Sie denn den Einbau nicht gleich in Eigenregie geplant? Wenn Ihr Installateuer bereits einen Auftrag zur Installation hat, könnte er auch entgangenen Gewinn beanspruchen. Wenn Sie aus dem Auftrag rauswollen, müüsen Sie ihm wohl erst mal eine angemessene Frist einräumen. (Alles nicht rechtssicher!)

Verfasser:
Paul
Zeit: 31.08.2004 17:23:11
0
86728
Danke für die Info`s; an das mit entgangenem Gewinn habe ich nicht gedacht. Die Frau des Heizungsbauers hat mir ja schließlich den Vorschlag gemacht; vermutlich nerve ich Sie langsam.

Übrigens: Der "alte Weisshaupt" ist undicht und ich mind. 2x täglich damit beschäftigt, meinen Keller aufzuwischen (Warmwasser).

- Nicht nur die Heizungs-Tante ist zur Zeit genervt! -





Verfasser:
Paul
Zeit: 31.08.2004 17:25:42
0
86729
Übrigens: ich habe nichts schriftliches mit dem Heizungsbauer ausgemacht; alle Absprachen nur mündlich!

Paul

Verfasser:
uwe b.
Zeit: 01.09.2004 06:55:27
0
86730
Ich als Mann vom Fach würde das Teil seber einbauen. Sie aber als Nichtfachmann würde es erstens aus rechtlichen Gründen und zweitens aus handwerklichen Gründen seinlassen. Es werden Ihnen bestimmt einige Fehler unterlaufen, wo Sie dann doch noch (teurere) fachmännische Hilfe brauchen werden.

Verfasser:
Energiesparer
Zeit: 01.09.2004 07:34:03
0
86731
auch ein mündlich geschlossener Vertrag gilt. Sie müssten ihn dann schon einvernehmlich auflösen.

Verfasser:
Peter
Zeit: 01.09.2004 07:56:50
0
86732
Verstehe ich nicht.
Ist der Meister alleine in dem Betrieb? Keine Gesellen oder wenigstens einer?
Also bei uns wird das so gehandhabt das wenn einer im Urlaub oder krank ist die Nachbarbetriebe mit einspringen. Die gute Frau kann Sie doch bestimmt vermitteln.
Wenn Summe 6000,- ausgemacht und der Kessel Summe x gekostet hat wird diese eben abgezogen und für den Rest schließt der nächste Inst. an.
Dafür kennt und grüßt man sich ja unter Kollegen, oder etwa nicht?

Verfasser:
Rolf
Zeit: 01.09.2004 10:24:58
0
86733
Zum rein Rechlichen:

Es ist Ihnen nicht zumutbar, jeden Tag im Keller rumzuwischen, nur weil Ihr Installateur nicht kommt. Aus welchen Gründen immer.

Sie gehen so vor: Sie mahnen den Installateur ab, setzen ihn in Verzug und räumen ihm eine letzte Frist von 3 Tagen ein, die Sache zu Ende zu bringen. Gleichzeitig machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei Nichterledigung einen anderen Fachmann einschalten und ihn für dabei entstehende Mehrkosten haftbar machen werden. Nachdem Sie den Kessel schon haben, können Sie ja entsprechend vorgehen.

So sieht die Sache rechtlich aus. Der Installateur hat zu zahlen, wenn er seinen mündlichen Vertrag nicht erfüllt und nicht Sie. Und dass ein Vertrag existiert, das beweist ja das Vorhandensein des Kessels. Alles muss ab jetzt schriftlich mit eingeschriebenem Brief und Rückschein erfolgen.

Viel Glück

Rolf

Viel Spass

Verfasser:
Paul
Zeit: 01.09.2004 12:45:16
0
86734
Vielen Dank für die Hilfe von Ihnen allen.

Das Problem habe ich gelöst; über seine Frau habe ich einen Kollegen von Ihm bekommen, der mir das Ding in den nächsten Tagen einbaut (mit schriftlicher Absegnung von Ihr).

@uwe.b: Danke auch für den Tip, der auf meine Frage direkt einging.
Ich hätte vor lauter Wut und Ungeduld wahrscheinlich versucht das Ding selber einzubauen!

Paul

Verfasser:
Dipl.-Ing. Peter Gündling
Zeit: 01.09.2004 20:22:12
0
86735
Hallo Rolf,

schöner Vorschlag von Dir,
hoffentlich wirst Du von deinem Arbeitsgeber oder evtl Deinen Kunden auch so behandelt.

Frist setzen - 3 Tage - enstandene Kosten,
armes Land sind wir geworden

Verfasser:
me. S. Hohwiller, DÜW
Zeit: 01.09.2004 20:46:33
0
86736
Ja man kann es machen wie Rolf, und dann hoffen , daß der Heizer nicht vor Gericht zieht und die ganze Musik auch noch bezahlt,

oder man kann es machen wie Paul (Hut ab!), der dem armen Heizer in seiner Not (Krankheit) nicht gleich das Fell über die Ohren ziehen wollte und im MITEIANDER mit der Chefin eine gute Lösung gefunden hat.

Jetzt haben alle was davon, und ganz ohne größere Kosten.
Der Handwerker kann in Ruhe gesund werden,
der Kollege verdient auch noch was,
und Paul hat bald wieder warm, ohne einen gerichtlichen Nervenkrieg.

Was will man mehr?

Vielleicht hätte sich Paul auch einen Betrieb suchen sollen, der nicht unbedingt der billigste ist und der seine Aufträge auch bewältigen kann!
Leistung ist halt immer noch "Arbeit x Zeit"!


Mfg. me. S. Hohwiller, DÜW



Verfasser:
OldBo
Zeit: 01.09.2004 20:52:47
0
86737
Moin Dipl.-Ing. Peter Gündling,

sind ja nicht alle so. Aber ich habe auch den Eindruck es werden immer mehr :-(((

Da muss irgendwo ein Nest sein.

Gruß

me. Bruno Bosy, NF

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