Am 01. Februar 2010 wurde die neue Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt nun die neue Verordnung am 22.März 2010 in Kraft.
Eine neue Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen sollen helfen die Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen zu reduzieren.
Nach dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 16.10.2009 dem Verordnungsentwurf, mit geringfügigen Änderungen zugestimmt hatte, folgte das Kabinett am 25.11.2009 und der Deutsche Bundestag beschloss am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig. Damit war Verordnungsgebungsverfahren beendet. Der HaustechnikDialog hatte
hier darüber berichtet.
Mit der Veröffentlichung am 1. Februar 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl I, S. 38 ff.) tritt zum 22.03.2010 die alte Verordnung vom 14. März 1997, zuletzt geändert am 14. August 2003, außer Kraft. Und die neue Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) tritt dann am 22.03.2010 in Kraft.
Mit dieser neuen Verordnung soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht werden. Bewirken soll die eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik zur Emissionsminderung durch eine neue Generation von Feuerungsanlagen sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen.
Verordnung der Bundesregierung als PDF