Wird eine Trinkwasseranlage heute gebaut oder verändert, sind umfangreiche Regeln zu beachten. DIN EN 806, DIN 1988, DVGW-Arbeitsblätter W551 und W553, Trinkwasserverordnung und die jeweiligen Kommentare – sie alle bilden ein umfangreiches Geflecht von zu beachtenden Details und sind in der praktischen Arbeit fast nicht überschaubar.
Also doch lieber wie so häufig die Installation über den Daumen gepeilt? Besser nicht, denn ein wesentlicher neuer Aspekt für die Planung bildet die Messbarkeit der korrekten Installation (und des richtigen Betriebes) über die in Großanlagen (siehe spätere Definition) vorgeschriebene Beprobung. Werden bei dieser Probenahme mehr als 100 koloniebildende Einheiten pro 100 Milliliter (100 KBE/100 ml) festgestellt, ist schnell die Frage gestellt „wer ist Schuld“ und „wurde regelgerecht installiert“. Wohl dem, der jetzt die korrekten Planungsunterlagen zur Hand hat. Und wohl dem, der gegenüber dem Betreiber der Anlage die vielfältigen Annahmen sauber dokumentiert hat.
Beginnen wir mit dem ordentlichen Start, also der Zeit vor der Montage. Was wäre zu beachten?
Zuerst einmal stellt sich die Wahl zwischen der Berechnung nach DIN EN 806 oder der DIN 1988. Die 806 ist die „Bierdeckel“-Methode, jede Armatur hat einen Belastungswert LU, dieser wird aufaddiert entsprechend der Rohrführung und bestimmt die Rohrdimension. Also ganz einfach? Zuerst einmal gilt die DIN EN 806 nur für Normalinstallationen (Standardarmaturen, keine Dauerverbraucher, kein ungewöhnlicher Spitzendurchfluss). In der DIN 1988-300 findet sich der zusätzliche Hinweis, dass die Berechnung nach DIN EN 806-3 auf Gebäude mit nicht mehr als sechs Wohnungen beschränkt wird. Schauen wir uns die Ergebnisse genauer an, stellen wir schnell fest, dass die DIN EN 806-3 zu größeren Rohrdimensionen als eigentlich notwendig führt.
Die Hauptverteilstelle im obigen Projekt am Beispiel des Kaltwassers sieht nach den Berechnungsergebnissen beider Normen wie folgt aus:
Da die Berechnung nach DIN EN 806-3 auch die Druckverhältnisse nicht überprüft, nicht auf Widerstände eingeht und keine Zirkulationsberechnungsvorschrift enthält, kann man sie für praxisgerechte Planungen einfach unbeachtet lassen und gleich nach der qualifizierteren Berechnungsgrundlage DIN 1988-300 vorgehen. Der Arbeitsaufwand mit einer ordentlichen Planungssoftware sollte gleich sein und immer geringer als eine Berechnung „per Hand“.
Die Berechnungsregeln stehen unter dem besonderen Aspekt, Wasserinhalte sparsam auszulegen, um den Raum für hygienisch bedenkliche Entwicklungen so klein wie möglich zu halten. Wasserinhalte sind auch maßgeblich, um zwischen Klein- und prüfpflichtiger Großanlage zu unterscheiden. Unter Kleinanlagen versteht die Trinkwasserverordnung privat genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. Anlagen mit anderer Nutzung (z.B. Mietobjekte), Duschköpfen und einem zentralen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder mehr als 3 Litern Warmwasser-Rohrinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und irgendeiner Zapfstelle sind Großanlagen (Checkliste siehe www.Trinkwassernorm.de).
Nach letztem Stand (UBA November 2012) unterliegen Großanlagen der jährlichen Probenahme und entsprechender Betreiberpflicht zur Legionellenuntersuchung. Als Ergebnis der Berechnung muss also der größte Rohrinhalt zwischen TWE und Zapfstelle bestimmt werden. Die verwendete Software gibt diesen Wert direkt an, trotz 380 Liter Trinkwassererwärmer machen die 8 Liter Rohrinhalt die Anlage zu einer Großanlage. | |
Gut, wenn die Planung dann schon automatisch den damit erforderlichen Probenahmeplan auswirft.