Bereits seit Längeren sind Haushalts- und Elektrogeräte von der ErP-Richtlinie betroffen. Jetzt fallen auch die Heizgeräte unter die Bestimmungen der LOTs 1, 2, 15 und 20.
In der ErP-Richtlinie für die Produkte der Heiztechnik spiegelt sich die Komplexität und Vielfalt der Branche wider und repräsentiert auch damit auch eine Bandbreite verschiedener Energieträger, deren Vergleich eine entsprechende Herausforderung darstellt.
Eine Heizanlage aus Gas-Brennwertgerät, Warmwasserspeicher, Solarkollektoren und Regelung muss künftig durch den Fachhandwerker ein gemeinsames Package-Label erhalten, das dieser berechnen und in sein Angebot integrieren muss.
Die Effizienzdefinition der ErP-Richtlinie bezieht sich nicht alleine auf die thermische Wirtschaftlichkeit, sondern betrachtet auch Stand-by-Verluste und den Einsatz elektrischer Hilfsenergien.
Bei Package-Labeling beruht die Gesamt-Effizienzklasse auf den Werten der einzelnen Komponenten. Der Wärmeerzeuger mit der größten Leistung wird dabei zur Führungsgröße.
In den jeweiligen Produktfamilien gelten verschiedene Anforderungen – hinsichtlich Effizienz, NOx- und Schallemissionen.
In den Effizienzlabeln sind je nach Produktfamilie unterschiedliche Angaben zu den Geräten zu finden. Bei Wärmepumpen z.B. die jeweilige Klimazone in Europa mit ihren speziellen Bedingungen.
Vereinfachtes Berechnungsbeispiel für ein Package-Label. Was ist die Energy related Product- (ErP) oder Öko-Design-Richtlinie und wie wurde sie entwickelt?
Kern und Ziel der ErP-Richtlinie ist es, die Effizienz „energieverbrauchsrelevanter“ Produkte durch die Vorgabe verbindlicher Mindesteffizienzstandards zu steigern. In diesem Zuge wird auch eine Kennzeichnungspflicht in Form von Produktlabels für Heizgeräte gelten. Bereits seit Längerem sind Haushalts- und Elektrogeräte wie bspw. Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke oder Fernseher hiervon betroffen. Bei den altgewohnten Glühlampen hatte die ErP-Richtlinie bereits eine drastische Auswirkung – sie sind vom Markt verschwunden.
Neben der Festlegung von Mindesteffizienzstandards sollen durch die ErP-Richtlinie energieverbrauchsrelevante Produkte, die den gleichen Verwendungszweck haben, vergleichbar gemacht werden – und zwar durch die Einstufung in Energie-Effizienzklassen und Produktlabels. Seit September dieses Jahres sind jetzt erstmals auch Produkte der Heiztechnik betroffen. LOTs für Klimageräte und Pumpen sind bereits in Kraft. Aufgeteilt in mehrere Untergruppen, den sogenannten LOTs, fasst die ErP-Richtlinie bestimmte Cluster von Produkten zusammen. In den LOTs, die die Produkte aus dem Bereich der Wärmeerzeugung betreffen, wird es zu ähnlichen Auswirkungen und Umstrukturierungen wie bei Glühlampen kommen – denn, von wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt mit der neuen Richtlinie u.a. praktisch ein Brennwertgebot. Hierzu später mehr.
Acht Jahre sind seit dem ersten Entwurf der ErP-Richtlinie vergangen. In diesem Zeitraum wurde viel und oft kontrovers diskutiert, um einen Kompromiss zwischen politischen Bemühungen zur Erfüllung der EU-Klimaziele und technischen Notwendigkeiten zu finden sowie weiterhin in allen objektspezifischen Belangen eine individuell hoch effiziente Lösung zur Wärmeerzeugung anbieten zu können. Herausgekommen ist eine Vorlage, in der sich die Komplexität der Branche widerspiegelt. Denn anders als bei Glühlampen reicht das Spektrum in der Heiztechnik von einfachen Holzfeuerstätten über elektrische Durchlauferhitzer bis hin zur Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung – und repräsentiert damit auch eine Bandbreite unterschiedlicher Energieträger, deren Vergleich in puncto Effizienz durch eine mehrere LOTs unter dem Dach der ErP-Richtlinie eine entsprechende Herausforderung darstellt.
Ab wann hat die ErP-Richtlinie Gültigkeit und welche Effizienzlabel wird es geben?
Gültigkeit haben die Verordnungen der ErP-Richtlinie 20 Tage nach ihrem Abdruck im „Official Journal“ der Europäischen Kommission Ende September bekommen. Jetzt gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum September 2015. In dieser Zeit können sich die Marktteilnehmer auf die neuen Regeln der Branche einstellen und notwendige Änderungen bzw. Vorgaben umsetzen. Doch dafür müssen die Hersteller eine wahre Fülle an Informationen für die Produkte bereitstellen. Für die kommenden vier Jahre erstreckt sich die Skala der Effizienzlabel von A++ bis G. Zum August 2019 wird das mögliche Spektrum nach unten hin verringert und nach oben ergänzt: Es sind dann die Label A+++ bis D anzuwenden.
Wie ist die ErP-Richtlinie im LOT 1 strukturiert?
Im ersten und zweiten Beitrag der Serie zur neuen ErP-Richtlinie dreht sich alles um ErP-Grundlagen und das LOT 1, in das die Kernprodukte der Heizungstechnik eingruppiert sind. Klassische Heiz- und Brennwertgeräte sind in LOT 1 genauso erfasst wie Blockheiz-Kraftwerke und Wärmepumpen. Grundsätzlich wird auch zwischen einzelnen Geräten und Systemen unterschieden. Dabei können z.B. ein Gas-Brennwertgerät und eine separate Regelung bereits ein System bilden. Das Ziel lautet auch hier: Alle diese Produkte sollen durch ihre Effizienzeinstufung und das entsprechende Label vergleichbar werden.
Die Richtlinie setzt sich aus zwei einzelnen Regularien zusammen, die von der Heizleistung des jeweiligen Produktes abhängig sind und differenziert Anwendung finden. Bis zu einer Heizleistung von 70 kW müssen alle einzelnen Produkte sowie auch Systeme, die aus mehreren Geräten bestehen, über ein ErP-Label verfügen. Heizgeräte mit Heizleistungen von > 70 kW und < 400 kW müssen ebenfalls Mindest-Effizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Effizienzlabel. Der Grund dahinter ist einfach: In erster Linie soll das Kennzeichnen von Heiztechnik-Produkten Endkunden eine klare Orientierung und Vergleichsgrundlage bieten. Für Heizanlagen ab 70 kW Leistung wird üblicherweise ein Fachplaner eingeschaltet, der in aller Regel aufgrund der individuellen technischen Komplexität der Heizungsanlage weitere Faktoren als Entscheidungsgrundlage heranzieht.
Bekommen Heizanlagen mit mehreren Komponenten ein gemeinsames Effizienzlabel?
Grundsätzlich gilt: Die meisten Geräte erhalten auch eine eigene Effizienzeinstufung, bestimmte Systemkomponenten werten eine Anlage dagegen durch Bonuspunkte auf. Das hat zur Folge, dass z.B. eine gängige Systemkombinationen bestehend aus einem Gas-Brennwertgerät mit einer Regelung, einem Multi-Funktionsspeicher und Solarkollektoren eine gemeinsame Effizienzeinstufung erhält. Heizgerät und Speicher verfügen jeweils über ein eigenes Effizienzlabel, während Solarkollektoren und Regelung die Gesamt-Effizienzeinstufung des Systems durch Bonuspunkte verbessern können. Um dem Endkunden in solchen Fällen dennoch einen einfachen Überblick zu bieten, legt die ErP-Richtlinie fest, dass eine Systemkennzeichnung, das sogenannte „Package-Label“ erstellt werden muss. Auf diesem sind dann die individuellen Effizienzbewertungen der Produkte in einem gemeinsamen Label zusammengefasst. Allein bei der möglichen Zahl von Anlagenkombinationen eines einzigen großen Herstellers wird schnell deutlich, welcher Aufwand somit künftig auf die Branche zukommen wird.
Bestimmte Anlagenkombinationen wie z.B. ein Brennwertgerät in Kombination mit einer Brauchwasser-Wärmepumpe lassen sich nicht mit einem Package-Label abbilden. Hier gelten dann die Effizienzlabel der Einzelgeräte, ohne dass sich die Gesamteffizienz darstellen lässt.
Was wird das „Package-Labeling“ grundsätzlich für die Fachplaner und das Fachhandwerk bedeuten?
Wie brisant die Vorschrift des Package-Labeling für das Fachhandwerk ist, zeigt die Tatsache, dass hier eine rechtliche Verpflichtung des Fachhandwerkers gegenüber dem Endkunden greift und dieser sich grundsätzlich auf die Fachkompetenz des Fachhandwerkers berufen kann.
„Dabei muss sich der Fachhandwerker zwar darauf verlassen können, dass die Produkte, die er dem Endkunden anbietet, auch konform zur ErP-Richtlinie sind und die angegebenen Effizienzlabel den Tatsachen entsprechen“, beschreibt Andreas Christmann, Leiter Produkt und Marketing bei Vaillant Deutschland die Auswirkungen der ErP-Richtlinie. „Ob aber alle Anbieter, die ihre Waren derzeit auf dem deutschen Markt vertreiben dem Fachhandwerk bzw. dem Fachplaner kurzfristig entsprechende Daten für das Package-Labeling zur Verfügung stellen können, lässt sich kaum beantworten. In derartigen Fällen wäre der Fachhandwerker dann weitestgehend auf sich alleine gestellt. Auch auf die Frage, wie und ob die Bestimmungen der ErP-Richtlinie von allen auf den Markt drängenden preisaggressiven Anbietern umgesetzt werden können, ist derzeit keine Antwort möglich. Auch ist derzeit noch nicht geklärt, wie die Marktüberwachung bzgl. der neuen LOTs erfolgen soll. Wir haben für unser Produktprogramm bereits eine Software entwickelt, in der alle verfügbaren Systemkombinationen gespeichert sind und die dann die jeweiligen Package-Label berechnet sowie ausgibt. Diese Software werden wir unseren Fachhandwerkspartnern künftig zur Verfügung stellen und dann regelmäßig ergänzen. Ziel ist es, diese Software in unser Planungsprogramm planSOFT einzubinden. Das kann zu einem Wettbewerbsvorteil für unsere Fachhandwerkspartner werden.“
Dass diese Dienstleistung der Hersteller überhaupt möglich ist, ist den intensiven Bemühungen der Branche zu verdanken. Denn ursprünglich sollte die Erstellung von Package-Labeln ausschließlich durch das Fachhandwerk erlaubt sein. Die Hersteller hätten dann keine direkte Unterstützung mehr leisten dürfen.
Keine Lösung existiert dagegen für Fälle, in denen Produkte mehrerer Hersteller zu einer gemeinsamen Anlage kombiniert werden. Hier sind sowohl Fachplaner als auch Fachhandwerk auf sich alleine gestellt und dazu verpflichtet, die Daten der einzelnen Anlagenkomponenten zu recherchieren und in der gemeinsamen Berechnung nach den ErP-Vorschriften entsprechend zu gewichten. Dabei kann eine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben greifen. „Hier werden Fachplaner und Fachhandwerk von Herstellern profitieren, die Komplettsysteme aus einer Hand anbieten. Alleine aus der denkbaren Haftungsproblematik heraus werden die Marktteilnehmer dann noch mehr als bisher bei komplexen Anlagen auf einen einzigen Hersteller setzen“, so Christmann.
Welche Informationen wird das Effizienzlabel enthalten?
Die Informationen auf den Effizienzlabels werden sich künftig nach den jeweiligen Produkten differenzieren. Für ein Gas-Kombibrennwertgerät, das Warmwasser im Durchlaufprinzip erzeugt, werden zunächst getrennte Effizienzklassen für die Heizung und Warmwasserbereitung angegeben. Dann folgen noch Informationen zum Schallleistungspegel und zur Heizleistung in kW.
Deutlich komplexer wird sich in Europa die Kennzeichnung für Wärmepumpen darstellen, denn diese ist zunächst in zwei Kategorien unterteilt – einer Auslegungstemperatur von 35 und von 55 °C. Darüber hinaus wird für die Bewertung von Wärmepumpen Europa in drei Klimazonen unterteilt. Auf dem Effizienzlabel ist immer die „mittlere Klimazone“ abgebildet, zu der auch Deutschland zählt. Die unterschiedlichen Effizienzwerte für die „kältere“ und „wärmere“ Klimaregion in Europa sind dann in einer prozentualen Angabe auf einem technischen Datenblatt hinterlegt. Wird ein Land von mehreren Klimazonen durchschnitten, können die gleichen Wärmepumpen auch regional verschiedene Effizienzeinstufungen erhalten. Vorsicht wird also auch künftig beim Einkauf über Internet-Portale geboten sein. Handelt es sich z.B. ohne Wissen des Käufers um einen Re-Import, dann sind Probleme im Inland oft vorprogrammiert.
Das Label von Luft/Wasser-Wärmepumpen in Split-Bauweise beinhaltet zusätzlich noch Angaben zum Schalldruckpegel im Inneren und Äußeren des Gebäudes.
Für Package Label gilt: Es wird eine Gesamt-Effizienzklasse ermittelt, die auf den Werten der einzelnen Komponenten einer Heizanlage beruht. Dabei wird der Haupt-Wärmeerzeuger, wie z.B. ein Gas-Brennwertgerät, im System als Grundlage genommen. Zusätzliche Komponenten wie Regelung, Warmwasserspeicher und Solarkollektoren erzielen in ihrer jeweiligen individuellen Kombination und mit ihrer jeweils eigenen Einstufung Bonuspunkte, die das Gesamt-Effizienzlabel verbessern können. Auch hierbei werden bei Kombigeräten getrennte Package-Label für die Wärme- bzw. Warmwasserversorgung festgelegt.
Einen negativen Einfluss auf die Effizienzeinstufung haben dagegen bspw. Faktoren wie Stand-by-Verluste oder der Einsatz elektrischer Hilfsenergien. Die Effizienzdefinition gemäß ErP-Richtlinie bezieht sich dadurch nicht mehr alleine auf die thermische Effizienz, sondern betrachtet die Energieeffizienz und den Energieverbrauch zur Deckung dieses Bedarfs über den Zeitraum eines Jahres.
In der kommenden Ausgabe gehen wir für Sie auf besonders interessante Fragen rund um die ErP-Richtlinie in LOT 1 ein. Hier werden wir u.a. Antworten darauf geben,
* ob das gleiche Produkt auch unterschiedliche Effizienzeinstufungen erhalten kann,
* ob die bessere Energie-Effizienzklasse auch automatisch die beste Lösung darstellt,
* welche Produkte künftig vom Markt verschwinden werden,
* wie mit Lagerware und bereits bestehenden Anlagen im Bestand umzugehen ist.