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News vom 10.05.2016

Wie man Feinstaub bei Holzöfen und Holzheizungen reduziert

Neue Richtlinie VDI 3670 zeigt Stand der Technik für nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen bei Kleinfeuerungsanlagen.

Es ist unbedingt notwendig, die veralteten technischen Vorgaben für Holzöfen und -heizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Bild: Redaktion / Intemann
Es ist unbedingt notwendig, die veralteten technischen Vorgaben für Holzöfen und -heizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Bild: Redaktion / Intemann
Das Heizen mit Holz in privaten Haushalten hat aus Gründen des Klimaschutzes, der Kostenersparnis und der größeren Behaglichkeit in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Verfeuern von Holz in Kleinfeuerungsanlagen führt jedoch in zunehmendem Maße zur Erhöhung der Feinstaubbelastung in Deutschland. Die neue Richtlinie VDI 3670 soll helfen, diese Belastung zu senken. Sie beschreibt den Stand der Technik von nachgeschalteten Staubminderungseinrichtungen (auch Abscheider genannt) für feste und/oder flüssige Partikel aus Kleinfeuerungsanlagen, die feste Brennstoffe gemäß des Geltungsbereichs der 1. BImSchV einsetzen. Eine Studie des Bundes aus dem Jahre 2010 belegt, dass die Feinstaubbelastung (PM2,5) durch Holzfeuerungen mittlerweile mehr als ein Viertel an der Gesamtbelastung der Luft durch Feinstaub ausmacht. Die Reduzierung der Feinstaubbelastung ist damit eine der wichtigsten lufthygienischen Herausforderungen. Es ist daher unbedingt notwendig, die veralteten technischen Vorgaben für Holzöfen und -heizungen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Die neue VDI 3670 hilft hierbei.

Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen folgenden Feuerungsarten: Einzelraumfeuerung aller gemäß 1. BImSchV zulässigen Leistungsbereiche, die Festbrennstoffe einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 50 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von mehr als 50 kW bis zu 500 kW, die Holz oder Kohle als Brennstoff einsetzen; Kessel mit einem Nennwärmeleistungsbereich von 4 kW bis zu 500 kW, die Agrarbrennstoffe der Nr. 8 und Nr. 13 nach 1. BImSchV einsetzen. Für Einzelraumfeuerungen, die Festbrennstoffe einsetzen, legt diese Richtlinie fest, welche Wirksamkeit (in diesem Fall insbesondere der Abscheidegrad) als der Stand der Technik von Abscheidern für diesen Typ von Feuerungsanlagen anzusehen ist.

Herausgeber der VDI 3670 „Abgasreinigung - Nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für kleine und mittlere Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe“ ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL. Die Richtlinie ist ab sofort zum Preis von EUR 82,20 beim Beuth Verlag in Berlin (Tel.: +49 30 26 01-22 60) in deutscher/englischer Fassung erhältlich. Sie ersetzt den Entwurf von Januar 2015. Weitere Informationen und Möglichkeit zur Bestellung unter www.vdi.de/3670 und www.beuth.de.
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