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Autoren
OldBo
09.08.2010
Im Wohngebäudebereich gibt es viele verschiedene Begriffe, die den Energiestandard wiedergeben sollen. Zu dem Niedrigenergiehaus, Passivhaus und Nullenergiehaus ist nun das "Effizienzhaus" dazugekommen. Dieser Begriff bezieht sich eigentlich nur auf den Standard, der zu einer Förderung durch die KfW-Bank erforderlich ist.
Im Wohngebäudebereich gibt es viele verschiedene Begriffe, die den Energiestandard wiedergeben sollen. Zu dem Niedrigenergiehaus, Passivhaus und Nullenergiehaus ist nun das "Effizienzhaus" dazugekommen. Dieser Begriff bezieht sich eigentlich nur auf den Standard, der zu einer Förderung durch die KfW-Bank erforderlich ist.

In den Förderrichtlinien sind die Grenzen für den Heizwärmebedarf oder den Primärenergiebedarf genau vorgegeben. Für die finanzielle Unterstützung durch die KfW-Förderbank oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) ist die Einhaltung der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegebenen Werte entscheidend.

Das zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Konjunkturpaket 1 der Bundesregierung erweitert die KfW- Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Die Vorgaben der KfW-Bank beziehen sich immer auf die zum Zeitpunkt der Planung gültigen EnEV.

Es wird zwischen 3 Energiestandards unterschieden.
      •  KfW-Effizienzhaus 55
      •  KfW-Effizienzhaus 70
      •  KfW-Effizienzhaus 100
Das KfW-Effizienzhaus 55 hat einen maximalen Energiebedarf des Gebäudes von maximal 55 % des Wärmeenergieverbrauches eines Neubaus nach aktuellem Standard. In diesen Häusern werden gegenüber einem "normalen" Neubau 45 % der Wärmeenergie eingespart. sie sind sehr gut wärmegedämmt und müssen luftdicht sein. Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:
Die bauliche Hülle des Gebäudes wird sehr hoch wärmegedämmt. Fenster und Türen sind dabei dreifach verglast und nach der Sonne ausgerichtet, damit über das Dach und die Fenster Wärme gewonnen wird. Außerdem werden eine primärenergieeffiziente Heizungsanlage, eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserversorgung, und der Einbau einer kontrollierte Wohnungsentlüftung (KWL), die 80 % der Energie der Abluft zurückgewinn, eingebaut.

Das KfW-Effizienzhaus 70 kann ein Neubau oder ein Altbau, der durch Sanierungsmaßnahmen auf das Energieniveau gehoben wird, sein. Hier werden die vollen Kosten der wärmedämmenden Maßnahmen durch Kredite gefördert.

Das KfW-Effizienzhaus 100 ist ein Altbau, der durch eine energetische Sanierung auf ein Neubauniveau gebracht wird. Hierbei darf Jahres-Primärenergieverbrauch sowie einen spezifischen Transmissionswärmeverlust eines analogen Neubaus nicht überschritten werden. Dadurch entspricht dieses Gebäude den gesetzlichen Mindestanforderungen eines entsprechenden Neubaus.

In der EnEV 2009 wurde das KfW-Effizienzhaus 85 eingeführt und bei dem Erreichen des Energieniveaus Effizienzhaus 70 gibt es ebenso höhere Investitionszuschüsse und Vorteile bei der Finanzierung.

KfW-Förderung für die Gebäudesanierung
Es werden wärmedämmende Maßnahmen, die an der Außenwand, der oberen Geschossdecke und dem Dach durchgeführt werden, gefördert. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, den entsprechenden Standard zu erreichen, dann können die Erneuerung der Fenster, um den Wärmedurchgangskoeffizienten zu senken und der Austausch der Heizung. Eine weitere Maßnahme kann die Installation von Photovoltaik-Module (PV-Module) sein.

Die Förderanträge werden über die jeweilige Hausbank eingereicht.
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