Viele alte, aber auch neue, Rohrinstallationen (Trinkwasser-, Heizungswasser-, Solar- und Kühlflüssigkeitsanlagen) bestehen aus einer Mischinstallation (Stahl, verzinkter Stahl, Edelstahl, Kupfer, Messing, Rotguss, Grauguss, Aluminium). In solchen Installationen ist die Ausbildung von Lokalelementen und dadurch eine Metallkorrosion weitgehend vorprogrammiert.
Bei Trinkwasserinstallationen muss deswegen die sognannte "Fließregel" geachtet werden, damit das unedlere (Stahl und Zink [auch in Legierungen]) nicht von den edleren Metallen (Kupfer und Kupferlegierungen [Messing, Rotguss]) bis zur völligen Zerstörung abgebaut wird.
Nach der Fließregel muss das Trinkwasser das Rohrsystem zuerst Bauteile aus unedleren Metallen und danach die Bauteile aus edleren Metallen durchströmen. Wenn diese Regel nicht beachtet wird, lagern sich z. B. Kupferionen auf Stahl- oder Zinkoberflächen ab und es entsteht die Lochfraßkorrosion bzw. Muldenkorrosion.
Also, immer erst das unedle und dann das edle Metall in der Fließrichtung das Wassers.
Typische Fehler sind z.B. der Einbau verzinkter Stahlrohrstücke oder Doppelnippel zwischen Messingbauteile (Wasserzähler, Absperrventile, Rohrtrenner, Rückschlagventile, Druckminderer). Der häufigste Fehler wird in alten Trinkwassererwärmungsanlagen aus Mischinstallationen gemacht, weil hier die Fließregel nicht möglich ist, wenn der Trinkwassererwärmer aus verzinktem Stahlblech oder beschädigte emaillierte Stahlspeicher mit einer Zirkulationsleitung aus Kupfer und Messingbauteilen besteht. In diesem Zusammenhang gibt es auch die Elektrochemische Korrosion und Kontaktkorrosion.
Eine Lochfraßkorrosion bzw. Muldenkorrosion kann aber auch entstehen, wenn die Fließregel eingehalten wird, weil aus einer Kupferrohrinstallation, die einer verzinkten Stahlrohrinstallation nachgeschaltet ist, kupferhaltiges Wasser (Stagnationswasser) durch Druckschwankungen in die Stahlleitungen rückströmen kann.