Minihäuser (Modulhaus, Würfelhaus, Mikrohaus, Containerhaus, Mobilheim, Gartenhaus) sind Gebäude mit einer Nutzfläche* zwischen 20 bis 50 m2. Für ein "Kleines Gebäude" (weniger als 50 m2 Nutzfläche [EnEV 2014 im § 2]) ist auch die EnEV zu beachten. Nach der EnEV 2014 § 8 (Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen) gelten nur die Vorgaben, dass für die Außenbauteile nur die Anforderungen der U-Werte und die Anlage 3 (Anforderungen ... bei Errichtung kleiner Gebäude) erfüllt werden müssen. Die entsprechenden U-Werte sind in der EnEV 2014, Anlage 3, Tabelle 1 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem Einbau ... von Bauteilen) gelistet. Außerdem benötigen diese Gebäude nach der EnEV § 16 Abs. 5 keinen Energieausweis. Für die Anlagentechnik der kleinen Gebäude gelten die Anforderungen der EnEV 2014, Abschnitt 4 (Anlagen der Heizungstechnik, Kühltechnik und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung). Diese Vorgaben gelten auch ab 2016 unverändert. Bei kleineren Häusern über 50 m2 ist die EnEV voll einzuhalten.
* Die Nutzfläche ist der Anteil der Grundfläche, der entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann. Dagegen bezieht sich die Wohnfläche auf die Gesamtheit der anrechenbaren Raumgrundflächen, die zu einer Wohnung oder einem Haus zählen. Der Unterschied besteht somit darin, ob die betreffenden Flächen genutzt oder bewohnt werden können.
Die Neubauten werden in der Regel viel zu groß geplant und gebaut, damit man sich alle Wohnwünsche erfüllen kann. Später wird man merken, dass die Häuser nicht nur beheizt, evtl. gekühlt, gereinigt, unterhalten und bezahlt werden müssen.
Minihäuser liegen bei Singles und kinderlosen Paaren voll im Trend. Die Bauarten der Häuser sind sehr umfangreich und erfüllen alle Wohnwünsche. Das Angebot geht über Häuser auf Rädern (Tiny-Haus) zu Gartenwohnhäusern bis hin zu super gestylten Häusern. Sie werden aber auch gerne als Wochenendhaus, Ferien- und Familiengästewohnung gebaut.
Viele Hausbesitzer wohnen nach dem Auszug der Kinder in ihrem nun viel zu großem Haus. Hier bietet sich also besonders ein Minihaus an. Dieses kann evtl. sogar auf dem gleichen Grundstück erstellt werden, wenn es ausreichend groß ist. Außerdem hilft diese Bauweise kostengünstig der Wohnraumnot entgegenzuwirken.
Aber auch bei einem Minihaus sind, unabhängig von der EnEV, baurechtliche Dinge zu beachten. In Deutschland gilt das Baurecht. Grundsätzlich sind alle Häuser genehmigungspflichtig, wenn sie als Aufenthalts- bzw. Wohnraum dienen. Da von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Regelungen gelten können, muss man vor der Planung Informationen einholen. Vor dem Baubeginn ist bei der Gemeinde ein Bauantrag einzureichen. Hierfür werden Bauantragsformulare verwendet, denen eine Baubeschreibung, der Lageplan und die Bauzeichnung beigefügt werden müssen. Ob die bestehenden Bauvorschriften noch zeitgemäß sind, sollte einmal diskutiert werden.
Ein Minihaus wird in der Regel in
Fertigbauweise erstellt, da diese Bauweise besonders
effizient geplant werden kann und sehr
kostengünstig ist. Die Häuser um die
50 m2 werden für ein bis zwei Personen dauerhaft wohnlich eingerichtet. In dieser kompakten Größe gibt es bereits schlüsselfertige
Wohnmodule, die sich auch als Anbau an ein bestehendes Haus sowie als eigenständige Wohneinheit im weitläufigen Garten eignen. Auch kleine
Restgrundstücke (z. B. Lückenbebauung) können mit Minihäusern perfekt genutzt werden.
Im Mittelpunkt der meisten individuellen Minihäuser steht der
Wohn- und
Essbereich mit
offener Küche. Durch
große Fensterflächen wirken das Innere des Minihauses mit der
Terrasse und dem Garten als eine Einheit und die Räume wirken noch größer.
Wer im fortgeschrittenen Alter baut oder schon für später vorsorgen möchte, plant das Haus barrierefrei und schlüsselfertig. Ausreichend breite Durchgänge (z. B. Türen [mind. 90 cm - Wohnungstür und mind. 80 cm - Zimmertüren], rund um eine Kücheninsel), Badezimmertüren, die nach außen aufschlagen, eine bodengleiche Dusche, Lichtschalter und Steckdosen in einer Höhe, die auch im Sitzen erreichbar sind [85 cm Höhe], rutschfeste und ebene, ohne Stolperkante verlegte Bodenbeläge und leicht erreichbare und bedienbare Griffe an Fenstern und Bad- und Balkontüren werden in einem barrierefreien Minihaus umgesetzt. Natürlich handelt es sich dann um ebenerdige Bungalows.
In der Regel wird ein Minihaus dauerhaft bewohnt, also muss das Grundstück erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon) werden. Auf jeden Fall ein sollte ein Minihaus mit einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (KWL) ausgestattet sein. Eine besondere Herausforderung ist die Beheizung der Minihäuser, da die erforderliche Heizlast sehr gering sein wird. Oft werden die kleinen Häuser mit einem Ofen, Kaminofen (die aber immer viel zu viel Leistung haben und in der Zukunft auch nicht mehr zugelassen werden.) oder einer Wohnwagenheizung ausgestattet. Der Trend geht in Richtung von Wärmepumpen oder einer elektrischen Beheizung. Einfacher ist es, wenn das Haus als Anbauhaus eingestzt wird und an das vorhandene Haus angeschlossen werden kann.
Natürlich kann ein Minihaus auch autark (Photovoltaik-Anlage, Solarthermie mit Speicher, Wassertank und Humustoilette) gestaltet werden. Diese Entscheidung sollte vor Baubeginn fallen. Wenn die rechtlichen Aspekte und die Art des Hauses geklärt sind, kann man überlegen, ob man das Haus mit einem spezialisierten Anbieter errichtet oder ob man seine eigene Vorstellungen mit Hilfe einer Bauanleitung (Baukastensystem) selber erstellt.