Eine Hausratversicherung (verbundene Sachversicherung) deckt Schäden an beweglichen Besitz (Hausrat [Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände) gegen Leitungswasserschaden, Sturm, Wohnungsbrand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus ab. Auch entstehende Kosten (Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten) sind mitversichert. Zusätzlich können auch der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden eingeschlossen werden. Hier sind mögliche Selbstbehalte zu beachten.
In der Regel wird die Hausratversicherung zum Wiederbeschaffungswert abgeschlossen. Der Versicherer ersetzt die Kosten, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen. Die einzelnen versicherten Gefahren sind nur im Verbund abgeschlossen, wodurch nur der gesamte Vertrag gekündigt werden kann. Im Gewerbe und in der Industrie sind gebündelte Versicherungen üblich, wodurch einzelne Gefahren (z. B. Leitungswasserschaden, Einbruchdiebstahl, Sturmschaden) versichert werden. Zusätzlich zur Hausratversicherung ist für Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung vorgeschrieben