Technische Regeln sind, wie DIN-Normen und Richtlinien, Empfehlungen und technische Vorschläge. Sie sind keine gesetzlichen Vorschriften. Sie entsprachen dem Stand der Technik. Die aktuellen technischen Regeln konnten bislang als "Stand der Technik" angesehen werden, weil sie einer permanenten Anpassung an den technischen Fortschritt unterlagen. Mit der Aufhebung der Dampfkessel-, Druckbehälter- und Getränkeschankanlagenverordnung werden z. B. die TRD, TRB, TRR, TRSK, und TRG nicht mehr geändert und dadurch auch nicht mehr dem Stand der Technik angepasst. Sie werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ersetzt, die aber nach der neuen Konzeption nicht mehr technische Details beschreiben.
Um weiterhin den Stand der Technik einzuhalten, müssen weitere Vorschriften (EG- bzw. EU--Richtlinien, EN-Normen, Empfehlungen von Verbänden [VDI, VDE, VDMA], Informationen der Berufsgenossenschaften, Leitlinien für Interpretationen) herangezogen werden. Eine Ausnahme sind die Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV) der Unfallversicherungsträger und der Berufsgenossenschaften. Diese gelten als autonomes Recht für einen begrenzten Bereich (Mitgliedsbetriebe) und sind gleichzeitig Technische Regeln.
Besonders im Arbeits- und Gesundheitsschutz werden technische Regeln für die betriebliche Umsetzung verwendet.