Die
"Elektrofachkraft" ist
kein Ausbildungsberuf. Wer im Bereich "
Elektrotechnik" arbeiten darf, wird in verschiedene
Richtlinien,
Gesetze,
Verordnungen und die VDE-Normen erklärt. Hier unterscheidet man zwischen
Elektrofachkraft,
Elektrotechnisch unterwiesene Person und
Elektrotechnischer Laie.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" beschreibt eindeutig, wer eine Elektrofachkraft ist. Es sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen gefragt, die man sich nur in den jeweiligen Betrieben oder in speziellen Seminaren erwerben kann.
Elektrofachkräfte sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können.
Außerdem legt die DGUV Information 203-002 (BGI 548) "Elektrofachkräfte" fest, dass eine Elektrofachkraft in das Installateurverzeichnis des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) eingetragen sein muss, wenn die Anlagen an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind. Innerhalb bestehender Anlagen kann die Elektrofachkraft arbeiten.
Eine Personen, die grundsätzliche Qualifikationen in der Elektrotechnik erworben hat (ausgebildeter Geselle/Facharbeiter, Industrie- oder Handwerksmeister, staatlich geprüfter Techniker und Diplomingenieur mit Fachpraxis), kann eine Elektrofachkraft werden. Aber auch eine nachgewiesene mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis kann diese Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind in der DIN VDE 1000-10 2009-01 "Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen" festgelegt.
Eine Elektrofachkraft muss folgendes überprüfen und dokumentieren:
a) Planen, Projektieren, Konstruieren
b) Einsetzen von Arbeitskräften
- Organisieren der Arbeiten
- Festlegen der Arbeitsverfahren
- Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
- Bekanntgeben der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
- Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
- Hinweisen auf besondere Gefahren
- Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
- Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
- Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen
c) Errichten
d) Prüfen
- Besichtigen
- Erproben
- Messen
e) Betreiben
- Inbetriebsetzen
- Betätigen (Bedienen) (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
- Arbeiten
- Instandhalten
f) Ändern
Eine Elektrofachkraft muss sich laut DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) "Grundsätze der Prävention" mindestens jährlich einer Schulung unterziehen. Wird diese nicht durchgeführt, dann kann sie ihre Qualifikation verlieren, die sie nur durch entsprechende Maßnahmen wieder erwerben kann.
Wer Themen wie z. B. das
Ohmsche Gesetz, der
elektrische Widerstand o.ä. nicht mehr gut parat hat, sollte sich online wieder fit machen. In allen
technischen Ausbildungsberufen wird eine gute Kenntnis aus den Schulfächern Mathematik und Physik vorausgesetzt.