Trotz heute üblicher Wärmedämmvorschriften für Gebäude gibt es dennoch Räume, die einen für den Fußbodenheizungsbetrieb zu großen Wärmeverlust aufweisen können.
Unter Zugrundelegung einer Norminnentemperatur von 20 °C und unter Einhaltung der maximal zulässigen Oberflächentemperatur von 29 °C in Aufenthaltsräumen ist die Wärmeleistung der Fußbodenheizung auf maximal 100 W / m2 begrenzt.
Für überschlägige Berechnungen kann man einen Wärmeübergangskoeffizienten α von 11 W / (m2K) ansetzen. Das bedeutet, dass je Grad Unterschied zwischen Raum und Fußboden-Oberflächentemperatur eine max. Wärmeleistung von 11 W / m2 erzielt werden kann. Es gibt geringe Abweichungen sowohl nach oben, als auch nach unten. Sie sind von der Raumgeometrie, der Höhe und Beschaffenheit der Außenwände und den raumseitigen Temperaturen dieser Bauteile abhängig. Die Unterschiede können jedoch für den kalkulatorischen Ansatz unberücksichtigt bleiben.
Unter der Oberflächentemperatur des Fußbodens ist die Oberflächentemperatur des jeweiligen Bodenbelages zu verstehen. Der Wärmeleitwiderstand des Bodenbelages beeinflusst grundsätzlich die Betriebstemperatur der Fußbodenheizung.
Bei der heutigen Bauweise von Wohngebäuden ist die Wärmedämmung bereits so gut, dass der mittlere Wärmebedarf je m2 Bodenfläche kaum mehr als 50 W/m2 beträgt. Lediglich in Badezimmern und WC’s können wegen des höheren Lüftungswärmeanteils auch Werte von über 100 W / m2 vorkommen.
Natürlich kann man in diesen Räumen, insbesondere in Bädern, die Oberflächentemperatur auf 34 oder 35 °C erhöhen, doch ergibt sich daraus keine höhere Wärmeleistung, da gleichzeitig auch eine höhere Norminnentemperatur, nämlich 24 °C, gefordert wird.
Somit bleibt der Unterschied zwischen Fußbodenoberflächen-und Raumtemperatur nach wie vor der gleiche und die Wärmeleistung wird keineswegs größer. Der erhöhte spezifische Wärmebedarf dieser Räume entsteht oft dadurch, dass nicht die gesamte Bodenfläche des Raumes für die Verlegung der Fußbodenheizung zur Verfügung steht. Wannen, Duschen etc. reduzieren die Fläche für die Verlegung der Fußbodenheizung und treiben so den spezifischen Wärmebedarf hoch. Der verantwortungsbewusste Planer wird in solchen Fällen stets einen Zusatzheizkörper projektieren, um damit den fehlenden Wärmebedarf abzudecken. Der Bauherr versteht diese Maßnahme überhaupt nicht, denn er will ja schließlich eine Fußbodenheizung.
Er wird auch garantiert eine Fußbodenheizung in seinem Bekanntenkreis anführen können, wo der besagte Zusatzheizkörper im Bad nicht vorhanden ist. Er kann aber nicht unterscheiden, ob gegenüber seinem Bauvorhaben die Verlegefläche erheblich größer ist und das Bad vielleicht nur eine Außenwand hat, während bei ihm zwei Außenwände vorhanden sind.
Die Zusammenhänge zwischen der Wärmeleistung und den Temperaturen sind physikalische Gesetze, die nicht mit dem Können oder Nichtkönnen des jeweiligen Fußbodenheizungssystems zusammenhängen.
Wer das vorgenannte Problem allein ohne Zusatzheizkörper löst, setzt sich über die anerkannten Regeln der Technik hinweg und arbeitet mit unzulässig hohen Fußboden-Oberflächentemperaturen. Es ist auch falsch zu glauben, dass fehlender Wärmebedarf allein durch einen engeren Verlegeabstand der Heizrohre im Boden kompensiert werden kann. Der Abstand beeinflusst zwar die Welligkeit der Oberflächentemperatur, doch für die Wärmeleistung ist die mittlere Oberflächentemperatur der gesamten Bodenfläche maßgebend.
Mit einem engen Verlegeabstand wird zwar der Unterschied zwischen den höchsten und tiefsten Temperaturen, also die Welligkeit verringert, an den mittleren Temperaturen ändert sich jedoch nicht viel.