Sachkunde für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem Bedingt durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §§ 60, 61 sowie der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) dürfen die Zustands- und Funktionsprüfungen von privaten Abwasserleitungen nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Um die Sachkunde zu erlangen ist eine Teilnahme an einer mehrtägigen Schulung vorgeschrieben. Nach bestandener Prüfung, in Theorie und Praxis, erfolgt die Anerkennung der Sachkunde durch die jeweils zuständige nordrhein-westfälische Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Ingenieurkammer-Bau; im Übrigen durch die zuständige Behörde. Die Eintragung in eine landesweite Liste der Sachkundigen erfolgt nach Anerkennung durch die Kammern. Anerkannte Sachkundige müssen mindestens alle drei Jahre an einer geeigneten, mindestens zweitägigen Fortbildung einer Schulungsinstitution teilnehmen. | Dauer: | 1
Tag(e) | Kosten: | 975,00 € | Kompetenz(en): | Heizung | zur Anmeldung | |