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News vom 15.02.2006

Was passiert mit der Dienstleistungsrichtlinie?

Das Europäische Parlament hat gestern in Straßburg erneut über die EU-Dienstleistungsrichtlinie beraten. Am morgigen Tag soll sich in der geplanten Abstimmung zeigen, ob der von den Spitzen von Christdemokraten und Sozialdemokraten ausgehandelte Kompromiss Chancen auf eine breite Mehrheit hat.

In langen Verhandlungen hatte man sich darauf geeinigt, das umstrittene Herkunftslandprinzip aus der Richtlinie herauszunehmen. Im Vorschlag der EU-Kommission von 2004 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt war dies zunächst vorgesehen. Das Herkunftslandprinzip sollte jedem Dienstleister erlauben, auch in anderen EU-Staaten nach den jeweiligen Regeln seines Heimatlandes zu arbeiten. Gegner dieses Prinzips fürchten damit ein Lohn- und Sozialdumping, sowie eine Aushöhlung von Umweltstandards.

Auch der Zentralverband des deutschen Baugewerbes (ZDB) hatte sich gegen das Herkunftslandprinzip und für das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ausgesprochen. Anfang Februar hatte der Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karl Robl gefordert: „Die Bundesregierung muss sich diese Position zu eigen machen – auch im Interesse der 2,7 Mio. Beschäftigten des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks, deren Arbeitsplätze durch Billiganbieter und Lohndumping gefährdet werden.“

Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos hatte den Kompromiss zwischen den größten Fraktionen, der Europäischen Volkspartei (EVP) und der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), auf den man sich am Mittwoch den 8.2. geeinigt hatte begrüßt.

Dies sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum erfolgreicher Abschluss der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Bundesminister Michael Glos: "Ich erhoffe mir von der EU-Dienstleistungsrichtlinie bessere und klarere Regeln für unsere Dienstleistungsunternehmen. Barrieren gegenüber deutschen Unternehmen durch die Behörden in anderen Ländern können nun wirksamer bekämpft werden."

Laut Glos wird es so genanntes "Sozialdumping" durch die Dienstleistungsrichtlinie nicht geben, weil die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern - also auch Lohnfragen - durch die Dienstleistungsrichtlinie nicht geregelt werden. Hier gelten in Deutschland weiterhin deutsche Standards.

Doch der Hauptgeschäftsführer des ZDB Robl fordert die EU-Parlamentarier auf , dafür Sorge zu tragen, dass in die bewährte Entsenderichtlinie nicht eingegriffen wird. Wer abhängig Beschäftigte über die Grenze ins EU-Ausland schickt, für den gilt die EU-Entsenderichtlinie.

Laut Ansicht des ZDB sieht der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie zwar einen Vorrang der Entsenderichtlinie vor, gleichzeitig normiert sie aber in Artikel 24 so erhebliche Einschränkungen für Kontrollen in Fällen der Arbeitnehmer-Entsendung, so dass eine erfolgreiche und effektive Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht mehr möglich wäre. Deshalb Robls Forderung die Entsenderichtlinie unangetastet zu lassen.

Nun muss sich zeigen, wie das Europaparlament in Straßburg am 16.02.06 über die geplante Richtlinie entscheiden wird.
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