Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen, bei dem allerdings das große Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung bislang nicht ausgeschöpft werden konnte.
Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering begrüßt den neuen Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie
Dagegen soll mit Hilfe der geplanten Dienstleistungsrichtlinie, über die das Europaparlament in Straßburg am 16.02.06 in erster Lesung entschieden und grundlegende Veränderungen des Kommissionsentwurf gefordert hatte, Abhilfe geschaffen werden. In der letzten Woche hat nun die EU- Kommission einen überarbeiteten Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt.
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Michael Glos begrüßt, dass die EU-Kommission jetzt in zentralen Punkten das Votum des Europäischen Parlaments vom 16. Februar übernommen hat.
Minister Glos: "Wir brauchen die Richtlinie, damit die deutschen Dienstleister ihre Chancen auch jenseits der nationalen Grenzen voll zur Geltung bringen können. Ein offener Binnenmarkt für Dienstleistungen ist zentral, um positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte zu erzielen."
Die EU-Kommission übernimmt den EP-Kompromiss zur Dienstleistungsfreiheit, den auch die Bundesregierung unterstützt. Weiterhin sieht sie, wie das Europäische Parlament, Ausnahmen für sensible Bereiche vor, unter anderem für das Arbeits- und Sozialrecht, Leiharbeit und Gesundheitsdienstleistungen. Dies entspricht, ebenso wie die Streichung der Regelungen zu den Kontrollen bei der Arbeitnehmerentsendung, zentralen deutschen Anliegen.
Minister Glos: "Nur ein Kompromiss, der soziale und wirtschaftliche Belange ausgewogen berücksichtigt, hat Chancen auf Durchsetzung und breite Akzeptanz auch in der Öffentlichkeit."
Der heute von der EU-Kommission vorgelegte überarbeitete Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie stellt eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss der Richtlinie dar.
Auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering hat sich zur Verabschiedung des geänderten Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie durch die EU-Kommission geäußert. Er sieht darin eine wichtige Etappe für ein soziales Europa:
“Den heutigen Beschluss der Europäischen Kommission begrüße ich sehr. Er bringt deutliche Fortschritte für die Menschen in Europa.
Mit ihrer heutigen Entscheidung hat die EU-Kommission im wesentlichen das Votum des Europäischen Parlaments übernommen. Das Herkunftslandprinzip ist damit endgültig vom Tisch. Durch die Ausklammerung des gesamten Arbeits- und Entsenderechts sowie des Sozialrechts aus dem Anwendungsbereich wird gewährleistet, dass die Mitgliedsstaaten weiterhin die Sozialstandards selber setzen können. Damit wird sichergestellt, dass Handwerker und andere Dienstleister die Gesetze des Landes einhalten müssen, in dem sie tätig sind. Das ist ein Durchbruch für ein soziales Europa. Gleichzeitig werden deutschen Dienstleistern zusätzliche wirtschaftliche Chancen eröffnet.
Die heutige Entscheidung der EU-Kommission bekräftigt uns in unserem Willen, den deutschen Arbeitsmarkt gegen Lohndumping zu schützen und für mehr sozial gerecht ausgestaltete Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen in unserem Land zu sorgen. Hierfür werden wir bis zum Herbst Vorschläge machen. Das berührt dann auch die Themen Entsendegesetz, Mindestlohn und die Auswirkungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie.“